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Leasingsonderzahlung verstehen: Wann und wie – einfach erklärt

Eine Leasingsonderzahlung beziehungsweise eine sogenannte Anzahlung wird zu Beginn eines Leasingvertrags von Leasingnehmer:innen bezahlt. Weitere Infos zu der Einmalzahlung bekommst du hier.
Eine Frau unterschreibt in einem Autohaus einen Vertrag
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Autos, E-Bikes, Maschinen, Smartphones und vieles mehr – für fast jedes höherpreisige Produkt gibt es mittlerweile einen Leasinganbieter. Ist auch praktisch, immer das neueste Modell zu leasen, ohne gleich den gesamten Kaufpreis auf den Tisch legen zu müssen. Doch wie läuft es mit der Bezahlung ab? Muss am Anfang eine sogenannte Leasingsonderzahlung erfolgen? Das und mehr erfährst du hier.
  1. Definition der Leasingsonderzahlung
  2. Die Höhe von Leasingsonderzahlungen
  3. Leasingsonderzahlung buchen: Steuer und EÜR
  4. Eine Leasingsonderzahlung kann sinnvoll sein
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Leasingsonderzahlung: Eine einmalige Zahlung zu Beginn eines Leasingvertrags, auch als Anzahlung bezeichnet.
  • Höhe der Leasingsonderzahlung: Nicht festgelegt, kann von den Leasingnehmer:innen frei gewählt werden. Je höher die Anzahlung, desto niedriger die monatlichen Raten.
  • Sonderzahlungen und Steuern: Bei gewerblicher Nutzung können Sonderzahlungen steuerlich abgesetzt werden. Für Privatpersonen ist dies nicht möglich.
  • Nutzen einer Sonderzahlung: Reduziert die Höhe der monatlichen Raten und kann steuerliche Vorteile bieten, insbesondere für Unternehmen und Selbstständige.

Definition der Leasingsonderzahlung

Die zusätzlich geleistete Zahlung zu Beginn eines Leasingvertrags wird als Leasingsonderzahlung bezeichnet – oder auch als Anzahlung. Es handelt sich also um eine Einmalzahlung der Leasingnehmer:innen an die Leasingfirma. Wenn eine Leasingsonderzahlung nicht gewünscht ist, gibt es in der Regel auch Angebote ohne Anzahlung.

Die Höhe von Leasingsonderzahlungen

Wie hoch diese Anzahlung ist, ist in der Regel nicht festgelegt und die Leasingnehmer:innen können den Betrag frei wählen. Alternativ kann der Leasinggeber diese vorschreiben. Es gibt auch Leasingangebote ohne Sonderzahlung. Dann fallen aber die monatlichen Leasingraten entsprechend höher aus. Die Höhe der Leasingsonderzahlung ist demnach entscheidend für die Höhe der Leasingrate.

So kann sich die Anzahlung zum Beispiel beim Autoleasing auswirken – bei einer Laufzeit von vier Jahren, einem Zinssatz von fünf Prozent und einer Gesamtbelastung von insgesamt 50.000 Euro:

Manche Leasinganbieter akzeptieren beispielsweise das alte Auto als Leasingsonderzahlung oder eine Anzahlung in Raten. Doch das ist nicht immer eine gute Idee, denn oft erhalten die Leasingnehmer:innen für das gebrauchte Objekt als Anzahlung weniger, als wenn sie es selbst verkaufen würden.

Für die Leasinganbieter selbst ist diese Sonderzahlung eine Absicherung und sie bieten deswegen oft günstigere Konditionen für den Leasingvertrag an, je höher die Anzahlung ausfällt.

Quick-Info

Beim Leasing fallen wie bei einem Kredit in der Regel Zinsen an – aber oft sind sie niedriger. Sie sind wie Kreditzinsen bei gewerblicher Nutzung des Leasingobjektes steuerlich absetzbar.

Leasingsonderzahlung buchen: Steuer und EÜR

Wie eine Leasingsonderzahlung zu verbuchen ist und wer sie in welchem Umfang steuerlich absetzen kann, hängt davon ab, inwiefern das geleaste Objekt gewerblich oder privat genutzt wird. Privatpersonen können die Einmalzahlung für das geleaste Auto, E-Bike und Co. nicht von der Steuer absetzen.

Unternehmen, die zum Beispiel Maschinen oder Dienstwagen für ihre Angestellten leasen, können die Leasingsonderzahlung steuerlich geltend machen – aber nur entsprechend auf die Monate der Vertragslaufzeit verteilt. Das heißt, bei einem Vertragsbeginn im November 2022 und einer Laufzeit von 24 Monaten kann das Unternehmen in der Steuererklärung für das Jahr 2022 nur 2/24 der Einmalzahlung steuerlich absetzen.

Kleinunternehmen, Freiberufler:innen und Selbstständige hingegen dürfen die Sonderzahlung für den Leasingvertrag als Betriebsausgabe in voller Höhe im Jahr der Zahlung steuerlich geltend machen – vorausgesetzt der geleaste Gegenstand wird auch betrieblich genutzt und die Laufzeit ist nicht länger als fünf Jahre. Dazu müssen sie die Einmalzahlung in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bei der Steuererklärung angeben.

Statistik

Vier Prozent der Personen in Deutschland haben im Jahr 2021 laut Zahlen der Verbrauchs- und Medienanalyse (VuMA) ihren Erstwagen geleast und jede:r Vierte hat einen Neuwagen gekauft. Rund 22 Prozent haben ihr Auto gebraucht bei einem Autohandel erworben und knapp sieben Prozent gebraucht von Privatpersonen.

Eine Leasingsonderzahlung kann sinnvoll sein

Eine Leasingsonderzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit reduziert die Höhe der danach folgenden monatlichen Leasingraten – wie viel das ist, hängt von dem Wert des geleasten Gegenstands, dem Zinssatz und der Vertragslaufzeit ab. Es gibt auch Leasinganbieter, die ohne eine Sonderzahlung verleasen.

Unternehmen, Kleinunternehmen, freiberuflich tätige Personen und Selbstständige können diese Art die Einmalzahlung steuerlich absetzen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Für sie kann es sich die Sonderzahlung also durch die Steuerersparnis besonders lohnen.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch darf die Leasingsonderzahlung sein?
Die Höhe einer Leasingsonderzahlung variiert je nach Produkt, Modell und Marke. In der Regel können die Leasingnehmer:innen den Betrag für die Anzahlung auswählen – einen Minimal- oder Maximalbetrag gibt es meistens nicht.
Ist eine Anzahlung beim Leasing sinnvoll?
In der Regel: ja. Denn durch eine Leasingsonderzahlung fallen die monatlichen Leasingraten und somit auch die Zinsen entsprechend niedriger aus. Außerdem können Unternehmen, Freiberufler:innen und Selbstständige die Einmalzahlung in der Regel steuerlich geltend machen und dadurch Steuern sparen.
Wie wird die Leasingsonderzahlung verbucht?
Die Art der Buchung einer Leasingsonderzahlung hängt davon ab, ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Leasingvertrag handelt. Privatpersonen können die Einmalzahlung für das Leasing nicht steuerlich absetzen. Selbstständige können die Sonderzahlung für den Leasingvertrag unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Unternehmen dürfen die Leasingsonderzahlung steuerlich geltend machen – jedoch nur anteilig auf die jeweiligen Monate der Vertragslaufzeit.

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