- Definition: Notaranderkonto
- Kosten eines Notaranderkontos
- Notaranderkonto und Direktzahlung im Vergleich
- Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos
- Treuhandkonto beim Immobilienverkauf
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition Notaranderkonto: Ein treuhänderisch verwaltetes Girokonto, das von einem:er Notar:in für eine andere Person oder Gruppe geführt wird. Es dient der sicheren Zahlungsabwicklung bei Immobilienkäufen.
- Kosten eines Notaranderkontos: Die Kosten werden in der Regel von den Käufer:innen getragen und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
- Notaranderkonto vs. Direktzahlung: Ein Notaranderkonto bietet mehr Sicherheit als die direkte Zahlung, ist jedoch mit höheren Kosten verbunden.
- Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos: Vorteile sind unter anderem die Gewährleistung fristgerechter Zahlungen und erhöhte Sicherheit für Käufer:innen. Nachteile sind die höheren Kosten im Vergleich zur Direktzahlung.
- Treuhandkonto beim Immobilienverkauf: Ein Treuhand- oder Notaranderkonto ist eine sichere Form der Kaufabwicklung, allerdings mit höheren Kosten verbunden als die Direktzahlung.
Definition: Notaranderkonto
Ein Notaranderkonto ist ein Girokonto, das treuhänderisch verwaltet wird. Kontoinhaber:in eines Notaranderkontos ist in der Regel ein:e Notar:in, der:die das Konto für eine andere Person oder Personengemeinschaft führt. Alternativ können auch Anwält:innen oder Insolvenzverwalter:innen als Kontoinhaber:innen eingetragen sein.
Ein Notaranderkonto wird dann eröffnet, wenn im Rahmen eines Immobilienkaufs ein berechtigtes Sicherungsinteresse der Vertragsparteien gemäß § 54a Abs 2 Beurkundungsgesetz (BeurkG) besteht. Das ist der Fall, wenn komplizierte Zahlungsströme vorliegen, beispielsweise wenn
- die Immobilie mit mehreren Darlehen unterschiedlicher Darlehensgeber erworben wird oder
- im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die Verkaufssumme an mehrere Gläubiger ausgezahlt wird.
Das auf das Notaranderkonto eingezahlte Geld verwaltet der:die Notar:in für die Mandant:innen im eigenen Namen, aber nicht auf eigene Kosten. Das Geld auf dem Konto wird erst dann weitergegeben, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt sind und der:die Käufer:in als neue:r Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen ist. Die Zahlungsabwicklung läuft damit besonders sicher ab.
Wann der Kaufpreis auf das Notaranderkonto einzuzahlen ist und unter welchen Voraussetzungen es ausgezahlt wird, vereinbaren Käufer:innen und Verkäufer:innen in einem Treuhandvertrag.
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Kosten eines Notaranderkontos
Grundlage für die Bestimmung der Höhe der Gebühr, die Notar:innen durch die Eröffnung eines Notaranderkontos erheben dürfen ist § 34 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren für ein Notaranderkonto tragen die Käufer:innen, denen sie zusammen mit den Notarkosten übermittelt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Käufer:innen und Verkäufer:innen die Aufteilung der Kosten für das Konto vereinbaren.
Die Grundgebühr beträgt bis zu einem Geschäftswert von 500 Euro gemäß Tabelle in § 34 GNotKG 15 Euro – bei Immobilien findet Tabelle B Anwendung. Diese Gebühr steigt gestaffelt an: Zunächst werden zusätzlich 4 Euro für alle weiteren angefangenen 500 Euro bis zu einem Geschäftswert von 2.000 Euro fällig, dann 6 Euro für alle angefangenen Beträge von weiteren 1.000 Euro bis zu einem Geschäftswert von 10.000 Euro – und so weiter.
Bei einem Grundstückskaufpreis von beispielsweise 65.000 Euro ergeben sich nach dieser Tabelle Gebühren für ein Notaranderkonto in Höhe von 192,00 Euro. Bei Teilauszahlungen fallen die Kosten höher aus als bei einer Einmalauszahlung.
Welcher Betrag für ein Notaranderkonto bei deine Immobilienwert genau fällig wird, entnimmst du der Gebührentabelle und der zugehörigen Anlage.
