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Vorvalutierungszuschlag kurz und einfach erklärt

Einen Vorvalutierungszuschlag erheben Banken für Kreditauszahlungen, bevor der Grundbucheintrag erfolgt ist. Mehr zu dieser Gebühr, die Kreditgeber für das erhöhte Risiko entschädigt, liest du hier.
Ein weißes Miniaturhaus. Davor drei unterschiedlich hohe Stapel Geldmünzen.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wer eine Immobilie erwirbt, muss dafür in der Regel einen Kredit aufnehmen. Dann kollidieren verschiedene Interessen: Verkäufer:innen möchten möglichst schnell ihr Geld bekommen, Banken zahlen aber erst aus, wenn der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist – und das kann einige Zeit dauern. Ein Vorvalutierungszuschlag hilft, Immobilienkäufe zügig abzuwickeln.
  1. Die Definition von Vorvalutierungszuschlag
  2. So funktioniert der Vorvalutierungszuschlag
  3. Die Höhe des Vorvalutierungszuschlags
  4. Klärungsbedarf für den Vorvalutierungszuschlag
  5. Mehr Sicherheit beim Immobilienkauf mit Vorvalutierungszuschlag
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition von Vorvalutierungszuschlag: Eine Gebühr, die Banken für eine vorzeitige Kreditauszahlung beim Immobilienkauf erheben, ohne dass ihnen die Sicherheit eines Grundbucheintrags vorliegt.
  • Funktionsweise des Vorvalutierungszuschlags: Er ermöglicht eine beschleunigte Abwicklung des Immobilienkaufs und bietet sowohl Kreditgebern als auch Verkäufer:innen zusätzliche Sicherheit.
  • Höhe des Vorvalutierungszuschlags: Sie hängt in der Regel von der Gesamtkredithöhe ab und wird prozentual berechnet. Die Kosten werden den Käufer:innen in Rechnung gestellt.
  • Klärungsbedarf für den Vorvalutierungszuschlag: Du solltest mehrere Punkte beachten und klären, bevor du dich für einen Immobilienkauf mit einem solchen Zuschlag entscheidest.
  • Mehr Sicherheit beim Immobilienkauf mit Vorvalutierungszuschlag: Trotz zusätzlicher Kosten kann dieser Zuschlag Vorteile bieten, indem er das Tempo der Kaufabwicklung erhöht und allen Beteiligten mehr Sicherheit bietet.

Die Definition von Vorvalutierungszuschlag

Ein Immobilienkauf kann ein zeitkritischer Vorgang sein: Verkäufer:innen möchten schnellstmöglich ihr Geld bekommen, Käufer:innen zügig den Kauf abwickeln und neue Eigentümer:innen werden. Kreditgebende Banken hingegen wollen den Immobilienkredit erst auszahlen, wenn ihnen Sicherheiten vorliegen, sprich: wenn der Eintrag ins Grundbuch erfolgt ist. Und das kann bei den zuständigen Ämtern einige Zeit in Anspruch nehmen.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, Immobilienkäufe zu beschleunigen: die Vorvalutierung, also die vorzeitige Kreditauszahlung. Für diese können Banken den Vorvalutierungszuschlag erheben – eine Gebühr dafür, dass sie den Kredit auszahlen, ohne dass ihnen die Sicherheit eines Grundbucheintrags vorliegt. Das erhöhte Risiko und der Mehraufwand, der einer Bank durch eine vorzeitige Darlehensauszahlung entsteht, werden durch den Vorvalutierungszuschlag ausgeglichen.

So funktioniert der Vorvalutierungszuschlag

Wurde bei einer Bank ein Kredit für einen Immobilienkauf beantragt und genehmigt, zahlt die Bank das Geld unter der Voraussetzung einer Sicherheit aus, die bei Immobilienfinanzierungen ein Grundbucheintrag ist. Eine Auszahlung ohne Sicherheit würde jede Bank ablehnen, da dies ein zu hohes Risiko darstellt. Da der Eintrag ins Grundbuch häufig einige Zeit in Anspruch nimmt, bleiben zwei Optionen:

Verkäufer:innen von Immobilien möchten im Normalfall schnell die vereinbarte Kaufsumme oder zumindest eine Sicherheit über die Zahlung erhalten. Andernfalls sehen sie sich vielleicht nach neuen Käufer:innen um. Mit einem Vorvalutierungszuschlag erhalten neben den Kreditgebern auch die Verkäufer:innen eine Sicherheit.

