Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition Dienstunfähigkeit: Beamt:innen sind dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihren Dienst nicht mehr ausüben können oder in einem Zeitraum von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnten.
- Ruhegehalt: Beamt:innen, die dienstunfähig geworden sind und vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, haben in der Regel Anspruch auf eine staatliche Absicherung in Form eines Ruhegehalts.
- Dienstunfähigkeitsversicherung: Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können sich Staatsbedienstete für den Fall eines Arbeitskraftverlusts absichern. Sie ist als Klausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten.
- Zielgruppe der Versicherung: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist besonders für Beamtenanwärter:innen und Berufsanfänger:innen, Beamt:innen auf Probe und auf Widerruf sinnvoll. Aber auch für Berufseinsteiger:innen im Angestelltenverhältnis sowie langjährige Beamt:innen kann sie sich lohnen.
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Berufsunfähigkeit bei Beamt:innen
Wer beispielsweise als Polizist:in, Richter:in oder Soldat:in arbeitet, profitiert von einem sicheren Arbeitsplatz und einem sicheren Gehalt. Doch ebenso wie Angestellte können auch Beamt:innen von einer – vorübergehenden oder dauerhaften – Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls betroffen sein. Dabei kann es sich um eine körperliche oder auch geistige Einschränkung handeln. Für den Fall, dass du im Ausland unterwegs bist, kann eine umfangreiche Auslandskrankenversicherung Schutz bieten.
Während bei Angestellten in einer solchen Situation von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gesprochen wird, handelt es sich bei Beamt:innen um eine Dienstunfähigkeit. Dienstunfähig sind Beamt:innen, wenn
- sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben,
- sie aufgrund einer Erkrankung in einem Zeitraum von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten konnten und
- außerdem keine Aussicht besteht, dass sie innerhalb eines halben Jahres wieder voll dienstfähig werden.
Ob tatsächlich eine Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet ein Amtsarzt bzw. eine Amtsärztin im Anschluss an eine Untersuchung. Im Falle einer Dienstunfähigkeit erstellt er bzw. sie ein entsprechendes Attest für den Dienstherrn. Der Arbeitgeber entscheidet daraufhin über das weitere Vorgehen: Beamt:innen, die ihren aktuellen Dienst nicht mehr ausüben können, werden entweder in den Ruhestand versetzt oder bekommen eine Tätigkeit übertragen, die sie gemäß ihres gesundheitlichen Zustands ausüben können.
Wichtig: Für Bundesbeamt:innen und Landesbeamt:innen gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit, die im Bundesbeamtengesetz (BBG) beziehungsweise im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) festgeschrieben sind. Landesbeamt:innen haben zudem je nach Bundesland abweichende Regelungen zu berücksichtigen.
Das Ruhegehalt
Beamt:innen, die dienstunfähig geworden sind und vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, haben in der Regel Anspruch auf eine staatliche Absicherung in Form eines Ruhegehalts, das vom Dienstherrn gezahlt wird.
Dieser Anspruch gilt aber nicht immer: Besonders Beamt:innen am Beginn ihrer beruflichen Laufbahn müssen im Fall einer Dienstunfähigkeit damit rechnen, ohne Einkommen dazustehen und in eine finanzielle Notlage zu geraten, denn das Ruhegehalt erhalten nur Beamt:innen auf Lebenszeit – und auch dann erst nach fünf Jahren Dienstzeit, der sogenannten „Wartezeit“.
Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung, also einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamt:innen, können sich Staatsbedienstete für den Fall eines Arbeitskraftverlusts absichern. Wer eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, erhält eine vorab vereinbarte Rente, wenn er oder sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig wird.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist als Klausel in einer Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten. Diese Dienstunfähigkeitsklausel erweitert den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung und ist entscheidend für Beamt:innen, denn es gibt einen großen Unterschied und Vorteil gegenüber einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Während für eine Versicherung eine Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn man seine berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, gibt es bei der Dienstunfähigkeitsversicherung eine solche Grenze nicht. Das heißt: Selbst Beamt:innen, die nur zu 20 Prozent nicht leistungsfähig sind, können vom Amtsarzt als dienstunfähig eingestuft werden. Eine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung würde in diesem Fall kein Geld zahlen oder wenigstens aufwändige medizinische Nachweise einfordern.
Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Beamt:innen haben, wie bereits erwähnt, nicht immer Anspruch auf staatliche finanzielle Absicherung in Form eines Ruhegehalts. Folgende Personen sollten eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen, um einen Verdienstausfall zu vermeiden:
- Beamtenanwärter:innen und Berufsanfänger:innen
Wer in den Beruf als Beamt:in auf Lebenszeit einsteigt, erhält in den ersten fünf Jahren kein Ruhegehalt im Fall von Dienstunfähigkeit.
- Beamt:innen auf Probe
Beamt:innen auf Probe befinden sich in der Probezeit ihres Dienstes. Im Fall einer Dienstunfähigkeit erhalten auch sie kein Ruhegehalt, sondern es folgt in der Regel die Entlassung.
- Beamt:innen auf Widerruf
Befindet man sich noch in der Ausbildung für den Staatsdienst, gilt man als Beamt:in auf Widerruf. Hier drohen bei Dienstunfähigkeit die gleichen Konsequenzen, wie bei Beamt:innen auf Probe.
Darüber hinaus ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Berufseinsteiger:innen im Angestelltenverhältnis sinnvoll, die in Betracht ziehen, später einmal in den Beamtenstatus zu wechseln.
Und auch Beamt:innen auf Lebenszeit, die bereits mehr als fünf Jahre tätig sind, können durchaus von einer Dienstunfähigkeitsversicherung profitieren: Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr, nach 40 Jahren beträgt es aber höchstens knapp 72 Prozent des letzten Gehalts.
Quick-Info: Erwerbsminderungsrente bei Beamt:innen
Im Gegensatz zu Angestellten haben Beamt:innen keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, da sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Beamt:innen auf Probe oder auf Widerruf, die aufgrund von Dienstunfähigkeit entlassen werden, werden zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, doch ähnlich der Wartezeit bei Beamt:innen auf Lebenszeit gilt auch hier: Erst nach fünf Jahren können Beamt:innen Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente erhalten.
Tipps für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung
Nicht jede Dienstunfähigkeitsklausel bietet vollumfänglichen Schutz. Beamt:innen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen, sollten deshalb beim Vertragsabschluss auf einige Punkte achten:
- Echte vs. unechte Dienstunfähigkeitsklausel
Die echte Klausel ist die bestmögliche Klausel, da hier die vom Amtsarzt beziehungsweise Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit automatisch als vollständige Dienstunfähigkeit angesehen wird. Bei einer unechten Klausel hingegen ist die Formulierung so gewählt, dass der Versicherer nur leisten muss, wenn nach seiner eigenen Prüfung eine Dienstunfähigkeit vorliegt.
- Vollständige vs. unvollständige Dienstunfähigkeitsklausel
Bei einer unvollständigen Dienstunfähigkeitsklausel haben nur Beamt:innen auf Lebenszeit Anspruch auf Versicherungsleistung – Beamt:innen auf Probe oder auf Widerruf haben dann das Nachsehen, sie benötigen eine vollständige Dienstunfähigkeitsklausel.
- Teil-Dienstunfähigkeitsklausel
Erklärt der Amtsarzt Beamt:innen nur teilweise oder begrenzt für dienstfähig, liegt eine Teil-Dienstunfähigkeit vor. Die Versicherung sollte über eine entsprechende Teil-Dienstunfähigkeitsklausel garantieren, dass auch in diesem Fall eine (Teil-) Zahlung erfolgt.
- Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel
Eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel benötigen Beamt:innen im Vollzugsdienst, bei der Feuerwehr, dem Zoll oder der Polizei, die besonders gefährdet sind. Ist beispielsweise die Schusshand eines Polizisten so beeinträchtigt, dass er keine Waffe mehr tragen kann, und wird er daraufhin in die Verwaltung versetzt, greift die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel und gleicht ein möglicherweise niedrigeres Gehalt aus.
Empfehlenswert: Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Für Beamt:innen gilt zunächst zu prüfen, ob und in welcher Höhe sie Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Fällt das Ruhegehalt gering aus oder besteht gar kein Anspruch darauf, sollten Staatsbedienstete unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel abschließen und dabei auch die möglichen besonderen Formen einer solchen Klausel im Hinterkopf behalten.
Wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gilt auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung: Sie ist nicht nur für Berufsgruppen mit erhöhtem Risiko zu empfehlen, wie Polizei oder Feuerwehr, sondern ebenso für Beamt:innen mit Bürojob – schließlich können Erkrankungen des Bewegungsapparats oder der Psyche jeden betreffen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann gelten Beamt:innen als dienstunfähig?
Beamt:innen, die aufgrund von Krankheit oder durch einen Unfall vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig sind, gelten als dienstunfähig. Dabei kann es sich um eine körperliche oder auch geistige Einschränkung handeln. Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, entscheidet ein Amtsarzt im Anschluss an eine Untersuchung und erstellt ein entsprechendes Attest für den Dienstherrn.
Beamt:innen, die dienstunfähig geworden sind und vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, haben in der Regel Anspruch auf eine staatliche Absicherung in Form eines Ruhegehalts. Das Ruhegehalt wird vom Dienstherrn gezahlt und steigt mit jedem Dienstjahr, nach 40 Jahren beträgt es höchstens knapp 72 Prozent des letzten Gehalts.
Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist besonders für Beamtenanwärter:innen und Berufsanfänger:innen, Beamt:innen auf Probe und auf Widerruf sinnvoll, da in diesen Fällen kein Anspruch auf Ruhegehalt besteht. Aber auch für Berufseinsteiger:innen im Angestelltenverhältnis, die in Betracht ziehen, später einmal in den Beamtenstatus zu wechseln, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Finanziell lohnen kann sie sich außerdem für Beamt:innen auf Lebenszeit, die bereits mehr als fünf Jahre tätig sind.
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