Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Sie ist ein optionaler Zusatz in der Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt bei längerer Arbeitsunfähigkeit eine monatliche Rente.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie greift, wenn du deinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kannst. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Berufsunfähigkeit gemäß Vertrag vorliegt.
- AU-Klausel: Sie ist ein optionaler Zusatz in der BU und kann finanzielle Lücken bei längerfristiger Erkrankung schließen. Die Klausel erhöht allerdings auch die Kosten für die BU.
- Verschiedene Versicherungen für gesetzlich oder privat Krankenversicherte: Bei gesetzlicher Krankenversicherung übernimmt nach sechs Wochen die Krankenkasse das Gehalt, bei privater Versicherung greift das Krankentagegeld. Eine zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist meistens nicht nötig.
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Das verbirgt sich hinter der Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Arbeitsausfälle sind in der Regel unvorhersehbar und können, wenn sie von längerer Dauer sind, zu finanziellen Engpässen führen. Davor kann dich im Ernstfall eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung absichern. Ebenso wichtig ist es, auf Reisen gut abgesichert zu sein – eine Reiseversicherung mit umfassendem Schutz kann dir dabei helfen.
Dabei das Wichtigste zuerst: Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine eigene Versicherung, sondern ein optionaler Zusatz in der Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU. Schließt du eine BU ab, hast du die Möglichkeit, sie außerdem mit einer sogenannten Arbeitsunfähigkeitsklausel, abgekürzt mit AU-Klausel, zu ergänzen.
Die beiden Versicherungen werden oft synonym verwendet, was aber nicht korrekt ist. Sie greifen in unterschiedlichen Fällen. Was die Versicherungen jedoch gemein haben: Sie zahlen, wenn der Versicherungsfall eintritt, eine monatliche Rente aus.
Arbeitsunfähig oder berufsunfähig? Das sind die Unterschiede:
Arbeitsunfähigkeit ist ein temporärer Zustand. Eine Erkrankung kann unter Umständen auch mehrere Monate andauern, wie beispielsweise bei Brüchen oder bei einer hartnäckigen Grippe. Entscheidend ist, dass die Krankheit wieder ausheilen oder sich der Gesundheitszustand durch Rehabilitationsmaßnahmen in absehbarer Zeit wieder verbessern wird. Die Arbeitsunfähigkeit muss durch ärztliches Fachpersonal mit einer Krankschreibung bescheinigt werden.
Bei einer Berufsunfähigkeit hingegen können Personen nach einer Erkrankung oder einem Unfall ihren letzten Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben. Wird eine Person berufsunfähig und hat eine BU abgeschlossen, überprüft das gewählte Versicherungsunternehmen, ob die Berufsunfähigkeit gemäß Vertrag vorliegt und zahlt, wenn das der Fall ist, die vereinbarte Summe aus.
Leistungen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel wird je nach Tarif und Versicherungsunternehmen eine Summe für eine monatliche Rente festgelegt. Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung springt dann ein, wenn du mindestens sechs Monate am Stück krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist. Daraufhin zahlt die Versicherung die vereinbarte Rente.
Die Auszahlung der Rente wird allerdings nur im Rahmen der Krankschreibung getätigt. Zudem ist sie üblicherweise auf einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten beschränkt. Die genauen Konditionen können je nach Versicherungsanbieter variieren: So kann der Auszahlungszeitraum in manchen Fällen auch auf bis zu 36 Monate erweitert sein.
Wichtig ist aber: Du erhältst die für die Arbeitsunfähigkeit vereinbarte Rente nur rückwirkend. Deinen Anspruch auf Auszahlung kannst du nach bereits vier Monaten Krankschreibung geltend machen, wenn durch ärztliches Fachpersonal bescheinigt wird, dass die Krankschreibung mindestens sechs Monate andauern wird.
Eine Arbeitsunfähigkeit kann sich über die Zeit ebenfalls zu einer Berufsunfähigkeit entwickeln, sodass du deinen aktuellen Beruf gar nicht mehr ausüben kannst. Diese Rente wird dann dauerhaft ausbezahlt und du erhältst von deinem Versicherer eine monatliche Rente bis zum Rentenalter.
Ist die AU-Klausel sinnvoll?
