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Ein Drittel aller Kommunen startet mit Wärmeplanung

Das Thermostat einer Heizung steht auf Stufe drei. (zu dpa: «Jede dritte Kommune hat mit Wärmeplanung begonnen»)
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Vor gut einem Jahr hat die Bundesregierung die Wärmewende beschlossen. Bis 2045 sollen die Kommunen klimaneutral sein. Dafür müssen die Planungen schon jetzt beginnen.


Kommunale Wärmeplanung in Deutschland: Ein Fortschrittsbericht

Die kommunale Wärmeplanung macht in Deutschland beachtliche Fortschritte. Laut dem Kompetenzzentrum Wärmewende in Halle (Saale), sind mehr als ein Drittel der Kommunen schon aktiv in der Planungsphase. Große Städte sind hierbei alle mit von der Partie und die restlichen können von den Erfahrungen dieser Vorreiter profitieren.

Baden-Württemberg führt an

In Baden-Württemberg ist die Erstellung kommunaler Wärmepläne besonders weit fortgeschritten. Hier haben bereits 13 Prozent der Kommunen ihre Pläne fertiggestellt, was einen großen Anteil an den insgesamt 160 Kommunen bundesweit ausmacht, die ihre Planung abgeschlossen haben. Insgesamt haben 34 Prozent aller Kommunen Deutschlands mit ihrer Planung begonnen, wobei Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt besonders aktiv sind. Im Gegensatz dazu hinkt Thüringen hinterher und auch Sachsen sowie Bayern könnten aufholen.

Kommunalpolitik und Klimaschutz: Die Rolle der Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein essenzieller Bestandteil deutscher Klimapolitik und verpflichtet jede Gemeinde dazu, eigene Pläne zu erstellen. Diese sollen festlegen welche Technologien und Energiequellen für die jeweilige Region am besten geeignet sind. Dadurch sollen Eigentümer von Gebäuden, Unternehmen und Kommunen Planungs- und Investitionssicherheit erhalten. Große Kommunen mit über 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2026 Zeit ihre Pläne vorzulegen, kleinere Gemeinden bis 2028.

Das umstrittene Gebäudeenergiegesetz

Die kommunale Wärmeplanung hat auch im Kontext des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes - oft auch Heizungsgesetz genannt - eine wichtige Rolle. Dieses Gesetz sieht vor, dass ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Dies gilt zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten, wobei Übergangsfristen für bestehende Gebäude gelten, die von den Fristen der kommunalen Wärmeplanung abhängig sind.

Hauseigentümer sollen dadurch Klarheit darüber erhalten ob sie an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden oder ob sie sich bei einer neuen Heizung um eigene dezentrale Lösungen kümmern müssen - etwa eine Wärmepumpe. Generell gilt jedoch: Funktionierende Heizungen können weiterhin betrieben werden und das gilt auch wenn eine Reparatur notwendig ist.

Kritik aus den Kommunen

Trotz der Fortschritte gibt es Kritik seitens einiger Kommunen wie Sachsen-Anhalt aufgrund fehlender Landesgesetze zur Wärmeplanung. Diese fehlende gesetzliche Grundlage erschwert das Handeln der Kommunen und macht die Datenerhebung aufwendiger.

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