- Was ist der Basistarif der PKV
- Wer darf den Basistarif in Anspruch nehmen?
- Wie teuer ist der Basistarif?
- Leistungen im Basistarif
- Das ist beim Basistarif zu beachten
- Für wen eignet sich die Basiskrankenversicherung?
- Als Ausnahme erleichterte Rückkehr in den Ursprungstarif
- Wann der Basistarif der PKV die beste Wahl ist
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Was ist der Basistarif der PKV: Ein von jeder privaten Krankenkasse angebotener Tarif, dessen Leistungen denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Keine Risikoaufschläge oder Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen.
- Wer darf den Basistarif in Anspruch nehmen: Verschiedene Personengruppen wie Privatversicherte mit einem nach 2009 geschlossenen Vertrag, Personen über 55 Jahren und bisher nicht versicherte Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
- Kosten des Basistarifs: Beiträge dürfen den Höchstbeitrag zur GKV nicht überschreiten. Bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit kann eine Reduzierung oder Unterstützung durch das Jobcenter erfolgen.
- Leistungen im Basistarif: Vergleichbar mit denen der GKV. Einschränkungen bei Arztwahl und mögliche Zuzahlungen bei Medikamenten, Zahnersatz etc.
- Achtung beim Basistarif: Du trittst als Privatpatient:in auf und musst Rechnungsbeträge vorstrecken. Nicht alle Ärzt:innen behandeln Patient:innen des PKV-Basistarifs.
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Was ist der Basistarif der PKV
Seit 2009 muss jede private Krankenkassenversicherung, kurz PKV, einen Basistarif anbieten, dessen Leistungsumfang in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, entspricht. Die Beiträge dieses Basistarifs dürfen den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Zudem gilt ein Annahmezwang für bestimmte Personengruppen. Gesundheitsbedingte Risikoaufschläge und Leistungsausschlüsse wegen Vorerkrankungen sind nicht erlaubt.
Der Basistarif gehört zu den Sozialtarifen der PKV und bietet eine günstige Alternative für alle Personen, denen ihre Versicherungsprämien zu hoch geworden sind. Beim Abschluss des Basistarifs verlieren sie jedoch den individuellen und vertraglich garantierten Versicherungsschutz ihres bisherigen Tarifs und erhalten nur noch die gesetzlichen Leistungen.
Wer darf den Basistarif in Anspruch nehmen?
Es gibt verschiedene Personengruppen, die einen Rechtsanspruch auf die Versicherung im Basistarif haben. Diese dürfen von der PKV weder aus gesundheitlichen noch finanziellen Gründen abgelehnt werden. Dazu gehören:
- Alle Privatversicherten mit einem nach 2009 geschlossenen Vertrag
- Privatversicherte, die ihren Vertrag vor 2009 abgeschlossen haben, die mindestens 55 Jahre alt sind, gesetzliche Rente oder Beamtenpension beziehen oder Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen
- Freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach ihrem Wechsel zur freiwilligen Mitgliedschaft
- Bisher nicht versicherte Personen mit Wohnsitz in Deutschland
Wie teuer ist der Basistarif?
Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der individuellen Situation der Versicherungsnehmer:innen und kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Einen Mindestbeitrag gibt es nicht.
Der Beitrag darf jedoch den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Dieser liegt im Jahr 2024 bei 843,53 Euro monatlich zuzüglich des individuellen Anteils zur Pflegeversicherung und ist abhängig von der Beitragsbemessungsgrenze.
Wer hilfsbedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuchs ist oder bei wem der volle Beitrag eine Hilfsbedürftigkeit auslösen würde, zahlt nur die Hälfte des Regelbeitrags. Ist auch das noch zu viel, beteiligt sich das Jobcenter am Beitrag.
Versicherte haben zudem bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, die Versicherungsprämie mit einem Selbstbehalt zu reduzieren. Mit dieser auch Selbstbeteiligung genannten Klausel zahlen die Versicherten im Krankheitsfall einen vereinbarten Teil selbst.
Reichen die Leistungen im Basistarif an einigen Stellen für persönliche Bedarfe nicht aus, kannst du üblicherweise eine Zusatzversicherung abschließen. Entsprechend steigen die Beitragskosten für die Versicherung.
Leistungen im Basistarif
Die Leistungen im Basistarif müssen in Art, Umfang und Höhe mit denen der GKV vergleichbar sein. Ändert sich der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung, wird auch der Leistungskatalog des PKV-Basistarifs angepasst.
Der gesetzliche Leistungsumfang unterscheidet sich zum Teil stark von den Leistungen herkömmlicher PKV-Tarife. Du musst zum Beispiel gesetzliche Zuzahlungen bei Medikamenten, Hilfsmitteln und Physiotherapie leisten. Bei Zahnersatz erhältst du einen Zuschuss und musst den Großteil der Kosten selbst tragen; Brillen werden lediglich in Ausnahmefällen übernommen.
Basiskrankenversicherte sind bei der Arztwahl eingeschränkt und müssen möglicherweise längere Wartezeiten in Kauf nehmen. Sie dürfen sich nur von Kassenärzt:innen behandeln lassen. Zudem behandeln nicht alle Arztpraxen Patient:innen des PKV-Basistarifs. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung kannst du erfragen, welche Ärzt:innen in deiner Region die Behandlung übernehmen.
Das ist beim Basistarif zu beachten
Auch wenn der Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt, gibt es einen großen Unterschied: Nach außen hin trittst du nach wie vor als Privatpatient:in auf. Du musst also bei jedem Arztbesuch darauf hinweisen, dass du im Basistarif versichert bist.
Die Ärzt:innen dürfen dann anders als bei herkömmlichen Privatpatient:innen nur bestimmte Leistungen und Gebührensätze abrechnen. Werden zusätzliche Leistungen oder zu hohe Gebührensätze abgerechnet, läufst du Gefahr, die Kosten selbst tragen zu müssen.
Die Rechnungen werden, wie in der PKV üblich, direkt an die Patient:innen gestellt und erst auf Antrag von der Versicherung erstattet. Sie müssen den Rechnungsbetrag anders als gesetzlich Versicherte für gewöhnlich vorstrecken.
Good to know
Es gibt neben dem Basistarif noch 2 weitere Sozialtarife in der privaten Krankenversicherung:
- Der Standardtarif, der aber nicht allen Personengruppen offensteht, ist oft günstiger als der Basistarif und hat einen etwas geringeren Leistungsumfang, etwa bei Kuren, Schutzimpfungen und Psychotherapien.
- Im Notlagentarif werden Versicherte von ihrem Versicherer automatisch versichert, wenn sie mit ihren Beiträgen eine gewisse Zeit und in einer bestimmten Höhe im Rückstand sind. Der Beitrag beträgt dann nur 100 Euro monatlich, die Leistungen sind auf das Nötigste beschränkt.
Für wen eignet sich die Basiskrankenversicherung?
Vor allem älteren Menschen werden ihre PKV-Beiträge häufig zu hoch. Sie können aber nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, weil für Personen ab 55 Jahren der Eintritt in die GKV ausgeschlossen ist. Für sie kann der Wechsel in den günstigeren Basistarif eine Option sein.
Finanziell Hilfsbedürftige nach dem SGB profitieren von einem um 50 Prozent reduzierten Beitrag. Übernimmt das Amt diese Hälfte, sind sie sogar kostenlos versichert. Sobald die Hilfsbedürftigkeit jedoch wegfällt, gibt es diese Reduktion mehr und die Versicherten müssen in der Regel den Höchstbeitrag selbst tragen. Für sie gibt es in der Regel bessere Versicherungsmöglichkeiten als den PKV-Basistarif.
Ähnlich verhält es sich bei Gründer:innen und Selbstständigen. Entscheiden sie sich beim Einstieg in die PKV für den Basistarif und wollen später in einen besseren Tarif wechseln, wird dies oft durch die Gesundheitsprüfung erschwert. Es gibt relativ kostengünstige Tarife, mit denen sich auch Selbstständige einen späteren Wechsel offenhalten können.
Der Basistarif ist also vor allem eine Alternative für diejenigen, denen die Beiträge für ihre private Krankenversicherung zu teuer sind, die jedoch nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (zurück-)wechseln können. In anderen Fällen lassen sich häufig andere kostengünstige Tarife finden, mit denen die Versicherten flexibler bleiben.
Als Ausnahme erleichterte Rückkehr in den Ursprungstarif
Das Problem beim Basistarif: Bist du dort versichert, kannst du den Tarif ohne Gesundheitsprüfung nicht mehr wechseln. Privatversicherte können nämlich nur frei zwischen den gleichwertigen Tarifen ihres Anbieters wechseln. Sieht der neue Tarif bessere Leistungen vor, wird eine Gesundheitsprüfung fällig. Je nach Ergebnis kann die PKV Risikozuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen.
Seit 2020 gibt es jedoch eine Möglichkeit, aus dem Basistarif ohne erneute Gesundheitsprüfung in den Ursprungstarif zurückzuwechseln. Das kann hilfreich sein, wenn kurzzeitig eine finanzielle Krise überbrückt werden muss.
Innerhalb von zwei Jahren ist ein Wechsel in denen vorherigen Tarif möglich, wenn Versicherte nach dem 15. März 2020 wegen Hilfsbedürftigkeit in den Basistarif gewechselt sind. Der Wechselantrag muss spätestens drei Monate nach Ende der Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.
Wann der Basistarif der PKV die beste Wahl ist
Mit dem Basistarif hat der Gesetzgeber für Privatversicherte, die sich ihre Prämie nicht mehr leisten können und denen der Weg in die GKV verwehrt bleibt, eine Alternative geschaffen. Im Gegenzug für die niedrigeren Kosten müssen die Versicherten jedoch eine Kürzung der Leistungen hinnehmen und sie dürfen sich nur kassenärztlich behandeln lassen. Da die Rückkehr in den Ursprungstarif nur innerhalb von zwei Jahren ohne Gesundheitsprüfung erfolgen kann, gibt es für die meisten anderen Fälle oft lohnendere Tarife als die Basiskrankenversicherung.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist der PKV-Basistarif?
Der Basistarif ist ein Sozialtarif der privaten Krankenversicherung. Er ist an den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt, die Prämien dürfen den Höchstbetrag der GKV nicht überschreiten. Mit dem Basistarif sollen Privatversicherte, für die ein Wechsel in die GKV nicht möglich ist, eine bezahlbare Versicherungsoption mit gewissen Mindestleistungen erhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Basistarif und Standardtarif?
Basis- und Standardtarif gehören zu den Sozialtarifen, die private Krankenversicherungen anbieten müssen. Der Standardtarif ist etwas günstiger, dafür hat der Basistarif etwas bessere Leistungen, beispielsweise bei Kur, Psychotherapie oder Zuzahlungen zu Medikamenten und Hilfsmitteln. Der Basistarif löste 2009 den Standardtarif ab. Dieser existiert zwar weiter, ein Beitritt ist aber nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Was ist unter Basiskrankenversicherung zu verstehen?
Jede private Krankenversicherung muss einen Tarif anbieten, dessen Leistungsumfang dem der gesetzlichen Krankenversicherung gleichkommt. Die Prämie der PKV-Basisversicherung darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Bestimmte Personengruppen haben einen Rechtsanspruch auf die Basiskrankenversicherung der PKV.
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