- Wer kann in die gesetzliche Familienversicherung?
- Das gilt für Kinder
- Das gilt für Partner:innen
- Einkommensgrenzen von Familienangehörigen
- Familienversicherung: Vorteilhaft für Angehörige
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Familienversicherung der GKV: Ermöglicht kostenfreie Mitversicherung von Angehörigen, ein Vorteil gegenüber privaten Krankenversicherungen.
- Voraussetzungen: Eigenständige Versicherung in der GKV, Hauptwohnsitz in Deutschland und keine selbstständige oder angestellte Erwerbstätigkeit, die versicherungspflichtig macht.
- Für Kinder: Kostenfreie Versicherung bis zum 18. Lebensjahr möglich, unter bestimmten Bedingungen bis zum 23. oder 25. Lebensjahr verlängert.
- Für Partner:innen: Nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:innen möglich; dürfen nicht aufgrund erhöhten Einkommens oder selbstständiger Erwerbstätigkeit versicherungspflichtig sein.
- Einkommensgrenzen: Familienversicherte dürfen kein oder nur geringes Einkommen haben; Verdienstgrenze liegt bei etwa 485 Euro pro Monat (Stand 2023).
- Meldepflicht bei Einkommensveränderungen: Bei Überschreitung der erlaubten Grenze muss das der Krankenkasse gemeldet werden.
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Wer kann in die gesetzliche Familienversicherung?
Die Hauptvoraussetzung für eine gesetzliche Familienversicherung ist zunächst, dass eine Person eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, versichert ist. Über diese können Angehörige wie Kinder oder Partner:innen mitversichert werden. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen:
- Die Möglichkeit einer kostenfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern besteht grundsätzlich nur für Ehepaare, eingetragene Lebenspartner:innen und deren Kinder sowie für Kinder von familienversicherten Kindern.
- Familienversicherte müssen ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- Eine über die Familienversicherung versicherte Person darf keiner selbstständigen oder angestellten Erwerbstätigkeit nachgehen, die sie gemäß geltender Einkommens- oder Arbeitszeitgrenzen selbst versicherungspflichtig machen würde.
- Eine familienversicherte Person darf nicht der Versicherungsfreiheit unterliegen, was bei hauptberuflich Selbstständigen, Beamt:innen oder gutverdienenden Angestellten der Fall ist.
- Personen, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld – früher Hartz IV – beziehen, können nicht familienversichert werden, da sie eigenständige Mitglieder einer Krankenkasse sein müssen.
16 Millionen Familienversicherte
Quelle: Verband der Ersatzkassen
Das gilt für Kinder
Dass Kinder kostenfrei über die Eltern krankenversichert sein können, ist einer der größten Vorteile der Familienversicherung.
- Die Familienversicherung ist für leibliche Kinder, Adoptiv- sowie Pflegekinder und Kinder von familienversicherten Kindern möglich.
- Grundsätzlich gilt für eine beitragsfreie Familienversicherung eine Altersgrenze von 18 Jahren. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich diese Grenze auf das 23. Lebensjahr verlängern, etwa wenn das Kind nicht erwerbstätig ist. In der Schul- oder Berufsausbildung gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren. Auch der Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr können die Altersgrenze verlängern.
- Keine Altersgrenze gibt es für Kinder mit Behinderung, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
- Kinder müssen über den Elternteil versichert sein, der das höhere Einkommen hat.
- Sind beide Elternteile bei unterschiedlichen GKV, können diese wählen, bei welcher das Kind mitversichert wird.
- Eine beitragsfreie Familienversicherung erhalten Kinder nicht, wenn bei verheirateten Eltern der hauptverdienende Elternteil nicht in der GKV versichert ist oder wenn dessen Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Familienversicherung gibt es nur auf Antrag
Das gilt für Partner:innen
Wenn Partner:innen kostenfrei mitversichert sein sollen, geht das nur unter bestimmten Bedingungen:
- Die Familienversicherung ist nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:innen möglich. Sogenannte eheähnliche Beziehungen, gemeinsame Elternschaft oder Partnerschaftsverträge bewirken keinen Anspruch auf eine Familienversicherung.
- Die Partner:innen dürfen nicht aufgrund eines erhöhten Einkommens oder einer Erwerbstätigkeit auf selbstständiger Basis versicherungspflichtig sein. Und sie dürfen keiner versicherungsfreien Berufsgruppe angehören, etwa Beamt:innen.
- Waren Frauen mit Beginn der Mutterschutzfrist nicht in der GKV, können sie nicht familienversichert werden. Das gilt ebenso für die Schutzfrist nach der Entbindung und den Beginn der Elternzeit.
Stief- und Enkelkinder
Einkommensgrenzen von Familienangehörigen
Familienversicherte dürfen kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Andernfalls benötigen sie eine eigene, kostenpflichtige Krankenversicherung. Im Jahr 2023 gelten beispielsweise folgende Grenzwerte:
- Grundsätzlich liegt die Verdienstgrenze bei 485 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, benötigt eine eigene Krankenversicherung.
- Da sie von ihren Bruttoeinnahmen noch Werbungskosten oder Pauschalen abziehen können, ergibt sich für regulär sozialversicherungspflichtig Angestellte eine Verdienstgrenze von 585 Euro pro Monat.
- Eine weitere Sonderregelung ist mit einem Verdienstlimit von 520 Euro pro Monat für sozialabgabefreie Minijobs geregelt.
Die Beurteilung der Einkommenslage ist komplex und erfolgt meist individuell für jeden Fall. Dazu gehören ebenso Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtung, Kapitalerträgen oder Renten.
Meldepflicht bei Einkommensveränderung
Familienversicherung: Vorteilhaft für Angehörige
Die beitragsfreie Familienversicherung der GKV ist ein großer Vorteil des deutschen Sozialstaats und bietet vor allem Familien mit Kindern eine günstige Gesundheitsversorgung. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung, bei denen für Kinder und Ehepartner:innen ohne eigenes Einkommen ein gesonderter und kostenpflichtiger Vertrag abzuschließen ist.
Allerdings ist auch bei der gesetzlichen Familienversicherung immer genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für eine kostenlose Mitversicherung erfüllt sind.