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Anmeldung einer Marke – So gehst du bei der Eintragung vor!

Anmeldung einer Marke – So gehst du bei der Eintragung vor!
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Marken gehören zu den gewerblichen Schutzrechten, genauso wie Patente oder Gebrauchsmuster. Die Definition einer Marke nach dem Markenrecht lautet: „Eine Marke umfasst alle Zeichen, die geeignet sein können, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.”

Um zu verhindern, dass beispielsweise dein Logo von einem anderen Unternehmen nachgeahmt oder kopiert wird, solltest du darüber nachdenken, eine entsprechende Marke eintragen zu lassen. Alles, was du zur Eintragung einer Marke wissen musst, erfährst du hier.

Arten von Marken

Nicht nur Logos und Schriftzüge von Unternehmen können Marken sein. Auch Bilder, Töne oder 3D-Formen können markenrechtlich geschützt sein.

Arten von Marken in der Übersicht:

Art der Marke Erläuterung Beispiel
Wortmarke Firmennamen, Claims, Slogans, Schriftzeichen, Buchstaben-Zahlenkombinationen, Produktnamen American Express
Bildmarke Logos, Abbildungen und Symbole Apple Logo
Wort-Bildmarke Kombinationen aus Namen und Bildern, Firmenname + Logo oder Claim Microsoft Logo, Facebook Logo
Hörmarke Akustische Logos, Töne und Tonfolgen Telekom-Klingelton
Formmarke 3-dimensionale Formen mit eindeutigem Wiedererkennungswert Mercedes Stern, Coca-Cola-Glasflasche
Farbmarke Bestimmte Farben oder Farbkombinationen Magenta, Telekom

Außer den in der Tabelle aufgeführten Arten von Marken gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA auch die Möglichkeit Positionsmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimedia-Marken, Hologramm-Marken und Kennfadenmarken schützen zu lassen. Aktuell wird intensiv darüber diskutiert, ob auch Düfte oder Oberflächenveredelungen markenrechtlich eingetragen werden können.

Wann ist eine Markeneintragung sinnvoll?

Nicht jedes Unternehmen muss sein Logo als Marke eintragen lassen. Immerhin sind mit einer Markenanmeldung auch Kosten verbunden. Die Eintragung einer Marke lohnt sich, wenn Logos, Firmenfarben oder ein Slogan zum Synonym für die Leistungsfähigkeit eines Unternehmens werden und diese damit eine gewisse Bekanntheit erreichen. Die Kund:innen müssen also beispielsweise ein Logo direkt mit einer bestimmten Leistung verbinden. Bei der Entscheidung für die Eintragung einer Marke können folgende Fragen hilfreich sein:

Falls die Fragen überwiegend mit JA beantwortet werden, kann die Eintragung einer Marke sinnvoll sein.

Vorteile einer eingetragenen Marke

Die Entwicklung eines Logos, eines Slogans oder einer bestimmten Produktform kostet meist viel Geld. Die Marke kann zudem sehr wertvoll werden und den Absatz steigern. Um zu verhindern, dass andere Unternehmen mit einem ähnlichen Logo oder Slogan werben oder Produktformen kopieren, bietet die Eintragung einer Marke einen zuverlässigen Schutz. Es beinhaltet vor allem einen Konkurrenzschutz und stellt sicher, dass Produkte allein vom Unternehmen, das die Marke besitzt, vertrieben werden können.

Vorteile einer Marke zusammengefasst:

Falls der Markenschutz verletzt wird, kann ein Unternehmen dagegen rechtlich vorgehen, eine Abmahnung erteilen, auf Unterlassung klagen sowie Schadenersatzansprüche geltend machen. Außerdem besteht ein Anspruch auf umfassende Auskunft von der Gegenseite. Da das Markenrecht im Detail sehr kompliziert ist, sollte in jedem Fall eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt zur Hilfe genommen werden, um die Ansprüche gegenüber der Gegenseite effektiv umzusetzen.

Fachexpert:innen für Markenrecht bei der Eintragung der Marke hinzuziehen

Bei der Anmeldung der Marke beim DPMA ist die Hinzuziehung einer spezialisierten juristischen Fachkraft meist sinnvoll, wenngleich keine Anwaltspflicht besteht. Das Risiko bei der Anmeldung Fehler zu machen ist hoch. Die Eintragung der Marke kann abgelehnt werden oder sich erheblich verzögern, was unterm Strich zusätzliche Kosten verursacht. Eine Fachanwältin bzw. ein Fachanwalt für Markenrecht kennt die Prüfvorgänge beim Markenamt und bringt entsprechende Erfahrungen beim Formulieren des Antrags mit. Eine Werbeagentur, die ein Logo entwirft, ist übrigens nicht berechtigt, ein Unternehmen beim Markenamt zu vertreten.

