- Private Krankenversicherung kündigen: Welche Arten gibt es?
- Die Fristen für eine Kündigung der PKV
- PKV kündigen: Auf den Wortlaut achten
- Darf die PKV eine Kündigung ablehnen?
- Kann die PKV auch kündigen?
- Lohnt die Kündigung der PKV?
- PKV kündigen ist möglich, aber meist nicht sinnvoll
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Arten der Kündigung: Bei der PKV gibt es die ordentliche und die Sonderkündigung. Die Sonderkündigung ist möglich, wenn Beiträge erhöht oder Leistungen verändert werden.
- Fristen für eine Kündigung: Bei einer ordentlichen Kündigung gilt eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Beim Sonderkündigungsrecht gelten zwei Monate nach Erhalt einer Änderungsmitteilung.
- Auf den Wortlaut achten: Die schriftliche Kündigung sollte das Wort „Kündigung“ enthalten und Informationen wie Versicherungsnummer, betreffende Versicherung, Grund und Datum für das Vertragsende beinhalten.
- Ablehnung der Kündigung durch PKV: Die PKV kann die Kündigung ablehnen, wenn die Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen ist oder Fristen nicht eingehalten wurden.
- Kündigung durch die PKV: Eine Kündigung durch die Gesellschaft kommt nur bei außerordentlichem Anlass in Betracht, z. B. nachweislich falsche Angaben zu Gesundheitsfragen oder gefälschte Belege im Rahmen der Leistungsabrechnung.
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Private Krankenversicherung kündigen: Welche Arten gibt es?
Bei einer Kündigung der privaten Krankenversicherung werden juristisch zwei Fälle unterschieden:
- Ordentliche Kündigung
- Sonderkündigung
Die ordentliche Kündigung hat ihren Namen daher, dass es hier keinen besonderen Anlass gibt, um die PKV zu kündigen. Die Gründe liegen eher auf der Seite der Versicherten.
Es gibt zusätzlich das Sonderkündigungsrecht in der privaten Krankenversicherung. Hier liefert die Versicherungsgesellschaft einen Anlass, indem sie entweder die Beiträge erhöht oder aber die Leistungen in einem Tarif verändert.
Das Sonderkündigungsrecht besitzen auch alle Versicherten, die die PKV verlassen, weil sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies ist der Fall, wenn das Jahreseinkommen unter die Bemessungsgrenze für die PKV fällt oder die Familienversicherung des gesetzlich versicherten Ehepartners oder der gesetzlich versicherten Ehepartnerin greift.
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Die Fristen für eine Kündigung der PKV
Bei einer ordentlichen Kündigung gilt üblicherweise eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Oft entspricht das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Wer die PKV zum 31. Dezember eines Jahres verlassen will, muss spätestens bis zum 30. September des gleichen Jahres kündigen.
Es gibt indes auch die Konstruktion, dass die Versicherung das Versicherungsjahr als die Periode der zwölf Monate nach Vertragsabschluss definiert. Hier verschiebt sich das Datum für die Kündigung entsprechend. Es gelten dann aber ebenfalls die drei Monate Frist. Wie das Versicherungsjahr definiert ist, steht in den Vertragsbedingungen der Gesellschaft.
Anders beim Sonderkündigungsrecht: Erhöht die Versicherung die Beiträge oder ändert den Katalog der Leistungen in einem Tarif, informiert sie die Betroffenen mit einer Änderungsmitteilung. In den nächsten zwei Monaten nach Erhalt dieser Änderungsmitteilung greift das Sonderkündigungsrecht. Die PKV kann also in dieser Frist gekündigt werden.
In den Versicherungsbedingungen kann die ordentliche Kündigung während einer genau definierten Periode ausgeschlossen sein. Während einer Mindestversicherungsdauer, die in der Regel zwei oder drei Jahre beträgt, ist die ordentliche Kündigung zum Beispiel ausgeschlossen. Damit du deine Reisepläne absichern kannst, empfiehlt sich eine umfassende Reiserücktrittsversicherung.
Rechtzeitig um Anschlussversicherung kümmern
Die Fristen der Kündigung an den Versicherer ist ein wichtiger Aspekt. Damit aber der Versicherungspflicht entsprochen wird, musst du dich vorher um den anschließenden Versicherungsschutz kümmern, damit alles reibungslos verläuft.
PKV kündigen: Auf den Wortlaut achten
Die Kündigung der PKV erklärst du ganz klassisch schriftlich mit einem Brief an die Versicherungsgesellschaft. Darin solltest du ausdrücklich das Wort „Kündigung“ verwenden.
In dem Brief nennst du:
- Die Versicherungsnummer / Vertragsnummer,
- um welche Versicherung es genau geht (es könnte ja sein, dass du nur die Versicherung eines Familienmitglieds kündigst),
- den Grund und
- das Datum für das Ende des Vertrags.
