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- Das sind gesetzliche Zahlungsmittel
- Euro als gesetzliches Zahlungsmittel
- Merkmale gesetzlicher Zahlungsmittel
- Was gilt für Fremdwährungen?
- Vorgaben für ausländische Zahlungsmittel
- Sonstige Zahlungsmittel
- Keine Volkswirtschaft ohne gesetzliche Zahlungsmittel
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
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- Gesetzliche Zahlungsmittel: Zählbare, einheitliche und übertragbare Wertträger, die im Zahlungsverkehr von Staaten genutzt werden.
- Euro als gesetzliches Zahlungsmittel: In 20 EU-Ländern sind Euroscheine und Euromünzen gesetzliches Zahlungsmittel. Die Geldpolitik wird von den nationalen Notenbanken und der EZB reguliert.
- Fremdwährungen in Deutschland: Es ist erlaubt, Fremdwährungskonten zu führen und Geschäfte in offiziellen Fremdwährungen zu vereinbaren. Auch Kryptowährungen wie Bitcoin dürfen verwendet werden.
- Vorgaben für ausländische Zahlungsmittel: Anschaffung und Veräußerung von Beträgen in einer Fremdwährung fallen unter das private Veräußerungsgeschäft. Gewinne sind steuerfrei, wenn sie unter 600 Euro im Kalenderjahr liegen.
- Sonstige Zahlungsmittel: Bargeldlose Alternativen wie Überweisungen, Girokarten oder digitales Bezahlen mit VPay oder Apple Pay sowie Kryptowährungen wie Bitcoin gehören dazu.
Das sind gesetzliche Zahlungsmittel
Als gesetzliche Zahlungsmittel werden zählbare, einheitliche und übertragbare Wertträger bezeichnet, die im Zahlungsverkehr von Staaten genutzt werden. Diese Definition bezieht sich auf Münzen und Banknoten einer Landeswährung, deren Ausgabe von einer nationalen Zentralbank reguliert wird und die einem gesetzlichen Annahmezwang unterliegen.
Umgekehrt unterliegen Währungen, die in einem Staat nicht als gesetzliche Zahlungsmittel zugelassen sind, nicht dem jeweiligen staatlichen Währungsrecht.
Euro als gesetzliches Zahlungsmittel
In 20 Ländern der Europäischen Union (EU) sind Euroscheine und Euromünzen gesetzliches Zahlungsmittel. Diese Staaten bilden die Eurozone beziehungsweise das Euro-Währungsgebiet, mit dem Euro als einzigem gesetzlichen Zahlungsmittel.
Reguliert wird die Geldpolitik in der Eurozone von den nationalen Notenbanken sowie der Europäischen Zentralbank (EZB). Gemeinsam mit der EU-Kommission hat die EZB den rechtlichen Status des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel definiert – und zwar gleich zweimal:
- Für Eurobanknoten in Artikel 128 Absatz 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
- Für Euromünzen in Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98 (Verordnung der Europäischen Gemeinschaft)
Hierzulande bestimmt § 14 Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG), dass Eurobanknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland sind. Für Euromünzen gilt Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 974/98.
Kurz erklärt
Die Europäische Zentralbank, kurz EZB, ist die Zentralbank der 20 Mitgliedsländer der Eurozone. Sie wurde im Jahr 1998 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Seit dem Jahr 2019 steht die Französin Christine Lagarde der EZB als Präsidentin vor.
Hauptaufgabe der EZB ist es, für die Stabilität des Euros zu sorgen. Zugleich ist Europas wichtigste Notenbank maßgeblich dafür, die Inflationsrate im Euroraum niedrig zu halten. Als wichtiges Werkzeug dafür dient ihr die Zinspolitik über den Leitzins. Das ist der Zinssatz, zu dem sich Banken bei der EZB Geld leihen können.
Merkmale gesetzlicher Zahlungsmittel
Das grundlegende Merkmal gesetzlicher Zahlungsmittel ist ihre Herausgabe und Regulierung durch eine nationalstaatliche Notenbank. In Deutschland ist dafür die Deutsche Bundesbank verantwortlich.
Darüber hinaus kennzeichnen sich gesetzliche Zahlungsmittel als zählbare, einheitliche und übertragbare Wertträger, die im Zahlungsverkehr von Staaten in Umlauf sind.
Was gilt für Fremdwährungen?
Generell ist es in Deutschland erlaubt, Fremdwährungskonten zu führen und damit Verbindlichkeiten in anderen Währungen als dem Euro einzugehen – so steht es im Euro-Einführungsgesetz vom 1. Januar 1999.
Es können folglich auch Geschäfte in anderen offiziellen Fremdwährungen vereinbart werden. Dazu zählen etwa Geschäfte in US-Dollar, Schweizer Franken oder Pfund Sterling.
Darüber hinaus dürfen beteiligte Parteien in der Eurozone auch von privaten Unternehmen ausgegebenes Geld verwenden. Zum Beispiel virtuelle Währungen wie Bitcoin.
Vorgaben für ausländische Zahlungsmittel
Die Anschaffung und Veräußerung (Umtausch) von Beträgen, beispielsweise in einer Fremdwährung, fällt unter das private Veräußerungsgeschäft, was durch § 23 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt ist.
Ein solches Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung der Fremdwährung nicht mehr als ein Jahr liegt. Erzielen Verbraucher:innen mit Beträgen aus Fremdwährungen innerhalb eines Jahres Einkünfte, erhöht sich der Zeitraum von einem Jahr auf zehn Jahre.
Wichtig dabei: Laut § 23 Absatz 3 EStG sind Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit Fremdwährungen steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr unter 600 Euro liegt. Umgekehrt dürfen Verluste nur bis zur Höhe des Gewinns ausgeglichen werden.
Good to know: Bitcoin als gesetzliches Zahlungsmittel
Den Anfang machte El Salvador, als es im September 2021 den Bitcoin offiziell als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptierte. Im April 2022 folgte die Zentralafrikanische Republik.
Derzeit ebnet auch Panama den Weg dafür, dass Bitcoin zum gesetzlichen Zahlungsmittel wird. Basis dafür bildet das sogenannte Crypto Law, welches das mittelamerikanische Land kompatibel machen soll für Blockchain, Digitalwirtschaft und Krypto-Assets.
Panamas Krypto-Gesetz sieht vor, dass jeder Händler Bitcoin annehmen muss. Und wie in El Salvador sollen bald in Panama Steuern in Bitcoin gezahlt werden können.
Sonstige Zahlungsmittel
Sonstige Zahlungsmittel sind bargeldlose Zahlungsmittel, die zwei Voraussetzungen erfüllen müssen: Ihr Anspruch auf Geld muss verbrieft sein und sie müssen sich in Umlauf befinden.
Zu sonstigen Zahlungsmitteln zählen unter anderem:
- Buchgeld wie Überweisungen, Schecks und Lastschriften
- Geldersatzmittel wie Girokarte (Girocard), Kreditkarte oder Prepaidkarte
- Geldnahe Wertzeichen wie Briefmarken, Gutscheine oder Schuldscheine
- Digitales Bezahlen mit VPay, Giropay, Amazon Payment oder Apple Pay
- Kryptowährungen wie Bitcoin, Algorand oder Uniswap
Keine Volkswirtschaft ohne gesetzliche Zahlungsmittel
Gesetzliche Zahlungsmittel garantieren den Menschen eines Landes die finanzielle Teilhabe an der Gesellschaft. Zudem sind sie notwendig für eine funktionierende Volkswirtschaft. Dafür müssen Münzen und Banknoten einer Währung der Öffentlichkeit jederzeit zur Verfügung stehen. Das zu gewährleisten, ist Aufgabe nationaler Notenbanken. Zwar gibt es einzelne Staaten, in denen auch Kryptowährungen als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt sind. Jedoch sehen Expert:innen darin eher den Versuch, die strenge Regulierung des Finanzmarktes zu umgehen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist das gesetzliche Zahlungsmittel?
Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist ein zählbarer, einheitlicher und übertragbarer Wertträger, der im Zahlungsverkehr von Staaten in Umlauf ist. Konkret handelt es sich um Bargeld in Form von Münzen und Banknoten einer Landeswährung, deren Ausgabe von der jeweiligen nationalen Zentralbank reguliert wird. In Deutschland ist das einzige zugelassene gesetzliche Zahlungsmittel die Euro-Währung.
Was gibt es für Zahlungsmittel?
Neben den Münzen und Banknoten der Landeswährungen als gesetzliche Zahlungsmittel gibt es noch sonstige Zahlungsmittel. Zu diesen bargeldlosen Zahlungsmitteln gehören etwa Buchgeld in Form von Überweisungen, Schecks und Lastschriften, Geldersatzmittel wie die Giro- oder Kreditkarte, geldnahe Wertzeichen wie Briefmarken und Gutscheine, digitales Bezahlen via Giropay oder Apple Pay sowie bargeldlose Kryptowährungen wie Bitcoin.
Was ist das grundsätzliche Merkmal gesetzlicher Zahlungsmittel?
Das grundsätzliche Merkmal gesetzlicher Zahlungsmittel ist ihre Herausgabe und Regulierung durch die jeweilige nationalstaatliche Notenbank. Darüber hinaus kennzeichnen sich gesetzliche Zahlungsmittel als zählbare, einheitliche und übertragbare Wertträger, die im Zahlungsverkehr von Staaten in Umlauf sind.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
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