- Wann sich Lehrer:innen privat krankenversichern können
- PKV durch Beihilfe für verbeamtete Lehrer:innen besonders attraktiv
- PKV in vielen Fällen günstiger als GKV
- Diese Möglichkeiten haben Referendar:innen
- So sicherst du nicht beihilfefähige Kosten ab
- Vor- und Nachteile: Rückkehr ins gesetzliche System meist nicht möglich
- Auswahl von Tarif und Anbieter
- Privatversicherung vor allem für Staatsdiener:innen attraktiv
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Wahl zwischen GKV und PKV: Ob Lehrer:innen sich privat versichern können, hängt von ihrem Beschäftigungsverhältnis ab. Verbeamtete Lehrer:innen können unabhängig vom Einkommen wählen.
- Beihilfe für verbeamtete Lehrer:innen: Verbeamtete Lehrer:innen haben Anspruch auf Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, wenn sie privat versichert sind.
- Zuschuss zur GKV: In einigen Bundesländern erhalten verbeamtete Lehrer:innen auch einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung.
- Kosten PKV vs. GKV: Die private Krankenversicherung ist oft günstiger und bietet einen besseren Leistungsumfang als die gesetzliche Krankenversicherung.
- Regelungen für Referendar:innen: Für Lehramtsreferendar:innen gelten ähnliche Regelungen wie für Lehrer:innen. Sie können sich zwischen privater und gesetzlicher Versicherung entscheiden und erhalten Beihilfe.
- Abdeckung nicht beihilfefähiger Kosten: Nicht beihilfefähige Kosten können mit einem Beihilfeergänzungstarif abgedeckt werden.
- Wechsel von PKV zu GKV: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist nach einer Entscheidung für die private Krankenversicherung meist nicht mehr möglich.
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Wann sich Lehrer:innen privat krankenversichern können
Ob Lehrer:innen sich privat versichern können, hängt von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses ab. Angestellte Lehrer:innen sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Sie können sich nur für eine freiwillige Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung entscheiden, wenn ihr Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Verbeamtete Lehrer:innen sind unabhängig von ihrem Einkommen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit. Sie haben immer die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Für Reisen bietet sich eine maßgebliche Reiseversicherung an, um umfassend abgesichert zu sein.
PKV durch Beihilfe für verbeamtete Lehrer:innen besonders attraktiv
Verbeamtete Lehrer:innen, Beamtenanwärter:innen sowie Beamt:innen auf Probe, Zeit oder Widerruf (also auch Referendar:innen) haben einen Anspruch auf Beihilfe vom Staat. Der Dienstherr übernimmt dann einen Teil der Kosten im Krankheitsfall – allerdings nur, wenn sie privat versichert sind.
Die Beihilfestelle zahlt zwischen 50 und 80 Prozent der Krankheitskosten. Die genaue Höhe richtet sich nach Bundesland und der Anzahl der beihilfeberechtigten Personen im Haushalt – also Kinder und der oder die geringverdienende Ehepartner:in.
Da nur der restliche Kostenanteil mit einer Krankenversicherung abgedeckt werden muss, können sich verbeamtete Lehrer:innen mit speziellen beihilfekonformen Tarifen deutlich günstiger versichern als andere Privatpatient:innen.
Entscheiden sich verbeamtete Lehrer:innen dagegen für die gesetzliche Krankenversicherung, erlischt der Beihilfeanspruch. Sie müssen die Beiträge vollständig alleine tragen und es gibt keinen Zuschuss im Krankheitsfall.
Quick-Info
In fünf Bundesländern erhalten verbeamtete Lehrer:innen seit Kurzem auch einen Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung: Hamburg, Berlin, Thüringen, Bremen und Brandenburg zahlen eine pauschale Beihilfe. Diese soll die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV unterstützen.
Da angestellte Lehrer:innen keine Beihilfe erhalten, spielt es finanziell eine geringere Rolle, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Egal für welche Variante sie sich entscheiden, teilen sie sich die Kosten mit ihrem Dienstherrn, so wie andere Angestellte auch.
PKV in vielen Fällen günstiger als GKV
Mit einer privaten Krankenversicherung haben verbeamtete Lehrer:innen in der Regel eine deutlich geringere Kostenbelastung bei besserem Leistungsumfang. Dies ist der Grund, warum sich viele von ihnen für eine private Krankenversicherung entscheiden.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung spielt die Höhe der Besoldung für die Versicherungsprämie keine Rolle. Sie richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Beihilfesatz.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge dagegen nach dem Einkommen. Da zudem der Beihilfeanspruch wegfällt, ist sie meist deutlich teurer als die private Krankenversicherung.
Eine gesetzliche Versicherung kann jedoch infrage kommen, wenn Vorerkrankungen oder Handicaps bestehen. Dann kann der Beitrag zur PKV schnell teuer werden oder du musst Leistungsausschlüsse in Kauf nehmen.
Wie groß der Beitragsunterschied sein kann, wird an einem Beispiel deutlich: Eine 41-jährige Lehrerin mit einem Bruttogehalt von 4.100 Euro würde in der GKV ungefähr 730 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Mit einem Beihilfesatz von 70 Prozent und ohne Vorerkrankungen kostet sie eine gute private Krankenversicherung dagegen nur etwa 200 Euro.
Quick-Tipp
Wenn du unvollständige Angaben machst, kann der Versicherer später die Übernahme von Kosten verweigern. Am besten machst du die Angaben anhand von Patientenakten, die du dir von deinem:deiner Ärzt:in besorgst.
Diese Möglichkeiten haben Referendar:innen
Für Lehramtsreferendar:innen gelten im Grunde die gleichen Regelungen wie für Lehrer:innen.
Als angestellte:r Referendar:in musst du dich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. In den meisten Bundesländern wirst du jedoch verbeamtet, wenn du eine Vorbereitungszeit an einer staatlichen Einrichtung absolvierst.
Als Beamtenanwärter:in oder auf Probe verbeamtete Person hast du das Wahlrecht zwischen privater und gesetzlicher Versicherung. Ausnahme: Warst du bereits während des Studiums privat versichert, musst du privat versichert bleiben.
Entscheidest du dich für die private Versicherung, erhältst du auch die individuelle Beihilfe. Lehramtsreferendar:innen profitieren zudem bis zu einem bestimmten Alter (in der Regel bis zum 39. Lebensjahr) von vergünstigten Tarifen.
Die Anwärter- oder Ausbildungstarife werden von den Versicherern subventioniert, um angehende Lehrer:innen frühzeitig an sich binden. Das lohnt sich finanziell tatsächlich: Bei einem Sold von 1.500 Euro würde ein:e Lehramtsreferendar:in etwa 265 Euro in die GKV einzahlen, bei der PKV sind je nach Leistungsumfang monatliche Beiträge um 100 Euro möglich.
Bevor du dich allerdings unüberlegt in die private Krankenversicherung stürzt, solltest du wissen: Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist danach nur noch schwer möglich.
So sicherst du nicht beihilfefähige Kosten ab
Die speziellen Beihilfetarife für Lehrer:innen sind so konstruiert, dass sie den Beihilfesatz auf 100 Prozent aufstocken. Normalerweise musst du also keine Kosten selbst tragen.
Es gibt jedoch einen Haken: Die Beihilfestelle übernimmt ihren Anteil nur für sogenannte beihilfefähige Kosten. Die Versicherung deckt zudem nur die Kosten ab, die auch von der Beihilfestelle anteilig gezahlt werden.
Ist beispielsweise eine Kostenerstattung für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung von der jeweiligen Beihilfestelle nicht vorgesehen, zahlt auch die PKV die Kosten dafür nicht. In welcher Höhe Kosten übernommen werden, ist je nach Beihilfestelle verschieden.
Leistungseinschränkungen ergeben sich häufig bei sogenannten Wahlleistungen wie Krankenhausaufenthalten, Zahnersatz oder Sehhilfen. Aber auch bestimmte Gebühren, zum Beispiel für die Terminvereinbarung, übernehmen manche Beihilfestellen nicht.
Auf diesen nicht beihilfefähigen Kosten bleibst du also normalerweise selbst sitzen. Du kannst diese Versorgungslücke aber auch mit einem Beihilfeergänzungstarif schließen. Er kommt für die Kosten auf, die nicht von der Beihilfe übernommen werden und schützt dich vor Zuzahlungen.
Vor- und Nachteile: Rückkehr ins gesetzliche System meist nicht möglich
Mit einer privaten Krankenversicherung erhalten Versicherte medizinisch bessere Leistungen und bekommen bei Fachärzt:innen meist problemlos sofort einen Termin. Auch Zuzahlungen im Krankenhaus und bei Medikamenten, Hilfsmitteln oder Physiotherapie müssen sie im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten nicht bezahlen.
Die private Krankenversicherung hat jedoch einen großen Nachteil: Hast du dich als Beamt:in einmal für die private Krankenversicherung entschieden, kannst du nur in sehr wenigen Fällen in das gesetzliche System zurückkehren.
Ein Wechsel ist grundsätzlich nur vor Eintritt des 55. Lebensjahrs und bei Aufgabe des Beamtenstatus möglich. Zudem muss das Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegen. Der Eintritt in die private Krankenversicherung ist also fast immer eine Entscheidung fürs Leben.
Wenn dir deine Versicherung zu teuer wird, zum Beispiel, weil deine Beihilfe sinkt oder deine Versicherungsbeiträge im Alter ansteigen, bleibt dir nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beißen oder dir einen kostengünstigeren Tarif zu suchen.
Willst du allerdings wieder in deinen ursprünglichen Tarif zurück, kannst du zum Beispiel Mehrleistungen ausklammern und den bisherigen Beitrag beibehalten. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in der Regel nicht nötig.
Ein weiterer Nachteil für Privatversicherte: Du musst die Kosten für Arztbesuche und Krankenbehandlungen vorstrecken. Je nachdem, um was es geht, kann das ganz schön ins Geld gehen. Du bekommst die Kosten zwar von der Beihilfestelle und der Krankenversicherung erstattet, dies kann jedoch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Kurz erklärt
Auswahl von Tarif und Anbieter
Alle privaten Krankenkassen haben Beihilfetarife für Beamt:innen. Manchmal bieten sie diese auch unter dem Namen „Restkostenversicherung“ an. Grundsätzlich übernimmt die Versicherung nur den Restkostenanteil beihilfefähiger Leistungen.
Du kannst jedoch bestimmte Leistungen wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung dazu buchen. Die vereinbarten Leistungen erstrecken sich über die gesamte Vertragslaufzeit. Die Kosten dagegen steigen in der Regel mit zunehmendem Alter an.
Bevor du dich für einen Versicherer entscheidest, solltest du Preise und Leistungsumfang unterschiedlicher Anbieter vergleichen. Hast du Vorerkrankungen, ist es sinnvoll, vorher Risikovoranfragen an verschiedene Versicherungsunternehmen zu verschicken. So kannst du die Konditionen für deinen individuellen Fall erfragen und vergleichen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist ein solides Versicherungsunternehmen mit einem guten Service und hoher Finanzkraft: Ein gut erreichbarer telefonischer Kundenservice erleichtert dir beispielsweise Fragen zu Kostenübernahme bestimmter Leistungen oder die Abrechnungen. Eine stabile Finanzlage und ein effizientes Management sind wichtige Voraussetzungen für stabile Beiträge.
Privatversicherung vor allem für Staatsdiener:innen attraktiv
Die private Krankenversicherung ist meist nur für verbeamtete Lehrer:innen mit Anspruch auf Beihilfe eine Option. Da der Dienstherr einen Teil der Krankheitskosten übernimmt, müssen sie nur die Restkosten absichern.
Weil sich die Beiträge zudem anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nach dem Einkommen richten, können sich verbeamtete Lehrer:innen mit einer privaten Krankenversicherung meist günstiger versichern und erhalten zudem bessere medizinische Leistungen.
Lehrer:innen im Angestelltenverhältnis können sich dagegen nur privat versichern, wenn sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.