Bitte Suchbegriff eingeben…

Firmenwagen ohne Privatnutzung: Pflichten & steuerliche Auswirkungen

Wenn der Arbeitgeber einen Firmenwagen ohne Privatnutzung zur Verfügung stellt, darf dieser ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Alles über Pflichten und steuerliche Auswirkungen.
Eine Person sitzt in einem Auto und bekommt den Schlüssel von einer anderen Person ausgehändigt.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Ein Arbeitgeber kann seinen Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung stellen und dabei festlegen, ob dieser auch für private Fahrten genutzt werden darf. Worauf Nutzer:innen achten müssen und welche steuerlichen Auswirkungen es hat, wenn ein Firmenwagen ohne Privatnutzung angeboten wird, erfährst du hier
  1. Firmenwagen als Benefit Maximal
  2. Privatnutzungsverbot: Steuerliche Folgen
  3. Private Nutzung nicht in Anspruch genommen
  4. Arbeitsweg mit Firmenwagen: Privatnutzung oder nicht?
  5. Privatnutzungsverbot muss vertraglich fixiert werden
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Zu den AMEX Kreditkarten

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Nutzung von Firmenwagen: In der Regel dürfen Firmenwagen auch für private Fahrten genutzt werden. Der Arbeitgeber kann aber auf der rein beruflichen Nutzung bestehen.
  • Besteuerung bei Privatnutzungsverbot: Wird der Dienstwagen nicht privat genutzt, müssen Beschäftigte diesen auch nicht als geldwerten Vorteil versteuern.
  • Arbeitsweg: Der Arbeitsweg wird als private Nutzung verstanden.
  • Schriftliche Fixierung: Ein Privatnutzungsverbot muss vertraglich festgehalten werden, um die Besteuerung des Firmenfahrzeugs als geldwerten Vorteil zu vermeiden.

Firmenwagen als Benefit Maximal

Ein Firmenwagen ist unter den Verkehrsmittelzuschüssen einer der beliebtesten Benefits, die ein Arbeitgeber Angestellten bieten kann. Nach dem jüngsten Firmenwagenmonitor aus dem Jahr 2019 profitieren zwölf Prozent aller Beschäftigten von einem Dienstwagen.

Vor allem Vertriebler, die viel im Außendienst unterwegs sind, bekommen vergleichsweise oft einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. In dieser Abteilung werden 20 Prozent der Fachkräfte und 63 Prozent der Führungskräfte damit versorgt. Das ist deutlich häufiger als im Durchschnitt aller Beschäftigten.

In der Regel ist die Privatnutzung bei einem Dienstfahrzeug inbegriffen. Arbeitgeber können jedoch vertraglich vereinbaren, dass ein Firmenwagen ausschließlich dienstlich genutzt werden darf. Auch Beschäftigte können eine solche Lösung anstreben, etwa wenn sie bereits ein Privatfahrzeug haben, das sie weiter nutzen möchten.

Privatnutzungsverbot: Steuerliche Folgen

Nutzt du deinen Firmenwagen auch für private Fahrten, musst du diesen Benefit als geldwerten Vorteil versteuern. Diese Pflicht entfällt, wenn du ein Privatnutzungsverbot im Arbeits- oder Überlassungsvertrag verankert hast.

Und nach Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH) musst du nicht mehr selbst beweisen, dass du den Dienstwagen ausschließlich für berufliche Zwecke nutzt, beispielsweise über eine dokumentierte Schlüsselübergabe nach Arbeitsende oder das Führen eines Fahrtenbuchs. Die Beweispflicht liegt seitdem beim Finanzamt, welches nachweisen muss, dass das Dienstfahrzeug trotz Verbots für private Fahrten genutzt wurde.

Und auch für den Arbeitgeber hat die Bereitstellung eines Firmenwagens ohne private Nutzung Vorteile: Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung kann das Unternehmen alle Pkw-Kosten absetzen. Da keine Privatfahrten zugelassen sind, muss auch keine zusätzliche Lohnsteuer gezahlt werden.

Quick-Info: Ausnahmen bei Gesellschafter-Geschäftsführer:innen

Das Finanzgericht (FG) Münster sah in einem Urteil aus dem Jahr 2023 den sogenannten Anscheinsbeweis für eine Privatnutzung als erfüllt an, obwohl ein schriftlich vereinbartes Privatnutzungsverbot vorlag. Das lag an der besonderen Stellung des in diesem Fall betroffenen alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers, der nach allgemeiner Lebenserfahrung Dienstfahrzeuge auch privat nutzen würde.

Neben einem Nutzungsverbot müssten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, um zu gewährleisten, dass die betroffene Person keine unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit auf das Fahrzeug habe. Bei anderen Beschäftigten würden hingegen großzügigere Regelungen angesetzt, die sich mit der Auffassung des BFH decken.

Private Nutzung nicht in Anspruch genommen

Wer einen Firmenwagen mit Privatnutzung zur Verfügung gestellt bekommt, diesen aber ausschließlich beruflich nutzt, muss dennoch davon ausgehen, dass das Finanzamt einen geldwerten Vorteil besteuert.

Denn fehlt eine vertragliche Klausel zum Privatnutzungsverbot oder ist dieses Privatnutzungsverbot für den Dienstwagen nicht klar genug definiert, kann das Finanzamt automatisch davon ausgehen, dass der Beschäftigte den Dienstwagen auch privat nutzt.

Arbeitsweg mit Firmenwagen: Privatnutzung oder nicht?

Wird der Arbeitsweg mit dem Dienstwagen zurückgelegt, gilt dies als private Nutzung, da der Weg vom Wohnort bis zur ersten Arbeitsstätte nicht unter die Arbeitszeit fällt. Die Fahrten zur Firma müssen demnach steuerlich berücksichtigt werden beziehungsweise sind untersagt, wenn eine private Nutzung des Firmenwagens unzulässig ist.

Sollte bei einem Firmenwagen ohne Privatnutzung nicht ausdrücklich vereinbart werden, dass sich das Verbot auch auf den Arbeitsweg bezieht, darf der Dienstwagen für eben jenen benutzt werden – dann muss dieser geldwerte Vorteil aber versteuert werden. Zur Auswahl stehen zwei mögliche Regelungen.

Einzelbewertung

Bei der Einzelbewertung wird der geldwerte Vorteil jeder einzelnen Fahrt zur Arbeitsstätte und zurück mit 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens pro Entfernungskilometer angesetzt. Diese Regelung ist für Beschäftigte vorteilhaft, wenn sie weniger als 15 Tage im Monat zur Firma fahren – beispielsweise bei einem großzügigen Homeoffice-Angebot.

0,03-Prozent-Pauschale

Bei der gängigen 1-Prozent-Regelung für die Versteuerung von privat genutzten Dienstwagen kommen für den Arbeitsweg noch zusätzlich pauschal 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer und Monat als Vorteil hinzu und müssen entsprechend versteuert werden. Dafür dürfen die Firmenwagennutzer:innen die Pendelei zur Arbeit über die Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzen.

Statistik

Nur etwa zwölf Prozent des Pkw-Bestandes in Deutschland gehen auf gewerbliche Halter zurück. Die restlichen 43,3 Millionen Pkw waren Anfang 2024 in Privatbesitz. Bei den Pkw-Neuzulassungen 2024 waren jedoch über zwei Drittel auf gewerbliche Nutzer zurückzuführen.

Quelle: KBA

Privatnutzungsverbot muss vertraglich fixiert werden

Etwa zwölf Prozent der Beschäftigten in Deutschland profitieren von dem Benefit eines Firmenwagens. Im Regelfall dürfen Firmenwagen privat genutzt werden, Arbeitgeber können diesen Vorteil aber auch untersagen. Fahrten zur Arbeitsstätte mit dem Dienstwagen fallen unter die private Nutzung. Ein Privatnutzungsverbot muss vertraglich fixiert werden, um die Besteuerung des Dienstwagens als geldwerten Vorteil zu vermeiden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Kann ein Firmenwagen auch ohne Privatnutzung zur Verfügung gestellt werden?
Ja. Im Regelfall darf ein Firmenwagen allerdings auch privat genutzt werden.
Welche steuerlichen Auswirkungen hat ein Firmenwagen ohne Privatnutzung für die Mitarbeiter:innen?
Mitarbeiter:innen müssen ihren Firmenwagen ohne Privatnutzung nicht als geldwerten Vorteil versteuern.
Sind besondere Vereinbarungen notwendig, um einen Firmenwagen ohne Privatnutzung zu erhalten?
Ja, das Privatnutzungsverbot sollte immer im Arbeits- oder Überlassungsvertrag fixiert werden, um eine Besteuerung als geldwerten Vorteil zu vermeiden.

Weitere interessante Artikel

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

  • Platinum Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 230 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
  • Gold Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 170 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • American Express Blue Card
    Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • PAYBACK American Express Karte
    Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 2.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
MEHR INFORMATIONEN
Einmalige Chance: 230 Euro Startguthaben sichern!*
Beantrage noch heute deine American Express Platinum Card.