- Ab wann sind Erwerbstätige berufsunfähig?
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Selbst der Verbraucherschutz ist dafür
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Gesundheitsfragen
- Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein wichtiger Schutz
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Berufsunfähigkeit: Du bist berufsunfähig, wenn du deinen aktuellen Beruf aufgrund von Erkrankungen, Unfall oder Kräfteverfall zu weniger als 50 Prozent ausüben kannst – mindestens sechs Monate lang und auf unbestimmte Zeit.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung zahlt die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente so lange, wie die Berufsunfähigkeit andauert. Selbst Verbraucherschützer:innen betonen ihre Notwendigkeit.
- Gesundheitsfragen: Vor Abschluss der Versicherung werden Gesundheitsfragen gestellt. Je nach Lage können Anträge abgelehnt oder mit einem Risikozuschlag versehen werden.
- Zahlung der BU-Rente: Nachdem du berufsunfähig geworden bist, musst du das deinem Versicherer schnellstmöglich mitteilen. Die Rente wird jedoch nicht sofort ausgezahlt, da zunächst eine genaue Prüfung erfolgt.
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Ab wann sind Erwerbstätige berufsunfähig?
Per Definition gelten Erwerbstätige als berufsunfähig, wenn sie ihren aktuellen Beruf aufgrund von Erkrankungen, Unfall, Kräfteverfall oder Verletzung nur noch zu weniger als 50 Prozent ausüben können – und zwar für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und auf unbestimmte Zeit. Der Beobachtungszeitraum kann allerdings auch länger als sechs Monate dauern.
Angenommen, du bist als Handwerker tätig. Nach einem Unfall ist deine rechte Hand nicht mehr voll funktionsfähig. Du kannst also längerfristig oder dauerhaft einem wesentlichen Teil deiner Arbeit nicht mehr nachgehen und zum Beispiel nur noch Kontroll- und Schreibtätigkeiten ausführen, die weniger als die Hälfte deiner üblichen Arbeitszeit ausmachen.
In diesem Beispiel wären die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeit (BU) erfüllt. Wenn du eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, zahlt sie die vertraglich vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) so lange, wie die Berufsunfähigkeit andauert, allerdings nur bis zum vereinbarten Endalter. Das maximale Endalter muss identisch mit dem Beginn der Regelaltersrente sein. Für Reisen ins Ausland empfiehlt sich außerdem eine umfassende Auslandskrankenversicherung als zusätzlicher Schutz.
Bei der Bestimmung der Berufsunfähigkeit kommt es jedoch unter anderem auf die Art des zuletzt ausgeübten Berufs an. Dazu ein Beispiel:
Ein Stuckateur schloss bereits während seiner Ausbildung eine Lebensversicherung samt einer Zusatzversicherung gegen Berufsunfähigkeit ab. Zwei Jahre nach Abschluss seiner Ausbildung wechselte er den Beruf und arbeitete als Maschinenbediener.
Nach einem Motorradunfall und einer Verletzung an der Brustwirbelsäule hätte er seinen erlernten Beruf als Stuckateur nicht mehr in Vollzeit ausüben können, wäre also in diesem Beruf berufsunfähig gewesen. Laut ärztlicher Begutachtung konnte er seinem zuletzt ausgeübten Beruf als Maschinenbediener jedoch weiterhin mit sechs Stunden täglich und mehr nachgehen. Deshalb erhielt der BU-Versicherer vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken Recht und musste nicht zahlen. (AZ 5 U 236/12-28)
Berufsunfähigkeitsversicherung: Selbst der Verbraucherschutz ist dafür
Selbst Verbraucherschützer:innen, die der Versicherungswirtschaft generell kritisch auf die Finger schauen, betonen die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn statistisch gesehen wird jeder vierte Berufstätige im Laufe seines Erwerbslebens entweder vorübergehend oder dauerhaft berufsunfähig. Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit sind:
- Psychische Erkrankungen/Nervenkrankheiten: 32 Prozent
- Erkrankungen von Skelett oder Bewegungsapparat: 20 Prozent
- Krebs: 18 Prozent
- Sonstige Erkrankungen: 15 Prozent
- Unfälle: 8 Prozent
- Herz- und Gefäßerkrankungen: 7 Prozent
Kurz erklärt
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls, einer Erkrankung oder altersbedingten Kräfteverfalls ab. Die Voraussetzung ist, dass du deinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder zu über 50 Prozent und voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben kannst. Dabei kann der Beobachtungszeitraum auch länger sein als sechs Monate.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Gesundheitsfragen
Angenommen, du hast eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen BU-Rente von 1.500 Euro abgeschlossen und bist 20 Jahre lang berufsunfähig. Dann zahlt dir dein Versicherungsunternehmen über die Jahre insgesamt 360.000 Euro – vorausgesetzt, das vereinbarte Laufzeitende der Versicherung wurde nicht zuvor erreicht. Das ist natürlich viel Geld.
