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So kannst du deinen Bausparvertrag ohne Kosten auflösen

Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Kündigung eines Bausparvertrags? Wir stellen Szenarien vor.
Handwerker installiert Solarmodule auf einem Hausdach
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Mit einem Bausparvertrag sparst du langfristig kleine Beträge und bekommst später neben dem Ersparten und Zinsen einen zinsgünstigen Kredit von der Bausparkasse. Was aber, wenn und du vorzeitig aus deinem Vertrag aussteigen und an dein Guthaben kommen willst? Das ist kein Problem, wenn du die Kündigungsfristen einhältst. In einigen Fällen drohen jedoch finanzielle Nachteile, zum Beispiel bei staatlich geförderten Verträgen. Hier erfährst du alles über die Kündigungsmöglichkeiten und wie du Zusatzkosten vermeidest.
  1. Die Kündigungsmöglichkeiten beim Bausparvertrag
  2. Lohnt es sich, einen Bausparvertrag zu kündigen?
  3. So kommst du früher an das Geld aus dem Bausparvertrag
  4. Kündigung eines Bausparvertrags gut abwägen
  5. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Bausparvertrag Kündigung: In der Ansparphase kannst du deinen Bausparvertrag jederzeit ohne Kosten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auflösen. In der Zuteilungsphase gelten keine Kündigungsfristen. Ein Bauspardarlehen kannst du jederzeit ohne zusätzliche Kosten kündigen.
  • Vorzeitige Auflösung: Bei einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags können finanzielle Nachteile entstehen, wie das Verlieren von Bonuszinsen oder die Nichterstattung von Abschlussgebühren.
  • Alternativen zur Kündigung: Möglichkeiten sind eine Einmalzahlung, die Teilung des Bausparvertrags, Senkung der Bausparsumme, Abtretung an eine andere Person oder Verkauf an einen Finanzdienstleister.
  • Kündigungsschreiben: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte Angaben wie Name und Anschrift der Bausparer:innen, Vertragsnummer, Auszahlungskonto und Datum enthalten.

Die Kündigungsmöglichkeiten beim Bausparvertrag

Bei einem Bausparvertrag vereinbarst du eine feste Bausparsumme, von der du einen Teil selbst ansparst und den anderen Teil beim Erreichen des Sparziels als Darlehen ausgezahlt bekommst. Wenn du vorzeitig an dein Geld kommen möchtest, ist das meist kein Problem. Je nachdem, in welcher Phase sich ein Bausparvertrag befindet, gelten jedoch unterschiedliche Kündigungsmodalitäten.

Und diese sind abhängig von der Phase, in der sich dein Bausparvertrag befindet. Es gibt drei Phasen:

Kündigen in der Ansparphase

Die Ansparphase läuft, solange du regelmäßig Beiträge auf ein Bausparkonto einzahlst. In dieser Zeit kannst du einen Bausparvertrag jederzeit ohne Kosten unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auflösen. Die Bausparkasse zahlt das Sparguthaben inklusive der bis dahin erwirtschafteten Zinsen aus. Der Anspruch auf das zinsgünstige Bauspardarlehen geht damit jedoch verloren. Die Kündigungsfrist beträgt je nach Bausparkasse zwischen drei und sechs Monaten.

Benötigst du das Guthaben schneller, ist eine Auszahlung auch vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich. Die Bausparkasse verlangt bei einer fristlosen Kündigung jedoch einen Auszahlungsabschlag zwischen 0,5 und ein Prozent deines Bausparguthabens. Diese wird für jeden Monat fällig, den du das Geld früher als bei einer ordentlichen Kündigung brauchst. Hast du beispielsweise 5.000 Euro angespart und möchtest die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einhalten, müsstest du 150 Euro Strafgebühr bezahlen, also ein Prozent von 5.000 Euro für jeden Monat.

Kündigen in der Zuteilungsphase

Sobald du dein Sparziel – das liegt je nach Tarif zwischen 40 und 50 Prozent der Bausparsumme – erreicht hast, ist die Ansparphase abgeschlossen. Dein Vertrag ist jetzt zuteilungsreif und du kannst entscheiden, ob du Guthaben und Darlehen abrufst oder weiter in den Vertrag einzahlst. In der Zuteilungsphase gelten keine Kündigungsfristen. Du kannst deinen Bausparvertrag jederzeit kostenfrei auflösen und dir dein Sparguthaben inklusive der Zinsen auszahlen lassen.

Kündigen in der Darlehensphase

Wenn du dir die Bausparsumme, also dein angespartes Kapital und das Bauspardarlehen, auszahlen lässt, beginnt die Auszahlungs- oder Darlehensphase. Jetzt sparst du nicht mehr, sondern zahlst deinen Kredit mit regelmäßigen Raten ab. Ein Bauspardarlehen kannst du – im Gegensatz zur Baufinanzierung – jederzeit ohne zusätzliche Kosten kündigen beziehungsweise umschulden oder ablösen.

Quick-Info

Manchmal kommt es vor, dass Bausparkassen ihre Verträge kündigen, obwohl die Bausparer:innen den Vertrag mit attraktiven Zinsen lieber weiterführen möchten. Wenn die Kapitalmarktzinsen stark gesunken sind, werden solche Altverträge für die Bausparkassen teuer. Die hohen Zinskosten können sie mit den neuen, niedrig verzinsten Kreditverträgen dann nicht mehr gegenfinanzieren. Kündigen dürfen die Bausparkassen einen Vertrag aber nur unter zwei Bedingungen:
  • Wenn die Bausparsumme bereits erreicht wurde
  • Wenn mehr als zehn Jahre seit der Zuteilungsreife vergangen sind
Dann hat die Bausparkasse ein Recht auf Kündigung und kann das Guthaben inklusive der Sparzinsen zurückzahlen. Dabei muss sie eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten.

Lohnt es sich, einen Bausparvertrag zu kündigen?

Ob es sich lohnt, einen Bausparvertrag vorzeitig aufzulösen, ist im Einzelfall sorgfältig abzuwiegen. Selbst wenn kein Auszahlungsabschlag berechnet wurde, können finanzielle Nachteile entstehen:

Bausparen - trotz Niedrigzinsphase immer noch attraktiv

Natürlich besteht immer die Möglichkeit, einen Bausparvertrag zu kündigen. Die jüngste Welle an Gerichtsurteilen zeigte jedoch, dass viele Bausparer:innen das gar nicht wollten. Aufgrund der historisch niedrigen, teilweise sogar negativen Zinsen, fühlten sich diese mit ihren alten Verträgen, die noch drei oder vier Prozent Guthabenzinsen einbrachten, ausgesprochen wohl.

Für die Bausparkassen war dies ein gefährliches Modell, da sie sich nicht mehr zu diesen Konditionen refinanzieren konnten. Aus einer sprudelnden Geldquelle wurde ein Zuschussgeschäft.

Bausparen ist übrigens nicht nur in Deutschland populär. Wer dachte, Bausparen sei typisch deutsch und eigentlich eine schwäbische Erfindung, der irrt. Schauen wir zunächst auf die „Popularitätsskala“ beim Bausparen:

10035 In diesen Ländern wird fürs Eigenheim gespart_734

Basis: 1.000-5.100 Befragte (18-64 Jahre) je Land; erhoben in drei Wellen von Feb 2020 - Mrz 2021 Quelle: Statista Global Consumer Survey

Quelle: statista.de

Österreich liegt einsam mit großem Vorsprung an der Spitze der  „Bausparländer“.

Und noch ein Fakt, der vermutlich verblüffend ist. Das erste Dokument, welches den Bauspargedanken und Spargemeinschaften erwähnt, stammt aus dem dritten Jahrhundert vor Christus aus China während der Han-Dynastie. Die Gründung der ersten neuzeitlichen Bausparkasse erfolgte im Jahr 1775 in Birmingham und wurde von dort in die Welt, auch nach Brasilien, getragen.

Good to know

Wird ein Bausparvertrag in der Ansparphase beziehungsweise vor Ablauf von sieben Jahren gekündigt, geht der Anspruch auf Wohnungsbauprämie verloren. Prämienunschädlich ist eine vorzeitige Auflösung nur in Ausnahmefällen:
  • Unverzügliche Verwendung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken – das gilt nur bei vor 2009 abgeschlossenen Verträgen
  • Ein:e Ehepartner:in verstirbt
  • Arbeitslosigkeit länger als ein Jahr
  • Sparer:in ist bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre

So kommst du früher an das Geld aus dem Bausparvertrag

Wenn du das Vermögen aus deinem Bausparvertrag früher benötigst, gibt es folgende Alternativen zur Kündigung:

So kündigst du deinen Bausparvertrag

Hast du dich doch für eine Kündigung entschieden, musst du diese in Schriftform einreichen. Du kannst dafür ein vorgefertigtes Formular deiner Bausparkasse benutzen oder formloses Schreiben verfassen. Das Schreiben sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

Die Kündigungsfrist beginnt, wenn das Schreiben bei der Bausparkasse eingeht. Um ganz sicherzugehen, dass du dein Geld erhältst, empfiehlt es sich, dieses als Einschreiben zu versenden. Üblicherweise bittest du zudem um eine Bestätigung, zu welchem Termin die Auszahlung erfolgt.

Kündigung eines Bausparvertrags gut abwägen

Bausparverträge können mit einer überschaubaren Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Kosten für die vorzeitige Verfügung fallen nur an, wenn du ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist an dein Geld willst. Am einfachsten ist die Verfügung nach Ablauf der Ansparphase, denn wenn ein Vertrag zuteilungsreif ist, müssen Bausparer:innen keine Fristen mehr einhalten. Vorsicht ist jedoch bei staatlich geförderten Verträgen geboten: Bei Kündigung vor Ablauf von sieben Jahren verfällt in den meisten Fällen der Anspruch auf Wohnungsbauprämie oder Arbeitnehmersparzulage.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Kann ich meinen Bausparvertrag jederzeit auflösen?
Ein Bausparvertrag kann in der Ansparphase jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Hältst du diese nicht ein, kann die Bausparkasse einen Abschlag auf die Auszahlung vornehmen. Ist der Vertrag zuteilungsreif, sind keine Fristen mehr zu beachten. Auch die Ablösung des Kredits in der Darlehensphase ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Was tun, wenn der Bausparvertrag gekündigt wird?
Bausparkassen dürfen einen Bausparvertrag frühestens zehn Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife kündigen. Ist dies nicht der Fall, kannst du Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Ist die Kündigung rechtens, bekommst du das Guthaben inklusive Zinsen ausgezahlt und kannst eine andere Anlagemöglichkeit suchen.
Was kostet es, einen Bausparvertrag zu kündigen?
Kosten für die Kündigung fallen nur an, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Dann verlangt die Bausparkasse für jeden Monat, den sie vor Ablauf der Kündigungsfrist auszahlt, eine Gebühr bis zu einem Prozent des Bausparguthabens. Zudem können finanzielle Nachteile entstehen, da Abschlussgebühren nicht erstattet werden, Bonuszinsen verfallen oder der Anspruch auf staatliche Förderung erlischt.

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  • Business Gold Card
    Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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