Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Baunebenkosten: Zusätzliche Kosten, die beim Kauf eines Grundstücks oder beim Bau einer Immobilie anfallen. Dazu zählen Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Maklerprovision.
- Höhe der Baunebenkosten: Diese variieren je nach Bundesland und können zusätzliche Kosten zwischen 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises verursachen. Weitere Kosten entstehen für Genehmigungen, Erschließung und Gutachten.
- Baunebenkosten in den verschiedenen Phasen: Sie fallen bereits beim Grundstückskauf an und können während der Bauvorbereitung, der eigentlichen Bauphase sowie nach dem Hausbau auftreten.
- Tipps für Bauherr:innen: Die Baunebenkosten von Anfang an einplanen und mindestens fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises als Reserve berechnen. Es besteht Einsparpotenzial durch privaten Grundstückskauf ohne Makler:in oder Eigenleistung beim Bau.
Was sind die Baunebenkosten?
Erwirbst du ein Grundstück oder baust du ein Haus, sind die Kosten dafür von vornherein bekannt und kalkulierbar. Nicht sofort ersichtlich sind hingegen die sogenannten Baunebenkosten – also die Kosten, die zusätzlich zum Grundstückskauf oder Immobilienbau anfallen. Zu den Baunebenkosten zählen auch die Erwerbsnebenkosten. Diese umfassen die Grunderwerbssteuer, Notarkosten und Grundbucheintrag sowie die Maklerprovision.
Erst zusammen mit den Baunebenkosten ergeben sich für Käufer:innen und Bauherr:innen die fest zu entrichtenden Gesamtkosten. Die Baunebenkosten sind im Rahmen der Finanzierung eines Bauprojekts unbedingt zu berücksichtigen, denn sie machen einen nicht zu vernachlässigenden Teil aus.
Die Höhe der Baunebenkosten
Zur Höhe der Baunebenkosten lässt sich keine pauschale Angabe machen. Allein die Erwerbsnebenkosten fallen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch aus, da beispielsweise Bayern eine niedrigere Grunderwerbssteuer erhebt, als Baden-Württemberg oder Thüringen. Für die Erwerbsnebenkosten können daher je nach Bundesland zusätzliche Kosten zwischen 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises anfallen.
Hinzu kommen alle weiteren Baunebenkosten, etwa für Genehmigungen, Erschließung und Gutachten. Sie hängen in erster Linie vom Kauf- beziehungsweise Baupreis ab und können ebenfalls stark variieren.
Diese Zusatzkosten müssen Verbraucher:innen bei ihrem Bau- oder Kaufvorhaben einkalkulieren, um eine realistische Aufstellung der Gesamtkosten zu erhalten und das Risiko finanzieller Schwierigkeiten zu vermeiden.
Baunebenkosten von Baubeginn bis Fertigstellung
Im Falle eines Hausbaus können Baunebenkosten bereits im Zuge des Grundstückskaufs, im Anschluss daran während der Bauvorbereitung, in der eigentlichen Bauphase sowie noch nach dem Hausbau anfallen. Wir zeigen auf, welche Baunebenkosten sich in den einzelnen Phasen für Bauherr:innen ergeben können.
Erwerbsnebenkosten beim Grundstückskauf
Vor dem Hausbau ist bereits beim Grundstückskauf mit den folgenden Nebenkosten – Berechnungsgrundlage für die Höhe ist jeweils der Kaufpreis – zu rechnen:
- Maklergebühren: 4 bis 7 Prozent, Prozentsatz variiert je nach Region
- Kosten für Eintrag ins Grundbuch: rund 0,5 Prozent
- Notarkosten: Ca. 1,5 Prozent Geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotGK)
- Grunderwerbssteuer: je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Baunebenkosten in der Bauvorbereitung
Bevor mit dem Hausbau begonnen werden kann, müssen diverse Genehmigungen eingeholt werden, zudem sind gegebenenfalls Vorarbeiten am Grundstück durchzuführen. Dabei können Kosten für folgende Punkte anfallen:
- Einholen der Baugenehmigung
- Grundstückserschließung: Anschluss an die Kanalisation, Frischwasserzufuhr, Strom- und Gasnetz, Telefonleitungen, Kabelfernsehen
- Aushub für Bodenplatte und Entsorgung des Aushubs
- Baumfäll-, Vermessungs- und Abrissarbeiten
- Fachleute für Prüfstatik und Bodengutachten
Baunebenkosten in der Bauphase
In der eigentlichen Bauphase können daraufhin weitere Baunebenkosten anfallen, etwa für:
