- Baukredit früher ablösen ohne Zusatzkosten
- Vorzeitige Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung
- Kündigung im Einvernehmen mit der Bank
- Baufinanzierung vorzeitig ablösen nur unter bestimmten Bedingungen
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Baukredit früher ablösen: Du kannst deinen Baukredit ohne Zusatzkosten nach zehn Jahren oder bei formellen Vertragsfehlern vorzeitig ablösen.
- Vorzeitige Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung: Bei berechtigtem Interesse, wie dem Verkauf deiner Immobilie, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
- Kündigung im Einvernehmen mit der Bank: Manchmal kannst du mit der Bank Vertragsänderungen vereinbaren, um den Baukredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen.
- Baufinanzierung vorzeitig ablösen unter bestimmten Bedingungen: Ohne Kosten ist dies nur zum Ende der Zinsbindung oder nach zehn Jahren möglich. Andernfalls kann die Bank auf Fortführung des Vertrags bestehen.
Baukredit früher ablösen ohne Zusatzkosten
Mit einer Baufinanzierung gehen Kreditnehmer:innen eine langfristige Verpflichtung gegenüber ihrem Kreditgeber ein. Auch bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung haben sie nur wenige Möglichkeiten, vor Ablauf der Zinsbindung aus ihrem Vertrag auszusteigen. Natürlich darf auch die Bank den Darlehensvertrag nicht einfach kündigen.
Innerhalb der Zinsbindungsfrist kannst du einen Baukredit nur in zwei Fällen problemlos früher ablösen:
- Bei Sonderkündigung nach zehn Jahren
- Im Fall von formellen Vertragsfehlern oder einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
Über diese beiden Fälle hinaus ist die Bank nur in Ausnahmefällen verpflichtet, Kreditnehmer:innen vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen. Tut sie es doch, hat sie Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist ein Sonderkündigungsrecht für alle langlaufenden Darlehen verankert. Es eröffnet Kreditnehmer:innen die Möglichkeit, ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig aus dem Baufinanzierungsvertrag zu kommen.
Gemäß § 489 BGB können Kreditnehmer:innen ihre Baufinanzierung ab zehn Jahren nach Vollauszahlung ihres Darlehens mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Das ist vor allem für Verträge mit einer längeren Zinsbindungsfrist interessant. Selbst wenn du eine Sollzinsbindung von 15 oder 30 Jahren vereinbart hast, kannst du deinen Baukredit nach 10,5 Jahren ohne Zusatzkosten zurückzahlen oder umschulden.
Vertrag aufgrund von Vertragsfehlern auflösen
Banken müssen beim Abschluss eines Kreditvertrags umfassende Aufklärungspflichten zu den Rechten und Pflichten von Kreditnehmer:innen und den Vertragsdetails erfüllen. Unvollständige, unverständliche oder rechtlich falsche Angaben sind angreifbar und können dazu führen, dass du deinen Vertrag vorzeitig und ohne Vorfälligkeitsentschädigung auflösen kannst.
Eine häufige Fehlerquelle sind fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Aber auch andere Vertragsformulierungen können unzulässig sein oder Mängel aufweisen. Dies gilt jedoch nur für Verträge, die nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Du benötigst in der Regel anwaltliche Unterstützung, um deinen Vertrag zu prüfen und deine Ansprüche durchzusetzen.
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Vorzeitige Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung
Wenn die Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht nach BGB nicht gegeben sind, muss die Bank Kreditnehmer:innen nur dann aus dem Vertrag entlassen, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen und sechs Monate seit der vollständigen Auszahlung des Kredits vergangen sind. Aber: Selbst wenn die Bank mit der Kündigung einverstanden ist, darf sie eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn
- du deine Immobilie verkaufst oder
- du dein Darlehen zu einer anderen Bank umschulden musst, weil deine Bank einer Erhöhung der Kreditsumme nicht zustimmt.
In allen anderen Fällen ist die Bank nicht verpflichtet, einer vorzeitigen Rückzahlung zuzustimmen. Der Tod eines Darlehensnehmers oder einer Darlehensnehmerin, Arbeitslosigkeit oder ein Erbe, mit dem der Kredit zurückgezahlt werden kann, gelten nicht als berechtigtes Interesse. Oft finden sich dann andere einvernehmliche Lösungen.
Quick-Tipp
Banken dürfen die Vorfälligkeitsentschädigung für den Baukredit auf verschiedene Art und Weise berechnen. Sie ist anders als bei Verbraucherkrediten nicht gedeckelt, darf aber nicht sittenwidrig sein. Auch ein Bearbeitungsentgelt ist beispielsweise zulässig. Kommt dir die Angabe deiner Bank zu hoch vor, kannst du sie von Verbraucherzentralen oder von spezialisierten Anwält:innen gegen eine Gebühr prüfen lassen.
Verkauf der Immobilie
Der häufigste Grund dafür, dass Kreditnehmer:innen ihren Baukredit früher ablösen wollen, ist der Verkauf ihrer Immobilie. Egal ob zur Gewinnerzielung, wegen einer Trennung oder einer beruflichen Veränderung: Die Bank muss in diesem Fall einer vorzeitigen Kündigung zustimmen. Sie darf aber dennoch eine Vorfälligkeitsentschädigung von dir verlangen.
Änderung der Beleihung
Wenn du deine Kreditsumme erhöhen oder mit deiner Immobilie ein weiteres Darlehen besichern willst und deine finanzierende Bank dem nicht zustimmt, ist eine vorzeitige Kündigung ebenfalls möglich. Die Bank darf aber auch hier eine Vorfälligkeitsentschädigung von dir verlangen.
Umschulden aus anderen Gründen
Banken können Kreditnehmer:innen auch aus anderen Gründen aus ihrer Finanzierung entlassen und einer vorzeitigen Kündigung zustimmen. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Wenn du zum Beispiel einen günstigeren Baukredit bei einer anderen Bank bekommst und umschulden willst, kann die Bank eine vorzeitige Kündigung auch ablehnen. Wenn sie dich doch früher aus deinem Vertrag entlässt, ist sie berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung sowie zusätzliche Ausgleichszahlungen zu verlangen.
Good to know
Wenn die Zinsbindung deines Baukredits ausläuft, kannst du deinen Darlehensvertrag problemlos beenden. Kreditinstitute dürfen dann keine Entschädigungszahlungen verlangen. Dann kannst du ohne Zusatzkosten umschulden oder zurückzahlen. Zum Ende der Sollzinsbindung muss deine Bank also auch einen Wechsel zur Konkurrenz akzeptieren.
Kündigung im Einvernehmen mit der Bank
Manchmal kannst du mit deiner Bank Vertragsänderungen für eine Baufinanzierung vereinbaren, obwohl keine rechtliche Kündigungsmöglichkeit besteht. Gute Chancen hast du immer dann, wenn der Bank kein finanzieller Schaden daraus entsteht.
In diesen Fällen kann die Bank von einer Entschädigung bei vorzeitiger Kündigung absehen:
Höhere Darlehenssumme: Wenn du deinen aktuellen Baukredit durch ein neues Darlehen mit einer höheren Summe bei derselben Bank ablöst, sieht diese meist von einer Vorfälligkeitsentschädigung ab.
Anderes Objekt: Wenn du deine Immobilie verkaufst, von dem Geld eine neue Immobilie erwirbst und diese bei derselben Bank finanzierst, kannst du das alte Darlehen in der Regel ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen.
Schuldnertausch: Wenn jemand anderes an deiner Stelle in den Kreditvertrag eintritt und die Bank dem Wechsel zustimmt, musst du oft keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn du deine Immobilie verkaufst und die Käufer:innen deinen Kredit weiterführen oder du nach einer Trennung alleinige:r Kreditnehmer:in bist. Damit das funktioniert, müssen die neuen Schuldner:innen mindestens über die gleiche Bonität verfügen.
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Baufinanzierung vorzeitig ablösen nur unter bestimmten Bedingungen
In den meisten Fällen ist es nicht ohne weiteres möglich, einen Baukredit vorzeitig zurückzuzahlen. Ohne Kosten kannst du deinen Vertrag nur zum Ende der Zinsbindung oder mit dem gesetzlichen Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren auflösen. Während der Zinsbindung muss deine Bank dich nur aus dem Vertrag entlassen, wenn du berechtigte Gründe nachweist, zum Beispiel den Verkauf deiner Immobilie. Eine Vorfälligkeitsentschädigung darf sie dennoch berechnen. Andernfalls dürfen Banken eine vorzeitige Kündigung sogar ablehnen und auf die Fortführung des Vertrags bestehen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Kann ich einen Baukredit vorzeitig kündigen?
Eine Baufinanzierung kannst du immer nach Ablauf von zehn Jahren (ab Vollauszahlung) oder zum Ablauf der Zinsbindung ohne Kosten kündigen. Darüber hinaus muss eine Bank einer vorzeitigen Kündigung nur bei berechtigtem Interesse zustimmen. Vorfälligkeitsentschädigung darf sie dennoch verlangen.
Was passiert, wenn man einen Kredit früher ablöst?
Wenn du einen Kredit vorzeitig ablöst, musst du in der Regel der Bank für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung zahlen. Ratenkredite kannst du jederzeit vorzeitig zurückzahlen, bei Baufinanzierungen ist das nur mit einem Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren möglich, oder wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Sonst kann die Bank die Kündigung auch ablehnen.
Wie kommt man vorzeitig aus einem Hauskredit?
Bei Baufinanzierungen sind Kreditgeber nicht verpflichtet, dich vor Ablauf der Zinsbindungsfrist aus dem Vertrag zu entlassen. Nach Ablauf von zehn Jahren hast du jedoch ein Sonderkündigungsrecht. Darüber hinaus hast du nur bei berechtigtem Interesse das Recht, vorzeitig aus deinem Vertrag auszusteigen. Die Bank kann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich für die entgangenen Zinsen verlangen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 6.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 120 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen