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Verständigungsverfahren: Hilfe bei doppelter Besteuerung

Steuerpflichtige, die von einer eigentlich zu vermeidenden Doppelbesteuerung betroffen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Verständigungsverfahren beantragen. Mehr dazu liest du hier.
Zwei Personen sitzen an einem Tisch und beugen sich über Papiere. Neben ihnen steht ein Laptop, vor ihnen ist eine Figur von Justitia, der Göttin der Gerechtigkeit, zu sehen.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Du wohnst in Deutschland, dein Unternehmen hat seinen Sitz in Österreich. Nun erhältst du deine Steuererklärungen – und stutzt: Kann es sein, dass du für eine Sache doppelt zahlen sollst? Wie dir ein Verständigungsverfahren helfen kann und wie du dabei vorgehst, erfährst du hier.
  1. Grundlagen zum Verständigungsverfahren
  2. Erste Schritte des Verständigungsverfahrens
  3. Mögliche Folge: Verständigungslösung
  4. Mögliche Folge: Keine Lösung und Schiedsverfahren
  5. Verständigungsverfahren: Schutz von Steuerpflichtigen
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Grundlagen: Ein Verständigungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren zwischen zwei Staaten, in dem sich Steuerpflichtige gegen eine unrechtmäßige Doppelbesteuerung wehren.
  • Erste Schritte: Betroffene müssen einen schriftlichen Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stellen. Nur wenn dieser zulässig und begründet ist und in Deutschland allein nicht geregelt werden kann, wird das Verfahren eingeleitet.
  • Mögliche Lösungen: Die betroffenen Staaten lösen den Besteuerungskonflikt in der Regel durch eine Verständigung. Gelingt das nicht, wird eine Lösung mittels Schiedsverfahren erzielt.

Grundlagen zum Verständigungsverfahren

Ein Verständigungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren zwischen zwei Staaten. Es soll das Recht von Steuerpflichtigen schützen, sich gegen eine vermeidbare Doppelbesteuerung zu wehren. Denn solch eine Doppelbesteuerung widerspricht den Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA).

Unter DBA ist ein Abkommen zwischen zwei Staaten zu verstehen, das vor allem Regelungen für die Zuordnung des Besteuerungsrechts im Falle von grenzüberschreitend erzielten Einkünften trifft. Dies ist der Fall, wenn eine steuerpflichtige Person aus einem Staat Einkünfte erzielt, in dem sie nicht ihren Wohnsitz hat.

Haben Maßnahmen eines oder mehrerer Staaten die Folge, dass es zu einer nicht DBA-konformen Besteuerung kommt, hat die von der Doppelbesteuerung betroffene Person die Möglichkeit, ein Verständigungsverfahren zu beantragen.

Adressat des schriftlichen Antrags auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens ist in Deutschland das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Nicht in Deutschland ansässige Personen müssen den Antrag in der Regel bei der zuständigen Behörde ihres Ansässigkeitsstaats beantragen.

Erste Schritte des Verständigungsverfahrens

Ist ein entsprechender Antrag eingegangen, ermittelt das BZSt in einem ersten Schritt, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verständigungsverfahrens vorliegen. Denn nur wenn der fristgerecht gestellte Antrag zulässig und begründet ist und er in Deutschland allein nicht geregelt werden kann, wird das Verständigungsverfahren eingeleitet.

Quick-Info

Für das Verständigungsverfahren muss mehr als ein Staat einen Besteuerungsanspruch auf ein Steuerobjekt erheben und durchsetzen. Das heißt: Mindestens zwei Steuerbescheide von zwei unterschiedlichen Ländern müssen rechtskräftig sein und auf dasselbe Steuerobjekt Bezug nehmen.

Beide Steuerbescheide müssen außerdem mit den Vorschriften des jeweiligen DBA und dem nationalen Recht vereinbar sein.

Da das Verständigungsverfahren Steueransprüche zwischen zwei Staaten abgrenzen soll, sind nur die beteiligten Vertragsstaaten Verfahrenspartner. Das bedeutet, dass die antragstellende Person selbst nicht Teil des Verständigungsverfahrens ist. Sie bekommen allerdings regelmäßige Informationen über den Stand und Fortgang des Verfahrens.

Im Verständigungsverfahren werden die Steueransprüche zwischen den beiden Staaten, zwischen denen ein DBA besteht, geklärt und abgegrenzt.

Kurz erklärt: DBA-Grundlagen

Deutschland hat mit über 90 Staaten weltweit DBA abgeschlossen. Grundlage der meisten DBA ist das international verbreitete OECD-Musterabkommen. Die Regelungen über Verständigungsverfahren sind in Artikel 25 des OECD-Musterabkommen normiert.

Andere Rechtsgrundlagen als das DBA können die EU-Schiedskonvention und das EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz (EU-DBA-SBG) sein. Erstere gilt ausschließlich für Unternehmen. Für das EU-DBA-SBG ist unter anderem die Einreichung einer Streitbeilegungsbeschwerde notwendig.

Mögliche Folge: Verständigungslösung

Die betroffenen Staaten versuchen im Zuge des Verständigungsverfahrens, den Besteuerungskonflikt durch eine Verständigung zu lösen. So kann in der Regel eine Doppelbesteuerung vermieden werden.

Finden Deutschland und das andere Land auf diesem Weg eine Verständigungslösung, werden antragstellende Personen über das positive Ergebnis in Kenntnis gesetzt. Sie müssen dann schriftlich bestätigen, dass sie dem Ergebnis zustimmen und darauf verzichten, Rechtsmittel gegen die Umsetzung einzulegen.

Haben sie noch andere Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel eingelegt, die den Gegenstand des Verständigungsverfahrens betreffen, müssen sie diese außerdem zurücknehmen. Erst dann kann die Verständigungslösung umgesetzt werden.

Mögliche Folge: Keine Lösung und Schiedsverfahren

In einigen Fällen kann es passieren, dass das Verständigungsverfahren innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der Schiedsfrist zu keinem Ergebnis geführt hat und keine Verlängerung der Frist vereinbart worden ist. Findet also keine Einigung der betroffenen Staaten statt, kann zur Lösung des Konflikts ein Schiedsverfahren vorgeschrieben sein.

Dann wird auf Antrag ein Schiedsverfahren eingeleitet und ein sogenannter „Beratender Ausschuss“ gebildet. Antragstellende Personen des Verständigungsverfahrens können gegenüber diesem Ausschuss zur Sach- und Rechtslage Stellung beziehen. Nach Abschluss seiner Arbeit gibt der Beratende Ausschuss eine Stellungnahme ab.

Reaktionen der zuständigen Behörden

Auf Basis der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses treffen die zuständigen Behörden eine Entscheidung. Diese Lösung kann von der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses abweichen.

Findet keine Einigung der Behörden statt, wird nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist nach Übermittlung der Stellungnahme das Verfahren abgeschlossen, und zwar im Sinne der Stellungnahme des Beratenden Ausschusses.

Abschluss des Schiedsverfahrens

Liegt eine Lösung zwischen Deutschland und dem anderen beteiligten EU-Mitgliedstaat vor, werden antragstellende Personen hierüber informiert. Sie müssen anschließend schriftlich bestätigen, dass sie dem Ergebnis des Schiedsverfahrens zustimmen.

Ebenfalls müssen sie darauf verzichten, Rechtsmittel gegen die zutreffende Umsetzung des Schiedsverfahrens einzulegen und weitere eingelegte Rechtsbehelfe und Rechtsmittel zurückziehen, die im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Schiedsverfahrens stehen. Erst dann wird das Ergebnis des Schiedsverfahrens umgesetzt.

Statistik

Im November 2023 hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD aktuelle Informationen über ihre Statistiken zu Verständigungsverfahren (auf Englisch: Mutual Agreement Procedure, kurz MAP) für das Jahr 2022 veröffentlicht.

Demnach ist die Zahl der Fälle 2022 im Vergleich zu 2021 um fast drei Prozent gestiegen. Die Zahl der abgeschlossenen Fälle ist allerdings zurückgegangen: Im Jahr 2022 wurden rund vier Prozent weniger Fälle abgeschlossen als im Vorjahr. Bei rund 73 Prozent der 2022 abgeschlossenen MAPs wurden die Probleme vollständig gelöst. Ähnlich wie im Vorjahr 2021 wurden nur etwa zwei Prozent der MAP-Fälle ohne eine Einigung abgeschlossen.

Quelle: OECD

Verständigungsverfahren: Schutz von Steuerpflichtigen

Sind Steuerpflichtige der Auffassung, dass ihre Besteuerung gegen ein Doppelbesteuerungsabkommen verstößt, können sie ein Verständigungsverfahren beantragen. So können sie die Doppelbesteuerung unter bestimmten Voraussetzungen rückgängig machen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Verständigungsverfahren?
Ein Verständigungsverfahren ist ein Verwaltungsverfahren zwischen zwei Staaten, in dem sich Steuerpflichtige gegen eine unrechtmäßige Doppelbesteuerung wehren.
Wann kann ein Verständigungsverfahren eingeleitet werden?
Steuerpflichtige müssen hierzulande fristgerecht einen Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern stellen. Dieser Antrag muss zulässig und begründet sein und in Deutschland allein nicht geregelt werden können. Sind diese Voraussetzungen gegeben, wird das Verständigungsverfahren eingeleitet.
Kann ein Verständigungsverfahren abgelehnt werden?
Ja, ein Verständigungsverfahren kann zum Beispiel abgelehnt werden, wenn der Antrag nicht fristgerecht eingereicht wurde, er nicht zulässig oder begründet ist oder die Angelegenheit in Deutschland geregelt werden könnte.

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