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Rente mit 60: Alle Infos für einen sorgenfreien Ruhestand

Wer vor seinem frühestmöglichen Rentenbeginn in Rente gehen will, muss die Zeit bis zum Rentenbeginn selbst überbrücken.
Zwei ältere Personen liegen auf einer Holzliege am Pool, im Hintergrund ist das Meer zu sehen
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Das gesetzliche Rentenalter in Deutschland wurde im Zuge der höheren Lebenserwartung in der Bevölkerung angehoben. Die meisten Menschen gehen heute zwischen 65 und 67 in Rente, um keine Abschläge und Versorgungslücken zu riskieren. Wer vor seinem 63. Geburtstag in den Ruhestand gehen will, muss die Zeit bis zum Rentenbeginn finanziell überbrücken. Mit der richtigen Strategie kannst du den Traum vom vorzeitigen Ruhestand aber trotzdem verwirklichen.

  1. Renteneintrittsalter: Kein einheitlicher Zeitpunkt
  2. Abschlagsfreie Rente: Die Regelaltersgrenze
  3. Rente ab 63: Meist nur mit Abschlägen
  4. Rente mit 60: Ist das möglich?
  5. Strategien für den Ruhestand mit 60
  6. Wer kann mich zur Rente beraten?
  7. Rente mit 60: Ein privates Vergnügen
  8. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Kein einheitliches Renteneintrittsalter: Das gesetzliche Renteneintrittsalter hängt von deinem Geburtsjahr ab und liegt normalerweise bei 67 Jahren.
  • Abschlagsfreie Rente: Die volle Rentenhöhe erhältst du erst, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast. Diese hängt ebenfalls von deinem Geburtsjahr ab.
  • Ausnahmen: Unter bestimmten Bedingungen (wie Schwerbehinderung oder langjährige Versicherung) kannst du auch vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen.
  • Rente ab 63: Du kannst frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, musst dann aber Abschläge in Kauf nehmen, wenn du das gesetzliche Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hast.
  • Später in Rente: Wenn du erst nach dem gesetzlichen Rentenalter in Rente gehst, erhältst du einen Rentenzuschlag.
  • Rente mit 60: Wenn du vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehst, musst du die Zeit bis zur Rente selbst finanzieren.
  • Strategien für den Ruhestand mit 60: Private Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge oder ein Eigenheim können dir helfen, den Ruhestand mit 60 zu finanzieren.

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Renteneintrittsalter: Kein einheitlicher Zeitpunkt

Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente haben in Deutschland alle, die mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und ein bestimmtes Alter erreicht haben. Der genaue Zeitpunkt für die Zahlung einer abschlagsfreien Rente richtet sich nach dem Geburtsjahr.

Wegen der höheren Lebenserwartung und veränderter Bevölkerungsstrukturen hat der Gesetzgeber in mehreren Rentenreformen die Regelaltersgrenze angehoben. Einen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Rente mit 60 Jahren gab es für Frauen bis zur Rentenreform 1992, seitdem nicht mehr.

Eine gesetzliche Altersrente kannst du im Normalfall frühestens mit 67 Jahren erhalten, wenn du nach 1964 geboren wurdest. Ältere Jahrgänge haben ein gestaffelt früheres Renteneintrittsalter: Wer 1957 geboren ist, kann bereits mit 65 Jahren und 11 Monaten in Rente gehen. Natürlich kannst du auch vorher aufhören zu arbeiten, erhältst dann aber noch keine Rente und musst die Zeit bis dahin anderweitig überbrücken. Erfahre mehr über die passende Reiseversicherung für deine Reisen.

Der genaue Zeitpunkt für den Rentenbeginn richtet sich nach deinem Geburtsjahr. Es gibt aber verschiedene Ausnahmeregelungen für einen früheren Rentenbeginn. In den folgenden Abschnitten erfährst du, wann du Anspruch auf die gesetzliche Altersrente hast und wie du einen vorzeitigen Ruhestand ab 60 finanziell absichern kannst.

Abschlagsfreie Rente: Die Regelaltersgrenze

Anspruch auf die volle Rentenhöhe haben Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erst, wenn sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben. Diese wird seit 2012 schrittweise angehoben. Das bedeutet konkret: In welchem Alter du persönlich Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente hast, richtet sich nach deinem Geburtsjahr:

Tabelle zur Regelaltersgrenze (Auszug):

Geburtsjahr Gesetzliches Renteneintrittsalter
Vor 1947 65 Jahre
1947 65 Jahre + 1 Monat
1949 65 Jahre + 3 Monate
1951 65 Jahre + 5 Monate
1954 65 Jahre + 8 Monate
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
Ab 1964 67 Jahre

Deinen persönlichen Rentenbeginn kannst du mit dem offiziellen Rechner der Deutschen Rentenversicherung (DRV) auch ganz einfach selbst kalkulieren.

