- Was ist eine Restschuldbefreiung?
- Was passiert nach der Restschuldbefreiung mit dem Schufa-Eintrag?
- Wie können Schufa-Einträge gelöscht werden?
- Nach der Restschuldbefreiung den Schufa-Score verbessern
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Restschuldbefreiung: Sie steht am Ende eines Privatinsolvenzverfahrens und ermöglicht es, sich von verbleibenden Schulden zu befreien, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
- Schufa-Eintrag nach Restschuldbefreiung: Einträge zur Privatinsolvenz werden seit März 2023 sechs Monate lang gespeichert und danach automatisch gelöscht.
- Kostenlose Schufa-Datenkopie: Du hast jährlich Anspruch auf eine kostenlose Kopie deiner personenbezogenen Daten, um diese auf Fehler zu prüfen und ggf. eine Löschung zu beantragen.
- Löschung von Schufa-Einträgen: Einträge haben festgelegte Speicherfristen und werden danach automatisch gelöscht. Bei fehlerhaften oder veralteten Einträgen kannst du eine sofortige Löschung beantragen.
- Schufa-Score verbessern: Nach der Restschuldbefreiung und Löschung des Schufa-Eintrags solltest du auf zuverlässiges Zahlungsverhalten achten, um eine solide Bonität aufzubauen.
- Zahlungsprobleme nach Restschuldbefreiung: Trotz Restschuldbefreiung können erneut Zahlungsprobleme auftreten. Im ersten Jahr nach der Befreiung traten bei 8,1 Prozent erneut Zahlungsstörungen auf.
- Verteilung negativer Schufa-Einträge: Die Altersgruppe der 40- bis 44-Jährigen führt mit 14,8 Prozent die Altersverteilung bei negativen Schufa-Einträgen an.
Was ist eine Restschuldbefreiung?
Die Restschuldbefreiung steht am Ende eines Privatinsolvenzverfahrens. Sie ermöglicht es überschuldeten Personen, sich von ihren verbleibenden Schulden zu befreien.
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens zahlen Schuldner:innen drei Jahre lang einen Teil ihres pfändbaren Einkommens an einen Insolvenzverwalter, der diese Beträge zur Tilgung der Schulden verwendet. Dieser Zeitraum wird auch als Wohlverhaltensphase bezeichnet.
Die Verbindlichkeiten, die innerhalb dieser drei Jahre durch die Pfändung nicht beglichen werden konnten, werden durch die Restschuldbefreiung erlassen. Allerdings betrifft das nur Schulden, die bis zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind.
Wurden während des laufenden Insolvenzverfahrens Schulden gemacht, werden diese allerdings nicht erlassen – dazu zählen auch die eventuell gestundeten Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren. Tatsächlich kann es sogar sein, dass die Restschuldbefreiung gerichtlich verweigert wird, wenn unverhältnismäßig viele Neuschulden entstanden sind.
Was passiert nach der Restschuldbefreiung mit dem Schufa-Eintrag?
Musst du Privatinsolvenz anmelden, erklärst du, dass du zahlungsunfähig bist. Deshalb werden sämtliche Verfahrensschritte eines Insolvenzverfahrens bei der Schufa als negativer Eintrag gespeichert:
- Verfahrenseröffnung
- Abweisung des Insolvenzantrags
- Ankündigung der Restschuldbefreiung
- Erteilung oder Ablehnung der Restschuldbefreiung
- Verfahrensende
Diese Informationen werden also Teil deiner Schufa-Auskunft und fließen in deinen Score ein. Früher wurden Schufa-Einträge drei Jahre lang gespeichert – seit März 2023 gilt für die Einträge zur Privatinsolvenz jedoch eine verkürzte Löschfrist von sechs Monaten. Nach Ablauf dieser Frist werden die Einträge automatisch von der Schufa gelöscht.
Durch die Restschuldbefreiung gelten die offenen Schulden, die dadurch abgegolten sind, als gegenstandslos. Die Schufa-Einträge zu diesen Forderungen werden in diesem Zuge als erledigt markiert und ebenfalls nach sechs Monaten gelöscht.
Quick-Tipp
Die Datenkopie enthält neben deinem einfachen, quartalsweise ermittelten Schufa-Score eine Auflistung der Daten, die die Schufa über dich gespeichert hat. Dazu erhältst du Informationen darüber, woher diese Daten stammen und an wen sie weiter übermittelt wurden.
Dadurch kannst du regelmäßig prüfen, ob fehlerhafte oder veraltete Einträge vorhanden sind, und bei Bedarf eine Löschung beantragen.
