- Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
- Private Berufsunfähigkeitsrenten
- Tipps für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung
- Bei der Berufsunfähigkeitsrente kommt es auf Details an
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Bei der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hast du Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst. Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du, wenn du nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kannst und eine Mindestzahl an Beitragsjahren hast.
- Private Berufsunfähigkeitsrenten: Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein, da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht in allen Fällen greift. Die Versicherungen zahlen eine monatliche Rente aus, falls du deinen eigenen Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst.
- Tipps für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Achte darauf, dass die Rente hoch genug angesetzt ist und dass im Vertrag ein Verzicht auf abstrakte Verweisung steht. Zudem sollte es keine Anzeigepflicht nach dem Abschluss geben. Eine spezialisierte und unabhängige Versicherungsberatung ist ratsam.
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Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Es gibt die gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV, die eine Rente zahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann. Zudem bieten viele Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, abgekürzt mit BU. Versicherte der GRV, gesetzlich verpflichtet oder freiwillig, haben bei Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf eine Rente, die das wegfallende Einkommen ausgleicht. Diese heißt Erwerbsminderungsrente. Für den Schutz auf Auslandsreisen sorgt eine flexible Auslandskrankenversicherung.
Wichtig dabei ist die Differenzierung der Begriffe Erwerb und Beruf. Wenn der eigene Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, dafür aber theoretisch eine andere Tätigkeit, wird keine Erwerbsminderungsrente gezahlt. Bauarbeiter:innen mit schmerzendem Rücken beim Heben könnten immer noch im Büro arbeiten. Ob und wie weit jemand arbeitsunfähig ist, prüfen nach einem entsprechenden Rentenantrag ärztliche Gutachter:innen der GRV.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann und eine Mindestzahl an Beitragsjahren hat – fünf Jahre GRV-Mitgliedschaft und in dieser Zeit 36 Pflichtbeiträge entrichtet –, erhält in der Regel die volle Erwerbsminderungsrente. Ihre Höhe hängt vom individuellen Einzelfall ab, durchschnittlich liegt die ausgezahlte volle Erwerbsminderungsrente bei rund 900 Euro pro Monat.
Good to know
Im Erwerbsminderungsrentensystem der GRV kommt der gesundheitlichen Rehabilitation eine besonders wichtige Rolle zu. Dabei sollen Betroffene durch medizinische Behandlung und Training, etwa Physiotherapie, wieder arbeitsfähig werden.
Private Berufsunfähigkeitsrenten
Die Erwerbsminderungsrente der GRV greift also nicht in allen Fällen und selbst die volle Auszahlungshöhe ist mit durchschnittlich rund 900 Euro pro Monat gering. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann zur Vorsorge also sinnvoll sein. Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlen eine monatliche Rente als Einkommensersatz aus, falls jemand den eigenen Beruf oder eine vergleichbare Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann.
Die Höhe der Rente und die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Anbieter und Tarif ab. Einiges gilt aber grundsätzlich: Zum Beispiel sind die Monatsraten für die Versicherung umso günstiger, je jünger und gesünder du bei Vertragsabschluss bist.
Die meisten privaten Versicherungen stufen Personen als berufsunfähig ein, wenn sie den zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Zudem gilt die 50-Prozent-Regel: Nur wer maximal die Hälfte der beruflichen Aufgaben wegen schlechter Gesundheit nicht mehr erledigen kann, hat Anspruch auf Auszahlung der Rente.
Quick-Info: Beitragshöhe der BU
Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu den teureren Absicherungen, weil die Auszahlungen im Leistungsfall sehr hoch sein können. Die Beitragshöhe hängt unter anderem ab von der Höhe der vereinbarten Rente, von der Vertragslaufzeit, vom Alter bei Versicherungsabschluss, von Beruf und Hobbys. Junge, gesunde Menschen können gute Versicherung für weniger als 50 Euro Monatsbeitrag finden, für ältere Menschen mit Vorerkrankungen in riskanten Berufen sind auch Beiträge von mehr als 300 Euro bei gleichen Leistungen möglich.
Tipps für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung
Vor allem bei Berufsunfähigkeitsversicherungen kommt es auf Details im Vertrag an, die darüber entscheiden, ob eine Versicherung im Schadensfall wie erwartet zahlt oder nicht. Folgende Punkte solltest du beachten:
- Rente hoch genug ansetzen: Als Faustregel gilt eine monatliche Rentenhöhe von 80 Prozent des Nettoeinkommens aus dem Beruf. Bedenke zudem, dass dieses Geld neben der Deckung des Lebensunterhalts auch zur weiteren Altersvorsorge ausreichen sollte, da du während längerer Berufsunfähigkeit keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlst und von dieser daher weniger Rente erhältst.
