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A1-Bescheinigung: Das musst du wissen

Wenn du vorübergehend im europäischen Ausland arbeitest, musst du mit einer A1-Bescheinigung nachweisen können, wo du sozialversichert bist. Lies hier, wie das genau funktioniert.
Ein Mann im Anzug geht mit einem Rollkoffer und einer Laptoptasche durch eine Halle.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Du begibst dich demnächst aus beruflichen Gründen ins europäische Ausland? Dann solltest du dich um die A1-Bescheinigung kümmern. Die Bescheinigung brauchst du, um im Ausland nachweisen zu können, dass du in Deutschland sozialversichert bist. Wer eine A1-Bescheinigung beantragen muss und was es noch zu beachten gibt, erfährst du hier.
  1. Das ist eine A1-Bescheinigung
  2. Wenn keine A1-Bescheinigung vorliegt
  3. Anträge für gesetzlich oder privat Versicherte
  4. A1-Bescheinigung für Selbstständige
  5. Nachweise für regelmäßige Auslandsaufenthalte
  6. A1-Bescheinigung: Versicherungsnachweise auf Dienstreise
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • A1-Bescheinigung: Sie dient als Nachweis deiner Sozialversicherung, wenn du vorübergehend in einem anderen Land arbeitest.
  • Zielländer: Alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz und das Vereinigte Königreich benötigen die A1-Bescheinigung.
  • Arbeitgeber*innen: Sie sind für die Beantragung der A1-Bescheinigung für Angestellte und Beamt*innen zuständig.
  • Ohne A1-Bescheinigung: Es können hohe Sanktionen anfallen, insbesondere in Ländern wie Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz.
  • Weitere Dokumente: Je nach Zielland können zusätzliche Dokumente wie eine Entsendemeldung notwendig sein.
  • Für gesetzlich oder privat Versicherte: Zuständig für die A1-Bescheinigung sind die jeweilige Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung.
  • Für Selbstständige: Sie müssen die A1-Bescheinigung selbst online im SV-Meldeportal beantragen.

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    Das ist eine A1-Bescheinigung

    Für deine Sozialversicherungen, wie Kranken- oder Rentenversicherung, ist nach dem sogenannten Territorialprinzip das Land zuständig, in dem du die Beschäftigung ausübst. Es bleibt zuständig, wenn du auf Dienstreise gehst oder aus anderen Gründen vorübergehend in einem anderen Land tätig wirst.

    Allerdings benötigt das Zielland einen Nachweis, dass du bereits sozialversichert bist und bleibst. Diesen Nachweis liefert die A1-Bescheinigung. Zu den Zielländern, die die Bescheinigung benötigen, gehören alle Mitgliedsstaaten der EU sowie Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz und das Vereinigte Königreich (trotz Brexit).

    Auch wenn es bürokratisch klingt, extra ein Formular zu beantragen: Ohne diesen Prozess würde für deine Dienstreise das Territorialprinzip gelten, sodass du im Zielland Sozialversicherungen zahlen müsstest – mit entsprechend höherem Verwaltungsaufwand.

    Wenn du angestellt oder verbeamtet bist, musst du die A1-Bescheinigung nicht selbst beantragen. Dein Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr übernimmt das für dich.

    Quick-Tipp

    Je nach Zielland können neben der A1-Bescheinigung weitere Dokumente notwendig sein, zum Beispiel eine Entsendemeldung im Fall von Frankreich. Informiere dich bei der für dich zuständigen Industrie- und Handelskammer über die Details.

    Wenn keine A1-Bescheinigung vorliegt

    Ohne A1-Bescheinigung kann es schnell teuer werden, insbesondere in Ländern, in denen verstärkt kontrolliert wird. Dazu gehören Österreich, Italien, Frankreich und die Schweiz. In Österreich können zum Beispiel bis zu 10.000 Euro Sanktionen anfallen. Das liegt daran, dass Staaten die A1-Bescheinigung auch nutzen, um sich vor Lohndumping oder Schwarzarbeit zu schützen.

    Von daher solltest du sichergehen, dass deine A1-Bescheinigung vorliegt, bevor du dich auf den Weg ins Ausland machst. Bei besonders kurzfristigen und kurzen Dienstreisen (bis zu sieben Tage) kann die Bescheinigung zwar nachgereicht werden. Auf der sicheren Seite bist du mit einem rechtzeitigen Antrag.

    Liegt die A1-Bescheinigung bei Reiseantritt nicht vor, hat dein Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr in der Regel zumindest einen Nachweis, dass die Bescheinigung beantragt wurde und in Arbeit ist. Den Nachweis solltest du im Ausland vorzeigen können. Sicherheitshalber kannst du zusätzlich die Anmeldung zur Sozialversicherung in Deutschland mitnehmen.

    Anträge für gesetzlich oder privat Versicherte

    Wer für deine A1-Bescheinigung zuständig ist, hängt davon ab, wo und wie du krankenversichert bist. Für gesetzlich Versicherte ist es die jeweilige Krankenkasse.

    Bei privat Versicherten ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig – oder die Arbeitsgemeinschaft Berufsständiger Versorgungseinrichtungen, falls du dort als privat Versicherte:r Mitglied bist.

    Seit 2019 geht der Antrag auf eine A1-Bescheinigung nur noch digital. Anträge in Papierform werden nicht mehr bearbeitet. Um einen Antrag zu stellen, nutzt dein Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr entweder die existierende Abrechnungssoftware deines Arbeitsplatzes oder im freien Internet das SV-Meldeportal.

    A1-Bescheinigung für Selbstständige

    Wenn du selbstständig oder freiberuflich arbeitest und dementsprechend keinen Arbeitgeber hast, musst du dich selbst um die A1-Bescheinigung kümmern. Das geht aber auf dem gleichen Weg: über das SV-Meldeportal.

    Das SV-Meldeportal ersetzt seit Oktober 2023 das bisherige Internetportal sv.net. Du musst dich dort registrieren und kannst deine A1-Bescheinigungen mit einer Ausfüllhilfe online beantragen.

    Falls du bisher sv.net für deine A1-Bescheinigungen genutzt hast, solltest du so bald wie möglich wechseln: sv.net wird zum 29. Februar 2024 eingestellt.

    Good to know: Bescheinigung für Transitländer

    Wenn du auf dem Weg zu deinem Zielland durch andere Länder hindurchreist, dort aber keine dienstliche Tätigkeit ausübst, benötigst du keine A1-Bescheinigung für diese Transitländer. Telefonieren und E-Mails beantworten darfst du unterwegs trotzdem.

    Nachweise für regelmäßige Auslandsaufenthalte

    Wenn du öfter im Ausland tätig bist, weil dein Unternehmen dich häufiger in ein anderes oder in mehrere Länder entsendet, musst du nicht für jeden einzelnen Auslandsaufenthalt eine eigene A1-Bescheinigung haben.

    In diesen Fällen von „gewöhnlicher Mehrfacherwerbstätigkeit“ ist es möglich, eine pauschale A1-Bescheinigung für alle Mitgliedsstaaten und für bis zu fünf Jahre zu erhalten. Dafür ist allerdings ein gesonderter Antrag beim GKV-Spitzenverband notwendig.

    A1-Bescheinigung: Versicherungsnachweise auf Dienstreise

    Vor einem dienstlichen Aufenthalt im europäischen Ausland wie einer Dienstreise solltest du sichergehen, dass deine A1-Bescheinigung vorliegt. Damit weist du nach, dass du in Deutschland sozialversichert bist und bleibst, auch wenn du vorübergehend in einem anderen Land arbeitest. Falls bei einer Kontrolle keine A1-Bescheinigung vorliegt, kann es zu hohen Sanktionen kommen.

    Angestellte und Beamt:innen müssen die A1-Bescheinigung nicht selbst beantragen; das erledigt der Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherr für gesetzlich Versicherte bei deiner Krankenkasse, für privat Versicherte bei der Deutschen Rentenversicherung. Selbstständige müssen die A1-Bescheinigung selbst online im SV-Meldeportal beantragen.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Wer muss die A1-Bescheinigung beantragen?
    Grundsätzlich ist der Arbeitgeber dafür zuständig, für seine auf Dienstreise gehenden Mitarbeiter:innen eine A1-Bescheinigung zu beantragen. Selbstständige müssen die Bescheinigung über das SV-Meldeportal selbst beantragen.
    Wie bekomme ich eine A1-Bescheinigung?
    Du erhältst die A1-Bescheinigung von deinem Arbeitgeber. Bist du selbstständig, musst du sie selbst über das SV-Meldeportal beantragen.
    Was passiert, wenn ich keine A1-Bescheinigung habe?
    Ohne A1-Bescheinigung kann es zu erheblichen Sanktionen kommen.

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