Wie können Schufa-Einträge gelöscht werden?
Schufa-Einträge haben festgelegte Speicherfristen, nach deren Ablauf sie automatisch gelöscht werden.
- Drei Jahre müssen Rechnungen und Kreditforderungen nach der Zahlung gespeichert werden.
- Zwölf Monate bleiben Kreditanfragen als Schufa-Eintrag bestehen.
- Sechs Monate lang bleiben Einträge zur Privatinsolvenz gespeichert.
Falsche oder veraltete Schufa-Einträge muss die Schufa sofort löschen. Dabei kommt es jedoch darauf an, wer verantwortlich ist: Hat die Schufa Daten nach Ablauf der Speicherfrist nicht gelöscht oder wurden Daten aufgrund einer Verwechslung falsch zugeordnet, ist die Schufa direkt für die Löschung zuständig.
Es kommt allerdings auch vor, dass ein Gläubiger fehlerhafte Informationen an die Schufa übermittelt oder nachträgliche Änderungen wie beispielsweise den Ausgleich der Forderung nicht meldet. In diesem Fall musst du dich für die Löschung an den Gläubiger wenden.
Meist dauert es ungefähr drei Wochen, bis der Antrag auf Löschung eines Schufa-Eintrags bearbeitet wurde. Bei Problemen kann dich die Schufa-Schlichtungsstelle (Ombudsperson) oder ein Rechtsbeistand unterstützen.
Good to know
Nach der Restschuldbefreiung den Schufa-Score verbessern
Nach einer Privatinsolvenz ist eine Restschuldbefreiung der letzte Schritt zum wirtschaftlichen Neuanfang. Der zugehörige Schufa-Eintrag wird sechs Monate danach automatisch gelöscht. Anschließend solltest du prüfen, welche Daten die Schufa noch von dir gespeichert hat.
Für fehlerhafte oder veraltete Einträge kannst du die sofortige Löschung beantragen. Achte darauf, laufende Verträge – etwa für Versicherungen oder Telekommunikation – regelmäßig zu bezahlen. Ein zuverlässiges Zahlungsverhalten hilft dir dabei, eine solide Bonität aufzubauen.
Restschuldbefreiung - das Licht am Ende des Tunnels
Die Restschuldbefreiung ist das Ziel einer Privatinsolvenz. Allerdings sind nicht alle Personen, die eine Restschuldbefreiung erhalten, auch entsprechend solvent. Die Börsenzeitung veröffentlichte Zahlen der Schufa bezüglich der Anzahl der Personen, die nach einer erteilten Restschuldbefreiung erneut Zahlungsprobleme aufwiesen:
Quelle: Boersen-Zeitung.de
Immerhin traten im ersten Jahr nach der Befreiung bei 8,1 Prozent erneut Zahlungsstörungen auf. In der Summe konnten 15,27 Prozent der Personen, die nach einer Privatinsolvenz diese durch eine Restschuldbefreiung abgewickelt hatten, innerhalb der ersten drei Jahre erneut ihren Zahlungsverpflichtungen nicht problemlos nachkommen.
Wie steht es mit der Verteilung der negativen Schufamerkmale?
Es ist für manche auch ganz interessant zu erfahren, wie negative Schufa-Einträge eigentlich in der Bevölkerung verteilt sind und wie viele Bürger:innen einen negativen Schufa-Eintrag aufweisen. Statista hat dazu die Daten der Schufa aus dem Jahr 2022 veröffentlicht:
Diese vorliegende Statistik als spannend zu bezeichnen, ist durchaus zulässig. Die Altersgruppe der 40- bis 44-Jährigen führt mit 14,8 Prozent die Altersverteilung an. Die meisten Leser:innen hätten vermutlich auf die 18- bis 24-Jährigen getippt, die aufgrund einer gewissen finanziellen Unerfahrenheit in Schufa-Fallen tappen. Der bundesrepublikanische Durchschnitt für einen negativen Schufa-Eintrag liegt im Übrigen bei 9,4 Prozent aller Bundesbürger:innen. Leider gibt es keine ergänzenden Informationen dazu, wie viele Schufa-Einträge im Jahr gelöscht werden.
Als Ergänzung zu den vorliegenden Informationen dient die folgende Übersicht der Verbraucherinsolvenzen aus dem Jahr 2021, gegliedert nach Bundesländern und Vorgehensweise, heißt, mangels Masse abgewiesen, Plan angenommen und Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2020:
Quelle: destatis.de