- Hausratversicherung als Handydiebstahlversicherung
- Wertsachenversicherung als Handyversicherung
- Elektronikversicherung als Handydiebstahlversicherung
- Handyversicherung als Handydiebstahlversicherung
- Das kostet eine Handydiebstahlversicherung
- Handydiebstahlversicherung: Ein komplexes Thema
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Hausratversicherung: Schützt dein Handy vor Diebstahl innerhalb deiner vier Wände, kann aber durch eine Zusatzdeckung erweitert werden.
- Wertsachenversicherung: Versichert einzelne wertvolle Gegenstände, darunter dein Handy, allerdings nur innerhalb deines Heims.
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub: Unterschiedliche Diebstahlformen, die in Versicherungen unterschiedlich geregelt sind.
- Elektronikversicherung: Greift auch bei Diebstahl außer Haus, wenn eine optionale Leistung für zusätzlichen Diebstahlschutz abgeschlossen wurde.
- Handyversicherung: Bietet oft Standardleistungen, die bereits durch andere Versicherungen abgedeckt sind. Diebstahlschutz ist in der Regel eine kostenpflichtige Zusatzleistung.
- Allgefahrenschutz: Bietet Versicherungsschutz für alle denkbaren Gefahren, inklusive Handydiebstahl. Ist oft teurer.
- Persönlicher Gewahrsam: Viele Versicherer leisten nur, wenn das Handy zum Zeitpunkt des Diebstahls nah am Körper getragen wurde.
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Hausratversicherung als Handydiebstahlversicherung
Jeder kennt sie – die Hausratversicherung. Mit einer solchen Police ist dein gesamter Hausstand versichert. Das beinhaltet nicht nur deinen Schreibtisch, dein Bett oder deine Kücheneinrichtung, sondern auch Geräte wie dein Laptop und dein Smartphone.
Das Gute an so einer Versicherung: Sie greift nicht nur bei Feuer, Wasserschäden, Vandalismus und Naturgefahren, sondern auch bei Raub und Einbruchdiebstahl. Der Nachteil: Sie gilt nur innerhalb deiner vier Wände und nicht, wenn dir dein Handy unterwegs gestohlen wird.
Allerdings kannst du diesen Nachteil partiell mit einer Zusatzdeckung ausgleichen. Diese Zusatzdeckung ist in der Regel eine Außenversicherung, die für Balkon, Garten oder das gesamte Wohnungs- bzw. Hausgrundstück gilt.
Wertsachenversicherung als Handyversicherung
Mit einer Wertsachenversicherung kannst du Dinge versichern, die für dich einen materiellen oder immateriellen Wert darstellen. Das können Kunstgegenstände sein, das geerbte Möbel von den Großeltern, dein Fixie-Bike, aber auch dein Smartphone. Im Unterschied zu einer Hausratversicherung, die dein gesamtes Eigentum versichert, schützt eine Wertsachenversicherung nur die Dinge, die in der Police aufgeführt sind.
Wie bei der Hausratversicherung gilt auch bei der Wertsachenversicherung: Der Schutz gegen Raub und Einbruchdiebstahl gilt nur in den eigenen vier Wänden. Das heißt, auch bei einer Wertsachenversicherung ist dein Mobiltelefon erst einmal nicht gegen Diebstahl auf der Straße oder in der U-Bahn geschützt.
Auch bei einer Wertsachenversicherung gibt es oftmals eine zusätzliche Außenversicherung für Bereiche außerhalb deiner Wohnung oder eines Hauses, die noch zu deinem Grundstück zählen.
Handyversicherung
Elektronikversicherung als Handydiebstahlversicherung
Bei einer Elektronikversicherung sieht die Sache etwas anders aus. Diese Versicherung greift nicht nur bei Wasserschäden, Kurzschluss, Feuer, unsachgemäßer Bedienung oder Vandalismus an elektronischen Geräten im eigenen Zuhause, sondern auch bei Diebstahl außer Haus.
Angenommen, dir wird dein Handy beim Einkaufen aus der Hosentasche gezogen und du siehst es nie wieder. In diesem Fall kann deine Elektronikversicherung als Handydiebstahlversicherung funktionieren. Voraussetzung dafür ist jedoch meist der Abschluss einer optionalen Leistung für zusätzlichen Diebstahlschutz.
Handyversicherung als Handydiebstahlversicherung
Handversicherungen gibt es wie Sand am Meer. Vor allem beim Kauf eines neuen Mobiltelefons werden sie meist gleich mit angeboten, schließlich kann für ein neues Smartphone schonmal ein vierstelliger Eurobetrag fällig werden.
Vor dem Abschluss einer Handyversicherung solltest du prüfen, welche Versicherungsleistungen die Police beinhaltet. Meist handelt es sich dabei um Standardleistungen, die bereits eine Hausrat- oder Elektronikversicherung erfüllt. Dazu zählen unter anderem:
- Bruchschäden am Display
- Schäden durch Kurzschluss oder Feuer
- Schäden durch Bedienfehler
- Wiederherstellung von Daten nach Wasserschäden
Eine explizite Versicherungsleistung bei Handydiebstahl muss in der Regel als kostenpflichtige Zusatzleistung abgeschlossen werden.
Kurz erklärt: Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub bei Versicherungen
Einfacher Diebstahl, Einbruch, Raub: Was im ersten Moment nach einem ähnlichen Vorgehen von Dieb:innen klingt, ist im Versicherungsschutz unterschiedlich geregelt und bezieht sich vorrangig auf Taten in den eigenen vier Wänden.
- Einfacher Diebstahl: Dieb:innen können durch geöffnete Fenster oder Balkontüren (einfach) in die Wohnung oder das Haus eindringen und beispielsweise das Handy mitnehmen.
- Einbruchdiebstahl: Wenn Dieb:innen zum Öffnen von Fenstern und Türen Werkzeug verwenden, um Dinge aus Häusern oder Wohnungen zu stehlen.
- Raub: Wenn sich Dieb:innen unter Androhung von physischer Gewalt Zugang zu Häusern und Wohnungen verschaffen, um etwa ein Handy zu stehlen.
Allgefahrenschutz einer Handyversicherung
Einige Versicherungsgesellschaften bieten einen sogenannten Allgefahrenschutz für Mobiltelefone an. Dahinter verbirgt sich ein Versicherungsschutz für alle denkbaren Gefahren. Darin sind unter anderem folgende Leistungen enthalten:
- Keine Erhöhung der Selbstbeteiligung im Schadensfall
- Ersatz des Neuwertes bei älteren Geräten
- Orts- und zeitunabhängige Gültigkeit des Versicherungsschutzes
- Versicherung bei Handydiebstahl
- Versicherung bei Schäden am Handy durch Dritte
- Kosten für Datenwiederherstellung
- Versicherung von Schäden durch fahrlässiges Verhalten
All das mag beim Kauf eines neuen Handys einleuchtend klingen. Allerdings gilt auch hier, dass jeder Versicherungsschutz seinen Preis hat. Und je mehr Leistungen eine Handyversicherung beinhaltet, desto teurer wird sie am Ende.
Deshalb an dieser Stelle nochmal der Tipp für dich: Schaue erst, ob dein Handy nicht bereits über bestehende Versicherungen gegen Diebstahl und andere Schäden versichert ist.
Good to know: Persönlicher Gewahrsam
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg leisten viele Versicherer bei Handydiebstahl nur dann, wenn Versicherte ihr Handy oder Smartphone zum Zeitpunkt des Diebstahls im sogenannten persönlichen Gewahrsam mitgeführt haben. Das bedeutet, das Handy muss so nah wie möglich am Körper getragen werden, um einen Diebstahl jederzeit bemerken und verhindern zu können.
Quelle:
vzhh
Das kostet eine Handydiebstahlversicherung
Wie bei jeder anderen Versicherung gilt auch bei einer Handyversicherung bzw. einer Handydiebstahlversicherung, dass die Kosten je nach Modell, Versicherer, Tarif, Leistungsumfang und Höhe der Versicherungssumme variieren.
Als Faustregel gilt: Je größer der Umfang der Versicherungsleistungen und je höher die Versicherungssumme für das Handy, desto teurer werden am Ende die monatlichen Beiträge für eine Handydiebstahlversicherung.
Als Richtwert für die jährlichen Kosten kannst du mit zehn Prozent des Kaufwertes deines Smartphones rechnen. Hast du für dein Smartphone also einst 1.300 Euro gezahlt, beträgt der Jahresbeitrag für die Versicherung rund 130 Euro beziehungsweise knapp elf Euro im Monat.
Handydiebstahlversicherung: Ein komplexes Thema
Die Möglichkeiten einer Handydiebstahlversicherung sind vielfältig. So bietet eine Hausratversicherung Diebstahlschutz für Hausrat einschließlich Smartphones, allerdings nur in den eigenen vier Wänden. Ähnlich funktioniert die Wertsachenversicherung.
Im Gegensatz dazu gilt bei der Elektronikversicherung der Handy-Diebstahlschutz meist auch außerhalb der Wohnung. Handyversicherungen können ebenfalls Diebstahlschutz bieten, dieser kostet jedoch extra. Unser Tipp: Deckung und Kosten verschiedener Anbieter vergleichen, um die passende Handydiebstahlversicherung zu finden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Welche Versicherung zahlt bei Handy Diebstahl?
Hausrat- und Wertsachenversicherungen zahlen in der Regel nur, wenn das Handy innerhalb der eigenen vier Wände gestohlen wurde. Eine Elektronikversicherung zahlt zwar bei Diebstahl des Handys außerhalb der Wohnung, aber nur, wenn eine kostenpflichtige Handydiebstahlversicherung abgeschlossen wurde. Gleiches gilt für so genannte Handyversicherungen.
Wann zahlt die Handyversicherung bei Diebstahl?
Viele Versicherer leisten bei Diebstahl eines Handys nur dann, wenn sich das Handy oder Smartphone zum Zeitpunkt des Diebstahls im sogenannten persönlichen Gewahrsam der Versicherten befindet. Das bedeutet, dass das Handy so nah wie möglich am Körper getragen werden muss.
Welche Versicherung kommt bei Diebstahl auf?
Die Hausratversicherung schützt in der Regel nur innerhalb der eigenen vier Wände, ebenso die Wertsachenversicherung. Eine Elektronikversicherung deckt den Diebstahl eines Mobiltelefons außerhalb der Wohnung zwar ab, doch meist nur gegen kostenpflichtige Zusatzleistungen. Auch spezielle Handyversicherungen bieten einen optionalen Diebstahlschutz, der jedoch ebenfalls mit Zusatzkosten verbunden ist.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 60 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 4.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen