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Pensionszusage bei der betrieblichen Altersvorsorge

Bei der Pensionszusage in der betrieblichen Altersvorsorge spart dein Arbeitgeber für deine Altersvorsorge. Dadurch hast du im Alter eine zusätzliche Betriebsrente.
Eine Frau steht mit verschränkten Armen an einer Fensterfront und blickt hinaus
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Bei der Pensions- oder Direktzusage bei betrieblicher Altersvorsorge (bAV) gibt dir dein Arbeitgeber eine Zusage, also ein Versprechen für deine Betriebsrente, welche du später im Alter erhalten wirst. Das solltest du über die Pensionszusage wissen.
  1. Was ist eine Pensionszusage?
  2. Verschiedene Arten von Zusagen
  3. Vorteile für Arbeitnehmer:innen
  4. Für wen eignet sich die Pensionszusage?
  5. Für wen eignet sich die Pensionszusage nicht?
  6. Die Zusage für die Betriebsrente
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Pensionszusage: Eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, bei der Arbeitgeber:innen Geld für die Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter:innen anlegen.
  • Verschiedene Arten von Zusagen: In der Vergangenheit wurden feste Rentenhöhen versprochen, heute sind Beitragszusagen mit bestimmter Beitragshöhe und Verzinsung üblich.
  • Vorteile für Arbeitnehmer:innen: Steuerliche Vorteile und Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger Rente oder einmaliger Kapitalauszahlung im Rentenalter. Bei Entgeltumwandlung sind Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei.
  • Für wen eignet sich die Pensionszusage?Überdurchschnittlich Verdienende, Personen die flexible Lösungen bevorzugen und GmbH-Geschäftsführer:innen ohne Sozialversicherungspflicht.
  • Für wen eignet sich die Pensionszusage nicht?Geringverdienende, Personen die vor dem 62. Lebensjahr in Rente gehen wollen und Selbstständige können von dieser Form der Altersvorsorge weniger profitieren.

Was ist eine Pensionszusage?

Die Pensionszusage oder auch Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber legt dazu firmeneigenes Geld für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter:innen an und bildet dafür Rückstellungen in der Bilanz. Die Unternehmensführung gibt damit den Mitarbeiter:innen eine Zusage hinsichtlich ihrer Altersrente, daher die Bezeichnung Pensionszusage.

Das Geld ist dann neben der Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und neben gegebenenfalls vorhandenen privaten Rentenversicherungen eine Zusatzrente, die sogenannte Betriebsrente. Die Pensionszusage wird eher von größeren Unternehmen angeboten, die damit in Zeiten des Fachkräftemangel gerade für Führungskräfte attraktiv sein und Mitarbeiter:innen langfristig binden wollen. Neben der Altersvorsorge können Leistungen für den Fall der Invalidität oder die Versorgung von Hinterbliebenen zwischen Angestellten und Unternehmen vereinbart werden. Aber auch bei Gesellschafter-Geschäftsführer:innen ist diese Form der Altersvorsorge beliebt.

Verschiedene Arten von Zusagen

Die Art der Zusage kann sehr unterschiedlich sein. In der Vergangenheit versprachen die Unternehmen eine festgelegte Rentenhöhe. Heute ist es hingegen üblich, statt einer Pensionszusage mit fester Rentenhöhe nur eine Beitragszusage mit einer bestimmten Beitragshöhe samt Verzinsung zu garantieren. Die Höhe des Beitrages, welchen das Unternehmen für die Angestellten für das Alter anspart, ist zum Beispiel abhängig vom Unternehmenserfolg. In wirtschaftlich guten Zeiten wird mehr angespart als in wirtschaftlich schlechten Zeiten. Ein Mindestbetrag wird aber garantiert.

Die Verzinsung der Beiträge kann von vornherein festgelegt sein oder variabel und sich beispielsweise am Garantiezins der deutschen Lebensversicherer orientieren. In der Regel finanziert das Unternehmen die Pensionszusage allein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen können sich aber auch darauf verständigen, dass Teile des Gehaltes für die Pensionszusage umgewandelt werden.

Vorteile für Arbeitnehmer:innen

Arbeitgeber haben durch die Pensionszusage steuerliche Vorteile – für Arbeitnehmer:innen birgt sie ebenfalls einige Vorzüge. Zusätzlich fürs Alter vorzusorgen, ist in jedem Fall mehr als empfehlenswert, denn sich nur auf die staatliche Rente zu verlassen, wird in vielen Fällen nicht ausreichend vor Altersarmut schützen. In der Auszahlungsphase, also bei Eintritt ins Rentenalter, hast du in der Regel die Wahlmöglichkeit zwischen einer lebenslangen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung.

Wer sich als Arbeitnehmer:in am Aufbau der Betriebsrente durch Entgeltumwandlung beteiligt, spart Steuern, denn auf den Teil des Gehaltes, welches in die Pensionszusage fließt, sind weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge fällig. Im Unterschied zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge sind die Beiträge bei der Entgeltumwandlung sogar in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Die Betriebsrente ist im Alter zwar steuerpflichtig, aber die Steuerbelastung im Rentenalter ist meist deutlich geringer als in der Phase der Erwerbstätigkeit. Je nach Höhe der Betriebsrente können auch Sozialversicherungsbeiträge fällig werden.

Mit der Pensionszusage lassen sich mitunter deutlich höhere Erträge erzielen als mit den klassischen Formen der betrieblichen Altersvorsorge, weil bei der Pensionszusage die Auswahlmöglichkeiten deutlich größer sind.

Für wen eignet sich die Pensionszusage?

Wie bei jeder anderen Form der betrieblichen Altersvorsorge eignet sich nicht jede Form für alle gleichermaßen. Für diesen Personenkreis ist die Pensionszusage geeignet:

Für wen eignet sich die Pensionszusage nicht?

Für Arbeitnehmer:innen mit einem geringen steuerpflichtigen Einkommen ist die Pensionszusage, zumindest in Form der Entgeltumwandlung, nicht lohnenswert. Sie kommt zudem nicht in Frage, wenn die Altersvorsorge vor dem 62. Lebensjahr benötigt wird. Da die Pensionszusage über den Arbeitgeber läuft, ist dieses Modell natürlich für Selbstständige keine Option.

Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge ist die Pensionszusage, da meist individuell gestaltet und vom Arbeitgeber frei ausgewählt, nicht so einfach oder gar nicht übertragbar, wenn Angestellte das Unternehmen wechseln.

Quick-Info: Statistik zur betrieblichen Altersvorsorge

Die Pensionsverpflichtungen in Deutschland lagen im Jahre 2018 laut der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung bei 631 Milliarden Euro. Innerhalb der Deckungsmittel der betrieblichen Altersvorsorge ist der Anteil der Direktzusagen aber seit 1990 kontinuierlich gesunken. Sicherlich ist das auch dem Niedrigzinsumfeld den vergangenen Jahren geschuldet. Denn die Unternehmen müssen ja in Niedrigzinszeiten ebenfalls gewährleisten, dass die Zusagen an die Arbeitnehmer:innen eingehalten werden.

Die Zusage für die Betriebsrente

Die Pensionszusage bei betrieblicher Altersvorsorge ist eine Form, die zum Aufbau einer Betriebsrente verwendet werden kann. Sie wird vor allem von größeren Unternehmen angeboten, die damit ihre Führungskräfte an sich binden wollen. Da der Arbeitgeber die Zusage gegenüber den Mitarbeiter:innen gibt, geht das Unternehmen Verpflichtungen wie Rückstellungen in der Bilanz ein, um diese Anwartschaften und Ansprüche erfüllen zu können.

In Zeiten von Niedrigzinsen war es für die Unternehmen nicht so leicht, mit dem zurückgelegten Geld entsprechende Renditen zu erwirtschaften. Wohl auch ein Grund, warum statistisch gesehen das Angebot der Pensionszusage etwas nachgelassen hat. Aber diese Form kann für Arbeitnehmer:innen nach wie vor höchst attraktiv sein.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wer zahlt bei einer Pensionszusage die Betriebsrente?
Die Betriebsrente wird direkt vom Unternehmen ausbezahlt.
Ist die Pensionszusage auch bei Insolvenz des Unternehmens geschützt?
Ja. Selbst bei einer Insolvenz geht die Pensionszusage weiter, denn die Ansprüche aus einer Betriebsrente gelten als Anwartschaften beziehungsweise Ansprüche und sind besonders geschützt. An die Stelle des Arbeitgebers tritt dann ein Pensions-Sicherungs-Verein.
Lohnt sich eine Pensionszusage?
Wenn es sich um eine arbeitgeberfinanzierte Form handelt, also das Unternehmen allein die Betriebsrente anspart: ein sehr klares Ja. Nimm das Geld vom Arbeitgeber auf jeden Fall mit. Auch bei anderen Formen wie der arbeitnehmerfinanzierten Pensionszusage kann es sich lohnen. So oder so solltest du zusätzlich etwas für die Altersvorsorge tun und dich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen.

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