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Das sind deine Rechte als Darlehensnehmer:in

Nimmst du ein Darlehen in Anspruch, musst du gewissen Pflichten nachkommen. Allerdings hast du auch gesetzlich festgelegte Rechte. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel.
Drei Personen sitzen am Tisch, eine davon zeigt mit einem Stift auf sein geöffnetes Laptop.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Viele Privatpersonen nehmen im Laufe ihres Lebens ein Darlehen auf – etwa um Wohneigentum, die neue Kücheneinrichtung, ein Auto oder die Hochzeitsfeier zu finanzieren. Nimmst du einen Kredit auf, hast du einige Pflichten, aber auch Rechte. Lies hier, welche das sind.
  1. Der private Darlehensvertrag
  2. Rechte der Darlehensnehmer:innen
  3. Darlehensnehmer:innen haben Pflichten
  4. Darlehensvertrag: Das musst du wissen
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Privater Darlehensvertrag: Ein privater Darlehensvertrag wird oft für Finanzierungen genutzt. Der Vertrag muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und in Schriftform vorliegen.
  • Rechte der Darlehensnehmer:innen: Du hast das Recht, jederzeit den aktuellen Tilgungsplan zu verlangen und unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht zu nutzen.
  • Pflichten der Darlehensnehmer:innen: Du musst den Kreditgeber wahrheitsgemäß über deine Vermögensverhältnisse informieren, Änderungen mitteilen und die vereinbarten Raten zurückzahlen.
  • Eigentum bei Immobilienfinanzierung: Bei einer Immobilienfinanzierung wechselt der Eigentumsanspruch mit der Eintragung im Grundbuch, unabhängig davon, wer im Darlehensvertrag steht.

Der private Darlehensvertrag

Für Finanzierungen nutzen Privatpersonen üblicherweise einen privaten Darlehensvertrag. Darlehensgeber ist für gewöhnlich eine Bank, die dir als Darlehensnehmer:in eine im Darlehensvertrag festgelegte Geldsumme überlässt, bei einer KfZ- oder Baufinanzierung auch gebunden an einen bestimmten Finanzierungszweck.

Darlehensnehmer:innen können einzelne Personen sein. Auch zwei Personen – zum Beispiel ein Ehepaar – können gemeinsam einen Darlehensvertrag aufnehmen, beispielsweise einen Immobilienkredit. Die Eheleute werden im Vertrag als Darlehensnehmer:in 1 und 2 betitelt und haften gesamtschuldnerisch. Wird also einer der beiden Darlehensnehmer:innen zahlungsunfähig, trägt die oder der andere die komplette Schuldenlast.

Ein rechtskräftiger Darlehensvertrag muss einige Voraussetzungen erfüllen: Bereits vor Vertragsschluss müssen alle für den Kredit relevanten Informationen den Darlehensnehmer:innen zur Verfügung stehen, ebenso wie ein Vertragsentwurf und Erläuterungen zum Darlehensvertrag. Der Vertrag muss in Schriftform vorliegen und folgende Formerfordernisse enthalten:

Achtung: Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt komplett, kannst du den Vertrag auch dann widerrufen, wenn die eigentliche Widerrufsfrist längst verstrichen ist.

Haben beide Parteien mit ihrer Unterschrift dem Vertragsinhalt zugestimmt, gilt der Vertrag als geschlossen. Wann genau die Darlehenssumme ausbezahlt wird und wie der Ratenplan über die vereinbarte Laufzeit des Vertrags aussieht, kannst du den Vertragsdetails entnehmen.

Good to know

Eine Person, die eine Immobilie über ein Darlehen finanziert, ist nicht automatisch Eigentümer:in der Immobilie: Der Eigentumsanspruch an einer Immobilie wechselt mit der Eintragung im Grundbuch beim Notariat. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Person, die als neue:r Eigentümer:in ins Grundbuch eingetragen ist, auch im Darlehensvertrag steht.

Rechte der Darlehensnehmer:innen

Als Darlehensnehmer:in darfst du jederzeit den aktuellen Tilgungsplan verlangen, der die bereits getilgten Schulden und dazu die noch zu zahlenden Beträge auflistet. Üblicherweise sind diese Beträge übersichtlich aufgeschlüsselt in Tilgung und Zinsen.

Hast du einen Darlehensvertrag mit festem Zinssatz und einer Sollzinsbindung über zehn Jahre abgeschlossen, hast du nach Ablauf dieser zehn Jahre ein Sonderkündigungsrecht: Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kannst du den Vertrag ganz oder teilweise kündigen. Sinnvoll ist das beispielsweise, wenn die Zinsen nach Ablauf der zehn Jahre niedriger sind als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, du also einen neuen günstigeren Vertrag abschließen kannst.

Ist der Zinssatz deines Darlehens variabel, hast du sogar ein dauerhaftes Kündigungsrecht. Dementsprechend kannst du jederzeit kündigen, solange du die vorgesehene dreimonatige Kündigungsfrist einhältst.

Darlehensnehmer:innen haben Pflichten

Stellt ein Darlehensgeber dir eine größere Summe Geld zur Verfügung, prüft er zuvor die Bonität, also ob du den Kredit samt anfallender Zinsen vollständig zurückzahlen kannst. Durch die Zinsen verdient der Darlehensgeber mit der Kreditvergabe Geld.

Deshalb musst du als Darlehensnehmer:in den Darlehensgeber wahrheitsgemäß über deine Vermögensverhältnisse informieren und gravierende Änderungen während der Vertragslaufzeit umgehend mitteilen. Du musst dich damit einverstanden erklären, dass eine Schufa-Auskunft über dich eingeholt wird. Zudem wird eine Legitimationsprüfung durchgeführt.

Natürlich bist du ebenso dazu verpflichtet, den gesamten Darlehensbetrag und die im Rahmen der Laufzeit angefallenen Zinsen zurückzuzahlen. Dazu wird bereits im Darlehensvertrag fixiert, in welcher Höhe die Zinsen prozentual fällig werden – und auch, wie hoch die monatlichen Raten und wie lang die gesamte Laufzeit sind.

Kommst du mit deinen Raten in Verzug, musst du zusätzlich Verzugszinsen zahlen. Sie liegen fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank festgelegten Basiszinssatz.

Darlehensvertrag: Das musst du wissen

Darlehensnehmer:innen haben Rechte und Pflichten. Während die Pflichten darauf ausgelegt sind, den Darlehensgeber abzusichern, sorgen die Rechte der Darlehensnehmer:innen dafür, dass sie detailliert und korrekt informiert sind. Zudem können sie bei einer Baufinanzierung mit Sollzinsbindung von über zehn Jahren den Darlehensvertrag über das Sonderkündigungsrecht unkompliziert schon nach zehn Jahren kündigen, um im Rahmen einer Umschuldung von dann günstigeren Zinsen zu profitieren.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was bedeutet Darlehensnehmer:in 1 und 2?
Nehmen zwei Personen gemeinsam ein Darlehen auf, beispielsweise ein Ehepaar, werden diese im Darlehensvertrag als Darlehensnehmer:in 1 und 2 betitelt.
Wer ist der Darlehensgeber?
Der Darlehensgeber stellt dem Darlehensnehmer:innen ein Darlehen zur Verfügung. Üblicherweise handelt es sich beim Darlehensgeber um eine Bank.
Wer wird bei Aufnahme einer Immobilienfinanzierung Eigentümer:in?
Wer eine Immobilie finanziert, wird nicht zwingend Eigentümer:in des Objekts: Entscheidend in Hinblick auf Eigentum ist beim Immobilienkauf nicht die Finanzierung, sondern die notarielle Eintragung ins Grundbuch. Nur im Grundbuch der Immobilie als Eigentümer:in eingetragene Personen sind auch Eigentümer:innen.

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*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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