- Geschichte des deutschen Rentensystems
- Wer in die Rentenversicherung einzahlt
- Die wichtigsten Faktoren für die Altersrente
- Weitere Rentenarten
- Das deutsche Rentensystem steht vor Herausforderungen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Grundlage des deutschen Rentensystems: Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), in die alle Arbeitnehmer:innen und weitere Personengruppen einzahlen.
- Geschichte der GRV: Eingeführt im 19. Jahrhundert durch Reichskanzler Otto von Bismarck, mehrfach reformiert und nach der Wiedervereinigung vereinheitlicht.
- Funktionsweise der GRV: Nach dem Umlageverfahren werden aktuell erhobene Beiträge direkt an Renter:innen ausgezahlt. Beitragszahler:innen erhalten dafür Rentenansprüche für das Alter.
- Pflicht zur Zahlung in die GRV: Gilt grundsätzlich für alle angestellten Arbeitnehmer:innen sowie einige Selbstständige. Beamt:innen sind ausgenommen.
- Berechnung der Altersrente: Abhängig von Faktoren wie jährlichem Verdienst im Vergleich zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten und Anzahl der Beitragsjahre.
- Weitere Rentenarten: Neben Altersrente gibt es Grundrente, Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrenten.
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Geschichte des deutschen Rentensystems
Die Grundsäule des deutschen Rentensystems ist die gesetzliche Rentenversicherung, kurz GRV. In ihr sind grundsätzlich – mit einigen Ausnahmen wie angestellte Mitglieder von Kammerberufen – alle Arbeitnehmer:innen und weitere Personengruppen pflichtversichert und andere können freiwillig in sie einzahlen.
- Im 19. Jahrhundert führte die Industrialisierung dazu, dass Millionen von Menschen unter teils schwierigen gesundheitlichen Bedingungen in Fabriken arbeiteten und von ihren Arbeitgeber:innen abhängig waren. Eine Garantie für soziale Absicherung gab es nicht.
- Der damalige Reichskanzler Otto von Bismarck sah darin eine Gefahr für den gesellschaftlichen Frieden und legte 1889 mit dem „Gesetz betreffend die Invaliditäts- und Altersversicherung“ den Grundstein für die moderne Rentenversicherung.
- Die Leistungen waren damals geringer als heute: Das Renteneintrittsalter betrug 70 Jahre mit mindestens 30 Beitragsjahren und wer im Berufsleben zwischen 550 und 850 Mark pro Jahr verdiente, bekam als Altersrente weniger als ein Drittel davon.
- Nach Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurden die Rentensysteme in Ost- und Westdeutschland separat voneinander neu aufgebaut und reformiert. Einige Faktoren von früher wurden übernommen, andere kamen neu hinzu.
- Erst mit der Wiedervereinigung entstand wieder ein einheitliches System, das seitdem aber mehrfach reformiert wurde.
Das Umlageverfahren
Das heutige Rentensystem in Deutschland funktioniert nach dem sogenannten Umlageverfahren. Dabei zahlt die Rentenversicherung die aktuell von den Erwerbstätigen erhobenen Beiträge direkt als Renten an die Renter:innen aus. Im Gegenzug erhalten die Beitragszahler:innen Rentenansprüche für das Alter, die dann wieder die aktuell arbeitenden Versicherten bezahlen sollen.
Dieses System gerät aber unter Druck, wenn die Zahl der Rentner:innen zunimmt, während gleichzeitig die Menge der Beitragszahler:innen sinkt – was in Deutschland aufgrund des demografischen Wandels der Fall ist. Für deine Absicherung auf Reisen könnte eine sinnvolle Reiseversicherung wichtig sein.
Wer in die Rentenversicherung einzahlt
Grundsätzlich können alle Bürger:innen freiwillig in der GRV für das eigene Alter vorsorgen. Aber nur bestimmte Berufsgruppen sind gesetzlich dazu verpflichtet:
- Alle angestellten Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich in der GRV pflichtversichert – mit Ausnahme angestellter Mitglieder von Kammerberufen. Das ist bei weitem die größte Gruppe, etwa 70 Prozent, aller Erwerbstätigen.
