- Vorteile bei Immobilienschenkungen
- Schenkung mit Auflagen
- Ablauf der Schenkung
- Schenkungssteuer bei Immobilien
- Kosten bei der Schenkung
- Immobilienschenkung: Kann sinnvolle Methode sein
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Steuern sparen: Wer zu Lebzeiten Immobilien verschenkt, kann dadurch die Steuerlast für die beschenkten Personen reduzieren oder ganz vermeiden.
- Auflagen möglich: Zur Absicherung lassen sich zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht oder ein Nießbrauch vereinbaren.
- Notarielle Beurkundung: Eine Immobilienschenkung sollte immer durch einen Schenkungsvertrag bei einem Notariat erfolgen.
Vorteile bei Immobilienschenkungen
Die Schenkung einer Immobilie findet besonders häufig innerhalb der Familie statt, wenn Eltern oder Großeltern ihren Kindern oder Enkeln noch zu Lebzeiten Wohneigentum übertragen möchten. Deshalb wird in diesem Zusammenhang häufig von vorweggenommener Erbfolge gesprochen.
Es gibt einige wesentliche Vorteile bei diesem Ansatz:
- Steuerliches Sparpotenzial: Bei der Schenkungssteuer gelten die gleichen Steuersätze wie bei der Erbschaftssteuer und die gleichen Freibeträge. Die Freibeträge können alle zehn Jahre ausgeschöpft werden. Fangen Immobilieneigentümer:innen rechtzeitig an, das Eigentum über aufgeteilte Schenkungen zu übertragen, können sie Steuern vermeiden oder möglichst gering halten.
- Entscheidungsfreiheit: Schenkende verlassen sich nicht auf die gesetzliche Erbfolge, sondern entscheiden selbst, an wen sie ihre Immobilie weitergeben wollen.
- Klarheit schaffen: Wer den Verbleib der Immobilie noch zu Lebzeiten regelt, beugt späteren Streitigkeiten unter den Erb:innen vor.
Neben diesen Vorteilen ist aber zu bedenken, dass die Schenkung einer Immobilie ein weitreichender Schritt ist und sorgfältig überlegt werden sollte. Es kann sinnvoll sein, sich rechtlich abzusichern, zum Beispiel für den Fall, dass sich Schenkende und Beschenkte zerstreiten.
Schenkung mit Auflagen
Im Normalfall kann die beschenkte Person nach der Schenkung frei über die Immobilie verfügen. Also zum Beispiel das Haus oder die Eigentumswohnung verkaufen, vermieten, weiterverschenken oder die schenkende Person zwingen, auszuziehen. Auch wenn das zwischenmenschliche Verhältnis aktuell gut ist, fühlen sich viele Eigentümer:innen unwohl damit, die Kontrolle komplett aufzugeben.
Deshalb ist es möglich, im Schenkungsvertrag bestimmte Auflagen festzuhalten. Ein lebenslanges Wohnrecht für die Schenker:innen sichert ihnen die Möglichkeit, die Immobilie weiter zu bewohnen. Wird ein Nießbrauch vereinbart, haben sie weiter das Nutzungsrecht und können sich zum Beispiel für eine Vermietung entscheiden und die Erträge daraus erhalten. Beide Rechte werden im Grundbuch festgehalten.
Eine weitere mögliche Auflage ist eine Verpflichtung zur Pflege. So können schenkende Personen sicherstellen, dass ihre beschenkten Angehörigen sich später um sie kümmern werden.
Quick-Info
Es ist möglich, bei einer Schenkung festzulegen, dass sie unter bestimmten Umständen wieder an die schenkende Person zurückfällt. Dafür wird in den Schenkungsvertrag eine sogenannte Rückfallklausel vereinbart.
Zum Beispiel lässt sich dadurch definieren, dass die Schenkung im Todesfall der beschenkten Person nicht an deren Erb:innen fällt, sondern zurück an die schenkende Person. Im Fall einer
Privatinsolvenz können Schenker:innen durch eine solche Klausel ihre Immobilie zurückerhalten, wenn sie darauf angewiesen sind.
Ablauf der Schenkung
Wenn Eigentümer:innen ihr Immobilien verschenken möchten, geschieht das über einen Schenkungsvertrag bei einem Notariat. Es ist ratsam, sich Vorfeld von den Notar:innen zur Gestaltung des Vertrags beraten zu lassen und alle aufkommenden Fragen zu klären.
Nach Unterzeichnung des Vertrags werden die beschenkten Personen als neue Eigentümer:innen im Grundbuch eingetragen. Damit ist die Schenkung vollzogen.
Schenkungssteuer bei Immobilien
Wenn Eigentümer:innen ihre Immobilien schenken möchten, tun sie das oft in Etappen, um die Steuer zu reduzieren, die die beschenkte Person zahlen müsste. Eine Schenkungssteuer fällt nur an, wenn der Wert der Immobilie den für die beschenkte Person geltenden Freibetrag übersteigt. Lediglich auf den Teil des Wertes, der den Freibetrag überschreitet, fällt Schenkungssteuer an.
Die Höhe der Steuer richtet sich wie die Freibeträge nach dem Verwandtschaftsgrad und nach der Höhe des Schenkungswertes. Je höher der Wert der Schenkung und je entfernter der Grad der Verwandtschaft, desto höher ist der Prozentsatz, der zu zahlen ist.
Gut zu wissen: Beide Elternteile haben einen Freibetrag von 400.000 Euro bei Schenkungen an ihr Kind. Verschenken sie eine Immobilie, die sie gemeinsam besitzen, kann diese also bis zu 800.000 Euro wert sein, ohne dass Schenkungssteuer zu zahlen ist.
Das zuständige Finanzamt ermittelt den Wert der Immobilie, zum Beispiel per Ertragswertverfahren, und legt anschließend die Schenkungssteuer fest. Weil aber zum Beispiel eine renovierungsbedürftige Immobilie manchmal zu hoch bewertet wird, ist es empfehlenswert, ein Sachverständigengutachten einzuholen, an dem das Finanzamt sich orientieren kann.
Wenn Wohnrecht oder Nießbrauch im Schenkungsvertrag festgelegt werden, mindert das den Wert der Schenkung und damit auch die Höhe der Schenkungssteuer.
Besonders interessant an einer Schenkung ist die Möglichkeit, alle zehn Jahre wieder die vollen Freibeträge auszunutzen und dadurch insgesamt Schenkungs- und Erbschaftssteuer zu reduzieren oder ganz zu vermeiden.
Good to know
Die Freibeträge bei Schenkungen innerhalb der Familie liegen bei 500.000 Euro für Ehegatten, 400.000 Euro für Kinder und 200.000 Euro für Enkelkinder. Bis zu diesen Beträgen fällt keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an. Bei Geschwistern, älteren Verwandten wie Eltern oder Großeltern, entfernteren Verwandten und Personen außerhalb der Familie beträgt der Freibetrag 20.000 Euro.
Kosten bei der Schenkung
Bei der Schenkung fallen Notarkosten an, die sich zum Teil am Wert der Immobilie orientieren. Außerdem entstehen Gebühren für die Eintragung der beschenkten Person im Grundbuch. Falls ein Gutachten zur Wertermittlung gewünscht wird, muss dieses ebenfalls bezahlt werden.
Grunderwerbssteuer ist bei einer Schenkung zwischen in gerader Linie verwandten Personen nicht zu zahlen. Doch findet die Schenkung zwischen Geschwistern oder weiter entfernt verwandten Personen statt, müssen die beschenkten Personen Grunderwerbssteuer zahlen.
Immobilienschenkung: Kann sinnvolle Methode sein
Immobilien zu Lebzeiten zu verschenken, ergibt aus steuerlicher Sicht häufig Sinn. Denn die geltenden Freibeträge bei Erbschafts- und Schenkungssteuer können alle zehn Jahre wieder ausgeschöpft werden. Wenn Schenkungen über einen langen Zeitraum aufgeteilt werden, können Steuerzahlungen für die erhaltene Immobilie oft ganz umgangen werden.
Die Schenkung sollte immer notariell beurkundet werden und kann durch Auflagen wie Nießbrauch oder ein lebenslanges Wohnrecht oder durch eine Rückfallklausel abgesichert werden.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was kostet die Schenkung einer Immobilie?
Bei einer Immobilienschenkung fallen Notarkosten sowie Kosten für die Eintragung ins Grundbuch an. Eventuell kommt außerdem Schenkungssteuer hinzu, falls der Freibetrag überschritten wurde.
Was ist bei der Schenkung von Immobilien zu beachten?
Immobilien sollten immer über einen notariell beurkundeten Schenkungsvertrag übertragen werden. Haben Schenkende und Beschenkte bei der Übertragung stets den Wert der Immobilie und die geltenden Freibeträge im Blick, können Schenkungssteuern gespart werden.
Welche Nachteile hat eine Schenkung?
Ein Risiko bei Schenkungen ist, dass das Geschenk, zum Beispiel eine Immobilie, im Normalfall nicht zurückgeholt werden kann und für die schenkende Person verloren ist. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich mit Auflagen und einer Rückfallklausel abzusichern.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
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Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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