Bitte Suchbegriff eingeben…

Arbeitszeitgesetz: Regeln zu Gleitzeit, Pausen, Schichtarbeit

Wie lange Arbeitnehmer:innen am Tag arbeiten müssen und wie flexibel sie sein können – wir geben einen Überblick über das Wichtigste zum Arbeitszeitgesetz.
Zwei Hände, die auf einem Laptop tippen, optisch darüber gelegt eine Uhr, die kurz vor zwölf anzeigt
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Wie lange darfst du am Stück arbeiten? Kann dein Unternehmen dich sonntags oder nachts einsetzen? Darfst du mal länger oder mal kürzer am Schreibtisch sitzen? Fragen wie diese stellen sich viele Arbeitnehmer:innen. Für sie lohnt sich ein Blick ins Arbeitszeitgesetz. Was genau die Regelungen beinhalten, wann das Gesetz nicht anwendbar ist und inwiefern das Arbeitszeitgesetz Arbeitnehmende schützt, erfährst du hier.
  1. Arbeitszeiten laut Arbeitszeitgesetz
  2. Bereitschaftszeit
  3. Gleitzeit
  4. Nacht- und Schichtarbeit
  5. Sonn- und Feiertage
  6. Arbeitszeitgesetz: Schutz für Arbeitnehmende
  7. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Zu den AMEX Kreditkarten

Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Arbeitszeiten laut Arbeitszeitgesetz: Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr sind vorgeschrieben.
  • Pausen und Ruhezeiten: Bei sechs Stunden Arbeit steht eine Pause von mindestens dreißig Minuten zu. Die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen muss in der Regel mindestens elf Stunden lang sein.
  • Zehn-Stunden-Tag und Durchschnittszeiten: In Ausnahmefällen dürfen Arbeitgeber den Arbeitstag auf zehn Stunden ausdehnen. Über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit muss ausgeglichen werden.
  • Fahrtwege, Arbeitskleidung und Arzttermine: Fahrt zur Arbeit zählt nicht als Arbeitszeit, Fahrt zu Kunden schon. Vorgeschriebenes Umziehen im Unternehmen gilt als Arbeitszeit. Ärzt:innenbesuche gelten nur dann als Arbeitszeit, wenn sie nicht in die Freizeit gelegt werden können.

Arbeitszeiten laut Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, abgekürzt mit ArbZG, dient dazu, die Gesundheit von Arbeitnehmer:innen zu schützen und ist deshalb auch als Arbeitszeitschutzgesetz bekannt. Es definiert beispielsweise die Höchstgrenzen für Arbeitszeiten, die zeitliche Aufteilung von Arbeitszeiten sowie Ruhezeiten. Arbeitszeit ist die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit, exklusive Pausen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit liegt laut Gesetz bei 48 Stunden, da der Samstag als Werktag gilt. Da Arbeitnehmenden mindestens vier Wochen Urlaub im Jahr zustehen, liegt die jährliche Höchstarbeitszeit bei 48 Wochen.

Pausen und Ruhezeiten

Wer sechs Stunden oder mehr arbeitet, dem steht eine Pause von mindestens dreißig Minuten zu. Ab einer Arbeitszeit von neun Stunden verlängert sich die Pause auf 45 Minuten. Diese Zeiten müssen nicht am Stück genommen werden, eine Pause muss jedoch mindestens 15 Minuten lang sein. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen zwei Arbeitstagen, also die Zeit zwischen dem Feierabend und dem Beginn des nächsten Arbeitstags. Diese Ruhezeit muss in der Regel mindestens elf Stunden lang sein. Allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Bereiche wie Krankenhäuser oder Gaststätten, in denen die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden kann. Dann muss es jedoch einen zeitlichen Ausgleich innerhalb von vier Wochen geben.

Zehn-Stunden-Tag und Durchschnittszeiten

In Ausnahmefällen dürfen Arbeitgeber den Arbeitstag auf zehn Stunden ausdehnen. Das ergibt eine maximale Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche. Diese Grenze darf jedoch nicht dauerhaft angesetzt werden, sondern ist als vorübergehende Regelung zulässig. Wer länger als acht Stunden am Tag arbeitet, darf in den folgenden Tagen Stunden reduzieren. Denn Mitarbeiter:innen dürfen innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht länger als acht Stunden täglich arbeiten. Arbeitgeber haben darauf zu achten, dass diese Regelung eingehalten wird.

Better safe than sorry

Gut abgesichert in allen Lebenssituationen. Stöbere durch die Kreditkartenangebote von American Express und finde das Versicherungspaket für deine Bedürfnisse. Jetzt Kreditkarte beantragen!

Fahrtwege, Arbeitskleidung und Arzttermine

Häufig müssen Arbeitnehmende vor oder nach der Arbeit Zeit für die Vorbereitung auf den Job aufbringen – zählt diese Zeit auch als Arbeitszeit?

Quick-Info: Dienstreisen

In Bezug auf Dienstreisen gilt: Alle geschäftlichen Angelegenheiten vor Ort werden als Arbeitszeit anerkannt. Bei der Anreise zum Zielort ist zu beachten: Erfolgt die Dienstreise während der regulären Arbeitszeit, zählt sie grundsätzlich als Arbeitszeit. Findet die Reise außerhalb der Arbeitszeit statt, kann die Fahrzeit unter folgenden Bedingungen als Arbeitszeit zählen:
  • Der anstehende Termin wird während der Fahrt vorbereitet, etwa im Zug.
  • Berufliche Gespräche werden während der Dienstreise geführt.
  • Die Arbeitnehmenden sind mit dem Dienstwagen unterwegs, denn in dieser Zeit können sie sich nicht entspannen.
Die Fahrzeit zählt unter diesen Voraussetzungen nicht als Arbeitszeit:
  • Der Arbeitgeber schreibt die Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vor, bestimmt dabei allerdings nicht, dass inhaltlich gearbeitet wird. Beschäftigen sich die Arbeitnehmenden dennoch in dieser Zeit mit der Arbeit, machen sie das freiwillig, die Zeit gilt als Ruhezeit.

Bereitschaftszeit

Vor allem Mitarbeitende in Krankenhäusern kennen es: Sie müssen sich nachts oder am Wochenende bereithalten, um notfalls schnell arbeiten zu können. Es gibt drei Arten von Bereitschaftszeit:

Gleitzeit

In den seltensten Fällen finden sich in puncto Arbeitszeiten explizite Uhrzeiten im Arbeitsvertrag. Stattdessen sind verschiedene Arbeitszeitmodelle üblich:

Good to know: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz

Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz können Konsequenzen nach sich ziehen. Arbeitgeber können mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft werden, wenn sie gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Arbeitnehmer:innen, die Verstöße beobachten oder selbst erfahren, können diese bei Aufsichtsämtern melden, die die Sache weiterverfolgen. Falls Arbeitgeber darauf beharren, dass Arbeitnehmer:innen entgegen der Regelungen im Arbeitszeitgesetz zu lange arbeiten, dürfen die Betroffenen die Arbeit verweigern.

Nacht- und Schichtarbeit

Nachtzeit ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr. Ausnahmsweise gilt für Bäckereien und Konditoreien der Zeitraum zwischen 22 und 5 Uhr als Nachtzeit. Gemäß Arbeitszeitgesetz ist Nachtarbeit jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Nachtarbeiter:innen sind Beschäftigte, die Wechselschichten mit Nachtarbeit leisten oder mindestens 48 Tage im Jahr nachts arbeiten. Für Nachtarbeit gelten folgende Besonderheiten:

Außerdem müssen Arbeitgeber eventuelle Beschränkungen beachten, die sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz, Tarifvereinbarungen, dem Mutterschutzgesetz, einer Zustimmung des Betriebsrats sowie arbeitsmedizinischen Aspekten des Arbeitszeitgesetzes ergeben können. Aufgrund einer oft stärkeren körperlichen sowie psychischen Beanspruchung durch Nachtarbeit sieht der Gesetzgeber vor, dass Nachtarbeiter:innen Anspruch auf regelmäßige arbeitsmedizinische Untersuchungen haben.

Bleib auf dem Laufenden!

Bleib auf dem Laufenden und abonniere unseren Newsletter zum Thema Arbeitszeitgesetz!

Sonn- und Feiertage

Arbeitnehmer:innen dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Von dieser Regelung gibt es jedoch zahlreiche Ausnahmen:

Arbeitnehmende haben einen Anspruch auf 15 freie Sonntage im Jahr sowie einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen bei Sonntagsarbeit. Auch dazu gibt es im Arbeitszeitgesetz Ausnahmen, etwa für Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Quick-Info: Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer:innen und Auszubildenden in Deutschland. Nicht als Arbeitnehmende im arbeitsrechtlichen Sinn gelten folgende Personengruppen, die damit auch nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen, sondern eigene Regelungen haben:
  • Beamt:innen, Richter:innen oder Soldat:innen
  • Leitende Angestellte und Chefärzt:innen
  • Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter:innen
  • Arbeitnehmer:innen, die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich pflegen, erziehen oder betreuen
  • Beschäftigte im liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften
  • Jugendliche unter 18 Jahren
  • Arbeitnehmende auf Handelsschiffen und bei der Luftfahrt
  • Schwangere und stillende Mütter

Arbeitszeitgesetz: Schutz für Arbeitnehmende

Das Arbeitszeitgesetz dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmer:innen. In ihm finden sich wichtige Regelungen wie etwa die maximale Arbeitsdauer oder das Recht auf Pausen, Regelungen zu Gleitzeit sowie Ruhephasen. Das Gesetz ist für beide Seiten, sowohl Arbeitnehmer:innen als auch Arbeitgeber verbindlich. Auch für die Beschäftigten kann es hilfreich sein, ihre Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitszeitgesetz zu kennen und sie gegebenenfalls auch einzufordern.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viel Stunden dürfen Arbeitnehmer:innen maximal arbeiten?
Die maximale Arbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden. Voraussetzung dafür ist, dass innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
Ist es erlaubt, zwölf Stunden am Stück zu arbeiten?
In Deutschland im Normalfall nicht. Allerdings kann die maximale Arbeitszeit vorübergehend auf zehn Stunden pro Tag erweitert werden – vorausgesetzt, dass in einem Ausgleichszeitraum von 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag gearbeitet wird.
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer:innen und Auszubildenden in Deutschland. Doch einige Personengruppen zählen nicht als Arbeitnehmende im arbeitsrechtlichen Sinn, etwa Beamt:innen, Soldat:innen, Jugendliche unter 18 Jahren oder stillende Mütter. Für sie gilt das Arbeitszeitgesetz nicht – aber andere Arbeitsgesetze.

Weitere interessante Artikel

*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten

  • Platinum Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
  • Gold Card
    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • American Express Card
    Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
  • American Express Blue Card
    Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
  • PAYBACK American Express Karte
    Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
WELCHE KREDITKARTE PASST ZU DIR?

An dieser Stelle befinden sich Inhalte aus sozialen Medien

Wir verwenden den Service eines Drittanbieters, um Inhalte einzubetten. Dieser Service kann Daten zu Ihren Aktivitäten sammeln. Bitte lesen Sie die Details durch und stimmen Sie der Nutzung des Services zu, um die Inhalte anzusehen.
MEHR INFORMATIONEN
Gewinne 1.000 Euro für deine Urlaubskasse
Kannst du diese Frage beantworten? Dann hast du jetzt die Chance, 1.000 Euro für deinen Traumurlaub zu gewinnen! Wo steht der Eiffelturm?
A: In der Eifel B: In Paris C: In Bielefeld