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So funktioniert die gesetzliche Familienversicherung

Gesundheitliche Absicherung von Ehepartnern und Kindern: Wie die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung funktioniert, erklärt dieser Artikel.
Eine dreiköpfige Familie im Schnee, von der zwei Personen auf einem Schlitten sitzen und die dritte Person anschiebt.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Für Familien mit Kindern ist die gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV, besonders attraktiv, da Angehörige kostenfrei mitversichert sein können – ein großer Vorteil gegenüber privaten Krankenversicherungen. Allerdings gibt es auch in der Familienversicherung der GKV einige Bedingungen, die es zu beachten gilt. Welche, erfährst du hier.
  1. Wer kann in die gesetzliche Familienversicherung?
  2. Das gilt für Kinder
  3. Das gilt für Partner:innen
  4. Einkommensgrenzen von Familienangehörigen
  5. Familienversicherung: Vorteilhaft für Angehörige
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Familienversicherung der GKV: Ermöglicht kostenfreie Mitversicherung von Angehörigen, ein Vorteil gegenüber privaten Krankenversicherungen.
  • Voraussetzungen: Eigenständige Versicherung in der GKV, Hauptwohnsitz in Deutschland und keine selbstständige oder angestellte Erwerbstätigkeit, die versicherungspflichtig macht.
  • Für Kinder: Kostenfreie Versicherung bis zum 18. Lebensjahr möglich, unter bestimmten Bedingungen bis zum 23. oder 25. Lebensjahr verlängert.
  • Für Partner:innen: Nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner:innen möglich; dürfen nicht aufgrund erhöhten Einkommens oder selbstständiger Erwerbstätigkeit versicherungspflichtig sein.
  • Einkommensgrenzen: Familienversicherte dürfen kein oder nur geringes Einkommen haben; Verdienstgrenze liegt bei etwa 485 Euro pro Monat (Stand 2023).
  • Meldepflicht bei Einkommensveränderungen: Bei Überschreitung der erlaubten Grenze muss das der Krankenkasse gemeldet werden.

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Wer kann in die gesetzliche Familienversicherung?

Die Hauptvoraussetzung für eine gesetzliche Familienversicherung ist zunächst, dass eine Person eigenständig in der gesetzlichen Krankenversicherung, GKV, versichert ist. Über diese können Angehörige wie Kinder oder Partner:innen mitversichert werden. Darüber hinaus gibt es weitere Voraussetzungen:

16 Millionen Familienversicherte

Im Juli 2022 waren in Deutschland 74 von 83 Millionen Menschen gesetzlich krankenversichert. Die Zahl der kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen betrug mehr als 16 Millionen.
Quelle: Verband der Ersatzkassen

Das gilt für Kinder

Dass Kinder kostenfrei über die Eltern krankenversichert sein können, ist einer der größten Vorteile der Familienversicherung.

Familienversicherung gibt es nur auf Antrag

Wenn Angehörige über die Familienversicherung mitversichert werden sollen, müssen die Hauptversicherten dies bei ihrer jeweiligen GKV beantragen. Die nötigen Formulare finden sich auf den GKV-Websites. Außerdem prüfen die Kassen regelmäßig, ob die Voraussetzungen für eine Familienversicherung weiterhin erfüllt sind und verschicken entsprechende Fragebögen.

Das gilt für Partner:innen

Wenn Partner:innen kostenfrei mitversichert sein sollen, geht das nur unter bestimmten Bedingungen:

Stief- und Enkelkinder

Seit einer Gesetzesänderung von 2019 können Stief- und Enkelkinder zu den gleichen Bedingungen wie leibliche Kinder familienversichert sein. Sie müssen dafür allerdings im Haushalt der GKV-Hauptversicherten wohnen oder diese müssen für mehr als die Hälfte des Unterhalts aufkommen.

Einkommensgrenzen von Familienangehörigen

Familienversicherte dürfen kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Andernfalls benötigen sie eine eigene, kostenpflichtige Krankenversicherung. Im Jahr 2023 gelten beispielsweise folgende Grenzwerte:

Die Beurteilung der Einkommenslage ist komplex und erfolgt meist individuell für jeden Fall. Dazu gehören ebenso Einnahmen aus Vermietungen oder Verpachtung, Kapitalerträgen oder Renten.

Meldepflicht bei Einkommensveränderung

Sollte sich die Einkommenssituation einer:s familienversicherten Angehörigen verändern und der Verdienst über die erlaubte Grenze gehen – zum Beispiel bei einem Wechsel von einem Mini- in einen Vollzeitjob –, muss das der GKV gemeldet werden. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, da die Krankenkasse ansonsten rückwirkend hohe Beiträge nachfordern kann.

Familienversicherung: Vorteilhaft für Angehörige

Die beitragsfreie Familienversicherung der GKV ist ein großer Vorteil des deutschen Sozialstaats und bietet vor allem Familien mit Kindern eine günstige Gesundheitsversorgung. Dies gilt insbesondere im Vergleich zu der privaten Krankenversicherung, bei denen für Kinder und Ehepartner:innen ohne eigenes Einkommen ein gesonderter und kostenpflichtiger Vertrag abzuschließen ist.

Allerdings ist auch bei der gesetzlichen Familienversicherung immer genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für eine kostenlose Mitversicherung erfüllt sind.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann habe ich einen Anspruch auf Familienversicherung?
Ehe- und Lebenspartner:innen sowie Kinder von GKV-Versicherten, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, können grundsätzlich beitragsfrei in der Familienversicherung versichert sein. Für Kinder gilt allerdings eine Altersgrenze je nach Ausbildungsstand.
Wann bin ich nicht mehr familienversichert?
Wer die geltenden Einkommensgrenzen oder bei Kindern die Altersgrenzen überschreitet, ist nicht mehr familienversichert, sondern benötigt eine eigene Krankenversicherung.
Wie viel dürfen Familienversicherte verdienen?
Eine wichtige Einkommensgrenze liegt – Stand 2023 – bei 485 Euro pro Monat. Für regulär sozialversicherungspflichtig Angestellte gilt eine Verdienstgrenze von 585 Euro, da sie 100 Euro Werbungskosten abziehen dürfen. Und Minijobber:innen können bis zu einem Einkommen von 520 Euro pro Monat in der Familienversicherung bleiben.

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