Die Markenanmeldung: Schritt-für-Schritt

Die Eintragung einer Marke beim Deutschen Marken- und Patentamt erfolgt im Wesentlichen in vier Schritten:

  1. Anmeldung der Marke beim Markenamt
  2. Bezahlen der Anmeldegebühr
  3. Prüfung der Markenanmeldung durch das DPMA
  4. Eintragung der Marke ins Markenregister

Schritt 1: Anmeldung der Marke beim Markenamt

Zunächst muss der Markenantrag vollständig ausgefüllt werden. Im Antrag müssen Angaben zur Identität der anmeldenden Person und zum Unternehmen gemacht werden. Außerdem müssen eine konkrete Beschreibung der Marke und eine Zuordnung zur Waren- oder Dienstleistungsklasse erfolgen.

Schritt 2: Bezahlen der Anmeldegebühr

Die Gebühr für die Anmeldung einer Marke beträgt . Wird der Antrag über das Internet eingereicht, kostet die Anmeldung 290 €. Darin ist bereits die Anmeldung in drei Waren beziehungsweise Dienstleistungsklassen enthalten. Jede weitere Eintragung in eine andere Klasse kostet 100 €. Schritt 3: Prüfung der Markenanmeldung beim DPMA

Sobald der Antrag eingereicht und die Anmeldegebühr bezahlt ist, erfolgt eine Prüfung durch das DPMA. Es wird lediglich das Bestehen von absoluten Schutzhindernissen geprüft, also ob beispielsweise eine zu hohe Ähnlichkeit zu einer anderen Marke besteht. Hinzu kommen zusätzliche Eintragungshindernisse, die aus dem Markengesetz hervorgehen.

Diese betreffen zum Beispiel folgende Fragen:

Eventuell müssen im Rahmen des Prüfprozesses noch Unterlagen nachgereicht werden.

Schritt 4: Eintragung der Marke ins Markenregister

Sofern keine Beanstandungen seitens des DPMA bestehen, wird die Marke in das Markenregister eingetragen und es erfolgt eine Veröffentlichung im öffentlichen Markenblatt. Nun muss noch eine Widerspruchsfrist von drei Monaten abgewartet werden, bis die Eintragung rechtskräftig wird. Konkurrenten haben innerhalb dieser Frist die Möglichkeit, Beanstandungen anzuzeigen.

Ist die Marke rechtskräftig eingetragen, besteht für 10 Jahre ein Markenschutz. Der Markenschutz kann vor Ablauf der 10 Jahre gegen eine weitere Gebühr verlängert werden.

Fazit: Mit einer Marke umfangreiche Schutzrechte sichern

Die Eintragung einer Marke dient dem Schutz vor Nachahmern und ermöglicht ein Alleinvermarktungsrecht der markenrechtlich geschützten Produkte oder Dienstleistungen. Bei Verstößen gegen den Markenschutz bestehen umfangreiche Möglichkeiten dagegen vorzugehen. Die Markenanmeldung ist sinnvoll, wenn beispielsweise ein überregionaler Vertrieb, Franchising oder Lizenzvergaben geplant sind oder mit der Marke verbundene Alleinstellungsmerkmale geschützt werden sollen. Die Antragsstellung für die Anmeldung erfolgt beim Deutschen Marken- und Patentamt. Die Hinzuziehung einer juristischen Fachkraft für Markenrecht bei der Markenanmeldung und bei Markenverstößen wird dringend empfohlen.

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet es, eine Marke anzumelden?

Die Eintragung einer Marke kostet 300 €. Darin sind 3 Waren- und Dienstleistungsklassen, unter die die Marke eingetragen werden kann, enthalten. Die Nutzung weiterer Klassen kostet jeweils 100 €.

Kann jeder eine Marke anmelden?

Ja, jede natürliche oder juristische Person kann eine Marke eintragen lassen. Wichtig ist, dass die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen bei der Markenanmeldung eingehalten werden.

Wann lohnt sich eine Markenanmeldung?

Eine Markenanmeldung lohnt sich unter anderem, wenn ein überregionales Wachstum angestrebt oder ein Franchising beziehungsweise die Vergabe von Lizenzen geplant wird. Auch wenn es sich um eine Marke mit einem gewissen Alleinstellungsmerkmal handelt, kann die Markenanmeldung sinnvoll sein.

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