- Privat oder gesetzlich: Die größten Unterschiede
- Leistungen der privaten Krankenversicherung
- Wer kann sich privat krankenversichern lassen?
- Kosten einer privaten Krankenversicherung
- Lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Gesetzliche Krankenversicherung: Jede:r wird in der Regel aufgenommen, unabhängig von Einkommen, Alter und Krankengeschichte. Beiträge basieren auf Bruttomonatseinkommen.
- Private Krankenversicherung: Bevorzugt aufgenommen werden junge, gesunde Personen. Leistungen und Kosten sind individuell verhandelbar.
- Leistungen der PKV: Je nach Tarif umfassender als bei der GKV – inklusive freier Arztwahl, umfangreicherer Medikamentenauswahl und weltweiter Versorgung.
- Zugang zur PKV: Abhängig von Einkommen (über Versicherungspflichtgrenze), Berufsstatus (Selbstständige, Freiberufler:innen etc.) und Familienstatus (Ehepartner:innen von Privatversicherten).
- Kosten einer PKV: Abhängig vom gewählten Tarif sowie individuellen Faktoren wie Alter, Beruf und Gesundheitszustand.
- Wechsel in die PKV?: Entscheidung hängt vom Einzelfall ab – höhere Kosten können durch umfangreichere Leistungen gerechtfertigt sein.
Flexibel bleiben, auch wenn Pläne sich ändern
Privat oder gesetzlich: Die größten Unterschiede
In die gesetzliche Krankenversicherung wird jeder Mensch aufgenommen – unabhängig von seinem Einkommen, seinem Alter und seiner Krankengeschichte. Es gibt zahlreiche Krankenkassen; die in der GKV enthaltenen Leistungen sind jedoch zum Großteil identisch.
Der Beitrag zur GKV ist ein fester Prozentsatz des Bruttomonatseinkommens, aktuell 14,6 Prozent (Stand: September 2024). Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in. Dazu kommt der Zusatzbeitrag, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist und ebenfalls zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in getragen wird. Dabei wird der Beitrag nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet: Einkommen, das darüber liegt, wird nicht zusätzlich berücksichtigt.
Im Gegensatz dazu können die privaten Krankenversicherungen frei entscheiden, wen sie als Mitglied aufnehmen. Dabei bevorzugen sie junge, gesunde Personen, weil sie üblicherweise weniger Kosten verursachen – für sie sind auch die Beiträge üblicherweise niedriger als für ältere oder kranke Versicherte. Für Reisen ins Ausland ist eine umfangreiche Auslandskrankenversicherung eine sichere Wahl.
Die Leistungen der PKV werden individuell und bedürfnisgerecht mit dem Mitglied vereinbart, sodass die tariflichen Kosten auch dem tatsächlichen Nutzen entsprechen. Einen Teil des Beitrags trägt – wie auch bei der GKV – der Arbeitgeber. Dieser Arbeitgeberanteil beträgt aktuell 8,15 Prozent des monatlichen Bruttogehalts der oder des Angestellten zuzüglich 50 Prozent des durchschnittlichen Zusatzbeitrags in der GKV (Stand: September 2024).
Leistungen der privaten Krankenversicherung
Eine PKV übernimmt – je nach Tarif – deutlich umfangreichere Leistungen und Behandlungen als eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese Leistungen gliedern sich in die Bereiche der ambulanten, stationären und zahnärztlichen Versorgung sowie Krankentagegeld und Pflegepflichtversicherung auf.
Ambulante Versorgung
In der privaten Krankenversorgung kannst du von freier Arztwahl profitieren – einschließlich Facharztbesuchen ohne Überweisung sowie der Behandlung beim Heilpraktiker. Dabei können alle anerkannten Medikamente und Behandlungsmethoden angewandt werden. Je nach Vereinbarung mit dem Versicherer stehen Medikamente sowie Verbands-, Heil- und Hilfsmittel ohne Zuzahlung zur Verfügung: beispielsweise Sehhilfen oder Hörgeräte, aber auch Massageanwendungen. Diese Versorgung gilt entweder innerhalb Europas oder weltweit.
Stationäre Versorgung
Von der freien Krankenhauswahl über die Unterbringung im Einzel- oder Zweibettzimmer bis hin zum Anspruch auf Chefarztbehandlung: Auch bei stationären Aufenthalten kommt dir eine private Krankenversicherung zugute, wahlweise europa- oder weltweit. Üblicherweise werden für Privatpatient:innen bei Krankenhausaufenthalten auch keine Zuzahlungen fällig – gesetzlich Versicherte zahlen hingegen einen Beitrag von zehn Euro pro Tag Krankenhausaufenthalt bis maximal 28 Aufenthaltstagen jährlich.
Zahnärztliche Versorgung
Die zahnärztliche Versorgung ist für privat Versicherte deutlich umfangreicher als bei der GKV. Je nach Tarif werden bis zu 100 Prozent der Zahnbehandlungskosten und bis zu 90 Prozent der Kosten für Zahnersatz und kieferchirurgische Behandlungen erstattet. Dabei gibt es keine Einschränkungen im Hinblick auf bestimmte Materialien oder Behandlungsmethoden.
Krankentagegeld
Bist du für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, muss dein Arbeitgeber dir bis zu sechs Wochen lang weiterhin dein volles Gehalt zahlen. Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein, die ab diesem Zeitpunkt 78 Wochen lang 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent des Nettoverdiensts als Krankengeld auszahlt. Privatversicherte erhalten hingegen kein Krankengeld, können aber durch eine Krankentagegeldversicherung die Lücke schließen, um weiterhin ihre Ausgaben zu decken. Im Gegensatz zum Krankengeld gibt es beim Krankentagegeld keine Leistungshöchstdauer: Es wird gezahlt, bis die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist.
Pflegepflichtversicherung
Eine Pflegeversicherung ist für deutsche Bürger:innen Pflicht – je nachdem, ob du privat oder gesetzlich krankenversichert bist, musst du dich auch privat oder gesetzlich pflegeversichern lassen. Zusätzlich kannst du in der privaten Versicherung auch eine Pflegezusatzversicherung abschließen, die ergänzende Leistungen umfasst und beispielsweise die Kosten eines ambulanten Pflegedienstes oder einer stationären Unterbringung decken kann.
Wer kann sich privat krankenversichern lassen?
Nicht jede:r kann in eine privaten Krankenversicherung aufgenommen werden – dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Mitgliedschaft in einer PKV ist grundsätzlich möglich für:
- Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt
- Selbstständige und Freiberufler:innen
- Beihilfeberechtigte, beispielsweise Beamt:innen
- Beamtenanwärter:innen
- Studierende
- Ärzt:innen und Ärzt:innen im Praktikum
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein privat versichertes Familienmitglied dafür sorgen, dass die gesamte Familie der PKV beitreten darf – jeweils mit eigenem, kostenpflichtigen Versicherungsvertrag: Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:innen von Privatversicherten können beispielsweise aufgenommen werden, solange sie nicht mehr als 450 Euro monatlich verdienen. Auch Kinder und sogar Babys von Privatversicherten können über die private Krankenversicherung versichert werden.
Good to know
Da die Beihilfe lediglich 50 bis 80 Prozent der Kosten übernimmt, ist für den verbleibenden Anteil eine private Versicherung nötig. Empfänger:innen der freien Heilfürsorge wechseln mit dem Ende ihres aktiven Diensts automatisch in die Beihilfeversicherung. Dann muss zusätzlich eine private Restkostenversicherung aktiv werden, die bereits in jungen Jahren als Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden sollte.
Kosten einer privaten Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen sind verpflichtet, einen Basis- und einen Standardtarif mit relativ einheitlichen Leistungen und Kosten anzubieten. Weitere Tarife und deren Kosten variieren stark nach Anbieter und gewählten Leistungen, aber auch abhängig von der gewünschten Selbstbeteiligung sowie Alter, Beruf und Gesundheitszustand der Versicherten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
- Basistarif: Die hier enthaltenen Leistungen sind in etwa identisch mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Grundkosten entsprechen üblicherweise dem GKV-Höchstbeitrag. Allerdings kannst du den Basistarif nur in Anspruch nehmen, wenn du älter als 55 Jahre oder nach 2009 in die PKV eingetreten bist.
- Standardtarif: Auch die Leistungen im Standardtarif sind mit denen der GKV vergleichbar. Dabei sind die Kosten allerdings für gewöhnlich niedriger als der GKV-Höchstbeitrag. Diesen Tarif kannst du beanspruchen, wenn du der PKV vor 2009 beigetreten bist.
Lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung?