- Für Selbstständige besteht in der Regel keine gesetzliche Pflicht zur Rentenversicherung, es gibt aber Ausnahmen, pflichtversichert sind zum Beispiel Lehrer:innen oder Gewerbetreibende, sofern sie keine Angestellten haben.
- Beamt:innen haben eine Sonderstellung und müssen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Sie erhalten im Alter eine Pension vom Staat, bei dem sie verbeamtet sind.
- GRV-Versicherte, die keine Beiträge einzahlen, weil sie aktuell nicht für ein Gehalt arbeiten, bekommen unter Umständen trotzdem bestimmte Zeiträume anerkannt. Dies gilt zum Beispiel für die Kindererziehung, die Schulausbildung ab dem 16. Lebensjahr und das Studium.
Good to know
Die monatliche Beitragshöhe zur GRV beträgt im Jahr 2022 18,6 Prozent des Bruttogehalts, wobei Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen jeweils die Hälfte davon tragen. Allerdings gibt es eine Obergrenze, bis zu welcher der Prozentsatz angewendet wird. Diese sogenannte
Beitragsbemessungsgrenze hat die Bundesregierung für das Jahr 2023 auf 7.300 Euro pro Monat in Westdeutschland und 7.100 Euro in Ostdeutschland festgelegt.
Die wichtigsten Faktoren für die Altersrente
Die Rente im Alter ist die klassische Leistung der GRV. Wer wissen will, wie hoch diese ausfällt und ab wann sie aufs Konto überwiesen wird, sollte folgende Punkte beachten:
- Weil die Menschen in Deutschland länger leben, beträgt das reguläre Renteneintrittsalter inzwischen 67 Jahre, vor 2012 waren es 65 Jahre. Auch ein vorzeitiger Renteneintritt ab 63 Jahren ist möglich, dann allerdings mit Abschlägen von 0,3 Prozent für jeden vorzeitigen Monat.
- Es gibt unter Umständen Altersrenten ohne Abschläge für langjährige – dafür sind 35 Beitragsjahre nötig – und besonders langjährige – 45 Beitragsjahre – Versicherte.
- Die Höhe der Altersrente ergibt sich aus einer komplizierten Formel, die unter anderem den jährlichen Verdienst im Vergleich zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten berücksichtigt. Zudem spielen die Zahl der Beitragsjahre und anrechenbare Zeiten wie für Kindererziehung oder Ausbildung eine Rolle.
- Für jede Person ergibt sich eine individuelle Zahl an sogenannten Entgeltpunkten, die mit dem aktuell gültigen Rentenwert in Euro multipliziert wird. Im Jahr 2022 betrug der Rentenwert-West 36,02 Euro und Ost 35,52 Euro. Wer also in seinem Arbeitsleben 35 Entgeltpunkte gesammelt hat, bekäme in den westdeutschen Bundesländern, ohne andere Zu- oder Abschläge, rund 1.260 Euro monatliche Altersrente.
Good to know
Wenn die reguläre Altersrente unter dem Existenzminimum liegt, stockt die Rentenversicherung diese unter Umständen durch den Grundrentenzuschlag auf. Zum Beispiel, wenn die Versicherten viele Beitragsjahre vorweisen können. Oder aber es besteht Anspruch auf die Grundsicherung als Sozialleistung.
Weitere Rentenarten
Die Altersrente ist die bekannteste Rentenform, weil sie die meisten Versicherten betrifft. Daneben gibt es aber eine Reihe weiterer Leistungen der Rentenversicherung.
Grundrente
Dies ist ein individueller Zuschlag zur Altersrente für jene Menschen, die zwar mindestens 33 Jahre gearbeitet, aber dabei unterdurchschnittlich verdient haben. Die Grundrente berechnet und zahlt die Rentenversicherung automatisch, sie ist nicht zu beantragen. Theoretisch sind mehr als 400 Euro Zuschlag pro Monat möglich, im Durchschnitt erhalten die rund 1,3 Millionen berechtigten Renter:innen aber nur 75 Euro.