- Option der Nachversicherung: Bei der sogenannten Nachversicherungsgarantie lässt sich die vereinbarte Rentenhöhe nach Vertragsabschluss noch erhöhen, etwa bei einer Gehaltserhöhung oder der Geburt eines Kindes – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Verzicht auf abstrakte Verweisung: Einige Versicherungen verweigern eine Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente mit der Begründung, dass Betroffene theoretisch noch in einem gleichwertigen Beruf arbeiten könnten. Außendienstmitarbeiter:innen etwa, die wegen Rückenproblemen nicht mehr Auto fahren, aber noch im Innendienst arbeiten können. Ob die betroffene Person aber tatsächlich eine solche Position findet, ist häufig fraglich. Achte am besten darauf, dass im Vertrag ein Verzicht auf abstrakte Verweisung steht.
- Keine Anzeigepflichten nach Vertragsabschluss: Ist die Versicherung einmal abgeschlossen, solltest du keine Meldungen machen müssen, zum Beispiel über einen Berufswechsel oder ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch gefährliche Hobbys oder neu aufgetretene Krankheiten.
Zwar gibt es online Vergleichsportale, auf denen sich schnell die augenscheinlich günstigsten Tarife und besten Leistungen finden lassen. Weil es bei Berufsunfähigkeitsversicherungen aber sehr auf Details ankommt, ist eine Beratung bei spezialisierten, unabhängigen Versicherungsmakler:innen ratsam.
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Wie die Berufsunfähigkeit festgestellt wird
Am Anfang des Prozesses steht immer eine medizinische Diagnose zum Beispiel von Haus- oder Fachärzt:innen, die eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit feststellen, etwa einen Bandscheibenvorfall. Diese attestierte Diagnose ist mit dem Antrag auf den eingetretenen Leistungsfall an die Versicherung zu schicken.
Die Sachbearbeiter:innen senden daraufhin umfassende Fragebögen an die jeweiligen Mediziner:innen und die versicherte Person. Hat die Versicherung Zweifel an der Richtigkeit der Angaben, kann sie eigene Gutachter:innen beauftragen. Wird die Berufsfähigkeit anerkannt, wird die Berufsunfähigkeitsrente an die Versicherten ausgezahlt.
Bei der Berufsunfähigkeitsrente kommt es auf Details an
Erwerbstätige sind in der Regel für den Lebensunterhalt auf ihr berufliches Einkommen angewiesen. Sollte eine Verschlechterung der Gesundheit für eine dauerhafte Einschränkung sorgen, kann eine Berufsunfähigkeitsrente vor finanziellen Einbußen schützen, vor allem weil die staatliche Erwerbsminderungsrente nur eingeschränkt greift und aus den eingezahlten Beiträgen, der Versicherungsdauer und Anrechnungszeiten resultiert. Bei der richtigen Beantragung kommt es im Schadensfall auf viele individuelle Details an, weshalb eine Beratung zur richtigen Versicherung bei spezialisierten Makler:innen zu empfehlen ist.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Bei welchen Krankheiten gelte ich als berufsunfähig?
Zur Berufsunfähigkeit können eine Vielzahl von psychischen und physischen Krankheiten sowie Verletzungen führen. Für die Berufsunfähigkeit ist dabei ausschlaggebend, dass deren Auswirkungen dauerhaft sind und nicht durch eine kurzfristige Krankschreibung und medizinische Behandlung zu heilen sind.
Wer stellt den Grad der Berufsunfähigkeit fest?
Erste Voraussetzung für die Feststellung der Berufsunfähigkeit ist eine ärztliche Diagnose einer physischen oder psychischen Krankheit oder Verletzung, die eine dauerhafte Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit nahelegt. Nach dem entsprechenden Antrag bei der Versicherung beurteilen die Sachbearbeiter:innen mit umfassenden Fragebögen und eventuell eigenen Gutachter:innen das Vorhandensein und den Grad der Berufsunfähigkeit.
Wie komme ich an meine Berufsunfähigkeitsrente?
Ist eine ärztliche Diagnose einer Krankheit oder Verletzung gestellt worden, die eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit nahelegt, ist ein entsprechender Antrag bei der jeweiligen Versicherung zu stellen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen