- Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?
- Muss der Arbeitsvertrag fürs Homeoffice angepasst werden?
- Was sollte eine Vereinbarung zum Homeoffice abdecken?
- Wie ist das mit der Arbeitszeit?
- Homeoffice und Steuer
- Homeoffice: Ergänzung zum Arbeitsvertrag kann sinnvoll sein
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf Homeoffice: Eine Vereinbarung muss mit dem Unternehmen getroffen werden.
- Anpassung des Arbeitsvertrags fürs Homeoffice ist nicht zwangsläufig nötig: Es kann jedoch sinnvoll sein, eine individuelle Vereinbarung zu treffen, um Klarheit zu schaffen.
- Vereinbarungen zum Homeoffice sollten abdecken: Wann und wo du arbeiten darfst, wie die technische Ausstattung ist und wer die Kosten übernimmt.
- Arbeitszeit im Homeoffice: Gesetzliche Regelungen zur Wochenarbeitszeit gelten auch hier. Die Arbeitszeiten sollten dokumentiert werden.
- Kosten für das Homeoffice können steuerlich abgesetzt werden: Voraussetzung ist ein nachweisbares Arbeitszimmer oder eine berufliche Nutzung von mindestens zehn Prozent der Gegenstände.
- Versicherungen im Homeoffice: Du bist während der Arbeit zu Hause durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Gibt es einen Anspruch auf Homeoffice?
Das Angebot, zumindest teilweise die gestellten Aufgaben im Homeoffice zu erledigen, sehen inzwischen viele Unternehmen als wichtiges Merkmal, um sich von anderen Firmen auf dem Arbeitsmarkt abzuheben.
Einen rechtlichen Anspruch auf die Arbeit im Homeoffice gibt es allerdings nicht. Bietet die Firma nicht ohnehin an, dass du die Arbeit auch von zu Hause aus erledigen darfst, musst du dich mit dem Unternehmen selbst einigen.
Muss der Arbeitsvertrag fürs Homeoffice angepasst werden?
Einen bestehenden Arbeitsvertrag musst du nicht zwangsläufig anpassen lassen. Wenn es in deiner Firma allgemein üblich ist, dass die Mitarbeitenden regelmäßig von zu Hause arbeiten können, und sich nur mit Kolleg:innen oder Vorgesetzten abstimmen müssen, ist eine Änderung des Arbeitsvertrags nicht unbedingt erforderlich.
Die Arbeit im Homeoffice gilt dann als betriebliche Übung, sozusagen ein Gewohnheitsrecht. Möglicherweise steht auch bereits in deinem Arbeitsvertrag ein entsprechender Passus. Dennoch kann es sinnvoll sein, den Arbeitsvertrag mit einer individuellen Vereinbarung zu ergänzen, die deine Tätigkeit im Homeoffice klar regelt. Dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Homeoffice gibt es juristisch nicht
Was sollte eine Vereinbarung zum Homeoffice abdecken?
Die Regelung zum Homeoffice sollte die Aspekte der Arbeit umfassen, über die es zum Streit kommen könnte. Dazu gehören die nachfolgenden Punkte.
Wann du im Homeoffice arbeiten darfst und wie die Arbeitszeit geregelt ist
Hier kommt es tatsächlich leicht zum Streit. Am besten verständigst du dich mit der Firma auf eine bestimmte Anzahl von Tagen in der Woche, an denen du zu Hause arbeitest. Die Regelung sollte dann auch festhalten, dass du bei der Wahl der Tage flexibel bist respektive dich mit dem Team absprechen musst. Noch weniger Missverständnisse treten auf, wenn die Wochentage klar benannt sind. Vielleicht legt die Firma darauf besonderen Wert, weil es feste Besprechungstermine gibt.
Zum Streit kann auch die Arbeitszeit führen: Wenn du eine typische „Nachteule“ bist, also eigentlich erst am späten Abend richtig produktiv wirst, ist dagegen eigentlich nichts zu sagen. Schlecht ist es allerdings, wenn dich Kund:innen oder Kolleg:innen tagsüber nicht erreichen. Mit einer Vereinbarung über die Kernarbeitszeit und die Erreichbarkeit kommt es nicht zu Auseinandersetzungen. In dem Zusammenhang kannst du auch gleich klären, wie der Nachweis über die Arbeitszeit und Arbeitsleistung erbracht werden soll.
Wo du arbeiten darfst
Das klingt vielleicht merkwürdig, denn mit einem Notebook kannst du technisch natürlich auch in einem Café arbeiten. Wenn es dir wichtig ist, den Ort selbst zu bestimmen, solltest du in der Vereinbarung festhalten lassen, dass du das auch darfst.
In Unternehmen, in denen es besonders strenge Regelungen im Umgang mit Kundendaten gibt, wird das mobile Arbeiten außerhalb vom Firmensitz und deinem Zuhause vielleicht nicht gern gesehen.
Wie die technische Ausstattung ist
Klar geregelt sollte sein, welche technische Ausstattung du für die Arbeit im Homeoffice bekommst. Unternehmen, in denen flexibles Arbeiten ohnehin etabliert ist, geben an die Mitarbeitenden ohnehin meist nur Notebooks aus. Aber das ist eben nicht selbstverständlich.
Denke bei der Vereinbarung auch daran, über einen Drucker zu sprechen, oder wie ein Internetanschluss ausgestattet sein muss, damit du unterbrechungsfrei auch im Homeoffice produktiv sein kannst.
Wer die Kosten übernimmt
Was viele Menschen schlicht unterschätzen: Die Arbeit daheim verursacht mehr Kosten. Du verbrauchst mehr Strom durch die Geräte, mehr Wasser, weil du statt in der Firma eben zu Hause auf die Toilette gehst.
Umgekehrt spart die Firma diese Kosten ein. Hier solltet ihr eine Regelung finden. Zumindest, wenn du in größerem Umfang Homeoffice machst.
Wie ist das mit der Arbeitszeit?
Jetzt wird es etwas komplizierter: Grundsätzlich gelten auch im Homeoffice für dich die gleichen Regelungen zur Wochenarbeitszeit, wie sie gesetzlich und in Tarifverträgen definiert sind.
So darfst du regelmäßig nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten. Allerdings müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten der Beschäftigten dokumentieren.
Sofern es in deiner Firma nicht schon ein System gibt, an dem du dich anmeldest und Arbeitszeit dokumentierst (z. B. zur Abrechnung von Projekten), ist es zu empfehlen, selbst die Arbeitszeit aufzuschreiben. Das geht schon mit einer einfachen Excel-Tabelle. Trage darin auch kurz ein, welches Projekt du bearbeitest.
Homeoffice und Steuer
Es ist unwahrscheinlich, dass deine Firma dir auch einen Schreibtisch, einen ergonomischen Stuhl und eine Schreibtischlampe zur Verfügung stellt. Solche Dinge solltest du aber unbedingt anschaffen, um gesund zu bleiben.
Solche Kosten kannst du immer dann problemlos von der Steuer absetzen, wenn du ein eigenes Arbeitszimmer in Haus oder Wohnung nachweisen kannst. Aber auch ohne Arbeitszimmer sind Kosten, die dir durch den Beruf entstehen, steuerlich mindernd.
Als Faustregel gilt hier: Nutzt du einen Gegenstand zu mindestens zehn Prozent beruflich, kann er anteilig absetzbar sein. Verwendest du das Arbeitsmittel zu 90 Prozent beruflich, dann sind die Kosten vollständig absetzbar.
Was ist bei Versicherungen und Homeoffice zu beachten?
Homeoffice: Ergänzung zum Arbeitsvertrag kann sinnvoll sein
Sofern es in deinem Arbeitsvertrag keine klare Regelung zum Homeoffice gibt, ist es sinnvoll, mit der Firma eine solche auszuhandeln. So kann es gar nicht erst zum Streit über Arbeitszeit, Kosten und Umfang der Arbeit in den eigenen vier Wänden kommen. Rechtlich verpflichtet bist du dazu aber nicht.
Homeoffice nach 2020
Homeoffice gibt es nicht erst seit der Pandemie. Diese führte jedoch dazu, dass sich gerade bei einigen Arbeitgebern die Einstellung dazu grundlegend geändert hat. Die Erkenntnis hat Einzug gehalten, dass Arbeitnehmer auch durchaus produktiv sein können, wenn sie nicht während der gesamten Arbeitszeit kontrolliert werden. Laut Aussage des Statistischen Bundesamtes haben im Jahr 2022 immerhin noch 24,2 Prozent der Berufstätigen zu Hause gearbeitet. Schauen wir einmal auf die Entwicklung der Arbeit im Homeoffice über die Jahre:
Die Zahl der abhängig Beschäftigten hat sich von 2019 auf 2020 fast verdoppelt und ist ab 2021 recht stabil geblieben.
Bemerkenswert ist auch die Entwicklung unter Berücksichtigung der Selbstständigen. Auch dort hat sich ganz offenkundig, betrachten wir die Gesamtzahlen, das Home-Office stärker etablieren können. Allerdings kann hier einer der Gründe sein, dass pandemiebedingte Umsatzeinbußen dazu führten, aus Kostengründen aus dem externen Büro in das heimische Souterrain umzuziehen.
Die Nutzung von Homeoffice variiert je nach Berufsgruppe
Natürlich muss berücksichtigt werden, dass es nicht allen Berufsgruppen gleichermaßen möglich ist, das Homeoffice zu nutzen. Berufsgruppen wie Handwerker, medizinisches Personal oder Polizei und Feuerwehr können schlecht von zu Hause aus arbeiten. Klassische Außendienstberufe wie Finanzdienstleister haben schnell gelernt, auf Videokonferenzen umzusteigen.
Destatis bietet zu der berufsspezifischen Aufteilung der Tätigkeit im Homeoffice eine weitere lesenswerte Statistik an:
Arbeit von zu Hause in ausgewählten Wirtschaftsbereichen:
Um die Zahlen ein wenig griffiger zu machen, hier einige ausgewählte Berufe mit genauen Prozentsätzen. Zunächst die Spitzenreiter unter den Homeoffice-Nutzern:
IT-Dienstleistungen: 76 %
Verwaltung, Unternehmensführung, Unternehmensberatung: 73,0 %
Versicherungen, Rückversicherungen, Pensionskassen: 70,4
Und hier die Schlusslichter:
Gesundheitswesen: 6,6 %
Bau- und Ausbaugewerbe: 7,8 %
Einzelhandel: 8,3 %
Homeoffice in der EU - wie ist hier die Akzeptanz?
Werfen wir einen Blick auf einige andere Mitgliedstaaten. Die deutschen Berufstätigen liegen mit kleinem Abstand vor dem EU-Durchschnitt. Im Mittel gingen 22,6 Prozent der Erwerbstätigen ab einem Alter von 15 Jahren in den 27 Mitgliedsstaaten ihrer Berufstätigkeit von zu Hause aus nach. Die Niederlande folgten Deutschland mit 53,2 Prozent, auf Platz drei kamen die Schweden mit 45 Prozent. In Finnland waren es noch 40,6 Prozent.
Anders stellte sich die Situation in Südosteuropa dar. Schlusslicht bildete Rumänien mit 5,3 Prozent hinter Bulgarien mit 4,4 Prozent. Griechenland kratzte mit 9,8 Prozent knapp an der Zehn Prozent-Marke. Um diese Zahlen allerdings optimal einordnen zu können, wäre es hilfreich zu wissen, wie sich der Arbeitsmarkt zusammensetzt. Es ist klar, dass in einem Land mit einem hohen Anteil an Agrarwirtschaft die Homeoffice-Quote niedriger ausfallen muss, als in einem Land, das einen höheren Anteil an IT-Berufen oder Beratung aufweist.