- Gesetzliches Eintrittsalter für die Altersrente
- Die Rente mit 63
- Altersrente nach 45 Versicherungsjahren
- Rente mit 63: Weniger Rentenpunkte
- Ruhestand mit 63: Nur mit Einbußen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Regelaltersrente: Du kannst mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn du 1964 oder später geboren bist und mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast.
- Frührente mit 63: Mit 35 Versicherungsjahren kannst du schon mit 63 in Rente gehen, musst aber mit Abschlägen rechnen, es sei denn, du bist Bergmann oder schwerbehindert.
- Abschläge ausgleichen: Du kannst die Rentenabschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen, wenn du die Frührente ab 63 planst.
- Versicherungsjahre: Bei den 35 Versicherungsjahren werden auch Zeiten wie Krankengeldbezug, Arbeitslosengeld und Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
- Altersrente nach 45 Versicherungsjahren: Besonders langjährig Versicherte können ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre nachweisen können.
- Minijobs und ALG I: Minijobs können helfen, fehlende Versicherungsjahre aufzufüllen, besonders in Kombination mit Arbeitslosengeld I.
- Rente mit 63 – Überlegungen: Ob sich eine Rente mit 63 lohnt, hängt von deiner finanziellen Situation und den erwarteten Abschlägen ab.
Gesetzliches Eintrittsalter für die Altersrente
Wer mindestens fünf anrechenbare Jahre (die sogenannte Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) angesammelt hat und 1964 oder später geboren ist, darf in Deutschland mit 67 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für „besonders langjährig Versicherte“ mit 45 Jahren Wartezeit liegt das Regelalter zwei Jahre früher, also für Jahrgänge ab 1964 in diesem Fall bei 65 Jahren.
Die Jahrgänge vor 1964 können die Rente sogar noch etwas früher genießen: Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden, durften zum Beispiel schon mit 66 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, bei 45 Jahren Wartezeit bereits mit 64 Jahren. Für die nachfolgenden Jahrgänge bis 1964 erhöht sich das gesetzliche Eintrittsalter jeweils um zwei Monate: 1960 Geborene dürfen also ab 66 Jahren und vier Monaten den Ruhestand genießen.
Die Rente mit 63
Du willst nicht erst mit 67 Jahren in Rente gehen? Falls du 35 Versicherungsjahre voll hast, kannst du bereits mit 63 Jahren in die sogenannte Frührente gehen. Allerdings musst du dann in den allermeisten Fällen Rentenkürzungen in Kauf nehmen: Diese betragen lebenslang 0,3 Prozent für jeden Monat vorzeitiger Rente – also 14,4 Prozent, wenn du ab 1964 geboren bist und dein reguläres Renteneintrittsalter damit bei 67 Jahren liegt.
Eine Ausnahme besteht lediglich für Bergleute, die 25 Jahre unter Tage gearbeitet haben: Diese dürfen ab Jahrgang 1964 mit 62 Jahren abschlagsfrei in Altersrente gehen, frühere Jahrgänge sogar früher. Auch bei Menschen mit Schwerbehinderung gibt es andere Regelungen.
Seit 1. Januar 2023 ist es immerhin möglich, auch zur vorgezogenen Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen: für manche eine interessante Option, die sich zudem dank Beitragszahlungen auf die Höhe der Rente auswirken kann. Außerdem lassen sich die Abschläge auf die vorzeitige Rente durch freiwillige Sonderzahlungen ausgleichen.
Rentenabschläge ausgleichen
Falls du ab 63 Jahren in Frührente gehen möchtest, kannst du die damit verbundenen Abschläge durch Sonderzahlungen ausgleichen – vorausgesetzt, du erfüllst voraussichtlich die vorgeschriebenen 35 Jahre Versicherungszeit bis zum Beginn der Frührente. Dafür ist es nötig, diesen Wunsch ausdrücklich gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu erklären.
Dieser ermittelt dann die Rentenhöhe zum beabsichtigten Rentenbeginn, die voraussichtliche Minderung und die Höhe des Ausgleichsbetrags – und teilt das in einer „besonderen Rentenauskunft“ mit. Solche Sonderzahlungen sind ab dem 50. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Du kannst sie also auch dann bei der Rentenversicherung beantragen, wenn du bereits eine vorzeitige Rente mit Abschlägen beziehst.
35 Versicherungsjahre: Das wird berücksichtigt
Grundsätzlich gilt: Die 35 Versicherungsjahre bestehen nicht nur aus Zeiten, in denen du aufgrund einer Berufstätigkeit in die GRV eingezahlt hast. Berücksichtigt werden unter anderem folgende Zeiten und Rentenbeiträge:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld und Arbeitslosengeld
- Freiwillig gezahlte Beiträge
- Kindererziehungszeiten für die ersten 30 beziehungsweise (ab Geburtsjahr 1992) 36 Monate
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr
- Pflichtbeiträge für Minijobs
Außerdem werden Zeiten angerechnet, in denen die Rentenversicherten aus persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen konnten, etwa wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulausbildung oder Studium.
Quick-Info: Schlupflöcher für langjährig Versicherte
Die Rentenhöhe fällt dann allerdings aufgrund der geringeren Beitragszahlungen während der Arbeitslosigkeit und der Minderung geringer aus. Und je nach Beruf ist natürlich auch in den Jahren vor der Rente die Vermittlung in eine Erwerbstätigkeit seitens der Agentur für Arbeit möglich.
Eine weitere Option, um die 35 Jahre aufzufüllen, ist ein Minijob. Bei diesem übernehmen die Arbeitgeber:innen 15 Prozent der Rentenbeiträge, die Erwerbstätigen 3,6 Prozent. Wenn er 14 Wochenstunden nicht übersteigt, lässt er sich auch mit dem Bezug von Arbeitslosengeld kombinieren.
Altersrente nach 45 Versicherungsjahren
Anders sieht die Gesetzeslage für „besonders langjährig Versicherte“ aus, die 45 Jahre Wartezeit in der GRV angesammelt haben. Vor 1953 Geborene konnten in diesem Fall bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen, für die folgenden Jahrgänge erhöht sich das Eintrittsalter schrittweise: Ab Jahrgang 1964 ist dann erst ab 65 Jahren eine abschlagsfreie Rente möglich.
Wichtig: Bei einer vorzeitigen Rente entfällt der Vorteil der 45 Jahre Wartezeit. Wer mit 63 Jahren in Rente geht, muss also auch als besonders langjährig Versicherter bis zu 14,4 Prozent Abschläge hinnehmen – das frühere Regeleintrittsalter gilt in diesem Fall nicht.
45 Versicherungsjahre: Das wird berücksichtigt
Bei der Berechnung der 45 Jahre Wartezeit berücksichtigt die GRV unter anderem folgende Beiträge und Zeiten:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung und Selbstständigkeit
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld und Arbeitslosengeld I
- Pflichtbeiträge für Minijobs
- Pflichtbeiträge und Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr
- Monate nicht erwerbsmäßiger häuslicher Pflege von Angehörigen sowie Wehr- und Zivildienst
- Pflichtbeiträge bei Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schule, Ausbildung und Studium
Aber Vorsicht: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I in den zwei Jahren vor Rentenbeginn gehen in der Regel nicht in die 45 Jahre Wartezeit ein. Und Bezugszeiten von ALG II oder Arbeitslosenhilfe werden generell nicht darauf angerechnet.
Minijobs werden dagegen auf die Wartezeit angerechnet – und lassen sich mit Arbeitslosengeld kombinieren. Das ist besonders interessant für alle, denen einige Jahre an den 45 Beitragsjahren fehlen und die dann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen wollen, aber bereits früher ihre Erwerbstätigkeit radikal reduzieren möchten.
Quick-Info: Schlupfloch für besonders langjährig Versicherte
Sobald du 45 Beitragsjahre erreicht hast und (ab Jahrgang 1964) mindestens 65 bist, darfst du abschlagsfrei in Rente gehen. Übrigens: Bei Bezug von ALG I darf der Minijob nicht mehr als 14 Wochenstunden umfassen; Einkünfte über 165 Euro pro Monat werden zudem damit verrechnet.
Rente mit 63 – Ab wann lohnt sich die Rente mit Abschlägen?
Die Frage, ab wann sich eine Altersrente mit 63, also für die meisten eine Rente mit Abschlägen lohnt, musst du für dich selbst entscheiden. Wer genügend angespart hat, hat mit den Kürzungen keine Probleme. Andere, und diese Zahl wächst leider stetig, müssen über das Regeleintrittsalter hinaus arbeiten gehen.
Trotzdem ist die Kluft zwischen gesetzlichem Rentenbeginn und dem tatsächlichen Renteneintritt europaweit groß. Portugal fällt dabei allerdings extrem aus der Rolle. Im Land auf der iberischen Halbinsel übersteigt der tatsächliche Rentenbeginn das gesetzliche Renteneintrittsalter bei den Männern um stattliche drei Jahre und vier Monate, bei den Frauen um ein Jahr und vier Monate.
Die folgende Statistik liefert einen Überblick über den Rentenbeginn in der EU:
Quelle: Statista.de
Weshalb die Franzos:innen gegen die Pläne ihres Präsidenten, das Rentenalter heraufzusetzen, im Jahr 2023 auf die Straße gingen, ist aufgrund dieser Statistik ebenfalls schlüssig. In diesem Kontext ist allerdings auch anzumerken, dass die Renten in vielen Ländern in Europa prozentual gesehen deutlich höher ausfallen als in Deutschland.
Die OECD hat dazu diesen Vergleich erstellt:
Land |
Nettoersatzquote (bei Durchschnittsverdienst) |
Türkei | 103,3 Prozent |
Ungarn | 94,0 Prozent |
Portugal | 90,3 Prozent |
Niederlande | 89,2 Prozent |
Luxemburg | 88,7 Prozent |
Österreich | 87,1 Prozent |
Dänemark | 84,0 Prozent |
Griechenland | 83,6 Prozent |
Italien | 81,7 Prozent |
Spanien | 80,3 Prozent |
Frankreich | 74,4 Prozent |
Slowakei | 69,4 Prozent |
Tschechien | 65,2 Prozent |
Slowenien | 63,3 Prozent |
Finnland | 63,2 Prozent |
Belgien | 61,9 Prozent |
Island | 59,1 Prozent |
Vereinigtes Königreich | 58,1 Prozent |
Schweden | 56,2 Prozent |
Norwegen | 55,7 Prozent |
Lettland | 55,3 Prozent |
Deutschland | 52,9 Prozent |
Schweiz | 50,7 Prozent |
Irland | 39,9 Prozent |
Polen | 36,5 Prozent |
Estland | 33,8 Prozent |
Litauen | 30,7 Prozent |
Die Nettoersatzquote definiert die OECD als „individueller Nettorentenanspruch dividiert durch das Nettoarbeitsentgelt vor dem Renteneintritt, unter Berücksichtigung der von Erwerbstätigen und Rentnern zu entrichtenden Einkommensteuern und Sozialversicherungsbeiträge“, kurz, als Relation zwischen Altersrente und Nettolohn vor Renteneintritt.
Quelle: merkur.de
Spannend wird es, wenn man die Durchschnittslöhne im jeweiligen Land zugrunde legt, beispielsweise Italien. Es heißt, das Lohnniveau in Italien betrage 70 Prozent des deutschen Lohnniveaus. Einem Einkommen von 2.500 Euro netto in Deutschland stehen folglich 1.750 Euro auf dem Stiefel gegenüber. Die Nettoersatzquote in Deutschland beläuft sich auf 2.500 Euro × 52,9 Prozent, netto 1.322,50 Euro. Das italienische Pendant beim Rentenbeginn freut sich dagegen über 1.429,75 Euro (1.750 Euro × 81,7 Prozent). Da stellt sich die Frage, ab wann lohnt es sich, in Italien zu arbeiten und mit 63 Jahren in Frührente zu gehen …
Rente mit 63: Weniger Rentenpunkte
Grundsätzlich gilt: Beschäftigte, die früher in Rente gehen, zahlen auch weniger Rentenbeiträge – und können deshalb weniger Rentenpunkte sammeln. Da diese die Rentenhöhe bestimmen, erhalten Beschäftigte, die mit 63 in Rente gehen, eine niedrigere Rente als jene, die erst im Regelalter in den Ruhestand gehen. Da außerdem die Rente je nach Beginn und Regelalter gemindert wird, solltest du dich also gut beraten lassen, wenn du eine Frührente planst.
Good to know: Die drei Säulen der Altersvorsorge
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Betriebliche Altersversorgung
- Private Altersvorsorge
Ruhestand mit 63: Nur mit Einbußen
Rentenversicherte, die mit 63 Jahren in Altersrente gehen, müssen eine Rentenminderung in Kauf nehmen: Sie sammeln weniger Rentenpunkte, und die Rente wird um 0,3 Prozent pro Monat vorzeitigem Rentenbeginn gekürzt. Diese Abschläge lassen sich allerdings durch Sonderzahlungen ausgleichen. Der Bezug von Arbeitslosengeld ermöglicht es zudem, bei Bedarf auf die 35 Versicherungsjahre zu kommen, die für die Rente mit 63 vorgeschrieben sind.
Wer 45 Jahre Versicherungszeit nachweisen kann, kann ab 65 Jahren – je nach Jahrgang auch etwas früher – eine abschlagsfreie Rente beziehen. Zum Komplettieren der Wartezeit kann hier ein Minijob helfen – am besten in Kombination mit Arbeitslosengeld I, um die Zeit bis zum Rentenbeginn zu überbrücken.