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Anspruch auf Erstattung: Kreditbearbeitungsgebühren oft unzulässig

Kreditbearbeitungsgebühren sind oft unzulässig. Hier erfährst du, was dahintersteckt und wann du eine Erstattung fordern kannst.
Drei Personen sitzen am Schreibtisch vor einem offenen Notebook
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Banken und andere Kreditgeber legen die Kosten für diverse kredit- oder darlehensbezogene Arbeiten meist als Bearbeitungsgebühren auf die Kreditnehmer:innen um. Nach Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) sind viele dieser Gebühren unzulässig. Was unter Kreditbearbeitungsgebühren fällt und wann du Anspruch auf Erstattung hast, liest du hier.

Das wichtigste aus diesem Artikel

  • Kreditbearbeitungsgebühren: Kosten, die beim Beantragen eines Kredits für den Kreditgeber anfallen. Sie sind unabhängig von Zinsen und Raten.
  • Bundesgerichtshof-Urteil: Die meisten Kreditbearbeitungsgebühren wurden 2014 als unzulässig erklärt. Dies gilt auch, wenn sie in den AGBs enthalten sind.
  • Ausnahmen vom Urteil: Einige Gebühren wie Abschlussgebühren bei Bausparverträgen oder bestimmte Gebühren bei zinslosen Studienkrediten der KfW sind weiterhin erlaubt.
  • Rückforderung der Gebühren: Du kannst unrechtmäßig gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückfordern. Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
  • Zusätzliche Zinsansprüche: Du hast Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszins für den zurückzuerstattenden Betrag.

Was sind Kreditbearbeitungsgebühren?

Wenn du einen Kredit beantragst, fallen im Rahmen der Bearbeitung Kosten für den Kreditgeber – also die Bank oder das kreditgebende Unternehmen – an. Dabei ist es unerheblich, um was für eine Art Kredit es sich handelt: ob Bausparsofortfinanzierung, Autokredit oder ein anderes Darlehen. Diese Bearbeitungsgebühren bestehen unabhängig von den zu zahlenden Zinsen und Raten; sie werden als gesonderter Betrag behandelt.

Beispielsweise wird üblicherweise eine Bonitätsprüfung durchgeführt. Das dient dazu, deine wirtschaftliche Lage einzuschätzen und sicherzustellen, dass du grundsätzlich in der Lage und willens bist, das Darlehen später zurückzuzahlen.

Auch können in der Darlehensphase Kontogebühren anfallen. Dazu kommen je nach Kreditart beispielsweise Abschlussgebühren und Auszahlungsabschläge. Sammelbegriffe für verschiedene umgelegte Kosten sind: Darlehensgebühren, Bearbeitungsprovision oder -entgelt, Individualbeitrag und Kreditbearbeitungsgebühren – diese Bezeichnungen werden üblicherweise synonym verwendet.

Bundesgerichtshof erklärt Bearbeitungsgebühren für unzulässig

Bereits 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass von Banken sowie Unternehmen erhobene Kreditbearbeitungsgebühren in den meisten Fällen unzulässig sind (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Das gilt auch, wenn diese Gebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten sind.

Die Prüfung der Kreditfähigkeit der potenziellen Kreditnehmer:innen ist im Interesse des Kreditgebers, genau wie die Vorbereitung des Vertragsabschlusses und die Abwicklung des Kreditvertrags. Demnach sei die Bearbeitung eines Kredits nicht als separate Dienstleistung – als die sie abgerechnet wurde – zu werten.

Diesem Urteil folgten weitere im Sinne der Verbraucher:innen. So sind Individualbeiträge bei Verbraucherkrediten (Az. I-6 U 32/12), Darlehensgebühren bei Bausparverträgen (Az. XI ZR 552/15) und Kontogebühren in der Darlehensphase von Bausparverträgen (Az. XI ZR 308/15) ebenfalls nicht zulässig.

Die Gerichte wollten Kreditkund:innen auch im Nachhinein eine Chance auf Erstattung dieser Kreditbearbeitungsgebühren geben – unabhängig von ihrer exakten Bezeichnung. Deshalb wurde für alle nach 2004 abgeschlossenen Kredite der Beginn der üblichen dreijährigen Verjährungsfrist auf Ende 2011 gelegt. Dadurch lief diese Frist für alle zwischen 2004 und 2011 unrechtmäßig gezahlten Gebühren erst am 31.12.2014 ab.

Ausnahmen vom BGH-Urteil

Einige Gebührenformen wurden in der Rechtsprechung bislang nicht erwähnt, andere dagegen vom BGH ausdrücklich gebilligt.

Im Gegensatz zu Darlehensgebühren und Kontogebühren während der Darlehensphase erlaubt der BGH Abschlussgebühren bei Bausparverträgen. Diese zählen zum Gefüge aus Leistungen und Gegenleistungen des Bausparvertrages. Damit sind sie laut BGH keine von der Bausparkasse gesetzlich geschuldete Nebenleistung, sondern kalkulierter Teil der vertraglichen Hauptleistung.

Bei zinslosen Studienkrediten der KfW gestattet der BGH den Darlehenskassen der Studierendenwerke, Verwaltungskosten in Höhe von fünf Prozent zu erheben (Az. XI ZR 505/21).

Auch Auszahlungsabschläge bei Darlehen der KfW sind unter Umständen zulässig: wenn das Darlehen vor dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde und der zweckgebundenen Gewährung besonders günstiger Mittel zur Förderung wirtschaftspolitischer Ziele dient (Az. XI ZR 454/14).

Da es sich bei einem solchen KfW-Darlehen – im konkreten Fall ein Solarstromförderdarlehen – nicht um einen herkömmlichen Kredit, sondern um ein Darlehen aus subventionierten Mitteln der KfW handele, würden die Kläger dadurch nicht unangemessen benachteiligt. Auch bestehe durch die erhöhte Kommunikation mit der KfW im Rahmen der Prüfung der Fördervoraussetzungen ein größerer Bearbeitungsaufwand, der nicht allein im Interesse der Bank sei (Az. XI ZR 63/15). Bei nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossenen KfW-Darlehen ist der Auszahlungsabschlag jedoch unwirksam (Az. XI ZR 96/15).

Good to know

Kreditnehmer:innen haben nicht nur Anspruch auf die Erstattung zu Unrecht gezahlter Kreditbearbeitungsgebühren: Nach § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stehen ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszins für den zurückzuerstattenden Betrag zu.
Das liegt daran, dass es sich bei der Rückzahlung von unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren nach § 818 BGB um die Herausgabe einer unrechtmäßigen Bereicherung handelt – und diese muss auch den daraus gezogenen Nutzen umfassen.
Bei 1.000 Euro gezahlten Gebühren und einem Basiszinssatz von -0,88 Prozent könntest du also zusätzlich allein für das Jahr 2022 folgende Zinsen beanspruchen:
1.000 Euro x (-0,0088 + 0,0500) = 1.000 Euro x 0,0412 = 41,20 Euro

So lässt du dir deine Kreditbearbeitungsgebühren erstatten

Hast du festgestellt, dass bei einem deiner Kredite unzulässige Bearbeitungsgebühren erhoben wurden, kannst du sie zurückfordern. Allerdings gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren – das bedeutet, um Anspruch auf Erstattung der Kreditbearbeitungsgebühren zu haben, darf der Vertrag vor höchstens drei Jahren abgeschlossen worden sein.

Nun kannst du deine Ansprüche gegenüber dem Kreditgeber schriftlich geltend machen. In diesem Schreiben sollte folgendes enthalten sein:

Indem du den Brief als Einschreiben mit Rückschein verschickst, kannst du sicherstellen, dass der Kreditgeber ihn erhalten hat.

Erstattung trotz Verjährung?

Nach § 215 BGB können Kreditbearbeitungsgebühren trotz bereits abgelaufener Verjährungsfrist zurückgefordert werden. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind, dass der betreffende Kredit noch nicht getilgt ist und du ihn jederzeit zurückzahlen können musst. Unter diesen Umständen ist eine Aufrechnung der Bearbeitungsgebühren gegen die vollständige Darlehensrückzahlung möglich.

Unzulässige Bearbeitungsgebühren beim Kredit: Besser zurückfordern

Schon seit 2014 gelten die meisten Kreditbearbeitungsgebühren bis auf wenige Ausnahmen als rechtswidrig. Innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren kannst du vom Kreditgeber eine Rückzahlung inklusive angefallener Zinsen fordern. Aber auch nach Ablauf dieser Frist können die unzulässigen Bearbeitungsgebühren gegen die vollständige Darlehensrückzahlung aufgerechnet werden, sofern der Kredit noch nicht getilgt ist.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Sind Bearbeitungsgebühren bei Krediten rechtens?
Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs 2014 sind die meisten Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig.
Wie lange kann ich die Bearbeitungsgebühr zurückfordern?
Darlehensnehmer:innen können innerhalb einer Frist von drei Jahren unrechtmäßig gezahlte Kreditbearbeitungsgebühren zurückfordern.
Kann ich Bearbeitungsgebühren verlangen?
Die wenigsten Bearbeitungsgebühren für einen Kredit sind zulässig. Ausnahmen vom BGH-Urteil gelten für die Abschlussgebühren bei Bausparverträgen und für vor 2010 abgeschlossene Darlehen bei der KfW.

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