Notaranderkonto und Direktzahlung im Vergleich
In der Praxis kommt es nicht oft vor, dass ein Notaranderkonto eröffnet wird: Wenn das gesetzlich vorgeschriebene berechtigte Sicherungsinteresse nicht gegeben ist, ist es nämlich nicht zwingend nötig. Somit ist es deher selten der Fall, dass ein Notaranderkonto eingesetzt wird. Allerdings kann jede:r Verkäufer:in darauf bestehen, dass der Kaufpreis ganz oder teilweise auf ein Notaranderkonto geleistet wird.
Stattdessen findet die Kaufabwicklung zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen meist auf dem direkten Zahlungsweg statt. In diesem Fall zahlen die Käufer:innen die Kaufsumme dann, wenn sie die Fälligkeitsmitteilung vom Notariat erhalten haben. Anschließend übergeben die Verkäufer:innen die Immobilie oder das Grundstück.
Vor- und Nachteile eines Notaranderkontos
Ein Notaranderkonto hat sowohl für Käufer:innen als auch Verkäufer:innen verschiedene Vorteile:
- Der:die Notar:in übernimmt die gesamte Koordination der Kaufabwicklung.
- Für Verkäufer:innen wird die fristgerechte Zahlung des Kaufpreises gewährleistet.
- Bei Nichtzahlung des Kaufpreises ist eine Rückabwicklung des Kaufvertrages durch den:die Notar:in einfacher und schneller möglich.
- Das Notaranderkonto gibt Käufer:innen die Sicherheit, dass der Eigentumserwerb mit der Überweisung des Geldes tatsächlich stattfindet.
- Das Notaranderkonto wird zwar von Notar:innen eröffnet, das Vermögen geht jedoch in keinem Fall in ihren Besitz über.
Der größte Nachteil eines Notaranderkontos liegt in den vergleichsweise hohen Kosten, die für Käufer:innen und gegebenenfalls Verkäufer:innen anfallen. Ein Notaranderkonto ist folglich teurer als eine Direktzahlung. Hinzu kommt, dass Verkäufer:innen im Fall eines Notaranderkontos ihr Geld in der Regel etwas zeitversetzt erhalten und nicht direkt nach Auszahlung des Bankdarlehens.
Treuhandkonto beim Immobilienverkauf
Ein Notaranderkonto ist ein von Notar:innen eröffnetes, treuhänderisches Konto, das beispielsweise bei Immobilienkäufen zum Einsatz kommt, sofern ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt. Die Käufer:innen zahlen den Kaufpreis auf das Notaranderkonto ein und die Summe wird erst nach Eintragung der neuen Eigentümer:innen ins Grundbuch an die Verkäufer:innen überwiesen.
Ein Notaranderkonto gilt als die sicherste Form der Kaufabwicklung und ist daher für beide Vertragsparteien von Vorteil. Gegenüber der Direktzahlung ist es allerdings mit höheren Kosten verbunden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann braucht man ein Notaranderkonto?
Ein Notaranderkonto ist ein Girokonto, das treuhänderisch von Notar:innen verwaltet wird und der sicheren Zahlungsabwicklung bei Immobilienkäufen dient. Voraussetzung für die Eröffnung eines Notaranderkontos ist, dass ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Immobilie aus einer Zwangsversteigerung kommt.
Welche Vorteile hat ein Notaranderkonto?
Wird aufgrund eines berechtigten Sicherungsinteresses ein Notaranderkonto eröffnet, hat dies sowohl für Käufer:innen als auch für Verkäufer:innen Vorteile. Es gewährleistet die fristgerechte Zahlung des Kaufpreises und Käufer:innen können sicher sein, dass sie mit Überweisung des Geldes das Eigentum tatsächlich erwerben. Das Notariat übernimmt die gesamte Koordination der Kaufabwicklung und ermöglicht, falls nötig, eine unkomplizierte und schnelle Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Wer trägt die Kosten für ein Notaranderkonto?
Die Kosten tragen in der Regel die Käufer:innen, es sei denn, Käufer:innen und Verkäufer:innen haben sich darauf geeinigt, die Kosten untereinander aufzuteilen. Die Gebühr, die Notar:innen für die Eröffnung eines Notaranderkontos verlangen, hängt von der Höhe der Auszahlung ab und wird auf Grundlage des Gerichts- und Notarkostengesetzes bestimmt.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen