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Aufhebungsvertrag: Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer:innen

Wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll ist und welche Folgen daraus resultieren können, liest du hier.
Zwei Personen in Businesskleidung über einem Dokument; die eine Person deutet auf eine Passage, während die andere einen Kugelschreiber hält.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, gibt es zwei Möglichkeiten: die einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber oder die beschäftigte Person – oder einen Aufhebungsvertrag. Eine solche Vereinbarung kann in verschiedenen Situationen Vorteile für Arbeitnehmer:innen bieten. Allerdings gibt es auch Konsequenzen zu bedenken. Im Artikel erfährst du alles Wissenswerte.
  1. Was ist ein Aufhebungsvertrag?
  2. Unterschiede zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag
  3. Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld
  4. Arbeitsverhältnis beenden mit Aufhebungsvertrag
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Was ist ein Aufhebungsvertrag: Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Er muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden.
  • Unterschiede zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag: Im Gegensatz zur Kündigung, die einseitig ist, wird ein Aufhebungsvertrag von beiden Parteien vereinbart. Es gibt keine Kündigungsfrist, der Kündigungsschutz wird aufgehoben, und der Betriebsrat hat kein Mitspracherecht.
  • Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Ausnahmen sind möglich, wenn eine besondere Härte vorliegt oder das Arbeitsverhältnis ohnehin bald beendet gewesen wäre.
  • Abfindung nach Aufhebungsvertrag: Eine Abfindung ist möglich, aber nicht gesetzlich garantiert. Die Höhe orientiert sich oft an der Regelung für betriebsbedingte Kündigungen.
  • Arbeitsverhältnis beenden mit Aufhebungsvertrag: Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile haben, etwa wenn du schnell eine neue Stelle antreten willst oder eine Abfindung erhältst. Nachteile sind der Verlust des Kündigungsschutzes und eine mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

  •  

    Was ist ein Aufhebungsvertrag?

    Bei einem Aufhebungsvertrag stimmen beide Parteien – der Arbeitgeber und der:die Angestellte – einvernehmlich zu, das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Bedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Dabei kann der Wunsch nach einer solchen vertraglichen Aufhebung des Arbeitsvertrags von beiden Seiten ausgehen.

    Arbeitgeber können ihren Beschäftigten beispielsweise einen Aufhebungsvertrag – eventuell verbunden mit einer Abfindung – anbieten, wenn ansonsten eine betriebsbedingte Kündigung drohen würde. Da ein Aufhebungsvertrag von beiden Parteien freiwillig unterschrieben wird, ist er vor Gericht schwer anfechtbar: Arbeitnehmer:innen verzichten in seinem Rahmen auf ihren Kündigungsschutz. Dadurch hat der Arbeitgeber direkt Gewissheit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

    Auf der anderen Seite möchten manche Beschäftigten ihrer aktuellen Stelle lieber früher als später den Rücken kehren – beispielsweise, wenn sie bereits eine Zusage von ihrem neuen Arbeitgeber haben. In diesem Fall steht hinter dem Aufhebungsvertrag der Wunsch, nicht erst die Kündigungsfrist abwarten zu müssen, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Im Vertrag wird der genaue Termin vereinbart, zu dem der:die Angestellte aus der Beschäftigung entlassen ist.

    Zu beachten ist dabei, dass ein Aufhebungsvertrag nur in Schriftform gültig ist und nach § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) von beiden Parteien unterschrieben werden muss. Geht das Angebot vom Arbeitgeber aus, sollten Arbeitnehmer:innen unter normalen Umständen eine angemessene Bedenkzeit von in der Regel zwei Wochen erhalten, nach der sie den Aufhebungsvertrag annehmen oder ablehnen können.

    Allerdings wurde ein Aufhebungsvertrag, der einer Arbeitnehmerin als Alternative zur fristlosen Kündigung angeboten wurde und nur sofort ohne weitere Bedenkzeit angenommen werden durfte, vom Bundesarbeitsgericht als wirksam erklärt (AZ 6 AZR 333/21).

    Unterschiede zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag

    Eine Kündigung stellt eine einseitige Willenserklärung einer Partei dar – unabhängig davon, ob die andere Partei damit einverstanden ist. Im Gegensatz dazu ist ein Aufhebungsvertrag eine Regelung zwischen beiden Parteien.

    Gewissermaßen stellt er dadurch das Gegenstück zum Arbeitsvertrag dar: Im Arbeitsvertrag wird festgehalten, wann und zu welchen Konditionen einvernehmlich ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in begonnen wird. Im Aufhebungsvertrag hingegen wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu festen Bedingungen und zu einem bestimmten Termin beendet.

    Dadurch, dass eine Kündigung nur von einer Seite ausgeht, ist sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, die für einen Aufhebungsvertrag keine Rolle spielen. Dazu zählen:

    Bei einem Aufhebungsvertrag muss das Arbeitsamt innerhalb von drei Tagen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert werden. Das ist nur dann nicht nötig, wenn bereits ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben ist und die neue Stelle direkt im Anschluss an die alte Beschäftigung beginnt.

    Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld

    Kündigen Arbeitnehmer:innen ihre Beschäftigung eigenständig oder werden selbstverschuldet entlassen, müssen sie eine sogenannte Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen abwarten, bis sie Arbeitslosengeld (ALG) erhalten. Auch ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen: Schließlich wurde dem:der Arbeitnehmer:in nicht gekündigt, sondern das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst.

    Die Sperrzeit wird hier außerdem auf die Dauer des ALG-Bezugs angerechnet. Wenn du beispielsweise Anspruch auf zwölf Monate ALG hättest, werden dir bei der vollen zwölfwöchigen Sperrzeit nur neun Monate ausbezahlt.

    Allerdings gibt es hier nach § 159 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Ausnahmen, die zu einer Verkürzung der Sperrzeit führen können:

    Unter bestimmten Umständen kann die Arbeitslosengeldsperre auch komplett entfallen, nämlich dann, wenn ein sogenannter wichtiger Grund für das Unterzeichnen des Aufhebungsvertrags vorliegt. Ein solcher Grund ist beispielsweise eine drohende betriebs- oder personenbedingte Kündigung.

    Quick-Tipp: Abfindung nach Aufhebungsvertrag

    Bietet dir dein Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an, ist darin möglicherweise eine Abfindung enthalten, die dir den Abschied erleichtern soll. Dabei dient die gesetzlich festgelegte Höhe zur Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung meist als Maßstab: § 1a Abs. 2 Kündigungsschutzgesetz legt fest, dass Arbeitnehmer:innen in diesem Fall für jedes Jahr im Betrieb ein halbes Monatsgehalt als Abfindung erhalten sollen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht bei einem Aufhebungsvertrag jedoch nicht.

    Arbeitsverhältnis beenden mit Aufhebungsvertrag

    Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das kann für dich als Arbeitnehmer:in einige Vorteile haben:

    Bedenke jedoch, dass ein Aufhebungsvertrag auch Nachteile mit sich bringt:

    Je nach Situation kann ein Aufhebungsvertrag also genau das Richtige für dich sein, beispielsweise dann, wenn du möglichst schnell in einer neuen Firma starten möchtest. Kommt das Angebot jedoch vom Arbeitgeber und du hast keine neue Stelle in Aussicht, solltest du abwägen, ob es sich wirklich für dich lohnt.

    FAQ: Häufige Fragen und Antworten

    Was ist ein Aufhebungsvertrag?
    In einem Aufhebungsvertrag wird ein zwischen zwei Parteien bestehendes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu darin bestimmten Konditionen und einem festgelegten Zeitpunkt beendet.
    Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
    Ein Aufhebungsvertrag ist für dich als Arbeitnehmer:in dann sinnvoll, wenn du bereits eine neue Stelle in Aussicht hast und dein jetziges Arbeitsverhältnis möglichst bald beenden möchtest, um im neuen Job zu starten.
    Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder kündigen?
    Ob ein Aufhebungsvertrag einer Kündigung vorzuziehen ist, lässt sich pauschal nicht beantworten – es kommt auf die konkrete Situation an. Durch einen Aufhebungsvertrag lässt sich die Kündigungsfrist umgehen, was von Vorteil sein kann. Und bietet der Arbeitgeber selbst die Aufhebung als Alternative zur betriebsbedingten Kündigung an, ist möglicherweise eine Abfindung enthalten. Allerdings greift beim Aufhebungsvertrag der Kündigungsschutz nicht – und du musst mit einer Sperre beim Arbeitslosengeld rechnen.

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