Ob sich der Beitritt in die PKV lohnt, hängt immer vom Einzelfall ab. Einige Tarife haben ein deutlich umfangreicheres Angebot als die GKV – die bis zu hundertprozentige Übernahme von Zahnbehandlungskosten, bevorzugte Unterbringung und Behandlung im Krankenhaus und andere Leistungen rechtfertigen für viele zufriedene Mitglieder die entsprechend höheren Kosten.
Krankenversicherungspflicht in Deutschland – nicht alle Bürger sind dadurch erfasst
Wer in Deutschland lebt, muss sich auf der Grundlage der Krankenversicherungspflicht auch versichern. Diese gesetzliche Regelung gilt seit dem 1. Januar 2009. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dazu zählen Personen mit freier Heilfürsorge, allerdings nicht für Beihilfe (Soldaten, Richter, Beamten), Bezieher von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylleistungen. Das bedeutet aber nicht, dass Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe nicht krankenversichert sind. Ihre Beiträge werden vom Jobcenter übernommen.
Dennoch hat das Statistische Bundesamt Destatis im Oktober 2020 auf der Grundlage des letzten Mikrozensus mitgeteilt, dass eine fünfstellige Zahl von Menschen in Deutschland rechtswidrig ohne Krankenversicherungsschutz war. Die Zahl dieser Menschen belief sich auf 61.000. Erfreulich war lediglich, dass die Größenordnung seit der vorherigen Erfassung um 18.000 von 79.000 Menschen zurückging, immerhin fast 23 Prozent. Auf die Gesamtzahl der in Deutschland lebenden Personen, die krankenversichert sein müssen, fiel die Quote niedriger als 0,1 Prozent aus.
Verteilt auf die beiden Gesundheitssysteme gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV) ergab sich für das Jahr 2019 folgende Verteilung bei Vollversicherungen:
- In der GKV versichert: 89,1 Prozent
- In der PKV versichert: 10,7 Prozent
Zieht man auch die privaten Krankenzusatzversicherungen in die Betrachtung hinein, kommt man auf insgesamt 37,8 Millionen Versicherte. Diese teilen sich auf in 29,1 Millionen Menschen mit einer Zusatzversicherung und 8,7 Millionen Bürger mit einer privaten Krankenvollversicherung. Die Größenordnung der vollversicherten Mitglieder in der PKV bleibt seit Jahren konstant zwischen 8,4 und 8,7 Millionen.
Die klassischen Zielgruppen
Zu den Menschen ohne Krankenversicherung zählen immer wieder dieselben Zielgruppen. Aufgeteilt nach Geschlechtern liegen die Männer vorne. Im Jahr 2019 entfielen nahezu zwei Drittel auf Männer. In absoluten Zahlen waren dies 39.000 Personen. Daraus ergibt sich, dass 22.000 Frauen, 34 Prozent, ohne Versicherungsschutz waren.
Betrachten wir nun die Zielgruppen, leben 0,8 Prozent der Erwerbslosen ohne Krankenversicherung. Die zweite große Gruppe stellen Selbstständige einschließlich helfender Familienangehöriger mit 0,4 Prozent dar.
Aus der privaten Krankenversicherung kein Zurück in die Ersatzkasse
Einer der Gründe für die fehlende Krankenversicherung mögen die steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung sein. Wer sich als junger Mensch dort versicherte, muss teilweise mit überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen leben, da die Tarife überaltern und damit die Beiträge kontinuierlich angepasst werden. Für jüngere Personen werden neue Tarife eröffnet, die durch die zunächst niedrigen Beiträge wieder wettbewerbsfähig sind.
Wer aus der privaten Krankenversicherung austritt, muss sich theoretisch über eine gesetzliche Krankenversicherung absichern. Die Hürden für mögliche Rückkehrer sind jedoch sehr hoch gelegt und erlauben den Wechsel zurück nur in Ausnahmen.
Die privaten Anbieter haben daher als Alternative zu den klassischen Versicherungstarifen einen sogenannten Basistarif entwickelt. Dieser hat gesellschaftsübergreifend den gleichen Beitrag und identische, an die Ersatzkasse angelehnte Leistungen. Damit soll Mitgliedern der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit geboten werden, bei zu hohen Beitragssteigerungen eine kostengünstige Alternative zu haben. Allerdings ist der Basistarif auch kein Schnäppchen. Damit der Beitrag „bezahlbar“ bleibt, darf er den Höchstbeitrag zur GKV nicht überschreiten. Im Jahr 2024 liegt der maximale Beitrag zur GKV ohne Zusatzbeitrag monatlich bei 1.050,53 Euro.