- Der private Darlehensvertrag
- Rechte der Darlehensnehmer:innen
- Pflichten von Darlehensnehmer:innen
- Darlehensvertrag: Das solltest du wissen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Privater Darlehensvertrag: Ein privater Darlehensvertrag wird oft für Finanzierungen genutzt. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in Schriftform vorliegen.
- Rechte der Darlehensnehmer:innen: Sie haben das Recht, jederzeit den aktuellen Tilgungsplan zu verlangen und unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen.
- Pflichten der Darlehensnehmer:innen: Sie müssen die vereinbarten Raten zurückzahlen, den Kreditgeber über Vermögensverhältnisse informieren und Änderungen wie einen Umzug mitteilen.
- Eigentum bei Immobilienfinanzierung: Bei einer Immobilienfinanzierung wechselt der Eigentumsanspruch mit der Eintragung im Grundbuch, unabhängig davon, wer im Darlehensvertrag steht.
Der private Darlehensvertrag
Für Finanzierungen nutzen Privatpersonen üblicherweise einen privaten Darlehensvertrag. Darlehensgeber ist für gewöhnlich eine Bank, die den Darlehensnehmer:innen eine im Darlehensvertrag festgelegte Geldsumme überlässt, bei einer Kfz- oder Baufinanzierung auch gebunden an einen bestimmten Finanzierungszweck.
Darlehensnehmer:innen können einzelne Personen sein. Auch zwei Personen – zum Beispiel ein Ehepaar – können gemeinsam einen Darlehensvertrag aufnehmen, beispielsweise einen Immobilienkredit.
Die Eheleute werden im Vertrag als Darlehensnehmer:in 1 und 2 betitelt und haften gesamtschuldnerisch. Wird also eine Person der beiden Darlehensnehmer:innen zahlungsunfähig, trägt die andere die komplette Schuldenlast.
Ein rechtskräftiger Darlehensvertrag muss einige Voraussetzungen erfüllen: Bereits vor Vertragsschluss müssen alle für den Kredit relevanten Informationen den Darlehensnehmer:innen zur Verfügung stehen, ebenso wie ein Vertragsentwurf und Erläuterungen zum Darlehensvertrag. Der Vertrag muss in Schriftform vorliegen und folgende Formerfordernisse enthalten:
- Name und Anschrift der Darlehensnehmer:innen
- Vertragsbedingungen, etwa die Kreditkonditionen
- Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien
- Widerrufsbelehrung
Achtung: Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt komplett, kann der Vertrag auch dann widerrufen werden, wenn die eigentliche Widerrufsfrist längst verstrichen ist.
Haben beide Parteien mit ihrer Unterschrift dem Vertragsinhalt zugestimmt, gilt der Vertrag als geschlossen. Wann genau die Darlehenssumme ausbezahlt wird und wie der Ratenplan über die vereinbarte Laufzeit des Vertrags aussieht, kannst du den Vertragsdetails entnehmen.
Good to know
Eine Person, die eine Immobilie über ein Darlehen finanziert, ist nicht automatisch Eigentümer:in der Immobilie: Der Eigentumsanspruch an einer Immobilie wechselt mit der Eintragung im
Grundbuch beim Notariat. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Personen, die als neue Eigentümer:innen ins Grundbuch eingetragen werden, auch im Darlehensvertrag stehen.
Rechte der Darlehensnehmer:innen
Als Darlehensnehmer:in darfst du jederzeit den aktuellen Tilgungsplan verlangen, der die bereits getilgten Schulden und dazu die noch zu zahlenden Beträge auflistet. Üblicherweise sind diese Beträge übersichtlich aufgeschlüsselt in Tilgung und Zinsen.
Hast du einen Darlehensvertrag mit festem Zinssatz und einer Sollzinsbindung über zehn Jahre abgeschlossen, hast du nach Ablauf dieser zehn Jahre ein Sonderkündigungsrecht: Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kannst du den Vertrag ganz oder teilweise kündigen.
Sinnvoll ist das beispielsweise, wenn die Zinsen nach Ablauf der zehn Jahre niedriger sind als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, du also einen neuen günstigeren Vertrag abschließen kannst.
Ist der Zinssatz deines Darlehens variabel, hast du sogar ein dauerhaftes Kündigungsrecht. Dementsprechend kannst du jederzeit kündigen, solange du die vorgesehene dreimonatige Kündigungsfrist einhältst.
Pflichten von Darlehensnehmer:innen
Stellt ein Darlehensgeber dir eine größere Summe Geld zur Verfügung, prüft er zuvor die Bonität, also ob du den Kredit samt anfallender Zinsen vollständig zurückzahlen kannst. Durch die Zinsen verdient der Darlehensgeber mit der Kreditvergabe Geld.
Deshalb musst du als Darlehensnehmer:in den Darlehensgeber wahrheitsgemäß über deine Vermögensverhältnisse informieren und gravierende Änderungen während der Vertragslaufzeit umgehend mitteilen. Du musst dich damit einverstanden erklären, dass eine Auskunft bei der Schufa über dich eingeholt wird. Zudem wird eine Legitimationsprüfung durchgeführt.
Natürlich bist du ebenso dazu verpflichtet, den gesamten Darlehensbetrag und die im Rahmen der Laufzeit angefallenen Zinsen zurückzuzahlen. Dazu wird bereits im Darlehensvertrag fixiert, in welcher Höhe die Zinsen prozentual fällig werden – und auch, wie hoch die monatlichen Raten und wie lang die gesamte Laufzeit sind.
Kommst du mit deinen Raten in Verzug, musst du zusätzlich Verzugszinsen zahlen. Sie liegen fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatz.
Darlehensvertrag: Das solltest du wissen
Darlehensnehmer:innen haben Rechte und Pflichten. Während die Pflichten darauf ausgelegt sind, den Darlehensgeber abzusichern, sorgen die Rechte der Darlehensnehmer:innen dafür, dass sie detailliert und korrekt informiert sind. Zudem können sie bei einer Baufinanzierung mit Sollzinsbindung von mehr als zehn Jahren den Darlehensvertrag über das Sonderkündigungsrecht unkompliziert kündigen, um von eventuell günstigeren Zinsen zu profitieren.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was bedeutet Darlehensnehmer:in 1 und 2?
Nehmen zwei Personen gemeinsam ein Darlehen auf, beispielsweise ein Ehepaar, werden diese im Darlehensvertrag als Darlehensnehmer:in 1 und 2 betitelt.
Wer ist der Darlehensgeber?
Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer:innen ein Darlehen zur Verfügung. Üblicherweise handelt es sich beim Darlehensgeber um eine Bank.
Wer wird bei Aufnahme einer Immobilienfinanzierung Eigentümer:in?
Wer eine Immobilie finanziert, wird nicht zwingend Eigentümer:in des Objekts: Entscheidend in Hinblick auf Eigentum ist beim Immobilienkauf nicht die Finanzierung, sondern die notarielle Eintragung ins Grundbuch. Nur im Grundbuch der Immobilie als Eigentümer:in eingetragene Personen sind auch Eigentümer:innen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen