- Wer darf Halbwaisenrente beantragen?
- Wer zahlt die Halbwaisenrente?
- Wie lange wird Halbwaisenrente gezahlt?
- Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
- Wie wird die Halbwaisenrente beantragt?
- Halbwaisenrente: Kleine Hilfe für hinterbliebene Kinder
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Wer darf Halbwaisenrente beantragen: Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Enkel und Geschwister, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
- Voraussetzungen für den Anspruch: Der verstorbene Elternteil muss mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- Wer zahlt die Halbwaisenrente: Die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke oder die gesetzliche Unfallversicherung.
- Wie lange wird Halbwaisenrente gezahlt: Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit, in bestimmten Fällen bis zum 27. Geburtstag.
- Wie hoch ist die Halbwaisenrente: Abhängig vom Rentenanspruch des Verstorbenen, in der Regel zehn Prozent der Versichertenrente.
- Beantragung der Halbwaisenrente: Erfordert zahlreiche Dokumente und Nachweise, etwa Lohn- und Beitragsnachweise der verstorbenen Person und Geburtsurkunden der Kinder.
- Halbwaisenrente: Eine finanzielle Hilfe, aber keine ausreichende Absicherung für hinterbliebene Kinder.
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Wer darf Halbwaisenrente beantragen?
Die Halbwaisenrente ist eine Leistung zur Hinterbliebenenversorgung. Sie wird von der Renten- oder Unfallversicherung an alle Kinder gezahlt, für deren Unterhalt der oder die Verstorbene aufgekommen ist. Neben den leiblichen Kindern werden dabei weitere unterhaltsberechtigte Hinterbliebene berücksichtigt. Für den Fall, dass eine Veranstaltung aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht besucht werden kann, bietet eine Ticketkostenversicherung finanziellen Schutz.
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Landläufig gelten Halbwaisen als Kinder, die entweder Mutter oder Vater oder einen ihrer Väter oder Mütter verloren haben. Der Staat hat eine andere Definition von Waise: Laut Sozialgesetzbuch zählen auch Enkel und Geschwister dazu. Im Sinne des Gesetzgebers dürfen folgende Personengruppen eine Halbwaisenrente beantragen:
- Leibliche Kinder: Das können eheliche und nicht eheliche Kinder sein. Bei Kindern aus nicht ehelichen Beziehungen gilt, sollte der Vater verstorben sein, der Anspruch auf Halbwaisenrente nur dann, wenn die Vaterschaft zweifelsfrei anerkannt ist.
- Adoptivkinder, Stiefkinder und Pflegekinder: Um eine Halbwaisenrente zu bekommen, muss es keine Blutsverwandtschaft geben.
- Enkel und Geschwister der verstorbenen Person: Diese haben auf Halbwaisenrente nur dann einen Anspruch, wenn die jeweilige Person kostenfrei im Haushalt der verstorbenen Person gelebt und diese für ihren Unterhalt gesorgt hat.
Quick-Info
Diese Voraussetzung müssen erfüllt sein
Hinterbliebene Kinder bekommen Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann, wenn der verstorbene Vater oder die verstorbene Mutter mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. Als diese sogenannte allgemeine Wartezeit werden folgende Zeiten anerkannt:
- Selbstständigkeit
- Zeiten geringfügiger Beschäftigung, in denen die Arbeitnehmer:innen Beiträge gezahlt haben
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten aus dem Versorgungsausgleich und dem Rentensplitting unter Eheleuten
Wer zahlt die Halbwaisenrente?
Verschiedene Träger finanzieren die Halbwaisenrente. Der wichtigste unter ihnen ist die gesetzliche Rentenversicherung. Berufsständische Versorgungswerke oder die gesetzliche Unfallversicherung können ebenfalls für die Halbwaisenrente zuständig sein. Hinterbliebene von Beamt:innen bekommen das sogenannte Waisengeld.
Diese Träger sind für verschiedene Fälle zuständig:
- Gesetzliche Rentenversicherung: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Kinder oder Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen. Dazu muss eine Geburts- oder Abstammungsurkunde eingereicht werden.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Ist der Elternteil bei einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit verstorben, bekommt das Kind eine Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dafür muss sich das Kind oder die für das Kind verantwortliche Person an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse wenden.
- Beamtenversorgung: Für Kinder von Beamt:innen gewährt die Beamtenversorgung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Waisengeld. Danach muss es bei der jeweiligen Behörde beantragt werden.
Nach dem Tod eines Elternteils braucht ein Kind Zeit zum Trauern und zum Abschied nehmen. Allerdings sollte der Antrag auf Halbwaisenrente innerhalb von zwölf Monaten nach dem Tod des Vaters oder der Mutter gestellt werden. Denn die Rente wird nur bis zu zwölf Monate rückwirkend gezahlt. Ältere Zahlungsansprüche verfallen.
Kinder ab dem 15. Lebensjahr können ihren Antrag selbst stellen, bei jüngeren Kindern müssen die gesetzlichen Vertreter die Halbwaisenrente beantragen.
Wie lange wird Halbwaisenrente gezahlt?
Grundsätzlich wird Halbwaisenrente bis zur Volljährigkeit gezahlt. Das gilt für alle Rententräger. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die dazu berechtigen, die Halbwaisenrente bis zum 27. Geburtstag zu beziehen:
- Die Waisenrentenbezieher:innen gehen zur Schule oder sind in einer Berufsausbildung, die mehr als 20 Stunden pro Woche beansprucht.
- Sie studieren.
- Sie leisten einen Bundesfreiwilligendienst oder absolvieren ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr.
- Die Hinterbliebenen stecken in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Dazu zählt etwa die Zeit zwischen Abitur und Beginn eines Freiwilligendienstes oder Studiums – diese Zeit darf höchstens vier Monaten betragen.
- Sie können aufgrund einer Behinderung nicht selbst für deinen Unterhalt sorgen.
Good to know
Zwei Wege führen über das 27. Lebensjahr hinaus
Sollte das hinterbliebene Kind eine erste Ausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen haben und sich dazu entscheiden, eine Zweitausbildung zu absolvieren, kann ihm aus der gesetzlichen Unfallversicherung ein Anspruch auf Halbwaisenrente über das 27. Lebensjahr hinaus zustehen.
Bei der Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird jedoch nicht so verfahren. Diese wird dann weitergezahlt, wenn es zwischen erster und zweiter Ausbildung einen Zusammenhang gibt, wenn etwa nach der Ausbildung zur Elektrofachkraft ein passendes Studium wie Elektrotechnik ergänzt wird.
Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
Wie die Waisenrente wird auch die Halbwaisenrente individuell berechnet. Die genaue Summe der Hinterbliebenenrente hängt zudem vom jeweiligen Versicherungsträger ab. Mit den Rententrägern verhält es sich wie folgt:
- Für die Halbwaisenrente aus der Rentenversicherung ist der Rentenanspruch des Verstorbenen der entscheidende Faktor. Dieser wird ab Todeszeitpunkt berechnet. Grundsätzlich gilt: Kinder haben einen Anspruch auf zehn Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen.
- Vom Träger der Unfallversicherung erhalten hinterbliebene Kinder 20 Prozent des Jahresarbeitsverdienstes des Verstorbenen. Sollten jedoch mehrere Personen, etwa die Geschwister, einen Rentenanspruch haben, kann die Halbwaisenrente geringer ausfallen.
- Gehen Beamt:innen wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand, bekommen sie von der Beamtenversorgung ein sogenanntes Ruhegehalt. Aus diesem wird das Waisengeld errechnet: Für Halbwaisen beträgt die Rente zwölf Prozent des Ruhegehalts, welches die verstorbene Person erhalten hätte.
Good to know
So wird die Halbwaisenrente berechnet
Waisenrenten setzen sich zusammen aus dem Grundbetrag und einem Zuschlag. Der Grundbetrag ist die Summe, die der Träger auszahlen muss. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung sind es zum Beispiel zehn Prozent der Versichertenrente.
Der Zuschlag ergibt sich aus der Anzahl der Monate mit Beitragszeiten und dem Zugangsfaktor der verstorbenen Person: Für jeden Beitragsmonat rechnet der Versicherungsträger 0,0833 Entgeltpunkte hinzu. Mit Onlinetools wie Smart-Rechner lässt sich berechnen, wie hoch die Halbwaisenrente ausfallen kann.
Die Halbwaisenrente ist in der Regel eine finanzielle Hilfe für hinterbliebene Kinder – eine ausreichende Absicherung ist sie aber nicht. Laut Deutscher Rentenversicherung erhielten Vollwaisen und Halbwaisen 2021 Rentenzahlungen in Höhe von durchschnittlich etwa 316 Euro im Monat. Wobei beachtet werden muss, dass Vollwaisen das Doppelte bekommen.
Wie wird die Halbwaisenrente beantragt?
Für die Beantragung der Halbwaisenrente sind viele Dokumente und Nachweise notwendig. Das sind wichtige Unterlagen für die Rentenberechnung:
- Lohn- und Beitragsnachweise des Verstorbenen
- Nachweise über weitere Einkünfte
- Letztes Schulzeugnis und Ausbildungsnachweise
- Eventuell Nachweise über geleisteten Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst
- Möglicherweise Nachweise über körperliche Einschränkungen
- Geburtsurkunden der Kinder
Diese Unterlagen betreffen die Halbwaise und werden je nach Lebenssituation benötigt:
- Ausbildungsvertrag bei Berufsausbildung
- Ausbildungsbescheinigung über Beginn und voraussichtliches Ende bei Schulausbildung oder Studium
- Bescheinigung über Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
- Bescheinigung über körperliche oder geistige Behinderung
- Sozialversicherungsnummer
- Bankverbindung
Je nach Status des Kindes, können diese Unterlagen noch relevant sein:
- Wenn der Vater verstorben ist, brauchen uneheliche Kinder eine Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung, alternativ einen Auszug aus dem Geburtenregister.
