- Erwerbsminderungsrente und BU
- Die Höhe der Erwerbsminderungsrente
- So wird die Erwerbsminderungsrente berechnet
- Voraussetzungen für die EM-Rente
- Doppelt hält besser: Erwerbsminderungsrente und BU-Rente
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsversicherung: Beide dienen der finanziellen Absicherung, wenn du aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kannst.
- Auszahlung der Erwerbsminderungsrente: Sie ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und reicht oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
- Berechnung der Erwerbsminderungsrente: Sie richtet sich nach den eingezahlten Rentenbeiträgen und weiteren Faktoren.
- Zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Sie kann eine sinnvolle Ergänzung sein, da die Renten nicht miteinander verrechnet werden.
- Voraussetzungen für die EM-Rente: Es müssen sowohl medizinische als auch versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein.
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Erwerbsminderungsrente und BU
Wer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig wird, hat eventuell Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, abgekürzt mit EM-Rente. Doch auch wenn die EM-Rente bewilligt werden sollte, reicht sie kaum aus, um den Lebensstandard zu halten. Viele Arbeitende schließen deshalb eine ergänzende private Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, ab. Für Reisen ins Ausland ist eine sinnvolle Auslandskrankenversicherung eine wichtige Absicherung.
Auf den ersten Blick haben die EM-Rente und die BU den gleichen Zweck: Sie sollen Menschen eine Rente zahlen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr dauerhaft arbeiten können. Das ist aber der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung:
- Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
- (Volle) Erwerbsminderung liegt vor, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht nur deinem Beruf, sondern gar keiner Arbeit für mehr als drei Stunden täglich nachgehen kannst.
Resultierend aus der Unterscheidung zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung ergibt sich auch ein Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente.
- Die volle BU-Rente bekommst du, wenn du wegen Krankheit oder Behinderung deinen Beruf nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kannst.
- Die volle EM-Rente bekommst du, wenn du weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig bist.
Kurz erklärt: Arten der Erwerbsminderungsrente
Insgesamt gibt es 4 verschiedenen Arten der Erwerbsminderungsrente.
- Die volle Erwerbsfähigkeit liegt laut Deutscher Rentenversicherung vor, wenn Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung weiterhin mehr als 6 Stunden täglich arbeiten können.
- Die teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Betroffene mehr als 3 Stunden, jedoch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können. In diesem Fall bekommen sie von der gesetzlichen Rentenversicherung eine teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.
- Die volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Personen wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 6 Monate nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- Die teilweise Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit gilt lediglich für Berufstätige, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für Betroffene, die so krank sind, dass sie in ihrem erlernten Beruf nicht mehr arbeiten können, muss die DRV einen ähnlichen zumutbaren Beruf finden. Ist die Verweisung nicht machbar, erhalten Betroffene eine teilweise Erwerbsminderungsrente ausgezahlt.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente
Die Höhe einer durchschnittlich ausgezahlten Erwerbsminderungsrente betrug 2021 bei Neurentner:innen 917 Euro pro Monat. Bestandsrentner:innen erhielten etwas weniger. Bei ihnen betrug die EM-Rente monatlich im Schnitt 877 Euro. Allerdings soll die Erwerbsminderungsrente ab dem Jahr 2024 um bis zu 7,5 Prozent steigen.
- Ein Mehr von 7,5 Prozent erhalten demnach Bezieher:innen von Erwerbsminderungsrente, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind.
- Ein EM-Rentenplus von 4,5 Prozent gibt es für diejenigen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind.
So wird die Erwerbsminderungsrente berechnet
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird so berechnet wie die gesetzliche Altersrente: Je mehr Jahre Versicherte Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, desto höher fällt die Erwerbsminderungsrente am Ende aus. Maßgeblich für die Berechnung sind folgende vier Komponenten.
- Entgeltpunkte: Das sind die Punkte, die Arbeitnehmer:innen über ihren Lohn und ihre Zurechnungszeiten auf ihrem Rentenkonto erworben haben.
- Rentenwert: Das ist der Betrag, der einer ungeminderten Monatsrente aus den Rentenbeiträgen der Arbeitnehmer:innen für ein volles Jahr entspricht.
- Zugangsfaktor: Dieser Faktor berücksichtigt, ob Arbeitende bei Rentenbeginn das gesetzlich festgelegte Rentenalter erreicht haben.
- Rentenfaktor: Dieser Faktor legt fest, wie viel private Rente eine Versicherungsgesellschaft für die eingezahlten Beiträge von Arbeitnehmer:innen mit Beginn des Renteneintritts auszahlt.
Good to know: Keine Anrechnung der Renten
Betroffenen, die sowohl Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung als auch eine Erwerbsminderungsrente erhalten, werden die Renten nicht miteinander verrechnet. Zwar gelten für den Bezug einer EM-Rente strenge Einkommensgrenzen, doch diese führen nur bei Erwerbseinkommen zu einer Anrechnung. Die bei einer BU ausgezahlte Rente wird somit nicht der Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Voraussetzungen für die EM-Rente
Um die gesetzliche EM-Rente zu erhalten, müssen medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden.
- Die medizinischen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Betroffene wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Das gilt nicht nur für den eigenen Beruf, sondern für alle Tätigkeiten.
- Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Betroffene vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert waren und in den vergangenen fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nachweisen können.
Es kann vorkommen, dass die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente von der gesetzlichen Rentenversicherung verweigert wird. In diesem Fall sollten Betroffene professionelle Beratung einholen. Ein Anlaufpunkt sind die Landesverbände des Sozialverbands Deutschland, der Mitglieder:innen zum Beispiel in sozialrechtlichen Fragen berät, bei Antragstellungen hilft und vor Sozialgerichten vertritt.
Doppelt hält besser: Erwerbsminderungsrente und BU-Rente
Arbeitnehmer:innen, die dauerhaft erkranken, stehen meist vor gravierenden finanziellen Einbußen. Ein Hauptgrund dafür: Die Bewilligung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Zudem reicht ihre Höhe kaum aus, den eigenen Lebensstandard zu halten. Deshalb sollten Arbeitende so früh wie möglich eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sollte der Leistungsfall eintreten, müssen sich Betroffene etwas weniger Sorgen über ihre finanzielle Lage machen, denn beide Renten werden nicht miteinander verrechnet.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?
Eine private BU wird nicht auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angerechnet. Für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente gelten zwar strenge Einkommensgrenzen. Allerdings führen diese nur bei Erwerbseinkommen zu einer Anrechnung. Da es sich bei Zahlungen aus der BU um eine Rente handelt, wird diese nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Was ist besser: Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente?
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:innen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung dauerhaft teilweise oder gar nicht mehr arbeiten können, haben Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Da diese jedoch nicht ausreicht, um den eigenen Lebensstandard zu halten, empfiehlt sich parallel der frühe Abschluss einer privaten BU, die ein breiteres Leistungsspektrum aufweist.
Welche Versicherung zahlt bei Erwerbsminderungsrente?
Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine staatliche Rente der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese zahlt, wenn gesetzlich versicherte Arbeitnehmer:innen aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können. Das gilt sowohl für den eigenen Beruf als auch für alle anderen Tätigkeiten.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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- Business Platinum Card
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- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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