Damit die Versicherer ihre Risiken kalkulieren können, erheben sie vor Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Reihe von Gesundheitsfragen, fragen also gesundheitliche Probleme der vergangenen fünf oder zehn Jahre ab – und holen gegebenenfalls Arztberichte ein.
Je nach Lage können sie deinen Antrag ablehnen, deinen Monatsbeitrag mit einem Risikozuschlag versehen oder eine BU-Rente vertraglich für die Fälle ausschließen, in denen eine Berufsunfähigkeit durch bestimmte Erkrankungen bedingt ist.
Wichtig: Die Gesundheitsfragen solltest du auf jeden Fall vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, also auch kurzzeitige vorherige Erkrankungen aufführen – sonst kann die Versicherung später bei Eintritt der Berufsunfähigkeit unter Umständen die Zahlung der BU-Rente verweigern.
Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn du berufsunfähig wirst, zum Beispiel durch einen Unfall, solltest du das deinem Versicherer schnellstmöglich mitteilen. Du erhältst die vereinbarte BU-Rente jedoch nicht sofort: Aus den genannten Gründen nimmt der Versicherer zunächst eine genaue Prüfung vor.
Zwischen Antragstellung und Entscheidung des Versicherers vergingen im Jahr 2020 durchschnittlich 99 Tage, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die meiste Zeit kostet das Einholen medizinischer Begutachtungen: Der Versicherer prüft anhand von Arztberichten und Gutachten, ob die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeit wirklich vorliegt und du bei Vertragsabschluss – wenn dieser weniger als fünf beziehungsweise maximal zehn Jahre zurückliegt – keine Vorerkrankungen verschwiegen hast.
Der oder die Antragstellende muss dafür seine Krankenkasse, die behandelnden Ärzt:innen und Pflegepersonen sowie Behörden von der Schweigepflicht entbinden; in der Regel bereits bei Vertragsabschluss.
Laut Angaben des GDV liegt die Leistungsquote der Berufsunfähigkeitsversicherungen bei 80 Prozent. Das heißt: 80 Prozent der Anträge auf Berufsunfähigkeitsrente werden tatsächlich bewilligt. Die häufigsten Gründe für Ablehnungen:
- Keine Berufsunfähigkeit: Die Person, die den Antrag stellt, kann laut Beurteilung der Versicherung noch zu mindestens 50 Prozent in ihrem Beruf arbeiten, ist also nicht berufsunfähig (51 Prozent der Ablehnungen).
- Keine Reaktion: Die antragstellende Person reagiert nicht mehr auf Schreiben oder Anforderungen des Versicherers, etwa weil es ihr inzwischen wieder besser geht (14 Prozent der Ablehnungen).
- Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Diese liegt vor, wenn der oder die Antragstellende die Gesundheitsfragen im BU-Antrag nicht wahrheitsgemäß beantwortet hat, also zum Beispiel eine chronische Erkrankung verschwiegen hat. Dann verweigert der Versicherer die Leistung, also die Zahlung der BU-Rente (zwölf Prozent der Ablehnungen)
- Anfechtung/Betrugsfall: Bei arglistiger Täuschung durch Versicherungskund:innen, etwa der bewussten Vorspiegelung falscher Tatsachen, kann der Versicherer den Vertrag anfechten, sodass er nichtig wird (sieben Prozent der Ablehnungen).
Good to know
„Wer im Büro arbeitet, kann unmöglich berufsunfähig werden“, ist oft zu hören. Falsch: Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen wie Depressionen und Burnout.
Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Gibt es eine gleichwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung? Nein, eine private BU-Versicherung ist der beste Schutz gegen Einkommensverlust. Körperlich tätige Menschen werden beim Abschluss jedoch üblicherweise in eine höhere Risikoklasse eingestuft, wodurch der Monatsbeitrag sich erhöht und die Versicherung unter Umständen finanziell nicht sinnvoll ist. Menschen mit besonders gefährlichen Berufen, beispielsweise Sprengmeister, sind von der Berufsunfähigkeitsversicherung vollständig ausgeschlossen.
- Für solche Berufsgruppen kann eine Grundfähigkeitsversicherung eine Option sein. Diese gilt auch als „Berufsunfähigkeitsversicherung light“, ist aber keine „echte“ Alternative. Denn sie zahlt nur, wenn eine oder mehrere Grundfähigkeiten wie Sehen, Sprechen, Heben und Tragen, Stehen, Halten des Gleichgewichts oder Ähnliches verloren gehen.
- Als Versicherung gegen Unfallfolgen kommt eine private Unfallversicherung infrage. Während der Arbeitszeit und auf dem Arbeitsweg sind abhängig Beschäftigte zwar gesetzlich über die jeweilige Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers versichert, eine private Unfallversicherung greift jedoch bei sämtlichen Unfällen, auch in der Freizeit.
- Mittlerweile gibt es auch einige Anbieter von Unfallversicherungen ohne Gesundheitsfragen vor Vertragsabschluss. Für Menschen, die aufgrund einer Vorerkrankung wie Krebs oder einem Herzinfarkt keine BU-Versicherung abschließen können, bieten sie eine gewisse finanzielle Absicherung – jedoch nur bei Unfällen.
- Eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung wie Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt, Krebs oder Multiple Sklerose kann eine Dread-Disease-Versicherung sein.
- Gerade für körperlich schwer arbeitende Menschen kommt auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung infrage. Diese zahlt, wenn die Versicherungsnehmer:innen aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können – egal in welchem Beruf. So ist zum Beispiel ein Chirurg, der durch einen Unfall eine Hand verloren hat, zwar berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig, weil er ja noch im Büro der Krankenhausverwaltung arbeiten kann.
Alle erwähnten Versicherungen sind jedoch keine „echte“ Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, weil sie nur einen Teil der Fälle abdecken und nicht so umfassend wie die BU-Versicherung sind.
Auch das Ansparen von Geld, um im Falle des Falles abgesichert zu sein, reicht in den allermeisten Fällen nicht aus. Denn im Falle des Falles sind die benötigten Summen so hoch, dass sie nicht „mal eben“ aus dem Ersparten zu bestreiten sind.
Ähnlich wie in anderen Sparten, beispielsweise bei privaten Krankenversicherungen gilt: Je jünger du bei Antragsstellung bist, desto geringer ist meist dein monatlicher Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Und natürlich kostet die Berufsunfähigkeitsversicherung jeden Monat Geld. Falls der BU-Fall allerdings eintritt, geht die Rechnung sehr schnell zu deinen Gunsten auf.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Ein wichtiger Schutz
Angenommen, du verdienst während deines Erwerbslebens 35 Jahre lang durchschnittlich 3.000 Euro brutto monatlich. Dann hast du insgesamt 1,26 Millionen Euro brutto verdient. Dieses Beispiel zeigt, wie wertvoll der Erhalt deiner Arbeitsfähigkeit und wie wichtig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist. Auch wenn diese – je nach Vertrag und Gesellschaft – oft auf höchstens 90 Prozent des letzten Netto-Einkommens beschränkt ist, bietet sie einen guten Schutz vor finanziellen Folgen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt sinnvoll?
Ja, für alle, die von ihrem Einkommen leben, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr sinnvoll. Denn ein Einkommensverlust infolge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit bedeutet für das Gros der Berufstätigen große Probleme.
Wie viel kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Monat?
Der Monatsbeitrag ist von zahlreichen Faktoren abhängig, insbesondere von möglichen Vorerkrankungen, der Höhe der vereinbarten BU-Rente und der vertraglichen Altersgrenze. Geschlechtsabhängige Preisunterschiede gibt es seit 2012 allerdings nicht mehr. Einige typische Beispiele: Ein 30-jähriger Industriekaufmann mit einer BU-Rente von 1.500 Euro bis zum 65. Lebensjahr zahlt circa 50 Euro im Monat. Ein 24-jährige Studentin kann den BU-Schutz schon ab 40 Euro monatlich erhalten, wenn eine Altersgrenze von 65 Jahren und eine BU-Rente von 1.400 Euro vereinbart ist. In der Regel gilt: Je jünger die Versicherten bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger der Monatsbeitrag.
Wann wird die vereinbarte BU-Rente ausgezahlt?
Die BU-Rente wird ausgezahlt, nachdem der oder die Betroffene einen Antrag auf Berufsunfähigkeit beim Versicherer gestellt und dieser anhand von ärztlichen Gutachten die Berufsunfähigkeit anerkannt hat. Spezialisierte Rechtsanwält:innen und Versicherungsmakler:innen können gegebenenfalls helfen, Ansprüche durchzusetzen. Auch vor dem Abschluss einer solchen Versicherung solltest du dich übrigens von Expert:innen gut beraten lassen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen