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Notaranderkonto: Beim Immobilienkauf auf Nummer sicher gehen

Besteht bei einem Immobilienkauf ein berechtigtes Sicherungsinteresse, wird ein von Notar:innen treuhänderisch geführtes Notaranderkonto eingerichtet. Hier erfährst du mehr darüber.
Zwei Personen sitzen mit Dokumenten an einem Schreibtisch, ebenfalls auf dem Tisch steht ein Miniatur-Haus, im Hintergrund liegt ein Richterhammer.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Wird eine Immobilie verkauft, kann unter Umständen ein berechtigtes Sicherungsinteresse bestehen. In einem solchen Fall erfolgt die Abwicklung des Kaufs über ein Notaranderkonto, das von Notar:innen eingerichtet und treuhänderisch geführt wird. Wir erklären, was genau ein Notaranderkonto ist, welche Kosten damit verbunden sind und was die Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos sind.
  1. Definition: Notaranderkonto
  2. Kosten eines Notaranderkontos
  3. Notaranderkonto und Direktzahlung im Vergleich
  4. Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos
  5. Treuhandkonto beim Immobilienverkauf
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Definition Notaranderkonto: Ein treuhänderisch verwaltetes Girokonto, das von einem:er Notar:in für eine andere Person oder Gruppe geführt wird. Es dient der sicheren Zahlungsabwicklung bei Immobilienkäufen.
  • Kosten eines Notaranderkontos: Die Kosten werden in der Regel von den Käufer:innen getragen und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
  • Notaranderkonto vs. Direktzahlung: Ein Notaranderkonto bietet mehr Sicherheit als die direkte Zahlung, ist jedoch mit höheren Kosten verbunden.
  • Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos: Vorteile sind unter anderem die Gewährleistung fristgerechter Zahlungen und erhöhte Sicherheit für Käufer:innen. Nachteile sind die höheren Kosten im Vergleich zur Direktzahlung.
  • Treuhandkonto beim Immobilienverkauf: Ein Treuhand- oder Notaranderkonto ist eine sichere Form der Kaufabwicklung, allerdings mit höheren Kosten verbunden als die Direktzahlung.

Definition: Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto ist ein Girokonto, das treuhänderisch verwaltet wird. Kontoinhaber:in eines Notaranderkontos ist in der Regel ein:e Notar:in, der:die das Konto für eine andere Person oder Personengemeinschaft führt. Alternativ können auch Anwält:innen oder Insolvenzverwalter:innen als Kontoinhaber:innen eingetragen sein.

Ein Notaranderkonto wird dann eröffnet, wenn im Rahmen eines Immobilienkaufs ein berechtigtes Sicherungsinteresse der Vertragsparteien gemäß § 54a Abs 2 Beurkundungsgesetz (BeurkG) besteht. Das ist der Fall, wenn komplizierte Zahlungsströme vorliegen, beispielsweise wenn

Das auf das Notaranderkonto eingezahlte Geld verwaltet der:die Notar:in für die Mandant:innen im eigenen Namen, aber nicht auf eigene Kosten. Das Geld auf dem Konto wird erst dann weitergegeben, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind und der:die Käufer:in als neue:r Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen ist. Die Zahlungsabwicklung läuft damit besonders sicher ab.

Wann der Kaufpreis auf das Notaranderkonto einzuzahlen ist und unter welchen Voraussetzungen es ausgezahlt wird, vereinbaren Käufer:innen und Verkäufer:innen in einem Treuhandvertrag.


Kosten eines Notaranderkontos

Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Gebühr, die Notar:innen durch die Eröffnung eines Notaranderkontos erheben dürfen ist § 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren für ein Notaranderkonto tragen die Käufer:innen, denen sie zusammen mit den Notarkosten übermittelt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Käufer:innen und Verkäufer:innen die Aufteilung der Kosten für das Konto vereinbaren.

Die Grundgebühr beträgt bis zu einem Geschäftswert von 500 Euro gemäß Tabelle in § 34 GNotKG 15 Euro – bei Immobilien findet Tabelle B Anwendung. Diese Gebühr steigt gestaffelt an: Zunächst werden zusätzlich 4 Euro für alle weiteren angefangenen 500 Euro bis zu einem Geschäftswert von 2.000 Euro fällig, dann 6 Euro für alle angefangenen Beträge von weiteren 1.000 Euro bis zu einem Geschäftswert von 10.000 Euro – und so weiter.

Bei einem Grundstückskaufpreis von beispielsweise 65.000 Euro ergeben sich nach dieser Tabelle Gebühren für ein Notaranderkonto in Höhe von 192,00 Euro. Bei Teilauszahlungen fallen die Kosten höher aus als bei einer Einmalauszahlung.

Welcher Betrag für ein Notaranderkonto bei deine Immobilienwert genau fällig wird, entnimmst du der Gebührentabelle und der zugehörigen Anlage.

Notaranderkonto und Direktzahlung im Vergleich

In der Praxis kommt es nicht oft vor, dass ein Notaranderkonto eröffnet wird: Wenn das gesetzlich vorgeschriebene berechtigte Sicherungsinteresse nicht gegeben ist, ist es nämlich nicht zwingend nötig. Somit ist es deher selten der Fall, dass ein Notaranderkonto eingesetzt wird. Allerdings kann jede:r Verkäufer:in darauf bestehen, dass der Kaufpreis ganz oder teilweise auf ein Notaranderkonto geleistet wird.

Stattdessen findet die Kaufabwicklung zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen meist auf dem direkten Zahlungsweg statt. In diesem Fall zahlen die Käufer:innen die Kaufsumme dann, wenn sie die Fälligkeitsmitteilung vom Notariat erhalten haben. Anschließend übergeben die Verkäufer:innen die Immobilie oder das Grundstück.

Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos

Ein Notaranderkonto hat sowohl für Käufer:innen als auch Verkäufer:innen verschiedene Vorteile:

Der größte Nachteil eines Notaranderkontos liegt in den vergleichsweise hohen Kosten, die für Käufer:innen und gegebenenfalls Verkäufer:innen anfallen. Ein Notaranderkonto ist folglich teurer als eine Direktzahlung. Hinzu kommt, dass Verkäufer:innen im Fall eines Notaranderkontos ihr Geld in der Regel etwas zeitversetzt erhalten und nicht direkt nach Auszahlung des Bankdarlehens.

Treuhandkonto beim Immobilienverkauf

Ein Notaranderkonto ist ein von Notar:innen eröffnetes, treuhänderisches Konto, das beispielsweise bei Immobilienkäufen zum Einsatz kommt, sofern ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt. Die Käufer:innen zahlen den Kaufpreis auf das Notaranderkonto ein und die Summe wird erst nach Eintragung der neuen Eigentümer:innen ins Grundbuch an die Verkäufer:innen überwiesen.

Ein Notaranderkonto gilt als die sicherste Form der Kaufabwicklung und ist daher für beide Vertragsparteien von Vorteil. Gegenüber der Direktzahlung ist es allerdings mit höheren Kosten verbunden.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wann braucht man ein Notaranderkonto?
Ein Notaranderkonto ist ein Girokonto, das treuhänderisch von Notar:innen verwaltet wird und der sicheren Zahlungsabwicklung bei Immobilienkäufen dient. Voraussetzung für die Eröffnung eines Notaranderkontos ist, dass ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Immobilie aus einer Zwangsversteigerung kommt.
Welche Vorteile hat ein Notaranderkonto?
Wird aufgrund eines berechtigten Sicherungsinteresses ein Notaranderkonto eröffnet, hat dies sowohl für Käufer:innen als auch für Verkäufer:innen Vorteile. Es gewährleistet die fristgerechte Zahlung des Kaufpreises und Käufer:innen können sicher sein, dass sie mit Überweisung des Geldes das Eigentum tatsächlich erwerben. Das Notariat übernimmt die gesamte Koordination der Kaufabwicklung und ermöglicht, falls nötig, eine unkomplizierte und schnelle Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Wer trägt die Kosten für ein Notaranderkonto?
Die Kosten tragen in der Regel die Käufer:innen, es sei denn, Käufer:innen und Verkäufer:innen haben sich darauf geeinigt, die Kosten untereinander aufzuteilen. Die Gebühr, die Notar:innen für die Eröffnung eines Notaranderkontos verlangen, hängt von der Höhe der Auszahlung ab und wird auf Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes bestimmt.

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