Bitte Suchbegriff eingeben…

Der Arbeitgeberanteil bei der privaten Krankenversicherung

Wann zahlt der Arbeitgeber Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung? Wie hoch ist der Anteil? Alles rund um den Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung erfährst du hier.
Eine junge Frau sitzt mit gebrochenem Bein auf dem Sofa und blickt auf ihr Handy.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:innen unterstützt der Arbeitgeber mit einem jährlichen steuerfreien Zuschuss. Derzeit liegt dieser Arbeitgeberanteil bei maximal 385 Euro. Wann Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV leisten müssen und was mit Teilzeitbeschäftigten und Familienmitgliedern ist, erfährst du hier.
  1. Der Zuschuss vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung
  2. Freiwillige Unterstützung vom Arbeitgeber
  3. Arbeitnehmerzuschuss für Teilzeitbeschäftigte
  4. Zuschuss für Familienangehörige
  5. Wann der Arbeitgeber keine PKV-Zuschüsse zahlt
  6. Annehmlich: Arbeitgeberanteil für privat Krankenversicherte
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Zu den AMEX Kreditkarten

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Arbeitgeberzuschuss zur PKV: Arbeitgeber:innen zahlen einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent des Beitrags zur privaten Krankenversicherung, kurz PKV, ihrer Angestellten.
  • Voraussetzungen für den Zuschuss: Arbeitnehmer:innen müssen eine private Vollversicherung haben, deren Leistungsumfang mindestens dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
  • Höhe des Arbeitgeberanteils: Der Arbeitgeberanteil beträgt maximal 7,95 Prozent des monatlichen Bruttogehalts der Angestellten. Darin enthalten ist auch der halbe Zusatzbeitragssatz von 0,65 Prozent.
  • Zuschuss für Teilzeitbeschäftigte: Auch Teilzeitkräfte erhalten einen Zuschuss zur PKV. Dieser richtet sich nach dem Bruttoverdienst und liegt bei maximal 7,95 Prozent.
  • Zuschüsse in besonderen Fällen: Der Arbeitgeber kann sich freiwillig an den Kosten für die Selbstbeteiligung beteiligen oder Familienangehörige bezuschussen. Hier gelten allerdings bestimmte Grenzen und Regelungen.

Rundum-sorglos-Schutz für dich und deine Familie

Mit unseren Reiseversicherungen sind du und deine Liebsten in den besten Händen. Auch der/die Inhaber
der Platinum oder Gold Zusatzkarte, dein/e Ehe- oder Lebenspartner
sowie deine Kinder, die in deinem Haushalt leben, genießen über die American Express Kreditkarten einen erstklassigen Versicherungsschutz. Sogar deine Enkelkinder sind abgesichert, wenn sie mit dir reisen.*


Mehr Erfahren

Der Zuschuss vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer:innen erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, abgekürzt mit PKV. Dieser Zuschuss setzt sich folgendermaßen zusammen: 7,3 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Versicherung plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Dabei übernimmt der Arbeitgeber nie mehr als die Hälfte des tatsächlichen PKV-Beitrags der:des Angestellten.

Voraussetzung für den Arbeitgeberzuschuss zur PKV ist, dass Arbeitnehmer:innen eine private Krankenvollversicherung haben. Das bedeutet, dass der Leistungsumfang mindestens dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ihrer Mitarbeitenden zu leisten. Im Gegenzug müssen privat Krankenversicherte folgende Voraussetzungen erfüllen – auch wenn diese reine Formsache sind:

Höhe des Arbeitgeberanteils zur PKV

Der Arbeitgeber zahlt maximal 50 Prozent des Basisbeitrags einer privaten Krankenversicherung, im Jahr 2022 sind das 7,3 Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Hinzu kommt der halbe Zusatzbeitragssatz von 0,65 Prozent – die Hälfte von derzeit 1,3 Prozent –, mit dem private Versicherer und gesetzliche Kassen ihren weiteren Finanzbedarf abdecken. In Summe macht das einen Arbeitgeberanteil von 7,95 Prozent an der PKV von Arbeitnehmer:innen.

Zudem ist die Beitragsbemessungsgrenze ein Faktor bei der Berechnung des Arbeitgeberanteils zur PKV. Mit den 7,3 Prozent Arbeitgeberanteil dieser Beitragsgrenze und den 0,65 Prozent Zusatzbeitragssatz beträgt der monatliche Arbeitgeberanteil an der PKV derzeit maximal 384,58 Euro.

Ist der Arbeitgeberanteil zur PKV steuerpflichtig?


Für gesetzlich und privat Krankenversicherte sind Arbeitgeberleistungen zur Sozialversicherung – und damit auch zur Krankenversicherung – steuerfrei. Der Arbeitgeberanteil ist komplett in der Einkommenssteuererklärung anrechenbar.
Anders sieht die Sache aus, wenn sich der Arbeitgeber freiwillig am Selbstbehalt seiner privat krankenversicherten Arbeitnehmer:innen beteiligt. In diesem Fall gilt der Zuschuss als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss.

Freiwillige Unterstützung vom Arbeitgeber

Zahlreiche privat Krankenversicherte entscheiden sich für Policen mit Selbstbeteiligung, um ihre monatlichen Beiträge zu senken. Im Krankheitsfall müssen Versicherte dann lediglich die Kosten bis zur Höhe der Selbstbeteiligung zahlen. Aufwände, die darüber hinausgehen, begleicht die PKV.

Der Arbeitgeber kann sich an diesen Kosten für die private Krankenversicherung seiner Arbeitnehmer:innen beteiligen. So sind laut Lohnsteuer-Richtlinien Unterstützungen, die von privaten Arbeitgebern an einzelne Arbeitnehmer:innen gezahlt werden, steuerfrei, „wenn die Unterstützungen dem Anlass nach gerechtfertigt sind, z. B. in Krankheits- und Unglücksfällen.“

Wichtig: Die Erstattung der Selbstbeteiligung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Falls du sie geltend machen möchtest, musst du das vorab mit deinem Arbeitgeber klären. Maximal 600 Euro pro Jahr kannst du als steuerfreien Zuschuss beziehungsweise als Erstattung bei deiner Selbstbeteiligung geltend machen.

Arbeitnehmerzuschuss für Teilzeitbeschäftigte

Auch Teilzeitbeschäftigte mit einer privaten KV erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss. Allerdings ist dieser auf den Arbeitgeberanteil in der GKV begrenzt. Das bedeutet: Je geringer das Einkommen, desto geringer ist der Arbeitgeberanteil, der dir zusteht.

Der monatliche Arbeitgeberzuschuss liegt bei 7,95 Prozent des Bruttoverdienstes. Verdienen Teilzeitbeschäftigte zum Beispiel 1.800 Euro brutto pro Monat, erhalten sie also einen Arbeitgeberanteil von 143,10 Euro zu der privaten Krankenversicherung.

Zuschuss für Familienangehörige

Einen zusätzlichen, separaten Zuschuss für mitversicherte Familienangehörige gibt es nicht – aber der Arbeitgeber übernimmt generell bis zu 50 Prozent des Basisbeitrags einer privaten Krankenversicherung – und zwar unabhängig davon, wie viele Familienmitglieder privat versichert sind.

Das bedeutet, dass bis zu dieser Grenze auch Familienangehörige bezuschusst werden. Liegt der Monatsbeitrag in Summe jedoch über dem maximalen Zuschuss des Arbeitgebers, müssen Arbeitnehmer:innen die Differenz selbst bezahlen.

Good to know: Zuschuss zur Pflegeversicherung

Auch bei der privaten Pflegeversicherung, die privat Krankenversicherte abschließen müssen, muss der Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung entsprechen. Für diese private Pflegeversicherung übernimmt der Arbeitgeber ebenso einen Teil der Kosten.
 
Konkret übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Gesamtbeitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dieser liegt im Jahr 2022 bei 3,05 Prozent. Das heißt: 1,525 Prozent Zuschuss zur Pflegeversicherung kommen vom Arbeitgeber.

Wann der Arbeitgeber keine PKV-Zuschüsse zahlt

Es gibt drei Szenarien, in denen der Arbeitgeber keine Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung zahlt:

Annehmlich: Arbeitgeberanteil für privat Krankenversicherte

Arbeitnehmer:innen mit einer privaten Krankenversicherung erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss von 7,95 Prozent ihres monatlichen Bruttoeinkommens. Damit ist der Betrag genauso hoch wie für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer:innen, deren Beitrag über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Der Arbeitgeberanteil zur PKV ist steuerfrei und somit komplett in der Einkommenssteuererklärung anrechenbar.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viel zahlt der Arbeitgeber bei privater Krankenversicherung?
Bei der privaten Krankenversicherung von Arbeitnehmer:innen zahlt der Arbeitgeber – Stand Ende 2022 – einen Zuschuss von 7,95 Prozent zur PKV. Aufgrund der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro brutto beträgt der monatliche Arbeitgeberanteil also maximal 384,58 Euro.
Welche Voraussetzungen müssen für einen PKV-Zuschuss des Arbeitgebers erfüllt sein?
Arbeitnehmer:innen müssen eine private Krankenvollversicherung haben, damit ihr Arbeitgeber ihre private Krankenversicherung bezuschusst. Der Leistungsumfang muss also mindestens dem einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Dann sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung ihrer Mitarbeitenden zu leisten.
Werden auch Teilzeitbeschäftigte vom Arbeitgeber bezuschusst?
Arbeitnehmer:innen in Teilzeit, die privat krankenversichert sind, erhalten ebenfalls einen Arbeitgeberzuschuss über 7,95 Prozent vom monatlichen Bruttoverdienst. Aufgrund des niedrigeren Grundgehalts fällt der Arbeitnehmeranteil zur PKV jedoch entsprechend geringer aus.

Weitere interessante Artikel

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

  • Platinum Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
  • Gold Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 60 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • American Express Blue Card
    Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.

    Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.

    ¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
  • PAYBACK American Express Karte
    Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • Business Platinum Card
    Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
  • Business Gold Card
    Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
    Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen
WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
MEHR INFORMATIONEN
Gewinne 1.000 Euro für deine Urlaubskasse
Kannst du diese Frage beantworten? Dann hast du jetzt die Chance, 1.000 Euro für deinen Traumurlaub zu gewinnen! Welches berühmte Finanzviertel in New York City ist bekannt für seine Börsenaktivitäten und Finanzinstitute?
A: Moneytown B: Wall Street C: Cashville