- Was ist die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus?
- Welche Ziele hat die Wohnungsbauförderung?
- Deutschlandweite Wohnungsbauförderung über die KfW
- Wohnungsbauförderung auf Länderebene
- Öffentliche Förderung: Gut für den Wohnungsbau
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
- Öffentliche Förderung des Wohnungsbaus: Unterstützt Hausbesitzer:innen und Bauherr:innen beim Erwerb, Neubau oder der Modernisierung von Wohnraum.
- Ziele der Wohnungsbauförderung: Förderung von Energieeffizienz, barrierefreiem und altersgerechtem Wohnen sowie Unterstützung für Familien.
- KfW-Wohnungsbauförderung: Bietet Immobilienförderungen als Förderkredit und Zuschuss an. Besonders bekannt ist das KfW-Wohneigentumsprogramm.
- Länderebene: Es gibt auch regionale Förderprogramme in den einzelnen Bundesländern, wie z.B. "Wohnen mit Kind" in Baden-Württemberg oder das bayerische Wohnungsbauprogramm.
- Vorteile der öffentlichen Förderung: Sie erhöht das Angebot an preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum und verfolgt städtebauliche sowie ökologische Ziele.
Was ist die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus?
Über die öffentliche Förderung des Wohnungsbaus bekommen Hausbesitzer:innen und Bauherr:innen Geld aus Steuermitteln. Diese Beträge unterstützen den Erwerb, Neubau oder die Modernisierung von Wohnraum. Privatleute, aber auch Bauunternehmen oder Kommunen können Fördermittel beantragen und diese als einmaligen Zuschuss oder auch als Darlehen mit günstigen Zinsen erhalten.
Dabei gibt es nicht nur deutschlandweite Wohnbauförderungen, sondern auch regionale Förderungen auf Länderebene. Als Förderbank ist besonders die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, bekannt: Sie vergibt KfW-Darlehen und Zuschüsse an Eigenheimbesitzer:innen und Bauherr:innen.
Welche Ziele hat die Wohnungsbauförderung?
Bund und Länder möchten mit der öffentlichen Förderung des Wohnungsbaus vor allem Maßnahmen zur Energieeffizienz unterstützen sowie Umbauten zu barrierefreiem, altersgerechtem Wohnen. Auch soll besonders Zielgruppen wie Familien durch die Wohnungsbauförderung geholfen werden.
Die Städte und Kommunen, die die Förderung unterstützen, möchten als Wohnort attraktiv werden. Durch die Förderung von Neubaugegenden können sie gezielt familienfreundliche Ortsteile schaffen, was wiederum zu einem wirtschaftlichen Aufschwung des Gebiets führen soll.
Deutschlandweite Wohnungsbauförderung über die KfW
Die KfW, Deutschlands Kreditanstalt für Wiederaufbau, bietet verschiedene Immobilienförderungen als Förderkredit und Zuschuss an. Im Gegensatz zu den Zuschüssen müssen die Förderkredite zwar zurückgezahlt werden, abhängig vom jeweiligen Förderprogramm sind Tilgungszuschüsse möglich, die den zurückzuzahlenden Betrag reduzieren.
KfW-Wohneigentumsprogramm
Zu den KfW-Förderkrediten zählt das Wohneigentumsprogramm. Damit kannst du eine Förderkreditsumme von bis zu 100.000 Euro erhalten, wenn du eine Immobilie bauen oder kaufen und anschließend selbst darin wohnen möchtest.
Beim Kauf können Kaufpreis und -nebenkosten sowie Kosten für Umbau, Modernisierung und Instandsetzung gefördert werden. Baust du selbst neu, sind Grundstückskosten, Baukosten und -nebenkosten sowie die Kosten für Außenanlagen förderfähig.
Weitere KfW-Förderungen und -Zuschüsse
Außerdem gibt es bei der KfW die Bundesförderung für effiziente Gebäude in Form eines Wohngebäudekredits. Hier sind für jede Wohneinheit eines Effizienzhauses bis zu 150.000 Euro Kreditsumme für Sanierung, Neubau und Kauf möglich.
Auch erneuerbare Energien sowie Barriere Reduzierung und altersgerechtes Wohnen werden mit Förderkrediten und Investitionszuschüssen unterstützt. Zusätzlich hat die KfW mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Baukindergeld bis 2022 Alleinerziehenden und Familien mit Kindern geholfen: Pro Kind gab es einen Zuschuss von 12.000 Euro beim Kauf oder Bau eines Eigenheims.
Good to know
Abhängig von der Art der Wohnungsbauförderung sind oft bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu zählen beispielsweise Einkommensgrenzen oder eine gewisse Menge an Eigenkapital. Darüber hinaus werden regionale Förderungen nur für Projekte innerhalb des Bereichs vergeben, aus dem die Steuermittel stammen.
Wohnungsbauförderung auf Länderebene
In den einzelnen Bundesländern gibt es zahlreiche regionale Förderprogramme für den Wohnungsbau. Im Folgenden sind einige davon beispielhaft aufgelistet.