Bitte die Gesellschaft ausdrücklich darum, die Kündigung zu bestätigen. Außerdem solltest du darauf hinweisen, dass du innerhalb einer Frist den Nachweis über die Folgeversicherung erbringst.
Es gilt weiter Versicherungspflicht
Die Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung kann nicht einfach so gekündigt werden. In Deutschland besteht die Verpflichtung zur Krankenversicherung. Daraus erwächst auch die Pflicht, gegenüber der bisherigen Versicherung einen Nachweis darüber zu erbringen, dass ein neuer Versicherungsschutz besteht.
Deswegen sollte spätestens bis zum letzten Tag des Versicherungsschutzes der bisherigen Versicherung die Mitgliedsbescheinigung respektive der Nachweis des neuen Versicherungsschutzes eingereicht werden. Empfehlenswert ist es allerdings, vor der Kündigung die Annahmebestätigung des neuen Versicherers abzuwarten und diese direkt der Kündigung beizulegen.
Darf die PKV eine Kündigung ablehnen?
Die Versicherung darf die Kündigung ablehnen. Dafür kann es mehrere Gründe geben:
- Die Mindestvertragsdauer ist noch nicht abgelaufen. In dieser Zeit ist die Kündigung nicht möglich.
- Fristen zur Kündigung wurden nicht eingehalten.
Einer der häufigsten Ablehnungsgründe ist mit der Krankenversicherungspflicht in Deutschland verbunden. Denn selbst wenn die Fristen eingehalten wurden, kann die Kündigung der privaten Krankenversicherung unwirksam sein. Dieser Fall tritt ein, wenn versäumt wurde, den Nachweis über den neuen Versicherungsschutz zu liefern.
Die Ablehnung deswegen ist dann keine Schikane der Versicherung. Vielmehr sind die Krankenversicherungen dazu angehalten, den Versicherungsschutz der Versicherten sicherzustellen.
PKV kündigen wegen Beitragshöhe?
Sofern du dir die Beiträge in der PKV nicht mehr leisten kannst oder der aktuelle Monatsbeitrag zu hoch ist, musst du die Versicherung nicht gleich kündigen. Durch einen höheren Eigenanteil oder geringere Leistungen lässt sich der Beitrag senken.
Kann die PKV auch kündigen?
Der Gesetzgeber hat einen engen Rahmen gesteckt, innerhalb dessen eine Versicherung einem oder einer Versicherten kündigen darf. Die Kündigung durch die Gesellschaft kommt nur dann in Betracht, wenn das Vertragsverhältnis außerordentlich belastet ist. Das kann dann der Fall sein, wenn
- der oder die Versicherte nachweislich falsche Angaben zu den Gesundheitsfragen gemacht hat.
- er oder sie Belege im Rahmen der Leistungsabrechnung gefälscht hat.
Eine Leistungsstörung im Sinne von Rückständen der Monatsbeiträge gehört nicht zu diesen Gründen.
Lohnt die Kündigung der PKV?
Erfolgt die Kündigung der privaten Krankenversicherung vor dem Hintergrund, die PKV zu verlassen, ist sie sinnvoll. Doch anders als beim Wechsel von DSL-, Strom- oder Gasanbietern bringt die Kündigung des Vertrags in der Regel keine finanziellen Vorteile.
- Da sich die Prämie nach Lebensalter und Gesundheitszustand errechnet, sind die Chancen hoch, dass die neuen Prämien teurer werden.
- Außerdem ist es möglich, dass der neue Vertrag nicht die gleichen Leistungen umfasst.
- Am schwerwiegendsten: Mit der Kündigung geht ein Teil der Altersrückstellungen verloren (gilt für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden).
PKV kündigen ist möglich, aber meist nicht sinnvoll
Unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kannst du die private Krankenversicherung kündigen. Damit die Kündigung wirksam ist, ist ein Nachweis über den weiteren Versicherungsschutz zu erbringen. Mit der Kündigung sind aber auch finanzielle Nachteile verbunden. Daher solltest du dir diesen Schritt gut überlegen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Kann ich eine private Krankenversicherung jederzeit kündigen?
Privatversicherte können ihre Kranken- und Pflegeversicherung zum Ende jedes Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Ob das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt oder zu einem anderen Zeitpunkt endet, steht in den Versicherungsunterlagen.
Was passiert, wenn ich meine private Krankenversicherung kündige?
Im Vorfeld der Kündigung musst du dich bereits um eine neue Krankenversicherung bemüht haben: Dein Versicherer benötigt die Bestätigung deines neuen Versicherungsschutzes, damit die Kündigung reibungslos abläuft. Außerdem musst du dich natürlich an die vorgegebene Kündigungsfrist halten.
Wie kann ich eine private Krankenversicherung kündigen?
Nach Paragraf 205 VVG kann eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres ausgesprochen werden. Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen – am besten per Brief und Einschreiben.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen