- Darum brauchen Polizist:innen eine private Krankenversicherung
- Krankenversicherungskarte für Heilfürsorgeberechtigte
- Leistungen einer PKV für Polizist:innen
- Das kostet eine private Krankenversicherung für Polizist:innen
- Private Krankenversicherung für Polizist:innen: Vergleichen lohnt sich
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Polizist:innen sind über den Staat krankenversichert: Entweder durch die Heilfürsorge oder die Beihilfe.
- Heilfürsorge: Der Staat übernimmt 100 Prozent der Krankenversicherungskosten für risikoreiche Berufsgruppen im öffentlichen Dienst, einschließlich Polizist:innen.
- Beihilfe: Der Staat deckt mindestens 50 Prozent der Kosten ab, bis zu 70 Prozent für pensionierte Polizist:innen. Für den Rest müssen Polizist:innen eine private Krankenversicherung abschließen.
- Kosten einer privaten Krankenversicherung (PKV): Variieren je nach Tarif und Leistungsumfang. Bei Anwärter:innen liegen die Kosten zwischen circa 60 Euro und 80 Euro monatlich, bei verbeamteten Polizist:innen zwischen circa 180 Euro und 300 Euro pro Monat.
- Vergleich lohnt sich: Da es viele Anbieter mit verschiedenen Leistungspaketen gibt, sollten Polizist:innen verschiedene Optionen vergleichen.
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Darum brauchen Polizist:innen eine private Krankenversicherung
Die Krankenversicherung für Mitarbeitende der Polizei wird vom Staat im Rahmen der freien Heilfürsorge oder der Beihilfe übernommen. Beide Varianten sind genaugenommen weder eine private Krankenversicherung, kurz PKV, noch eine gesetzliche Krankenversicherung, GKV.
Vielmehr sind sie ein Versicherungsschutz des Staates für Beamt:innen im öffentlichen Dienst mit risikoreichen Berufen, wie Polizist:innen sie haben. Ob Heilfürsorge oder Beihilfe greift, richtet sich unter anderem nach dem Bundesland und dem Beamtenstatus. Für Reisen ins Ausland ist eine optimale Auslandskrankenversicherung empfehlenswert, um umfassend abgesichert zu sein.
Beihilfe für Polizist:innen
Bei der Beihilfeversicherung werden – abhängig von Bundesland, Familienstand und anderen Details – mindestens 50 Prozent der Kosten vom Staat übernommen, bis zu 70 Prozent bei Polizist:innen im Ruhestand.
Für den Restbetrag müssen Polizistinnen und Polizisten selbst aufkommen. Diese sogenannte Restkostenversicherung wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgedeckt.
Die gesetzliche Krankenversicherung kommt dafür nicht infrage, da Mitarbeitende im Polizeidienst sich bei einer GKV freiwillig versichern müssten. Die Folge wäre ein Beitragssatz von bis zu 800 Euro monatlich. Anspruch auf Beihilfe haben auch Familienmitglieder, etwa die eigenen Kinder sowie Lebenspartner:innen, wenn sie weniger verdienen.
Quick-Info: Drei Tipps zur Beihilfeversicherung
Beim Informieren und Abschließen einer Beihilfeversicherung solltest du folgende Punkte berücksichtigen:
- Die Leistungen und Tarife privater Krankenversicherungen für Polizist:innen variieren deutlich. Deshalb lohnt sich ein Vergleich der Angebote.
- Nur gesunde Polizist:innen können eine private KV abschließen. Aus diesem Grund raten Versicherungsexpert:innen dazu, dass Polizist:innen bereits im aktiven Dienst beziehungsweise der Phase der Heilfürsorge eine Anwartschaft auf Beihilfe beantragen. Indem sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen, können sich Polizist:innen ihre Gesundheit quasi für den Ruhestand sichern.
- Polizist:innen sollten vor dem Wechsel von der Heilfürsorge in die Beihilfe Versicherungslücken ausfindig machen und schließen. Dafür bietet sich eine sogenannte Ergänzungsversicherung für die Beihilfe an.
Heilfürsorge für Polizist:innen
Erhalten Beamt:innen die Heilfürsorge, übernimmt der Staat 100 Prozent des Krankenversicherungsschutzes – und zwar ausschließlich für risikoreiche Berufsgruppen im öffentlichen Dienst. Dazu zählen:
- Polizist:innen
- Bundespolizist:innen
- Beamt:innen der Berufsfeuerwehr
- Beamt:innen im Justizvollzug
- Berufssoldat:innen
Scheiden etwa Polizist:innen aus dem aktiven Dienst aus, erlischt die 100-Prozent-Absicherung der Heilfürsorge. Stattdessen greift für alle Beamt:innen – unabhängig von Bundesland und Beamtenstatus – die Beihilfeverordnung.
Damit Beamt:innen ohne eine wiederholte Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung und damit in die Beihilfe wechseln können, benötigen sie bereits im aktiven Dienst eine Anwartschaftsversicherung. Interessant ist jedoch: Zur Finanzierung der Heilfürsorge wird Polizist:innen in einigen Bundesländern das Grundgehalt gekürzt, zum Beispiel um 1,4 Prozent in Schleswig-Holstein.
Heilfürsorge ist nur Grundabsicherung
Die Heilfürsorge entspricht in ihrem Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, einige Leistungen müssen über private Bausteine zusätzlich versichert werden. Dazu zählen zum Beispiel Zahnersatz, heilpraktische Behandlungen oder Kuren.
Darüber hinaus verpflichtet der Anspruch auf Heilfürsorge dazu, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Aus diesem Grund müssen alle Empfänger:innen der Heilfürsorge eine separate Pflegeversicherung vereinbaren.
Möglich ist das bei einer privaten Krankenversicherung oder freiwillig bei den gesetzlichen Kassen. Kommen Empfänger:innen der Heilfürsorge dieser Pflicht nicht nach, werden Bußgelder fällig.
Krankenversicherungskarte für Heilfürsorgeberechtigte
Berechtigte der Heilfürsorge erhalten eine eigene Krankenversicherungskarte, die sogenannte Heilfürsorgekarte, kurz HfK. Diese Versichertenkarte können Polizist:innen nutzen für Leistungen von Vertragsärzt:innen sowie Leistungen von Zahnärzt:innen. Für Polizist:innen gibt es also keine Verpflichtung für die klassische elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild.
Leistungen einer PKV für Polizist:innen
Generell sollten Polizist:innen bei der Auswahl eines privaten Krankenversicherers auf den Umfang der Leistungen achten, auf die unternehmerische Solidität des Versicherers und die Stabilität der Beiträge.
Diese Versicherungsleistungen gelten als Standards und sollten mindestens im Tarif inkludiert sein:
- Lebenserhaltende Hilfsmittel wie Körperersatzstücke, Beatmungsgeräte und Heimdialysegeräte
- Lebensrettende Medikamente
- Freie Arztwahl bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung
- Kuren mit Kurtagegeld von mindestens 250 Euro
- Alternative Heilmethoden
- eine Auslandsreise-Krankenversicherung
Das kostet eine private Krankenversicherung für Polizist:innen
Wer beihilfeversichert ist, muss einen Teil der Kosten über eine PKV abdecken. Je nach Tarif und den darin enthaltenen Leistungen variieren die Kosten einer privaten Krankenversicherung für Polizeianwärter:innen und verbeamtete Polizist:innen.
- Eine einfache PKV auf GKV-Niveau gibt es für Polizeianwärter:innen ab circa 60 Euro monatlich, für verbeamtete Polizist:innen ab etwa 180 Euro pro Monat.
- Eine Standard-PKV, die zum Beispiel heilpraktische Behandlungen komplett übernimmt, wird Polizeianwärter:innen ab monatlich ungefähr 70 Euro angeboten. Verbeamtete Polizist:innen müssen mit Kosten ab 220 Euro kalkulieren.
- Eine Premium-PKV, etwa mit Beihilfeergänzung sowie kompletter Kostenübernahme für Zahnersatz und Heilpraktiker:in, können Polizeianwärter:innen ab etwa 80 Euro monatlich abschließen, verbeamtete Polizist:innen ab circa 300 Euro.
Private Krankenversicherung für Polizist:innen: Vergleichen lohnt sich
Für Polizist:innen führt an einer privaten Krankenversicherung kein Weg vorbei. Zwar sind die Gesetzeshüter:innen durch den Staat krankenversichert. Doch sowohl bei der Heilfürsorge für Beamt:innen als auch bei der Beihilfe handelt es sich lediglich um Leistungen im Rahmen der Grundabsicherung.
Insofern müssen Polizist:innen Versorgungslücken mit einer privaten Krankenversicherung schließen. Und weil es viele Anbieter gibt mit verschiedenen Leistungen, die je nach Lebenssituation und Bedürfnissen sinnvoll sein können, lohnt ein Vergleich.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche Versicherung brauchen Polizist:innen?
Als Polizist:in erfolgt eine Krankenversicherung entweder zu 100 Prozent über die staatliche Heilfürsorge oder über die teilweise finanzierte Beihilfe. Eventuelle Versorgungslücken sind durch eine selbst gewählte private Krankenversicherung zu schließen. Um beim Wechsel vom aktiven Dienst in den Ruhestand etwaige Versicherungslücken zu vermeiden, sollte im Vorfeld zudem eine Ergänzungsversicherung zur Beihilfe abgeschlossen werden.
Was kostet eine private Krankenversicherung für Polizist:innen?
Die Kosten für eine private Krankenversicherung für Polizist:innen variieren je nach Tarif und Leistungsumfang. Bei Polizeianwärter:innen liegen die Versicherungskosten zwischen ungefähr 60 bis 80 Euro monatlich, verbeamtete Polizist:innen zahlen etwa 180 bis 300 Euro pro Monat.
Welche Leistungen sollte eine PVK für Polizist:innen enthalten?
Welche Leistungen die optimalen sind, richtet sich immer nach den Lebensumständen und Bedürfnissen der Polizist:innen. Jedoch gibt es einige Versicherungsleistungen, die als Standards gelten und daher mindestens im Tarif beinhaltet sein sollte. Dazu gehören etwa lebensrettende Medikamente, freie Arztwahl bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung und eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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