- Versicherungen wie Bauherrenhaftpflicht-, Feuerrohbau-, Wohngebäude- und Bauleistungsversicherung
- Bauzeitzinsen, also Zinsen, die für den bereits in Anspruch genommenen Teil des Darlehens anfallen
- Baubegleitung, beispielsweise durch Architekt:innen, Bauleiter:innen oder sonstige Bausachverständige
Baunebenkosten nach dem Hausbau
Nicht im Kaufpreis enthalten und somit ebenfalls Teil der Baunebenkosten sind schließlich die folgenden Posten, die nach Fertigstellung des eigentlichen Hausbaus zu Buche schlagen können:
- Außenanlagen wie Terrasse, Gartenanlagen, Zäune
- Innenausbau
Kosten im Rahmen der Baufinanzierung
Abgesehen von den Bau- beziehungsweise Erwerbsnebenkosten in den genannten vier Phasen vom Grundstückskauf bis zur Hausfertigstellung können weitere Kosten im Rahmen des Immobilienkredits anfallen, zum Beispiel für:
Tipps für Bauherr:innen zu Baunebenkosten
Welche Baunebenkosten anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie können in der Höhe variieren und sind für Bauherr:innen nicht immer gleich ersichtlich. Doch hast du die Posten von Anfang an im Blick und kalkulierst sie in die Finanzierung des Bauprojekts ein, schützt du dich vor späteren bösen Überraschungen.
Bauherr:innen sind außerdem gut beraten, wenn sie mindestens fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises als Reserve einberechnen, da während der Bauphase kurzfristig ein finanzieller Mehrbedarf auftreten kann. Ein solcher Geldpuffer kann ungeplanten Kosten decken. Es gilt: Kosten lieber zu hoch als zu niedrig ansetzen.
Quick-Tipp
Rund um die Bau- und Erwerbsnebenkosten gibt es Einsparpotenzial, etwa durch:
- Privater Grundstückskauf ohne Makler:in, so entfällt die Maklercourtage
- Preisvergleich bei Versicherungen
- Handwerkliche Eigenleistung – oder begabte Familienmitglieder oder Bekannte für zum Beispiel die Elektrizität oder Außenanlagen
Bau- und Erwerbsnebenkosten unbedingt einkalkulieren
Ob Grundstückskauf oder Bauprojekt – die Bau- und Erwerbsnebenkosten werden häufig nicht oder nicht in ausreichendem Umfang bei der Planung und Finanzierung berücksichtigt. Dabei machen sie einen beachtlichen Teil der Gesamtkosten aus. Bauherr:innen sind gut beraten, sich vorab gründlich mit den verschiedenen Kosten auseinanderzusetzen und eine Übersicht über die jeweiligen Posten zu erstellen – von der Grunderwerbssteuer im Zuge des Grundstückskaufs bis hin zu den Kosten für Außenanlagen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wo können Verbraucher:innen bei den Bau- und Erwerbsnebenkosten sparen?
Nebenkosten können gesenkt werden, indem beispielsweise der Grundstückskauf ohne Makler:in abgewickelt und dadurch die Maklercourtage gespart wird, indem verschiedene Versicherungen miteinander verglichen und – soweit möglich – Eigenleistung beim Bau eingebracht werden. Um kurzfristige, unvorhergesehene Kosten leichter decken zu können, ist ratsam, von vornherein eine finanzielle Reserve von fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises einzuplanen.
Was umfassen die Baunebenkosten?
Die Baunebenkosten machen einen beträchtlichen Teil der Gesamtkosten für einen Grundstückskauf oder Hausbau aus und können in allen Phasen eines Bauprojekts anfallen. Sie umfassen die Erwerbsnebenkosten wie die Grunderwerbssteuer und Maklergebühren, Kosten für Genehmigungen, Grundstückserschließung und Bodenarbeiten. Auch nach dem eigentlichen Hausbau können weitere Baunebenkosten entstehen, etwa für die Außenanlagen.
Wie hoch sind die Baunebenkosten?
Im Rahmen der Finanzierung eines Bauprojekts sollten die Baunebenkosten nicht zu knapp kalkuliert werden. Allein auf die Erwerbsnebenkosten, also die Kosten für Grundbucheintrag, Notar und Makler, entfallen 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Wie hoch darüber hinaus die Kosten für alle weiteren Baunebenkosten ausfallen, hängt stark von den individuellen Bedürfnissen und Vorstellungen sowie der Beschaffenheit des Grundstücks ab.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
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- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen