- Definition: Insolvenz
- Insolvenzverfahren: Ziel und Eröffnung
- Regel- vs. Verbraucherinsolvenzverfahren
- Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens
- Kosten eines Insolvenzverfahrens
- Insolvenzverfahren: Sanierungschancen und Gläubigerbefriedigung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition Insolvenz: Drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Gründe können Fehlinvestitionen, falsche Kalkulationen oder Marktveränderungen sein.
- Ziel eines Insolvenzverfahrens: Bestmögliche Zufriedenstellung aller Gläubiger durch gleichmäßige Befriedigung ihrer Forderungen.
- Regel- vs. Verbraucherinsolvenzverfahren: Regelinsolvenz betrifft Unternehmen und Selbstständige, Verbraucherinsolvenz Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit und ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern.
- Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens: Antrag auf Eröffnung, Prüfung durch Gericht/Gutachter, Bestellung des Insolvenzverwalters, Einberufung der Gläubigerversammlung und Abwicklung laufender Geschäfte.
- Kosten eines Insolvenzverfahrens: In der Regel circa 2.500 Euro für Gerichtskosten und Kosten für den Insolvenzverwalter sowie weitere Gebühren und Auslagen.
Definition: Insolvenz
Der Begriff Insolvenz stammt vom lateinischen Wort insolvens – zu Deutsch: nicht-lösend – und bezeichnet eine drohende Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Das bedeutet, dass Rückzahlungen, die mit einem oder mehreren Gläubigern vereinbart wurden, aktuell oder in naher Zukunft nicht mehr gezahlt beziehungsweise „nicht eingelöst“ werden können. Gründe für eine Insolvenz können sein:
- Fehlinvestition
- Falsche Kalkulation von Preisen und Produktionskosten
- Unzureichend abgesicherte Finanzierung
- Falsch eingeschätztes Geschäftsrisiko
- Mangelhafte Unternehmensorganisation
- Wirtschaftliche Krisen
- Marktveränderungen
Gemäß der in Deutschland geltenden Insolvenzverordnung, kurz InsO, muss einer der drei folgenden Eröffnungsgründe vorliegen, damit ein Unternehmen oder eine Person offiziell als insolvent gilt und ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird:
- Zahlungsunfähigkeit
- Drohende Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung
Eine Insolvenz beziehungsweise ein Insolvenzverfahren kann abgewendet werden, wenn Gläubiger bereit sind, Schulden zu erlassen, Zahlungsfristen zu verlängern oder Ratenzahlungen zu akzeptieren.
Quick-Info
Sowohl Regel- als auch Verbraucherinsolvenzverfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, dürfen infolge einer gesetzlichen Neuregelung nur noch höchstens 3 Jahre dauern. Davor galt für Insolvenzverfahren noch eine maximale Dauer von 6 Jahren.
Insolvenzverfahren: Ziel und Eröffnung
Alle Gläubiger bestmöglich zufriedenstellen ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens. Dabei gilt es vor allem, sämtliche Gläubiger gleichzubehandeln. Dies wird auch als Prinzip der Gläubigergleichbehandlung bezeichnet – par conditio creditorum.
Um die gleichmäßige Befriedigung von Gläubigern zu erreichen, kann eine Zerschlagung des insolventen Unternehmens erfolgen. Dabei wird das vorhandene Vermögen des Schuldners verwertet und der daraus entstandene Erlös auf die Gläubiger verteilt.
Alternativ kann eine Sanierung durchgeführt werden. Mit den daraus entstandenen Erträgen werden die Gläubiger befriedigt. Die Sanierung erfolgt entweder mittels Insolvenzplanverfahren, mit der das insolvente Unternehmen umgestaltet wird, oder mittels übertragener Sanierung, was einen Unternehmensverkauf bedeutet.
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist, dass ein entsprechender Antrag auf Verfahrenseröffnung bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht wird. Dieser Antrag kann entweder als Eigenantrag vom Schuldner selbst oder als Fremdantrag beispielsweise von Banken, Finanzämtern oder Geschäftspartnern gestellt werden.
Bei Unternehmen, die als juristische Personen gelten, etwa GmbH, Aktiengesellschaften und GmbH & Co. KG, sind Geschäftsführer:innen beziehungsweise gesetzliche Vertreter antragsberechtigt und zur Antragsstellung verpflichtet, wenn sie ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.
Insolvenzverschleppung
Geschäftsführer:innen, die die Zahlungsunfähigkeit ihres Unternehmens zu lange ignorieren oder sogar verschweigen, müssen mit einem Verfahren wegen Insolvenzverschleppung rechnen. Auch das zu späte Einreichen eines Eröffnungsantrags kann schwerwiegende Folgen haben, beispielsweise Geldstrafe oder Freiheitsentzug.
Quick-Info
Geschäftsführer:innen sind verpflichtet, den Eröffnungsantrag sofort zu stellen, wenn Sanierungsmaßnahmen ausgeschlossen sind. Besteht die Chance, das Unternehmen durch Sanierung zu retten, wird eine 3-Wochen-Frist gewährt, um entsprechende Maßnahmen zu prüfen.
Regel- vs. Verbraucherinsolvenzverfahren
Zu unterscheiden ist zwischen dem Regelinsolvenzverfahren und dem Verbraucherinsolvenzverfahren.
- Ein Verbraucherinsolvenzverfahren, das auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird, tritt bei allen natürlichen Personen ein, die keiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, und bei ehemaligen Selbstständigen mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen.
- Das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen alle Unternehmen – Gewerbetreibenden und Freiberufler:innen eingeschlossen.
Ablauf eines Regelinsolvenzverfahrens
Ein Regelinsolvenzverfahren läuft streng nach den rechtlichen Vorgaben der Insolvenzordnung ab:
- Antrag auf Verfahrenseröffnung: Liegt ein Insolvenzgrund vor, können Gläubiger oder Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen. Der Antrag wird von einem Insolvenzrichter oder einem Gutachter geprüft. Ein Gericht kann den Insolvenzantrag abweisen, wenn kein Eröffnungstatbestand – also Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – vorliegt und wenn die Insolvenzmasse die Kosten des Verfahrens nicht deckt.
- Bestellung des Insolvenzverwalters: Wird das Verfahren mit einem Eröffnungsbeschluss eröffnet, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter, der das Verfahren leitet und überwacht. Seine Aufgabe ist es zudem, Schuldenlast und Insolvenzmasse zu ermitteln.
- Einberufung der Gläubigerversammlung: Alle Gläubiger müssen sich innerhalb einer vorab festgelegten Frist, die zwischen zwei Wochen und drei Monaten liegt, melden und ihre Forderungen offenlegen. Die Entscheidung über die Begleichung der Schulden und eine eventuelle Sanierung wird im Rahmen einer Gläubigerversammlung getroffen.
- Abwicklung laufender Geschäfte und Vermögensverteilung: Abschließend erfolgt die Sichtung aller bestehenden Verträge und Verpflichtungen. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob Vertragsleistungen noch erbracht oder Verträge aufgelöst werden. Er verwertet und verteilt die Insolvenzmasse, zum Beispiel durch Verkauf oder Versteigerung von Betriebsausstattung. Der Erlös daraus fließt ebenfalls in die Insolvenzmasse ein. Nach ordnungsgemäßem Ablauf des Insolvenzverfahrens wird dieses aufgehoben.
Kosten eines Insolvenzverfahrens
Für ein Insolvenzverfahren fallen vor allem Gerichtskosten und Kosten für den Insolvenzverwalter an sowie weitere Gebühren und Auslagen, beispielsweise für Veröffentlichungen und Zustellungsgebühren. Die Kosten trägt in der Regel der Schuldner. Stellt ein Gläubiger den Insolvenzantrag, muss er die Gebühr für das Eröffnungsverfahren bezahlen.
In der Regel belaufen sich die Kosten des Verfahrens auf circa 2.500 Euro. Die konkrete Höhe hängt jedoch von der Art des Insolvenzverfahrens, der Zahl der Gläubiger und der Insolvenzmasse ab. Handelt es sich beim Schuldner um eine mittellose, natürliche Person, kann diese beantragen, dass ihr die Verfahrenskosten gestundet werden. Dann müssen die Verfahrenskosten erst nach Ende des Verfahrens beglichen werden.
Insolvenzverfahren: Sanierungschancen und Gläubigerbefriedigung
Kann ein Schuldner seine finanziellen Verpflichtungen nicht mehr bedienen, wird ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Zu unterscheiden ist zwischen dem Regelinsolvenzverfahren für Unternehmen und dem Verbraucherinsolvenzverfahren, das auch als Privatinsolvenz bezeichnet wird. Ziel beider Verfahren ist es, das noch vorhandene Vermögen des jeweiligen Schuldners gleichmäßig unter den Gläubigern zu verteilen und so deren Forderungen zu befriedigen. Der Antrag auf Verfahrenseröffnung erfolgt per Eigen- oder Fremdantrag beim zuständigen Insolvenzgericht.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?
Sowohl Regel- als auch Verbraucherinsolvenzverfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden, dürfen infolge einer gesetzlichen Neuregelung nur noch höchstens drei Jahre dauern. Davor galt für Insolvenzverfahren noch eine maximale Dauer von sechs Jahren.
Was sind die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?
Voraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist zunächst, dass ein Insolvenzgrund vorliegt, wie zum Beispiel Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Daraufhin muss ein Antrag auf Verfahrenseröffnung bei dem für Insolvenzsachen zuständigen Amtsgericht eingereicht wird. Dieser Antrag kann vom Schuldner selbst oder per Fremdantrag eingereicht werden.
Wie hoch sind die Kosten für ein Insolvenzverfahren?
Die Kosten für ein Insolvenzverfahren liegen in der Regel bei etwa 2.500 Euro. Wie hoch die Kosten letztlich ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Art des Insolvenzverfahrens, der Anzahl der Gläubiger und der Höhe der Insolvenzmasse. Die Kosten trägt in der Regel der Schuldner.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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