- Bei Stiefkindern ist die Heiratsurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der versicherten Person und außerdem eine Bescheinigung der Meldebehörde erforderlich.
- Für Pflegekinder muss ein Nachweis über das Pflegekindschaftsverhältnis erbracht werden. Dazu ist eine Bescheinigung der Meldebehörde nötig.
- Enkelkinder oder Geschwister brauchen ebenfalls eine Bescheinigung der Meldebehörde und einen Nachweis des Status Enkel beziehungsweise Geschwister.
Halbwaisenrente: Kleine Hilfe für hinterbliebene Kinder
Die Halbwaisenrente unterstützt Kinder, von denen ein Elternteil gestorben ist, zumindest aus monetärer Sicht. Wie hoch die Halbwaisenrente ausfällt, ist davon abhängig, ob die gesetzliche Renten-, Unfallversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk dafür aufkommt, wie alt die hinterbliebenen Kinder sind und was sie beruflich machen.
In der Regel reicht eine Hinterbliebenenrente allerdings nicht aus, um Kinder finanziell vollständig abzusichern.
Die Aufgabe der Halbwaisenrente ist klar. Sie soll in Ausbildung befindliche hinterbliebene Kinder finanziell absichern. Zumindest besagt das die Theorie. Wie sieht es aber in der Realität mit der Absicherung aus?
In der Regel sind die Kinder in der Ausbildung, während die Eltern auch noch vergleichsweise jung sind. Wer noch relativ jung ist, kann allerdings noch nicht so lange und noch nicht so viel in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Da die Höhe der Halbwaisenrente von der Höhe des aktuellen Rentenanspruchs abhängt, fällt sie in der Regel eher übersichtlich aus. Die folgende Grafik untermauert diesen Sachverhalt:
Quelle: dia-vorsorge.de
Die Zahlen datieren zwar aus dem Jahr 2015, wir wissen aber, dass die Rentenanpassungen der letzten zehn Jahre keine dramatische Veränderung brachten.
Schauen wir einmal auf die Verteilung der einzelnen Rentenarten, hier die Daten aus dem Jahr 2022:
Quelle: rvaktuell.de
Im März 2022 bezogen 262.199 Rentenberechtigte eine Halbwaisenrente. Die gesamte Leistung belief sich auf 54.989.179 Euro. Die durchschnittliche Rentenbezugshöhe betrug somit 209,72 Euro. Immerhin 45 Euro mehr als vor zehn Jahren.
Rechnen wir einmal durch, wie hoch die Gesamtrentenleistung aus großer Witwenrente (deren Bezug eher unwahrscheinlich ist bei einem kleinen Kind) und einer Halbwaisenrente im bundesrepublikanischen Durchschnitt ausfällt.
Gesamtzahlung März 2022 | Anzahl Berechtigte März 2022 | durchschnittliche Rentenleistung März 2022 | |
Große Witwenrente | 3.479.950.401 | 4.856.011 | 716,63 |
Halbwaisenrente | 54.989.179 | 262.199 | 209,72 |
Gesamtsumme | 926,35 |
Diese Zahl, die eher hypothetisch ist, legt dem verbliebenen Elternteil nahe, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Warum ist die Zahl hypothetisch? Um Anspruch auf die große Witwenrente zu haben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Älter als 47 Jahre
- Erwerbsgemindert
- Erziehung eines eigenen Kindes oder des Kindes der verstorbenen Person, solange dies jünger als 18 Jahre ist.
Trifft einer dieser Faktoren zu, in diesem Fall die Erziehung des Kindes unter 18 Jahren, besteht Anspruch auf große Witwenrente. Wird das Kind 19 und der Elternteil ist 45, greift zunächst wieder die kleine Witwenrente. Diese beträgt 50 Prozent der großen Witwenrente.
Wie berechnet sich die Halbwaisenrente?
Die Höhe der Halbwaisenrente orientiert sich am Rentenzahler.
Gesetzliche Rentenversicherung: Die Halbwaisenrente beträgt zehn Prozent der Rentenansprüche der verstorbenen Person. Dazu kommt ein individuell ermittelter Rentenzuschlag.
Gesetzliche Unfallversicherung: Hier beträgt die Rentenzahlung 20 Prozent des Jahreseinkommens der verstorbenen Person.