Bitte Suchbegriff eingeben…

Einspruchsverfahren: Wenn der Steuerbescheid falsch ist

Wenn das Finanzamt einen fehlerhaften Steuerbescheid erlässt, kannst du dagegen Einspruch erheben. Wie das funktioniert, worauf dabei zu achten ist und was das für Folgen haben kann, erfährst du hier.
Eine Frau in formeller Kleidung sitzt an einem Schreibtisch und schaut auf den Bildschirm eines aufgeklappten Laptops, auf dessen Tastatur sie mit einer Hand tippt. In der anderen Hand hält sie Papiere.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Erhalten Bürger:innen ihren Steuerbescheid und finden bei der Überprüfung Fehler, haben sie das Recht, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Wie das funktioniert, welche Frist dabei einzuhalten ist und welche Folgen das Einspruchsverfahren haben kann, erfährst du hier.
  1. Das ist ein Einspruch
  2. So wird Einspruch eingelegt
  3. Folgen eines Einspruchs
  4. Die Aussetzung der Vollziehung
  5. So geht es nach dem Einspruch weiter
  6. Einspruchsverfahren: Sorgfältige Prüfung sinnvoll
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Einspruchsverfahren
Zu den AMEX Kreditkarten

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Einspruchsverfahren: Prozess, mit dem Steuerpflichtige Änderungen an ihrem Steuerbescheid herbeiführen und Schritte gegen diesen Bescheid einleiten können.
  • Einspruch einreichen: Der Einspruch gegen den Steuerbescheid muss schriftlich, also per Brief, E-Mail oder Fax, beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
  • Folgen eines Einspruchs: Trotz ihres Einspruchs müssen Steuerpflichtige die fällige Steuer innerhalb der Zahlungsfrist an das Finanzamt zahlen.
  • Aussetzung der Vollziehung: Wird die Aussetzung des Verfahrens beantragt, muss das Finanzamt das Verfahren ruhen lassen, bis das Gericht ein Urteil dazu fällt.

Das ist ein Einspruch

Mit dem Einspruchsverfahren können Steuerpflichtige Änderungen an ihrem Steuerbescheid erwirken. Das kann zum Beispiel nötig werden, wenn das Finanzamt beim Erlass des Steuerbescheids nicht der eingereichten Steuererklärung folgt, sondern dass die Steuererklärung zu Ungunsten der Einreichenden abweicht.

Ein Einspruch darauf muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts, also nach Erhalt des Steuerbescheids, eingereicht werden. Diese Einspruchsfrist beginnt mit dem Tag des Poststempels auf dem Steuerbescheid plus drei Tage. Der Einspruch ist kostenfrei.

Details zur Frist beim Einsprucheinlegen

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beginnt allerdings nur, wenn die Bürger:innen zuvor über diese Möglichkeit des Einspruchs belehrt wurden. Fehlt diese Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig erteilt worden, kann der Einspruch innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Steuerbescheids erhoben werden.

Zudem kann eine Verlängerung der Frist beantragt werden – dafür ist allerdings die Angabe eines Grundes nötig.

Wurden Steuerpflichtige richtig belehrt, aber haben die Frist dennoch verstreichen lassen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Einspruchsfrist unverschuldet versäumt wurde.

Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben und haben die Betroffenen die Frist schuldhaft verstreichen lassen, können sie keinen Einspruch mehr einlegen. Die Folge: Der Steuerbescheid erlangt Gültigkeit, also wird bestandskräftig.

So wird Einspruch eingelegt

Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Das geht per Brief, E-Mail oder Fax. Folgende Inhalte gehören in das Einspruchsschreiben:

Quick-Info: Gründe für den Einspruch

Typische Gründe, die zu einem Einspruch gegen einen Steuerbescheid führen, sind zum Beispiel:
  • Falsche Bemessung des Solidaritätszuschlags oder des Kinderfreibetrags
  • Fehler im Zusammenhang mit der Kirchensteuer
  • Nichtberücksichtigung von Sonderausgaben, Fahrtkosten, Werbungskosten, Aufwendungen oder anderen Vorauszahlungen
  • Keine Entscheidung über die Steuererklärung innerhalb von sechs Monaten
  • Falsche sonstige Berechnungen

Folgen eines Einspruchs

Wurde gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt, bedeutet das nicht automatisch, dass die Steuer nicht gezahlt werden muss. Denn Streitgegenstand ist die Festsetzung der Steuer, die grundsätzlich nichts mit der Erhebung, also der Zahlung, der Steuer zu tun hat.

Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen trotz ihres Einspruchs die fällige Steuer innerhalb der Zahlungsfrist an das Finanzamt zahlen müssen. Sie gelten als Steuerschuldner:innen, für die sonst Säumniszuschläge fällig werden.

Die Aussetzung der Vollziehung

Trotz des Einspruchsverfahrens müssen die fälligen Steuern also gezahlt werde. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine sogenannte Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung können die Liquidität der Steuerpflichtigen gewahrt und Nachteile abgewehrt werden.

Grundsätzlich gibt es zwei Szenarien, die eine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen:

Liegt eine dieser Voraussetzungen vor und die Aussetzung des Verfahrens wurde beantragt, muss das Finanzamt es ruhen lassen, bis das Gericht ein Urteil dazu fällt. Das Finanzamt prüft den Steuerbescheid und berücksichtigt dabei, dass die Aussetzung der Vollziehung vorliegt. Es weiß also Bescheid, dass die Steuerforderung vorerst offen bleibt.

Good to know

Es kann passieren, dass die Aussetzung der Vollziehung auf Antrag gewährt wird, aber der Einspruch in der Sache keinen Erfolg hat. In diesem Fall müssen die Steuern nachträglich gezahlt werden inklusive Aussetzungszinsen.

So geht es nach dem Einspruch weiter

Wurde ein Einspruch fristgerecht beim Finanzamt eingereicht, prüft das Amt die Steuerberechnung erneut. Daraufhin ergeht eine Einspruchsentscheidung, in der steht, dass das Finanzamt dem Einspruch zustimmt, teilweise zustimmt oder ihn ablehnt.

Gut zu wissen: Ergibt die Prüfung des Steuerbescheids durch das Finanzamt eine nachträgliche Erhöhung der Steuerlast, eine sogenannte Verböserung, können diejenigen, die den Einspruch eingereicht haben, den Einspruch zurückziehen. So entfällt die nachträgliche Erhöhung und der ursprüngliche Steuerbescheid ist rechtskräftig.

Kurz erklärt: Einspruch vs. Widerspruch

Sowohl mit einem Einspruch als auch mit einem Widerspruch können sich Verbraucher:innen gegen Entscheidungen wehren. Ein Unterschied der beiden Prozesse die aufschiebende Wirkung: Bei einem Widerspruch bleibt die Rechtsfolge bis zur Klärung der Einwände außer Kraft. Ein Einspruch, zum Beispiel bezüglich eines Steuerbescheids, führt zwar zur erneuten Prüfung des Verwaltungsakts, die Rechtsfolgen des Bescheids, zum Beispiel eine Nachzahlung, bleiben dennoch bestehen.

Einspruchsverfahren: Sorgfältige Prüfung sinnvoll

Haben Bürger:innen einen Steuerbescheid erhalten, sollten sie ihn sorgfältig prüfen. Bei gefundenen Fehlern haben sie das Recht, Einspruch einzulegen. Dieser muss schriftlich an das zuständige Finanzamt gesendet werden – und zwar innerhalb einer bestimmten Frist. Zudem sind grundsätzlich trotz des Einspruchs die Steuern zu zahlen. Es sei denn, es wurde die Aussetzung des Verfahrens beantragt und bewilligt.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Einspruchsverfahren

Was passiert bei einem Einspruch?
Bei einem Einspruch prüft das Finanzamt den Steuerbescheid der Einspruch Erhebenden. Entweder wird dem Einspruch stattgegeben und der Bescheid wird korrigiert erneut zugestellt. Hält das Finanzamt den Einspruch für unbegründet, verschickt es eine förmliche Einspruchsentscheidung, gegen die die Betroffenen eine Klage einreichen können.
Wann ist ein Einspruch möglich?
Steuerpflichtige können Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt nicht alle Positionen in ihrer Steuererklärung berücksichtigt hat. Dabei können außerdem vergessene Angaben und Unterlagen nachgereicht werden. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids eingereicht werden.
Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Widerspruch?
Sowohl mit einem Einspruch als auch mit einem Widerspruch kannst du dich gegen Entscheidungen wehren. Ein Unterschied ist die aufschiebende Wirkung. Bei einem Widerspruch bleibt die Rechtsfolge bis zur Klärung der Einwände außer Kraft. Beim Steuerbescheid führt der Einspruch zwar zur erneuten Prüfung, die Rechtsfolgen des Bescheids, zum Beispiel eine Nachzahlung, bleiben dennoch bestehen.

Weitere interessante Artikel

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

  • Platinum Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
  • Gold Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • American Express Blue Card
    Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • PAYBACK American Express Karte
    Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
MEHR INFORMATIONEN
Gewinne 1.000 Euro für deine Urlaubskasse
Kannst du diese Frage beantworten? Dann hast du jetzt die Chance, 1.000 Euro für deinen Traumurlaub zu gewinnen! Wo steht der Eiffelturm?
A: In der Eifel B: In Paris C: In Bielefeld