Zeit zum Reisen, für die Hobbys oder die Familie: Viele Arbeitnehmer:innen träumen davon, sich schon vor dem gesetzlichen Rentenalter von 67 Jahren zur Ruhe zu setzen. Doch wie lässt sich erreichen, dass dabei genügend Geld für einen guten Lebensstandard zur Verfügung steht? Wir erklären, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen.
Vorruhestand Optionen: Vorruhestandsgeld, vorgezogene Altersrente, Altersteilzeit und individueller Vorruhestand.
Vorruhestandsgeld: Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags mit Zahlungen bis zum Renteneintritt. Kein gesetzlicher Anspruch vorhanden.
Vorgezogene Altersrente: Möglichkeit ab dem 63. Lebensjahr bei 35 Beitragsjahren mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent.
Altersteilzeit: Ab 55 Jahren halbierte Arbeitszeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt. Kein gesetzlicher Anspruch vorhanden.
Lebensarbeitszeitkonto: Möglichkeit für Angestellte Überstunden, Urlaubstage und Sonderzahlungen anzusparen für den Vorruhestand.
Geldbedarf im Alter: Faustregel ist mindestens etwa 80 Prozent des aktuellen Nettolohns um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Inflation sollte berücksichtigt werden.
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Verschiedene Arten von Vorruhestand
Der Begriff „Vorruhestand“ ist nicht eindeutig definiert. Meist wird er im Zusammenhang mit mindestens 50-jährigen Arbeitnehmer:innen gebraucht, die vor dem gesetzlichen Rentenalter aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Dabei gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, den Vorruhestand zu genießen und dabei trotzdem über eine finanzielle Basis zu verfügen.
Vorruhestandsgeld: Dafür schließen Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen eine vertragliche Vereinbarung, die Vorruhestandsregelung. Damit lässt sich der Arbeitsvertrag einvernehmlich auflösen; das Unternehmen zahlt dann bis zum Eintritt in die gesetzliche Rente ein Vorruhestandsgeld. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Vorruhestandsregelung besteht allerdings nicht.
Vorgezogene Altersrente: Von Vorruhestand ist häufig auch die Rede, wenn Menschen die gesetzliche Rente vor dem regulären Eintrittsalter von 67 Jahren beziehen. Grundsätzlich können alle Versicherten mit 35 Beitragsjahren ab dem 63. Lebensjahr eine Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Auf die reguläre Rente werden dann allerdings Abschläge erhoben (bis zu 14,4 Prozent).
Altersteilzeit: Damit können Arbeitnehmer:innen ab mindestens 55 Lebensjahren ihre verbleibende Arbeitszeit halbieren – und zwar mindestens bis zum frühestmöglichen Renteneintritt. Ein 59-Jähriger, der mit 63 Jahren (mit Abschlägen) in Rente gehen darf, könnte also zum Beispiel noch zwei Jahre voll arbeiten – und dann zwei Jahre gar nicht mehr. Dabei stocken die Arbeitgeber:innen im gesamten Zeitraum das halbierte Gehalt um mindestens 20 Prozent auf. Außerdem sorgen sie dafür, dass die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge mindestens 90 Prozent der vorigen Höhe betragen. Einen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es aber nicht.
Individueller Vorruhestand: Wer das Glück hat, über erhebliche finanzielle Reserven zu verfügen, kann natürlich jederzeit aufhören zu arbeiten und dies „Vorruhestand“ nennen. Dies trifft aber leider auf die wenigsten Menschen zu.
Der Trend zur vorzeitigen Rente
Fachleute beobachten die Tendenz, dass immer mehr Menschen vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen – und zwar selbst dann, wenn sie dafür Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen müssen. Laut den Daten der Deutschen Rentenversicherung wurde im Jahr 2021 jede vierte neue Altersrente mit Abschlägen ausgezahlt. Quelle: Tagesschau
Die Höhe des Vorruhestandgelds
Falls Unternehmen Vorruhestandsgeld zahlen, kann dieses dabei helfen, die Zeit vom Arbeitsende bis zum Eintritt der gesetzlichen Rentenzahlungen zu überbrücken. Wichtig ist natürlich, wie hoch es ausfällt.
Die Höhe der Vorruhestandsgelds ist meist im Arbeitsvertrag geregelt – oder auch im Tarifvertrag bestimmter Berufsgruppen. Es kann zum Beispiel ein prozentualer Teil des bisherigen Brutto- oder Nettogehalts sein.
Die Auszahlung von Vorruhestandsgeld ist ab einem Lebensalter von über 55 Jahren üblich. In der Regel ist es steuer- und sozialabgabenpflichtig, auch die Rentenversicherung erhält daraus Beiträge.
