So funktioniert die gesetzliche Familienversicherung
Gesundheitliche Absicherung von Ehepartnern und Kindern: Wie die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert, erklärt dieser Artikel.
Redaktion AMEXcited Guide
11.12.2024
Das Wichtigste in Kürze
Für Familien mit Kindern ist die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, besonders attraktiv, da Angehörige kostenfrei mitversichert sein können – ein großer Vorteil gegenüber privaten Krankenversicherungen. Allerdings gibt es auch in der Familienversicherung der GKV einige Bedingungen, die es zu beachten gilt. Welche, erfährst du hier.
Familienversicherung der GKV: Ermöglicht kostenfreie Mitversicherung von Angehörigen, ein Vorteil gegenüber privaten Krankenversicherungen.
Voraussetzungen: Eigenständige Versicherung in der GKV, Hauptwohnsitz in Deutschland und keine selbstständige oder angestellte Erwerbstätigkeit, die versicherungspflichtig macht.
Für Kinder: Kostenfreie Versicherung bis zum 18. Lebensjahr möglich, unter bestimmten Bedingungen bis zum 23. oder 25. Lebensjahr verlängert.
Für Partner:innen: Nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:innen möglich; dürfen nicht aufgrund erhöhten Einkommens oder selbstständiger Erwerbstätigkeit versicherungspflichtig sein.
Einkommensgrenzen: Familienversicherte dürfen kein oder nur geringes Einkommen haben; Verdienstgrenze liegt bei etwa 485 Euro pro Monat (Stand 2023).
Meldepflicht bei Einkommensveränderungen: Bei Überschreitung der erlaubten Grenze muss das der Krankenkasse gemeldet werden.
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Die Hauptvoraussetzung für eine gesetzliche Familienversicherung ist zunächst, dass eine Person eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, versichert ist. Über diese können Angehörige wie Kinder oder Partner:innen mitversichert werden. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen:
Die Möglichkeit einer kostenfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern besteht grundsätzlich nur für Ehepaare, eingetragene Lebenspartner:innen und deren Kinder sowie für Kinder von familienversicherten Kindern.
Familienversicherte müssen ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Eine über die Familienversicherung versicherte Person darf keiner selbstständigen oder angestellten Erwerbstätigkeit nachgehen, die sie gemäß geltender Einkommens- oder Arbeitszeitgrenzen selbst versicherungspflichtig machen würde.
Eine familienversicherte Person darf nicht der Versicherungsfreiheit unterliegen, was bei hauptberuflich Selbstständigen, Beamt:innen oder gutverdienenden Angestellten der Fall ist.
Personen, die Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld – früher Hartz IV – beziehen, können nicht familienversichert werden, da sie eigenständige Mitglieder einer Krankenkasse sein müssen.
16 Millionen Familienversicherte
Im Juli 2022 waren in Deutschland 74 von 83 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Die Zahl der kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen betrug mehr als 16 Millionen. Quelle: Verband der Ersatzkassen
Das gilt für Kinder
Dass Kinder kostenfrei über die Eltern krankenversichert sein können, ist einer der größten Vorteile der Familienversicherung.
Die Familienversicherung ist für leibliche Kinder, Adoptiv- sowie Pflegekinder und Kinder von familienversicherten Kindern möglich.
Grundsätzlich gilt für eine beitragsfreie Familienversicherung eine Altersgrenze von 18 Jahren. Unter bestimmten Bedingungen lässt sich diese Grenze auf das 23. Lebensjahr verlängern, etwa wenn das Kind nicht erwerbstätig ist. In der Schul- oder Berufsausbildung gilt eine Altersgrenze von 25 Jahren. Auch der Wehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr können die Altersgrenze verlängern.
Keine Altersgrenze gibt es für Kinder mit Behinderung, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Kinder müssen über den Elternteil versichert sein, der das höhere Einkommen hat.
Sind beide Elternteile bei unterschiedlichen GKV, können diese wählen, bei welcher das Kind mitversichert wird.
Eine beitragsfreie Familienversicherung erhalten Kinder nicht, wenn bei verheirateten Eltern der hauptverdienende Elternteil nicht in der GKV versichert ist oder wenn dessen Gesamteinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Familienversicherung gibt es nur auf Antrag
Wenn Angehörige über die Familienversicherung mitversichert werden sollen, müssen die Hauptversicherten dies bei ihrer jeweiligen GKV beantragen. Die nötigen Formulare finden sich auf den GKV-Websites. Außerdem prüfen die Kassen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung weiterhin erfüllt sind und verschicken entsprechende Fragebögen.
Das gilt für Partner:innen
Wenn Partner:innen kostenfrei mitversichert sein sollen, geht das nur unter bestimmten Bedingungen:
Die Familienversicherung ist nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:innen möglich. Sogenannte eheähnliche Beziehungen, gemeinsame Elternschaft oder Partnerschaftsverträge bewirken keinen Anspruch auf eine Familienversicherung.
Die Partner:innen dürfen nicht aufgrund eines erhöhten Einkommens oder einer Erwerbstätigkeit auf selbstständiger Basis versicherungspflichtig sein. Und sie dürfen keiner versicherungsfreien Berufsgruppe angehören, etwa Beamt:innen.
Waren Frauen mit Beginn der Mutterschutzfrist nicht in der GKV, können sie nicht familienversichert werden. Das gilt ebenso für die Schutzfrist nach der Entbindung und den Beginn der Elternzeit.
Stief- und Enkelkinder
Seit einer Gesetzesänderung von 2019 können Stief- und Enkelkinder zu den gleichen Bedingungen wie leibliche Kinder familienversichert sein. Sie müssen dafür allerdings im Haushalt der GKV-Hauptversicherten wohnen oder diese müssen für mehr als die Hälfte des Unterhalts aufkommen.
Einkommensgrenzen von Familienangehörigen
Familienversicherte dürfen kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Andernfalls benötigen sie eine eigene, kostenpflichtige Krankenversicherung. Im Jahr 2023 gelten beispielsweise folgende Grenzwerte:
Grundsätzlich liegt die Verdienstgrenze bei 485 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, benötigt eine eigene Krankenversicherung.
Da sie von ihren Bruttoeinnahmen noch Werbungskosten oder Pauschalen abziehen können, ergibt sich für regulär sozialversicherungspflichtig Angestellte eine Verdienstgrenze von 585 Euro pro Monat.
Eine weitere Sonderregelung ist mit einem Verdienstlimit von 520 Euro pro Monat für sozialabgabefreie Minijobs geregelt.
Die Beurteilung der Einkommenslage ist komplex und erfolgt meist individuell für jeden Fall. Dazu gehören ebenso Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtung, Kapitalerträgen oder Renten.
Meldepflicht bei Einkommensveränderung
Sollte sich die Einkommenssituation einer:s familienversicherten Angehörigen verändern und der Verdienst über die erlaubte Grenze gehen – zum Beispiel bei einem Wechsel von einem Mini- in einen Vollzeitjob –, muss das der GKV gemeldet werden. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, da die Krankenkasse ansonsten rückwirkend hohe Beiträge nachfordern kann.
Familienversicherung: Vorteilhaft für Angehörige
Die beitragsfreie Familienversicherung der GKV ist ein großer Vorteil des deutschen Sozialstaats und bietet vor allem Familien mit Kindern eine günstige Gesundheitsversorgung. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung, bei denen für Kinder und Ehepartner:innen ohne eigenes Einkommen ein gesonderter und kostenpflichtiger Vertrag abzuschließen ist.
Allerdings ist auch bei der gesetzlichen Familienversicherung immer genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für eine kostenlose Mitversicherung erfüllt sind.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann habe ich einen Anspruch auf Familienversicherung?
Ehe- und Lebenspartner:innen sowie Kinder von GKV-Versicherten, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, können grundsätzlich beitragsfrei in der Familienversicherung versichert sein. Für Kinder gilt allerdings eine Altersgrenze je nach Ausbildungsstand.
Wann bin ich nicht mehr familienversichert?
Wer die geltenden Einkommensgrenzen oder bei Kindern die Altersgrenzen überschreitet, ist nicht mehr familienversichert, sondern benötigt eine eigene Krankenversicherung.
Wie viel dürfen Familienversicherte verdienen?
Eine wichtige Einkommensgrenze liegt – Stand 2023 – bei 485 Euro pro Monat. Für regulär sozialversicherungspflichtig Angestellte gilt eine Verdienstgrenze von 585 Euro, da sie 100 Euro Werbungskosten abziehen dürfen. Und Minijobber:innen können bis zu einem Einkommen von 520 Euro pro Monat in der Familienversicherung bleiben.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
Platinum Card Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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American Express Card Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
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Business Gold Card Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen
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