- Feuerwehrleute sind Beamt:innen
- Die freie Heilfürsorge
- Die Beihilfe
- PKV für Feuerwehrleute: Beihilfe oder Heilfürsorge
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Feuerwehrleute sind Beamt:innen: Sie sind staatlich abgesichert und können durch eine private Krankenversicherung zusätzlichen Schutz erhalten.
- Freie Heilfürsorge: Diese Versicherungsart übernimmt alle erstattungsfähigen Krankheitskosten, gilt jedoch nur für die Feuerwehrleute selbst und nicht für ihre Angehörigen.
- Versicherung bei freiwilligen Feuerwehren: Diese Feuerwehrleute sind während des Dienstes gesetzlich unfallversichert, benötigen aber eine eigene Krankenversicherung.
- Die Beihilfe: Hier werden 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten übernommen. Für den Rest müssen die Feuerwehrleute privat vorsorgen. Ehepartner:innen und Kinder können mitversichert werden.
- PVK für Feuerwehrleute: Ob Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten wird, hängt vom Bundesland ab. Eine private Krankenversicherung kann sinnvoll sein, um einen vollständigen Kostenschutz zu gewährleisten.
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Feuerwehrleute sind Beamt:innen
Feuerwehrleute, die in einer Berufsfeuerwehr – also nicht in einer freiwilligen Feuerwehr – tätig sind, sind im jeweiligen Bundesland, in dem sie arbeiten, angestellt. Sie sind wie andere Beamt:innen staatlich abgesichert: über die freie Heilfürsorge oder Beihilfe.
Ob Feuerwehrleute eine freie Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten, hängt von dem Bundesland ab, in dem sie beschäftigt sind. Für Feuerwehrleute der Bundeswehr gilt Bundesrecht und nicht Landesrecht. Diese Feuerwehrleute sind wie alle anderen Bundesbeamten auch beihilfeberechtigt.
So wie es eine private Krankenversicherung für Polizist:innen gibt, können sich auch Berufsfeuerwehrleute durch eine zusätzliche private Krankenversicherung noch besser absichern. Für Auslandsreisen ist es ebenfalls sinnvoll, eine erweiterte Auslandskrankenversicherung in Betracht zu ziehen.
Die freie Heilfürsorge
Eine Art der Krankenversicherung für Feuerwehrleute ist die freie Heilfürsorge. Dabei übernimmt das Bundesland als Arbeitgeber alle anfallenden, erstattungsfähigen Krankheitskosten. Die Berufsfeuerwehrleute haben bei der freien Heilfürsorge Anspruch auf die Übernahme der Kosten für:
- Vorsorgemaßnahmen
- Ärztliche Behandlung bei Krankheit, inklusive Psychotherapie
- Medikamente sowie Verbands-, Heil- und Hilfsmittel
- Medizinische Versorgung im Krankenhaus
- Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
- Schwangerschaftsvorsorge und Übernahme der Geburtskosten
- Zahnarztbehandlung inklusive Zahnersatz
- Behandlung im Ausland
Die Leistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Eine zusätzliche Krankenversicherung kann für Feuerwehrleute sinnvoll sein, beispielsweise um höherpreisige Zahnbehandlungen aufzufangen.
Feuerwehrleute, die freie Heilfürsorge erhalten, müssen zudem eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die freie Heilfürsorge gilt auch nur für die Feuerwehrleute selbst, nicht für ihre Ehepartner:innen oder Kinder. Diese benötigen eine eigene Krankenversicherung.
Außerdem haben Feuerwehrleute nur Anspruch auf freie Heilfürsorge, solange sie verbeamtet und aktiv im Dienst sind. Mit Eintritt in die Pension gelten andere Regeln. Im Alter kann ein möglicherweise schlechter Gesundheitszustand eine private Krankenversicherung sehr teuer oder unmöglich machen. Durch eine in jungen Jahren abgeschlossene Anwartschaftsversicherung ist die Aufnahme in die PKV garantiert – ohne neuerliche Gesundheitsprüfung.
Kurz erklärt: Versicherung bei freiwilligen Feuerwehren
In den 110 Berufsfeuerwehren in Deutschland gibt es knapp 35.000 Feuerwehrleute. Sie sind entweder über die freie Heilfürsorge oder die Beihilfe versichert.
Mehr als 1 Million Feuerwehrleute – fast dreimal so viele wie in den Berufsfeuerwehren – sind in den über 22.000 freiwilligen Feuerwehren aktiv. Da diese Feuerwehrleute keine Beamt:innen sind, wird die Krankenversicherung für sie nicht staatlich übernommen. Während des Dienstes sind sie allerdings durch die Feuerwehr-Unfallkassen und Unfallkassen der Länder gesetzlich unfallversichert.
Die Beihilfe
Bei der Beihilfe werden im Gegensatz zur freien Heilfürsorge nicht 100 Prozent, sondern nur 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten übernommen. Für die verbleibenden 20 bis 50 Prozent müssen Feuerwehrleute für sich und ihre Angehörigen privat vorsorgen. Wenn Feuerwehrleute in Pension gehen, greift automatisch die Beihilfe – egal, welche Versicherungsart im Vorfeld bestand.
Welcher Prozentsatz der Kosten übernommen wird, regeln die jeweiligen Bundesländer unterschiedlich. Bei der Beihilfeversicherung können Ehepartner:innen und Kinder der Feuerwehrleute mitversichert werden, aber ebenfalls nicht zu 100 Prozent.
Um den vollen Kostenschutz zu erhalten, ist es für Feuerwehrleute notwendig, eine private Krankenversicherung, also einen Beihilfetarif als Restkostenversicherung abzuschließen. Das läuft ab wie bei anderen Privatversicherten auch: Nach einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt erhalten die Versicherten eine Rechnung, die sie dann bei ihrem Versicherer einreichen, um den entsprechenden Betrag erstattet zu bekommen.
PKV für Feuerwehrleute: Beihilfe oder Heilfürsorge
In welchem Umfang eine private Krankenversicherung für Feuerwehrleute notwendig ist, hängt davon ab, ob die Berufsfeuerwehrleute Heilfürsorge oder Beihilfe erhalten. Das ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt – auch ob Ehepartner:innen und Kinder mitversichert werden können. Generell sind Feuerwehrleute besonderen Gefahren ausgesetzt, sodass eine gute Absicherung essenziell ist.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie sind Feuerwehrleute krankenversichert?
Die verbeamteten Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehr erhalten je nach Bundesland Beihilfe oder Heilfürsorge. Beihilfe sollte mit einer privaten Krankenversicherung ergänzt werden. Bei der Heilfürsorge lohnt es sich, frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, um fürs Alter vorzusorgen.
Wie sind Feuerwehrleute bei den freiwilligen Feuerwehren versichert?
Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind im Dienst über die Feuerwehr-Unfallkassen und Unfallkassen der Länder gesetzlich unfallversichert.
Ist die freie Heilfürsorge eine private Krankenversicherung?
Die freie Heilfürsorge ist keine private, aber auch keine gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist eine besondere Versicherung für Personengruppen, die durch ihre Tätigkeit besonders gefährdet sind, beispielsweise Feuerwehrleute.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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