Erwerbsminderungsrente
Rentenversicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, haben grundsätzlich – es gibt einige Voraussetzungen wie mindestens 36 Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 60 Monate vor Schadenseintritt – Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese soll das weggefallene Arbeitseinkommen ersetzen. Es ist neben der vollen auch eine teilweise Erwerbsminderungsrente möglich. Ob und wie arbeitsfähig jemand ist, bestimmt die GRV mit eigenen Gutachter:innen.
Die Höhe dieser Rente ist von Fall zu Fall unterschiedlich, aber generell ist sie nicht sehr hoch. Im Jahr 2021 betrug die volle Erwerbsminderungsrente durchschnittlich rund 900 Euro pro Monat. Eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung sollte als ergänzende Absicherung in Betracht gezogen werden.
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Hinterbliebenenrenten
Diese Rente erhalten berechtigte Hinterbliebene einer:s verstorbenen GRV-Versicherten. Berechtigt sind minderjährige Voll- oder Halbwaisen sowie Witwen und Witwer. Die Höhe der Rente beträgt einen Prozentsatz, zum Beispiel 60 Prozent, des Rentenanspruchs der:des Verstorbenen und hängt im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab.
Quick-Info
Die GRV informiert regelmäßig per Post darüber, wie hoch die Rente im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit nach aktuellem Stand ausfallen wird. Ihre sogenannte Renteninformation erhalten alle Beitragszahler:innen ab dem 27. Geburtstag, sie ist eher eine ungefähre Prognose. Die Rentenauskunft, die ab dem 55. Geburtstag zugestellt wird, ist schon aussagekräftiger. Und der auf Antrag ausgestellte
Rentenbescheid legt als verbindlicher Rechtsakt die tatsächliche Rentenhöhe fest.
Das deutsche Rentensystem steht vor Herausforderungen
Das Rentensystem in Deutschland soll sicherstellen, dass Menschen nach ihrem Arbeitsleben weiterhin ein Einkommen haben, das ihnen ein gutes Leben ermöglicht. Dies gelingt oft, aber leider nicht immer, wie die steigenden Zahlen zur Altersarmut zeigen – was ein Grund für die Einführung des Grundrentenzuschlags war. Zudem stellt der demografische Wandel das deutsche Rentensystem vor große Herausforderungen, weil immer weniger Beitragszahler:innen die Rente von immer mehr Rentner:innen finanzieren müssen. Dennoch ist das deutsche Rentensystem eine große Errungenschaft, die es zu bewahren gilt.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie funktioniert die Rente in Deutschland?
Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber zahlen jeden Monat je zur Hälfte 18,6 Prozent (Stand 2022) des Bruttogehalts bis zur gültigen Beitragsbemessungsgrenze in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Im Laufe des Berufslebens erwerben Versicherte Entgeltpunkte, die mit Erreichen des Renteneintrittsalters, das regulär bei 67 Jahren liegt, mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden, wodurch sich die Rentenhöhe ergibt.
Welches Rentensystem hat Deutschland?
Deutschland hat ein sogenanntes Rentensystem mit Umlageverfahren. Aktuell erwerbstätige Mitglieder und ihre Arbeitgeber zahlen dabei einen Prozentsatz des Bruttogehalts in die Rentenversicherung ein. Das Geld wird direkt an die Rentner:innen als Rente ausgezahlt. Im Gegenzug erhalten die aktuell Erwerbstätigen dafür Rentenansprüche im Alter, welche die dann arbeitende Generation bezahlen soll.
Warum zahlen in Deutschland nicht alle in die gesetzliche Rentenkasse ein?
Historisch gesehen ist das Rentensystem in Deutschland im 19. Jahrhundert für Arbeiter:innen und Angestellte entstanden. Arbeitnehmer:innen in fester Anstellung bilden auch heute noch bei Weitem die größte Gruppe aller Erwerbstätigen. Für die meisten Selbstständigen und Beamt:innen besteht hingegen keine Pflicht zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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