Auch Abfindungen, also einmalige Zahlungen hoher Geldsummen, sind bei einigen Arbeitgeber:innen als Vorruhestandsregelung gängige Praxis, oft kombiniert mit der Erwartung, dass die Vorruheständler:innen dann bis zum Eintritt der gesetzlichen Rente noch Arbeitslosengeld I beziehen.
Vorruhestand mit Lebensarbeitszeitkonto
Eine weitere Möglichkeit, früher mit der Arbeit aufzuhören und bis zur Rente ein monatlich ausreichend hohes Auskommen zu haben, ist das sogenannte Lebensarbeitskonto.
Arbeitgeber:innen können für ihre Mitarbeitenden ein Zeitkonto oder Lebensarbeitszeitkonto einrichten.
Damit können Angestellte zum Beispiel Überstunden, nicht genommene Urlaubstage, Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Teile des Gehalts „ansparen“.
Über viele Jahre hinweg können sich so große Geldsummen ansammeln, aus denen sich etwa Sabbaticals, Weiterbildungen oder eben auch der Vorruhestand finanzieren lassen.
Ein Beispiel: Eine 1958 geborene Person darf 2024 regulär in Rente gehen. Hat sie den Wert eines Jahresgehalts auf einem Zeitkonto angespart, kann sie bereits ein Jahr vor Rentenbeginn ohne finanzielle Einbußen in den Vorruhestand gehen.
Die Zahlungen während der freigestellten Phase gelten arbeitsrechtlich weiter als Gehalt mit den üblichen Pflichten zur Versteuerung und Sozialabgabe.
Good to know
Lebensarbeitszeitkonten sind gesetzlich abgesichert. Sollte das Arbeitsverhältnis wegen Kündigung, Berufsunfähigkeit oder Tod vorzeitig enden, müssen Arbeitgeber:innen den angesparten Betrag auszahlen.
Wie viel Geld brauche ich im Alter?
Ob ein Vorruhestand eine geeignete Option ist, hängt natürlich auch wesentlich davon ob, wie viel Geld die Person zum Leben benötigt.
Als Faustregel gilt, dass mindestens etwa 80 Prozent des aktuellen Nettolohns nötig sind, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten.
Wer bisher ein monatliches Nettogehalt von 2.500 Euro bezog, müsste demnach nach dem Wegfall des Arbeitslohns 2.000 Euro im Monat zur Verfügung haben – oder 24.000 Euro für jedes Jahr vor dem regulären Renteneintritt.
Problematisch ist dabei jedoch die Inflation, die die Kaufkraft des Geldes über die Jahre hinweg entwertet. Sie sollte also in die Kalkulation miteinbezogen sein. Auch Rücklagen für einen unerwarteten Notfall sind stets eine gute Idee.
Im Vorruhestand das Leben genießen
Das gesetzliche Renteneintrittsalter von 67 Jahren empfinden viele Menschen als zu hoch und entscheiden sich deswegen dafür, schon früher in den Ruhestand zu gehen. Allerdings funktioniert das nur mit einer guten finanziellen Lösung – zum Beispiel Vorruhestandsgeld, Altersteilzeit oder „zurückgelegtem“ Geld aus einem Lebensarbeitszeitkonto. Einen gesetzlichen Anspruch auf diese Möglichkeiten gibt es aber leider nicht.
Auch eine gesetzliche Rente mit Abschlägen in Kombination mit Zusatzrenten (Riester- oder Betriebsrenten) und dem Ersparten ist eine Option. Und übrigens: Alle, die eine gesetzliche – auch vorgezogene – Altersrente beziehen, können seit dem 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann kann ich in den Vorruhestand gehen?
Umgangssprachlich ist vom Vorruhestand die Rede, wenn über 50-jährige Menschen nicht mehr arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Der Bezug einer gesetzlichen Rente ist mit Abschlägen ab dem 63. Lebensjahr möglich, wenn 35 Beitragsjahre erfüllt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Vorruhestand und Rente?
Die reguläre Altersrente wird für gesetzlich Rentenversicherte ab Jahrgang 1964 ab dem Alter von 67 Jahren ausgezahlt. Als Vorruhestand gilt es, wenn Erwerbstätige ab 50 Jahren sich bereits davor entscheiden, nicht mehr oder deutlich weniger für ihren Lebensunterhalt zu arbeiten.
Wie lässt sich der Vorruhestand finanziell absichern?
Zum Beispiel mit einem vom Unternehmen gezahlten Vorruhestandsgeld, Leistungen aus einem Lebensarbeitszeitkonto oder über eine Vereinbarung über Altersteilzeit. Bei der gesetzlichen Altersrente ist ein vorzeitiger Eintritt mit 63 Jahren möglich, allerdings mit Abschlägen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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