- Baden-Württemberg: Das Programm „Wohnen mit Kind“ hilft Familien mit mindestens einem Kind bei der Immobilienfinanzierung. Für kinderlose Familien gibt es die „Eigentumsförderung Z 15-Darlehen“.
- Bayern: Mit dem bayerischen Wohnungsbauprogramm wird der Bau und Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum gefördert. Außerdem gibt es Kinderzuschüsse in Höhe von 5.000 Euro pro Kind.
- Berlin: Die Modernisierung von Wohnraum durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz fördert die Investitionsbank Berlin mit einem Darlehen.
- Brandenburg: Das Land Brandenburg fördert private Haushalte bei der Anschaffung, dem Neubau und dem Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum durch die Wohnungsbauförderung „Wohneigentum – Erwerb, Neubau und Ausbau“.
- Bremen: Bremen bietet einen Eigenheimzuschuss für Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, wenn sie selbstgenutztes Wohneigentum kaufen oder bauen. Zudem gibt es einen Modernisierungszuschuss für Wärmeschutzmaßnahmen.
- Hamburg: Die Wohnungsbauförderung im Konstantdarlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank fördert beim Immobilienkauf sowohl Kaufpreis und -nebenkosten als auch eventuelle Modernisierungskosten mit bis zu 50 Prozent. Daneben gibt es ein Zuschussprogramm für barrierefreien Umbau, das sich mit anderen Förderungen kombinieren lässt.
- Hessen: In Hessen werden mit dem „Hessen-Darlehen Neubau“ Bauvorhaben von künftigen Bauherr:innen unterstützt, die sich ohne finanzielle Hilfe keine Immobilie leisten könnten.
- Mecklenburg-Vorpommern: Mit dem Darlehensprogramm zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum gewährt Mecklenburg-Vorpommern Bauherr:innen Darlehen für bauliche Modernisierungsmaßnahmen an Miet- und Genossenschaftswohnungen.
- Niedersachsen: In Niedersachsen gibt es eine Wohnungsbauförderung für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum. Zudem wird der Neubau oder die Änderung von Gebäuden zu Mietwohnungen durch die allgemeine Mietwohnraumförderung unterstützt.
- Nordrhein-Westfalen: Die NRW Bank fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohnraum mit einer Eigentumsförderung. Auch Sanierung und Modernisierung werden gefördert.
- Rheinland-Pfalz: Rheinland-Pfalz fördert ebenfalls Kauf, Bau und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung.
- Saarland: Bei der Saarländischen Wohnungsbauförderung wird der Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt.
- Sachsen: Familien mit minderjährigen Kindern werden in Sachsen von der Wohnungsbauförderung „Familienwohnen“ beim Kauf oder Neubau von selbstgenutztem Wohnraum unterstützt.
- Sachsen-Anhalt: Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet sowohl ein Förderdarlehen als auch ein Wohneigentumsprogramm, die den Bau und Erwerb von Wohneigentum unterstützen.
- Schleswig-Holstein: Auch in Schleswig-Holstein gibt es eine Wohnungsbauförderung der Investitionsbank als Ergänzung zur Baufinanzierung bei Bau oder Kauf einer Immobilie. Dazu kommt eine soziale Wohnungsbauförderung für Haushalte mit Kindern und/oder schwerbehinderten Personen, die für Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum genutzt werden kann.
- Thüringen: Neben Familiendarlehen für Neubauten oder Wohnraumkäufe durch (künftige) Bewohner von Gemeinden, die zum Stadtumbau Ost gehören, bietet Thüringen Förderungen für altersgerechtes Bauen sowie energieeffiziente Neu- und Umbauten.
Quick-Info
Auch der soziale Wohnungsbau zählt zum öffentlich geförderten Wohnungsbau. Dabei werden preiswerte Mietwohnungen für Personen zur Verfügung gestellt, die beispielsweise aufgrund zu geringen Einkommens besondere Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt haben.
Öffentliche Förderung: Gut für den Wohnungsbau
Über die öffentlichen Förderprogramme für den Wohnungsbau erhalten deutsche Bürger:innen nicht nur finanzielle Zuschüsse und zinsgünstige Kredite und Darlehen für den Neubau und Kauf von Wohnraum. Auch Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen und höhere Energieeffizienz werden über Förderbanken wie die KfW oder regionale Maßnahmen auf Länderebene gefördert. Das soll das Angebot an preisgünstigem und bedarfsgerechtem Wohnraum erhöhen und verfolgt städtebauliche und ökologische Ziele, etwa zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist öffentlich geförderter Wohnraum?
Öffentlich geförderter Wohnraum sind Wohnungen und Häuser, deren Bau durch öffentliche Mittel finanziert wird.
Was ist eine Wohnungsbauförderung?
Eine Wohnungsbauförderung wird über öffentliche Mittel finanziert. Mit ihr werden die Kosten von Kauf, Bau und Sanierung von Immobilien gesenkt. Dadurch soll eine angemessene Wohnraumversorgung gewährleistet werden.
Wie funktioniert öffentlich geförderter Wohnungsbau?
Im Rahmen der öffentlichen Förderung unterstützen der Staat oder die Länder den Wohnungsbau, indem sie Investoren oder Bauträgern Darlehen oder Zuschüsse gewähren.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
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- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.