Kurz erklärt

Unter bestimmten Voraussetzungen können Versicherte auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine abschlagsfreie Rente erhalten.
  • Langjährig und besonders langjährig Versicherte: Wer mindestens 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann (oder konnte) je nach Jahrgang zwischen 63 und 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Gesetzlich Versicherte, die mindestens 35 Jahre Beiträge vorweisen können, dürfen zwar ab 63 Jahren in Rente gehen, allerdings nur mit Abschlägen.
  • Menschen mit Schwerbehinderung: Personen mit einer Schwerbehinderung ab 50 Prozent können je nach Geburtsjahr mit 63 bis 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen, wenn sie eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen.
  • Langjährig beschäftigte Bergleute: Wer mindestens 25 Jahre ständig unter Tage gearbeitet hat, kann je nach Geburtsjahr bereits zwischen dem 60. und 62. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen.

Rente ab 63: Meist nur mit Abschlägen

Du kannst deine Altersrente auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze beziehen – allerdings frühestens mit 63 Jahren und nur, wenn du 35 Beitragsjahre nachweisen kannst. Falls du das gesetzliche Renteneintrittsalter zu diesem Zeitpunkt noch nicht erreicht hast, musst du allerdings Abschläge auf die Rentenhöhe in Kauf nehmen. Diese sind umso höher, je weiter du den Renteneintritt vorziehst.

Für jeden Monat, den du vorzeitig in Rente gehst, werden 0,3 Prozent von deinem bis dahin erworbenen Rentenanspruch abgezogen. Bei einem um vier Jahre vorgezogenen Rentenbeginn ergibt sich damit ein Abzug von 14,4 Prozent.

Quick-Info: Später in Rente gehen

Du kannst deine Altersrente auch erst nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in Anspruch nehmen. Statt eines Abschlags wird dann ein Rentenzuschlag auf deine Rentenansprüche berechnet. Dieser beträgt 0,5 Prozent für jeden Kalendermonat, um den du den Rentenbeginn hinausschiebst – also sechs Prozent für ein Jahr.

Rente mit 60: Ist das möglich?

Wenn du in den Ruhestand gehst, bevor du das gesetzliche Mindestalter für den Renteneintritt erreicht hast, hast du im Normalfall noch keinen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente.

Während der Zeit bis zum Erreichen des frühesten Renteneintritts mit 63 Jahren oder der Regelaltersgrenze für eine abschlagsfreie Rente musst du deinen Einkommensausfall also selbst überbrücken. Dafür ist ein gutes Finanzpolster notwendig.

Wie viel du genau benötigst, hängt von den Ausgaben für deinen Lebensunterhalt ab. Willst du beispielsweise drei Jahre vor Rentenbeginn aufhören zu arbeiten und gibst monatlich 2.000 Euro aus, benötigst du insgesamt 72.000 Euro.

Berücksichtigen solltest du auch einen weiteren wichtigen Punkt: Gehst du vorzeitig in Ruhestand, zahlst du nicht mehr weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Deine Rente verringert sich also zusätzlich um die entsprechenden Beiträge. Du kannst dich zwar freiwillig weiterversichern, um deine Rentenhöhe beizubehalten, benötigst dafür jedoch zusätzliche Rücklagen.

Strategien für den Ruhestand mit 60

Der Ruhestand mit 60 will gut geplant sein, denn vom Staat gibt es dafür keine Unterstützung. Um eine private Altersvorsorge kommst du also nicht herum, wenn du vorzeitig aus dem Arbeitsleben aussteigen willst und dir dein Arbeitgeber keine Möglichkeiten wie Altersteilzeit, Vorruhestandsgeld oder ein Lebensarbeitszeitkonto zur Verfügung stellt.

Folgende Strategien helfen bei einem gezielten Vermögensaufbau, damit du den frühzeitigen Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen kannst.

Rente mit 60 – gewollt ja, gekonnt nein

Leider hat die Rentenreform mit der Anpassung der Lebensarbeitszeit dazu geführt, dass die Rente mit 60, zumindest staatlich finanziert, der Vergangenheit angehört. Wie sehr das an den Wünschen der Berufstätigen vorbei zielt, zeigt eine in der Zeitung „Die Welt“ veröffentlichte Statistik der Gesellschaft für Konsumgüterforschung (GfK):

10054 Das erwünschte Rentenalter der Deutschen_936x2240

Quelle: welt.de 

Vor dem Hintergrund, dass 31,2 Prozent der Befragten auch einen Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr befürworten, können wir davon ausgehen, dass in der Gruppe „Rente mit 60 bis 64 Jahre“ nicht alle auf das 64. Lebensjahr optieren würden. 