Die AU-Klausel ist rein optional beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei stellt sich für Interessierte häufig die Frage, ob dieser Zusatz auch wirklich sinnvoll ist. Das hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann finanzielle Lücken schließen und sichert dich im Falle einer längerfristigen Erkrankung ab. Falls die Arbeitsunfähigkeit später in eine Berufsunfähigkeit übergeht, sorgt die AU-Klausel für eine gute Überbrückung bis hin zur Auszahlung der monatlichen BU-Rente. Deren Beantragung kann oftmals ein langwieriger Prozess sein.
Die AU-Klausel erhöht allerdings auch die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Grundtarif kann durch die bisherige Krankheitshistorie und den ausgeübten Beruf der Versicherten stark variieren. Dabei gilt: Je höher die Unfall- oder Risikoanfälligkeit bei bestimmten Berufsgruppen, desto teurer ist auch der Versicherungstarif.
Im Alter steigt das Risiko für Krankheiten an. Deshalb ist die BU für Schüler:innen und Student:innen und junge Berufseinsteiger:innen in der Regel sehr günstig, solange diese keine Vorerkrankungen haben. Es lohnt sich, die AU und BU möglichst früh abzuschließen.
Privat und gesetzliche Krankenversicherte und Krankengeld
Einen großen Unterschied bei der Entscheidung macht auch, ob du gesetzlich oder privat krankenversichert bist. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiterhin das Gehalt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, übernimmt die Krankenkasse und du bekommst Krankengeld.
Das Krankengeld wird über einen Zeitraum bis zu 78 Wochen ausgezahlt und beträgt 70 Prozent des Bruttogehalts oder aber maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Versicherte, denen das Krankengeld nicht ausreicht, können also von einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung profitieren.
In der privaten Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber – sofern du nicht selbstständig bist – ebenfalls für sechs Wochen dein Gehalt weiter. Danach greift das Krankentagegeld, das du als eigenständigen Versicherungsbaustein in der PKV abschließen kannst. Es kann in der Höhe individuell bis zur jeweils zulässigen Höchstgrenze eingeschlossen werden.
Vermittler:innen, die ihren Kund:innen nicht aufzeigen, dass Krankentagegeld notwendig werden kann, begehen eine strafbare Falschberatung. Neben dem Krankentagegeld ist aber für Privatversicherte üblicherweise keine zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung nötig.
Quick-Info: Alternative Krankentagegeld
Um dich bei einem Arbeitsausfall finanziell abzusichern, kannst du auch eine Krankentagegeldversicherung als Alternative zur Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen. Mit dieser eigenständigen Versicherung kannst du dein Einkommen zusätzlich ausgleichen und bist unabhängig im Fall einer
Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Aber Vorsicht: Wenn du bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit AU-Klausel abgeschlossen hast und rückwirkend Rente beziehst, während du ebenfalls Krankentagegeld erhältst, können Versicherer das Geld zurückfordern. Deshalb solltest du bei Abschluss des Vertrages auf den sogenannten Rückforderungsanspruch achten.
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Zusatz zur BU
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist keine eigenständige Versicherung, sondern ein Zusatz in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die AU-Klausel bietet bei längerfristigem Arbeitsausfall finanzielle Absicherung in Form einer monatlichen Rente. Ein möglichst früher Abschluss ist sinnvoll, da der Versicherungstarif mit steigendem Alter und Krankheitsrisiko teurer wird.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist nur ein Teil der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die AU-Klausel greift, wenn du wegen einer Erkrankung in deinem aktuellen Beruf temporär nicht arbeiten kannst und somit arbeitsunfähig bist. Berufsunfähigkeit bedeutet dagegen, dass du deinen Job aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
Wann lohnt sich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Die finanzielle Absicherung durch die Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, um das Einkommen während einer Krankschreibung, die länger als sechs Monate andauert, mit einer monatlichen Rente in Höhe der vorher vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente aufzustocken.
Wann zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Die Arbeitsunfähigkeit muss durch ärztliches Fachpersonal mit einer Krankschreibung festgestellt werden. Ausgezahlt wird die vereinbarte monatliche Rente allerdings nur rückwirkend nach frühestens vier bis sechs Monaten. Dann erhältst du das Geld mit Gültigkeit ab dem ersten Tag der Krankschreibung.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 200 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 15.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werdenDetaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen