Rente mit 60: Alle Infos für einen sorgenfreien Ruhestand
Wer vor seinem frühestmöglichen Rentenbeginn in Rente gehen will, muss die Zeit bis zum Rentenbeginn selbst überbrücken.
Redaktion AMEXcited Guide
16.10.2024
Das Wichtigste in Kürze
Das gesetzliche Rentenalter in Deutschland wurde im Zuge der höheren Lebenserwartung in der Bevölkerung angehoben. Die meisten Menschen gehen heute zwischen 65 und 67 in Rente, um keine Abschläge und Versorgungslücken zu riskieren. Wer vor seinem 63. Geburtstag in den Ruhestand gehen will, muss die Zeit bis zum Rentenbeginn finanziell überbrücken. Mit der richtigen Strategie kannst du den Traum vom vorzeitigen Ruhestand aber trotzdem verwirklichen.
Kein einheitliches Renteneintrittsalter: Das gesetzliche Renteneintrittsalter hängt von deinem Geburtsjahr ab und liegt normalerweise bei 67 Jahren.
Abschlagsfreie Rente: Die volle Rentenhöhe erhältst du erst, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Diese hängt ebenfalls von deinem Geburtsjahr ab.
Ausnahmen: Unter bestimmten Bedingungen (wie Schwerbehinderung oder langjährige Versicherung) kannst du auch vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
Rente ab 63: Du kannst frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, musst dann aber Abschläge in Kauf nehmen, wenn du das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hast.
Später in Rente: Wenn du erst nach dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehst, erhältst du einen Rentenzuschlag.
Rente mit 60: Wenn du vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehst, musst du die Zeit bis zur Rente selbst finanzieren.
Strategien für den Ruhestand mit 60: Private Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge oder ein Eigenheim können dir helfen, den Ruhestand mit 60 zu finanzieren.
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Renteneintrittsalter: Kein einheitlicher Zeitpunkt
Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente haben in Deutschland alle, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und ein bestimmtes Alter erreicht haben. Der genaue Zeitpunkt für die Zahlung einer abschlagsfreien Rente richtet sich nach dem Geburtsjahr.
Wegen der höheren Lebenserwartung und veränderter Bevölkerungsstrukturen hat der Gesetzgeber in mehreren Rentenreformen die Regelaltersgrenze angehoben. Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Rente mit 60 Jahren gab es für Frauen bis zur Rentenreform 1992, seitdem nicht mehr.
Eine gesetzliche Altersrente kannst du im Normalfall frühestens mit 67 Jahren erhalten, wenn du nach 1964 geboren wurdest. Ältere Jahrgänge haben ein gestaffelt früheres Renteneintrittsalter: Wer 1957 geboren ist, kann bereits mit 65 Jahren und 11 Monaten in Rente gehen. Natürlich kannst du auch vorher aufhören zu arbeiten, erhältst dann aber noch keine Rente und musst die Zeit bis dahin anderweitig überbrücken. Erfahre mehr über die passende Reiseversicherung für deine Reisen.
Der genaue Zeitpunkt für den Rentenbeginn richtet sich nach deinem Geburtsjahr. Es gibt aber verschiedene Ausnahmeregelungen für einen früheren Rentenbeginn. In den folgenden Abschnitten erfährst du, wann du Anspruch auf die gesetzliche Altersrente hast und wie du einen vorzeitigen Ruhestand ab 60 finanziell absichern kannst.
Abschlagsfreie Rente: Die Regelaltersgrenze
Anspruch auf die volle Rentenhöhe haben Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erst, wenn sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese wird seit 2012 schrittweise angehoben. Das bedeutet konkret: In welchem Alter du persönlich Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente hast, richtet sich nach deinem Geburtsjahr:
Für alle vor 1947 Geborenen gilt eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren.
Für alle Jahrgänge zwischen 1947 und 1963 steigt die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre an (einen beziehungsweise zwei Monate mehr pro Jahr, siehe Tabelle).
Für Personen, die ab 1964 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine abschlagsfreie Rente erhalten.
Langjährig und besonders langjährig Versicherte: Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann (oder konnte) je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Gesetzlich Versicherte, die mindestens 35 Jahre Beiträge vorweisen können, dürfen zwar ab 63 Jahren in Rente gehen, allerdings nur mit Abschlägen.
Menschen mit Schwerbehinderung: Personen mit einer Schwerbehinderung ab 50 Prozent können je nach Geburtsjahr mit 63 bis 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen.
Langjährig beschäftigte Bergleute: Wer mindestens 25 Jahre ständig unter Tage gearbeitet hat, kann je nach Geburtsjahr bereits zwischen dem 60. und 62. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.
Rente ab 63: Meist nur mit Abschlägen
Du kannst deine Altersrente auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen – allerdings frühestens mit 63 Jahren und nur, wenn du 35 Beitragsjahre nachweisen kannst. Falls du das gesetzliche Renteneintrittsalter zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht hast, musst du allerdings Abschläge auf die Rentenhöhe in Kauf nehmen. Diese sind umso höher, je weiter du den Renteneintritt vorziehst.
Für jeden Monat, den du vorzeitig in Rente gehst, werden 0,3 Prozent von deinem bis dahin erworbenen Rentenanspruch abgezogen. Bei einem um vier Jahre vorgezogenen Rentenbeginn ergibt sich damit ein Abzug von 14,4 Prozent.
Quick-Info: Später in Rente gehen
Du kannst deine Altersrente auch erst nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Anspruch nehmen. Statt eines Abschlags wird dann ein Rentenzuschlag auf deine Rentenansprüche berechnet. Dieser beträgt 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, um den du den Rentenbeginn hinausschiebst – also sechs Prozent für ein Jahr.
Rente mit 60: Ist das möglich?
Wenn du in den Ruhestand gehst, bevor du das gesetzliche Mindestalter für den Renteneintritt erreicht hast, hast du im Normalfall noch keinen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente.
Während der Zeit bis zum Erreichen des frühesten Renteneintritts mit 63 Jahren oder der Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Rente musst du deinen Einkommensausfall also selbst überbrücken. Dafür ist ein gutes Finanzpolster notwendig.
Wie viel du genau benötigst, hängt von den Ausgaben für deinen Lebensunterhalt ab. Willst du beispielsweise drei Jahre vor Rentenbeginn aufhören zu arbeiten und gibst monatlich 2.000 Euro aus, benötigst du insgesamt 72.000 Euro.
Berücksichtigen solltest du auch einen weiteren wichtigen Punkt: Gehst du vorzeitig in Ruhestand, zahlst du nicht mehr weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Deine Rente verringert sich also zusätzlich um die entsprechenden Beiträge. Du kannst dich zwar freiwillig weiterversichern, um deine Rentenhöhe beizubehalten, benötigst dafür jedoch zusätzliche Rücklagen.
Strategien für den Ruhestand mit 60
Der Ruhestand mit 60 will gut geplant sein, denn vom Staat gibt es dafür keine Unterstützung. Um eine private Altersvorsorge kommst du also nicht herum, wenn du vorzeitig aus dem Arbeitsleben aussteigen willst und dir dein Arbeitgeber keine Möglichkeiten wie Altersteilzeit, Vorruhestandsgeld oder ein Lebensarbeitszeitkonto zur Verfügung stellt.
Folgende Strategien helfen bei einem gezielten Vermögensaufbau, damit du den frühzeitigen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen kannst.
Riester- oder Rürup-Rente: Die Auszahlung der Rente ist hier normalerweise frühestens ab 62 Jahren möglich. Du kannst verschiedene Verträge mit schrittweisen Auszahlterminen aufeinander abstimmen.
Altersvorsorge mit Auszahlplan: Nur hier hast du die Wahl zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer regelmäßigen Rentenzahlung über einen vereinbarten Zeitraum. Den Auszahlungszeitpunkt bestimmst du selbst.
Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden mit einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung zu unterstützen. Die Auszahlung ist ab dem 62. Lebensjahr möglich.
Fondssparpläne beziehungsweise ETF-Sparpläne: Diese bieten größeren Spielraum, denn das Kapital ist jederzeit und in einer Summe verfügbar. Dessen Höhe richtet sich allerdings nach dem aktuellen Börsenwert.
Eigenheim: Wer ein Eigenheim finanziert, muss im Alter keine Miete zahlen und kann dank der geringeren Lebenshaltungskosten eher auf sein Arbeitseinkommen verzichten. Langjährige Kreditverpflichtungen oder hohe Reparaturkosten sind allerdings ein Risiko.
Rente mit 60 – gewollt ja, gekonnt nein
Leider hat die Rentenreform mit der Anpassung der Lebensarbeitszeit dazu geführt, dass die Rente mit 60, zumindest staatlich finanziert, der Vergangenheit angehört. Wie sehr das an den Wünschen der Berufstätigen vorbei zielt, zeigt eine in der Zeitung „Die Welt“ veröffentlichte Statistik der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (GfK):
Vor dem Hintergrund, dass 31,2 Prozent der Befragten auch einen Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr befürworten, können wir davon ausgehen, dass in der Gruppe „Rente mit 60 bis 64 Jahre“ nicht alle auf das 64. Lebensjahr optieren würden.
Interessant ist auch eine Grafik aus der Süddeutschen Zeitung, die im europäischen Vergleich zeigt, dass immer weniger Menschen mit 60 in Rente gehen können.
Zur Erläuterung: Im Jahr 2000 war nur jede fünfte Person im Alter zwischen 60 und 64 erwerbstätig. Im Jahr 2014 waren es schon über 50 Prozent. Interessant ist der Fakt, dass unsere österreichischen Nachbarn nach wie vor relativ früh aus dem Berufsleben ausscheiden können. Das trifft übrigens auf alle Länder zu, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung für alle verpflichtend ist, gleich, ob angestellt, verbeamtet oder selbstständig.
Stellen wir dem Wunsch nach einem frühzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben jetzt noch die Antwort auf die Frage, ob eine Tätigkeit über das 67. Lebensjahr denkbar wäre, gegenüber.
Die Antwort dürfte für diejenigen, die einen Renteneintritt mit 70 favorisieren, eher ungelegen kommen:
Ob die Arbeitnehmer:innen, die es für denkbar halten, das zu tun, weil sie Spaß daran haben, oder weil sie zu der Gruppe von Rentenbezieher:innen zählen, deren Rente zum Leben nicht ausreicht, bleibt allerdings offen.
Die traurige Tatsache ist, dass im Jahr 2021 rund 3,4 Prozent der 21 Millionen Rentner:innen Anspruch auf Grundsicherung hatten. Im Jahr 2022 nahm diese Zahl noch einmal um zwölf Prozent zu. (Quelle: Stuttgarter-Zeitung.de)
Good to know: Altersteilzeit
Eine Alternative zur Rente mit 60 kann die Altersteilzeit sein. Im Blockmodell arbeitest du die Hälfte der bis zur Rente verbleibenden Zeit mit voller Stundenzahl für ein niedrigeres Gehalt, in der folgenden Freistellungsphase musst du dafür nicht mehr arbeiten – und beziehst dein Gehalt weiter.
Wer kann mich zur Rente beraten?
Die gesetzliche Rente ist ein komplexes Thema. Es gibt eine Reihe von Bestimmungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten; zudem sind viele Sonderregelungen zu beachten. Da ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten und eine gute Entscheidung zu treffen.
Eine Rentenberatung kann helfen, Klarheit über die eigene Rentensituation zu verschaffen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Die ehrenamtlichen Berater:innen der Deutschen Rentenversicherung beraten kostenlos rund um die gesetzliche Rente. Rechtliche Fragestellungen sind jedoch ausgeschlossen.
Auch Sozialverbände wie die VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD) beraten ihre Mitglieder in Rentenangelegenheiten. Die Beratung beinhaltet auch rechtliche Fragen, etwa zur Rentenberechnung oder zum Widerspruch gegen den Rentenbescheid.
Private Rentenberater:innen beziehen neben der gesetzlichen Rente auch Regelungen zu Vorruhestand, Altersteilzeit oder die betriebliche Altersvorsorge in die Beratung mit ein.
Wer darüber hinaus private Instrumente zur Rentenzahlung einbeziehen möchte, um seine Altersvorsorge und einen Ruhestand mit 60 zu ermöglichen, sollte sich an eine unabhängige Finanzberatung wenden.
Rente mit 60: Ein privates Vergnügen
Vollen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente hast du mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie liegt für alle Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Falls du vorher geboren bist, erhältst du schon ein paar Monate früher eine abschlagsfreie Rente. Der früheste Beginn der gesetzlichen Altersente ist mit 63 Jahren, dann verringert sich jedoch in der Regel die Rentenhöhe. Wenn du noch früher in Rente gehen möchtest, musst du die Zeit bis zum Renteneintritt aus eigener Tasche finanzieren. Einen Anspruch auf eine staatliche Rente mit 60 gibt es nicht mehr.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Kann ich mit 60 aufhören zu arbeiten?
Auch vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters kannst du jederzeit aufhören zu arbeiten. Anspruch auf eine Altersrente ohne Abschläge hast du allerdings erst, wenn du die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hast. Diese liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Eine gesetzliche Rente ist frühestens mit 63 Jahren erhältlich – und bedeutet Abschläge auf die Rentenhöhe.
Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Das gesetzliche Renteneintrittsalter hängt von deinem Geburtsjahr ab. Jahrgänge vor 1947 konnten mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge danach steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. Wer 1964 oder später geboren ist, kann ab 67 Jahren regulär in Rente gehen. Wenn du Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nimmst, kannst du in der Regel frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen.
Kann ich mit 60 in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Nein. Auch wer 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann frühestens zwei Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine abschlagsfreie Rente erhalten. Vor 1953 Geborene konnten in diesem Fall bereits mit 63 in Rente gehen, für die folgenden Jahrgänge verschiebt sich der Zeitpunkt mit dem Geburtsjahr schrittweise nach oben. Wer 1964 oder später geboren ist und 45 Beitragsjahre vorweist, kann also mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die Teilnahmebedingungen
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Platinum Card Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Business Platinum Card Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Business Gold Card Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen
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