Die Darlehenssumme wird vorzeitig ausgezahlt, zwar nicht an die Verkäufer:innen, aber als Treuhandzahlung auf das Konto eines Dritten, der das Geld verwaltet. Verkäufer:innen erhalten so die Sicherheit, dass sie ihr Geld bekommen, Banken erhalten die Sicherheit, dass sie die Darlehenssumme zurückbekommen, sollte der Kauf nicht vonstattengehen.

Die Höhe des Vorvalutierungszuschlags

Die Höhe des Vorvalutierungszuschlags lässt sich nicht pauschal angeben. Sie hängt in der Regel von der Gesamtkredithöhe ab und wird prozentual berechnet. Zudem kommt bei einem Immobilienverkauf ein Notariat zum Einsatz. Die Höhe des Vorvalutierungszuschlags entspricht dadurch den Gebühren für das Notariat, die in der Notargebührenverordnung festgelegt ist.

Die Kosten, die für den Vorvalutierungszuschlag anfallen, sind grundsätzlich von den Kreditnehmer:innen zu tragen. Für sie kann sich ein Vergleich von Krediten und den jeweiligen Konditionen unter Berücksichtigung eines Vorvalutierungszuschlags deshalb lohnen. Die fälligen Kosten für den Vorvalutierungszuschlag werden den Käufer:innen nach geleisteter Arbeit des Treuhänders in Rechnung gestellt.

Good to know: Die Rolle des Notariats

Sobald Banken im Rahmen von Immobilienkäufen Treuhänder einschalten, fallen Vorvalutierungszuschläge an. Bei Treuhändern handelt es sich meist um Notar:innen. Die Abwicklung der Immobilienfinanzierung erfolgt über ein sogenanntes Notaranderkonto. Ist das Geld auf diesem Konto eingegangen, werden die Verkäufer:innen darüber informiert und der Grundbucheintrag kann vorgenommen werden.
Um die Abwicklung der Eintragung sowie den weiteren Kaufvorgang kümmern sich die Notariate – und dafür müssen sie bezahlt werden. Da Treuhänder beziehungsweise Notar:innen von den Kreditinstituten eingesetzt werden, stellt der Vorvalutierungszuschlag quasi die Abgeltung dieses Kostenaufwands dar.

Klärungsbedarf für den Vorvalutierungszuschlag

Da Käufer:innen beim Erwerb einer Immobilie die Kosten eines Vorvalutierungszuschlags zu tragen haben, sollten sie im Vorfeld einer Finanzierung einige Punkte beachten beziehungsweise klären:

Quick-Info: Teilvalutierungszuschlag

Neben dem Vorvalutierungszuschlag gibt es den Teilvalutierungszuschlag: Wird ein Darlehen nicht in einer Summe, sondern in Teilbeträgen ausgezahlt, bedeutet das für Darlehensgeber einen höheren Aufwand im Vergleich zu einer einmaligen Auszahlung.
Orientieren sich die Teilauszahlungen am Baufortschritt, sind Darlehensgeber verpflichtet, vor jeder Teilauszahlung zu prüfen, ob durch den Baufortschritt die Werthaltigkeit des Grundpfandrechts gestiegen ist, das zur Absicherung des Darlehens eingetragenen ist. Für diesen Aufwand können sie sich mit einem Teilvalutierungszuschlag entschädigen lassen.

Mehr Sicherheit beim Immobilienkauf mit Vorvalutierungszuschlag

Vorvalutierungszuschläge bedeuten für Käufer:innen zwar zusätzliche Kosten, werden aber meist in Kauf genommen: Denn der Hauskauf kann abgewickelt werden, ohne dass die Beteiligten auf das Bearbeitungstempo der Ämter im Zuge des Grundbucheintrags angewiesen sind. Kreditgeber, Verkäufer:innen und Käufer:innen erhalten durch die treuhänderische Verwaltung des Geldes die Sicherheit, dass ihre Interessen gewahrt werden.

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