Interessant ist auch eine Grafik aus der Süddeutschen Zeitung, die im europäischen Vergleich zeigt, dass immer weniger Menschen mit 60 in Rente gehen können.

10054 Entwicklung der Erwerbstätigkeit_936x2240

Quelle: sueddeutsche.de

Zur Erläuterung: Im Jahr 2000 war nur jede fünfte Person im Alter zwischen 60 und 64 erwerbstätig. Im Jahr 2014 waren es schon über 50 Prozent. Interessant ist der Fakt, dass unsere österreichischen Nachbarn nach wie vor relativ früh aus dem Berufsleben ausscheiden können. Das trifft übrigens auf alle Länder zu, bei denen die gesetzliche Rentenversicherung für alle verpflichtend ist, gleich, ob angestellt, verbeamtet oder selbstständig.

Stellen wir dem Wunsch nach einem frühzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben jetzt noch die Antwort auf die Frage, ob eine Tätigkeit über das 67. Lebensjahr denkbar wäre, gegenüber. 

Die Antwort dürfte für diejenigen, die einen Renteneintritt mit 70 favorisieren, eher ungelegen kommen:

10054 Ist es für Sie denkbar über das Alter von 67 Jahren hinaus zu arbeiten_936x2240

Quelle: cash-online.de

Ob die Arbeitnehmer:innen, die es für denkbar halten, das zu tun, weil sie Spaß daran haben, oder weil sie zu der Gruppe von Rentenbezieher:innen zählen, deren Rente zum Leben nicht ausreicht, bleibt allerdings offen. 

Die traurige Tatsache ist, dass im Jahr 2021 rund 3,4 Prozent der 21 Millionen Rentner:innen Anspruch auf Grundsicherung hatten. Im Jahr 2022 nahm diese Zahl noch einmal um zwölf Prozent zu. (Quelle: Stuttgarter-Zeitung.de)  

Good to know: Altersteilzeit

Eine Alternative zur Rente mit 60 kann die Altersteilzeit sein. Im Blockmodell arbeitest du die Hälfte der bis zur Rente verbleibenden Zeit mit voller Stundenzahl für ein niedrigeres Gehalt, in der folgenden Freistellungsphase musst du dafür nicht mehr arbeiten – und beziehst dein Gehalt weiter.

Wer kann mich zur Rente beraten?

Die gesetzliche Rente ist ein komplexes Thema. Es gibt eine Reihe von Bestimmungen zu Rentenbeginn und Rentenhöhe, Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten; zudem sind viele Sonderregelungen zu beachten. Da ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten und eine gute Entscheidung zu treffen.

Eine Rentenberatung kann helfen, Klarheit über die eigene Rentensituation zu verschaffen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

 

Rente mit 60: Ein privates Vergnügen

Vollen Anspruch auf die gesetzliche Altersrente hast du mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Sie liegt für alle Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren. Falls du vorher geboren bist, erhältst du schon ein paar Monate früher eine abschlagsfreie Rente. Der früheste Beginn der gesetzlichen Altersente ist mit 63 Jahren, dann verringert sich jedoch in der Regel die Rentenhöhe. Wenn du noch früher in Rente gehen möchtest, musst du die Zeit bis zum Renteneintritt aus eigener Tasche finanzieren. Einen Anspruch auf eine staatliche Rente mit 60 gibt es nicht mehr.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Kann ich mit 60 aufhören zu arbeiten?
Auch vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters kannst du jederzeit aufhören zu arbeiten. Anspruch auf eine Altersrente ohne Abschläge hast du allerdings erst, wenn du die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hast. Diese liegt für alle ab 1964 Geborenen bei 67 Jahren. Eine gesetzliche Rente ist frühestens mit 63 Jahren erhältlich – und bedeutet Abschläge auf die Rentenhöhe.
Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Das gesetzliche Renteneintrittsalter hängt von deinem Geburtsjahr ab. Jahrgänge vor 1947 konnten mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für die Jahrgänge danach steigt das Renteneintrittsalter schrittweise an. Wer 1964 oder später geboren ist, kann ab 67 Jahren regulär in Rente gehen. Wenn du Abschläge bei der Rentenhöhe in Kauf nimmst, kannst du in der Regel frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen.
Kann ich mit 60 in Rente gehen, wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?
Nein. Auch wer 45 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann frühestens zwei Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine abschlagsfreie Rente erhalten. Vor 1953 Geborene konnten in diesem Fall bereits mit 63 in Rente gehen, für die folgenden Jahrgänge verschiebt sich der Zeitpunkt mit dem Geburtsjahr schrittweise nach oben. Wer 1964 oder später geboren ist und 45 Beitragsjahre vorweist, kann also mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

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