Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Grundpfandrecht: Ein Sicherungsrecht an einem Grundstück für Gläubiger:innen im Rahmen eines Immobilienkredits.
- Formen von Grundpfandrechten: Unterschieden wird zwischen der Grundschuld, der Hypothek und der Rentenschuld.
- Grundschuld: Die am meisten verbreitete Form des Grundpfandrechts. Sie dient zur Absicherung des Kredits zugunsten des Gläubigers.
- Hypothek: Hierbei überschreiben die Eigentümer:innen die Rechte am Grundstück an den Kreditgeber. Es gibt verschiedene Hypothekenformen wie Tilgungs-, Fest- und variable Hypothek.
- Rentenschuld: Eine kaum noch genutzte Sonderform der Grundschuld, bei der eine Geldrente zu wiederkehrenden Terminen gezahlt werden muss.
- Eigentümerwechsel und Löschung von Grundpfandrechten: Änderungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und müssen durch ein Notariat erfolgen. Eine Löschung ist erst möglich, wenn die Schuld beglichen ist.
Das Grundpfandrecht und seine Formen
Ein Grundpfandrecht ist ein sogenanntes dingliches Verwertungsrecht, also ein Sicherungsrecht an einem Grundstück für Gläubiger im Rahmen eines Immobilienkredits. Mit diesem Sicherungsrecht können sie ihre Forderungen gegenüber den Grundstückseigentümer:innen absichern und, sollten die vereinbarten Zahlungen nicht geleistet werden, zum Beispiel eine Zwangsversteigerung erwirken.
Im Zuge dieser Absicherung wird das Grundstück beziehungsweise die Immobilie mit Grundpfandrechten belastet. Dabei ist gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch, kurz BGB, zwischen drei verschiedenen Formen von Grundpfandrechten zu unterscheiden: der Grundschuld, der Hypothek und der Rentenschuld.
Die Grundschuld
Die Grundschuld ist die am meisten verbreitete Form eines Grundpfandrechts. Dabei einigen sich Kreditgeber und die Eigentümer:innen auf eine Kapitalsumme für das Grundstück, mit der der Immobilienkredit zugunsten des Gläubigers abgesichert wird.
Werden die Grundstückseigentümer:innen zahlungsunfähig, bevor der Kredit vollständig abbezahlt ist, kann die Bank ihre Forderungen eintreiben, indem sie etwa eine Zwangsvollstreckung einleitet.
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Die Hypothek
Wird ein Grundstück mittels einer Hypothek abgesichert, überschreiben die Eigentümer:innen die Rechte am Grundstück an den Kreditgeber. Die Höhe der Hypothek richtet sich dabei nach dem Wert des Objekts. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Hypothek abzuschließen:
- Tilgungshypothek: Vereinbarung jährlicher Beträge mit Tilgung in monatlichen Raten
- Festhypothek: vorab vereinbarte Gesamtlaufzeit und festgelegter Zinssatz
- Variable Hypothek: variabler Zinssatz entsprechend der Kapitalmarktentwicklungen
Die verschiedenen Hypothekenformen haben Vor- und Nachteile: Eine Festhypothek bietet etwa ein hohes Maß an Planungssicherheit. Eine variable Hypothek birgt das Risiko steigender Zinsen. Welche Hypothekenvariante sich für Kreditnehmer:innen am besten eignet, ist abhängig von ihrer Risikobereitschaft und ihrer finanziellen Situation.
Die Rentenschuld
Die Rentenschuld ist eine Sonderform der Grundschuld, die als Grundpfandrecht jedoch kaum noch genutzt wird. Mit der Rentenschuld erfolgt eine Grundstücksbelastung in Form einer Geldrente, die zu wiederkehrenden Terminen aus dem Grundstück bezahlt werden muss. Im Grundbuch wird ein bestimmter Betrag eingetragen, den die Eigentümer:innen zu zahlen haben, um die Rentenschuld abzulösen.
Eintragung, Löschung und Kosten von Grundpfandrechten
Alle Grundpfandrechte werden im Grundbuch festgehalten. Ein Grundbuch ist ein – teilweise öffentliches – Register, in dem sämtliche Eigentumsverhältnisse, Rechte und Belastungen von Grundstücken verzeichnet sind.
Eintragung von Grundpfandrechten
Die Eintragung ins Grundbuch wird von Notar:innen vorgenommen, Änderungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und müssen ebenso durch ein Notariat erfolgen, beispielsweise bei einem Eigentümerwechsel.
Löschung von Grundpfandrechten
Grundpfandrechte können nicht ohne Weiteres aus einem Grundbuch gelöscht werden. Sie bleiben so lange bestehen, bis die Schuldner:innen ihre Schuld beglichen haben. Erst dann ist eine Löschung möglich, für die eine Löschungsbewilligung des Kreditgebers erforderlich ist.
Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte sicherstellen, dass diese nicht noch mit Grundpfandrechten belastet ist und gegebenenfalls per Löschungsbewilligung festschreiben lassen, dass die Grundpfandrechte nicht mehr bestehen.
Kosten von Grundpfandrechten
Die Eintragung eines Grundpfandrechts, wie zum Beispiel einer Grundschuld, erfolgt im Rahmen einer Grundschuldbestellung, die mit Kosten verbunden ist. Um eine Grundschuld in ein Grundbuch eintragen zu lassen, fallen etwa ein Prozent des Kaufpreises an. Die Löschung einer Grundschuld wiederum hängt von der Höhe der Grundschuld ab: Grundbuchamt und Notariat erheben zusammen eine Gebühr in Höhe von etwa 0,2 Prozent der Grundschuldsumme.
Ausprägungen und Besonderheiten der Grundschuld
Bei der Grundschuld, der im Bankwesen am häufigsten genutzten Form der Grundpfandrechte, gibt es drei verschiedene Ausprägungen:
- Eine Sicherungsgrundschuld dient als Sicherheit für einen Bankkredit und ist die verbreitetste Form der Grundschuld. Im Rahmen des Sicherungsvertrags wird mit der sogenannten Zweckerklärung genau festgelegt, welche Forderungen gesichert werden sollen.
- Bei der Gesamtgrundschuld wird eine Schuld auf mehreren Grundstücken verteilt, die nicht dieselben Eigentümer:innen haben müssen. Durch die (Mit-)Belastung der anderen Grundstücke können die Kreditnehmer:innen eine höhere Darlehenssumme erhalten. Die Haftung für die Forderung liegt jedoch bei allen Grundstücken, der Gläubiger kann sich im Zweifelsfall aussuchen, welches Grundstück er zur Tilgung der Schulden verwertet.
- Eine Eigentümergrundschuld kann von den Eigentümer:innen ins Grundbuch eingetragen werden und steht damit auch den Eigentümer:innen selbst zu. Sie dient hauptsächlich dazu, einen Platz in der Rangordnung eines Grundbuchs zu sichern.
- Von einer Fremdgrundschuld wird gesprochen, wenn Grundstückseigentümer:innen eine Grundschuld zugunsten dritter Kreditnehmer:innen eintragen lassen. Ist der Kredit zurückgezahlt, wird aus der Fremdgrundschuld eine Eigentümergrundschuld.
Eine Grundschuld kann entweder als Eintrag in Abteilung III des Grundbuchs, also als Buchgrundschuld, oder als Briefgrundschuld geltend gemacht werden. Bei der Briefgrundschuld erhalten die Gläubiger zusätzlich einen Grundschuldbrief. Nur mit Besitz dieses Dokuments kann die damit verbundene Forderung geltend gemacht werden. Der Grundschuldbrief muss bei einer Übertragung der Grundschuld weitergegeben werden.
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Unterschiede zwischen Grundschuld und Hypothek
Grundschuld und Hypothek unterscheiden sich vor allem in der Flexibilität der Kredithöhe: Während eine Hypothek an das Darlehen selbst und seine Höhe gebunden ist, also an eine konkrete Forderung, können Eigentümer:innen mit einer Grundschuld theoretisch mehrere Forderungen bedienen.
Im Fall eines späteren Kredits ist dann kein neuer kostenpflichtiger Eintrag nötig: Die Grundschuld kann als Grundbucheintrag bestehen bleiben und als Sicherheit für künftige Kredite dienen. Eine Hypothek dagegen kann nach vollständiger Rückzahlung mittels Löschungsbewilligung lediglich in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt und nicht weiterverwendet werden.
Ohne Grundpfandrecht kein Kredit
Immobilienkreditnehmer:innen und -geber einigen sich auf ein Grundpfandrecht, das notariell im Grundbuch festgehalten wird. Es dient dem Kreditgeber als Darlehenssicherheit. Die gängigste Form des Grundpfandrechts ist die Grundschuld. Sie ist im Gegensatz zur Hypothek nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden, sondern kann nach der Tilgung im Grundbuch stehen bleiben und für weitere Kredite genutzt werden. Werden im Rahmen eines Grundpfandrechts vereinbarte Zahlungen nicht geleistet, haben die Gläubiger das Recht auf Zwangsversteigerung.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist ein Grundpfandrecht?
Ein Grundpfandrecht ist ein Sicherungsrecht – das sogenannte dingliche Verwertungsrecht – an einem Grundstück im Rahmen eines Immobilienkredits, mit dem ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber den Grundstückseigentümer:innen absichern kann. Erfüllen diese die vereinbarten Zahlungsleistungen nicht, hat der Kreditgeber das Recht, eine Zwangsversteigerung einzuleiten. Unterschieden wird zwischen drei verschiedenen Formen von Grundpfandrechten: Grundschuld, Hypothek und Rentenschuld. Die Grundschuld ist die verbreitetste Form.
Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
Eine Hypothek ist an eine konkrete Forderung gebunden, also an die Höhe des vereinbarten Darlehens. Mit einer Grundschuld können Eigentümer:innen dagegen mehrere Forderungen bedienen, wenn die Grundschuld im Grundbuch bestehen bleibt. Im Fall eines späteren Kredits ist dann kein neuer kostenpflichtiger Grundbucheintrag erforderlich.
Wie hoch sind die Kosten für Grundpfandrechte?
Sowohl die Eintragung eines Grundpfandrechts ins Grundbuch als auch die Löschung sind mit Kosten für die Grundschuldbestellung in einem Notariat sowie für die Eintragung in das Grundbuch verbunden. Um eine Grundschuld in ein Grundbuch eintragen zu lassen, fallen etwa ein Prozent des Kaufpreises an. Die Löschung einer Grundschuld wiederum hängt von der Höhe der Grundschuld ab: Grundbuchamt und Notariat erheben dafür zusammen eine Gebühr in Höhe von etwa 0,2 Prozent.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen