- Wer braucht ein gemeinsames Girokonto?
- Für den geteilten Alltag: Das Oder-Konto
- Zustimmung erforderlich: Das Und-Konto
- Und-Konten für Vereine, Erb:innen und im Todesfall
- Giro-, Und-, Oder-Konto: Nützlich für bestimmte Zwecke
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Gemeinschaftskonten sind praktisch: Sie sind nützlich für Personen, die gemeinsam Geld verwalten müssen, wie Erbengemeinschaften, Vereine oder zusammenwohnende Paare und WGs.
- Oder-Konto: Bei diesem Girokonto können Kontoinhaber:innen unabhängig voneinander agieren. Es ist besonders geeignet für Menschen, die sich gegenseitig vertrauen.
- Kreditkarten: American Express bietet verschiedene Kreditkarten für unterschiedliche Finanz- und Lebenssituationen an.
- Und-Konto: Bei diesem Gemeinschaftskonto müssen alle Kontoinhaber:innen jeder Transaktion zustimmen. Es eignet sich besonders in Situationen, in denen Missbrauch vermieden werden soll.
- Vereinskonto: Eingetragene Vereine in Deutschland müssen ein eigenes Konto haben. Dieses kann als Und-Konto geführt werden, um Missbrauch zu vermeiden.
- Erbengemeinschaften und Und-Konten: In solchen Fällen sind Und-Konten praktisch zur gemeinsamen Verwaltung eines Nachlasses.
Wer braucht ein gemeinsames Girokonto?
Ein Girokonto als Gemeinschaftskonto ist für alle Personen praktisch, die eine gewisse Geldsumme für einen bestimmten Zweck verwalten. Zum Beispiel Erbengemeinschaften, Vereine oder zusammenwohnende Paare oder Wohngemeinschaften, die sich die Miete und laufende Kosten oder das Bezahlen beim Einkaufen teilen.
Welche Art von Gemeinschaftskonto für die konkrete Situation am besten ist, hängt davon ab, wer Transaktionen auf dem Konto zustimmen muss – und wer haftet, falls etwas schiefläuft.
Für den geteilten Alltag: Das Oder-Konto
Am häufigsten werden Gemeinschaftskonten von Paaren und WGs genutzt, die die geteilten Haushaltskosten für Miete oder Lebensmittel über ein gemeinsames Girokonto abwickeln möchten. In der Regel handelt es sich bei diesen Konten um sogenannte Oder-Konten, bei denen die Kontoinhaber:innen unabhängig voneinander das Konto nutzen können, jede:r kann etwa Bargeld abheben oder ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Das bedeutet allerdings auch, dass eine Person theoretisch ohne Wissen der anderen das Konto leerräumen oder Schulden aufnehmen könnte: In diesem Fall haften aber alle Kontoinhaber:innen gemeinsam. Deswegen sind Oder-Konten zwar im Alltag praktisch, aber sie sind nur geeignet für Menschen, die sich einander vertrauen.
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Zustimmung erforderlich: Das Und-Konto
Eine Alternative zum Oder-Konto ist das sogenannte Und-Konto. Bei diesem Gemeinschaftskonto müssen bei jeder Transaktion alle Kontoinhaber:innen zustimmen. Geld abheben oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen funktioniert also nur gemeinsam. Das ist für den alltäglichen Bedarf und beim Onlinebanking sehr umständlich.
Und-Konten haben den Vorteil, dass es nicht missbraucht werden kann. Schließlich kann eine Person nicht ohne Wissen der anderen Transaktionen mit dem Konto vornehmen, zum Beispiel per Überweisung private Schulden begleichen.
Und-Konten eignen sich für Situationen, in denen Menschen zu bestimmten Zwecken gemeinsam Geld verwalten müssen, etwa bei Erbengemeinschaften, das Konto aber nicht gemeinsam für den täglichen Gebrauch nutzen.
Und-Konten für Vereine, Erb:innen und im Todesfall
Ein Beispiel für ein Konto, das Menschen gemeinsam zu einem bestimmten Zweck verwalten, ist ein Vereinskonto. In Deutschland müssen eingetragene Vereine sogar ein eigenes Konto haben: Das Geld des Vereins – also beispielsweise die Mitgliedsbeiträge oder Spenden – muss eindeutig getrennt sein vom privaten Vermögen einzelner Mitglieder. Einige Banken bieten sogar einen Extraservice für Vereinskonten an. Alternativ kann der Verein ein Geschäftskonto eröffnen.
Wer berechtigt ist, auf das Vereinskonto zuzugreifen und zum Beispiel Überweisungen im Namen des Vereins zu tätigen, muss der Verein in seiner Satzung festlegen – üblicherweise sind das die Mitglieder des Vereinsvorstands. Es ist dabei möglich, ein Und-Konto zu führen, sodass alle Vorstandsmitglieder bei jeder Transaktion zustimmen müssen. Das schließt Missbrauch durch einzelne Mitglieder aus.
In der Praxis kann es schwierig sein, die Zustimmung aller für jede Überweisung einzuholen, vor allem, wenn der Vorstand aus vielen Personen besteht. Deswegen haben in der Regel nur einige der Vorstandsmitglieder stellvertretend eine Vollmacht für das Konto. All diese Regelungen müssen schriftlich festgelegt werden, damit jederzeit klar ist, wer haftet. Es ist außerdem wichtig, sich beim Schreiben der Vollmacht Zeit zu nehmen, um deren Richtigkeit sicherzustellen.
Und-Konten für Erbengemeinschaften
Ein typisches Anwendungsbeispiel für Und-Konten sind Erbengemeinschaften. Eine Erbengemeinschaft entsteht immer, sobald eine verstorbene Person mehrere Erb:innen hinterlässt. Diese tun sich zu einer Erbengemeinschaft zusammen und verwalten den Nachlass der verstorbenen Person gemeinsam.
In diesem Fall müssen alle Erb:innen den Entscheidungen zustimmen, was sie mit dem Vermögen der verstorbenen Person gemacht wird. So kann verhindert werden, dass einzelne Erb:innen sich mehr von dem Erbe verschaffen, als laut Recht und Testament zulässig wäre.
Zum Erbe gehören auch das Geld und die Verpflichtungen auf Konten der verstorbenen Person. Diese können von der Bank gegen Vorlage des Testaments oder Erbscheins in Nachlasskonten umgewandelt werden, die alle Erb:innen gemeinsam als Und-Konten weiter verwalten. In der Regel wird ein solches Nachlasskonto aber aufgelöst, sobald sich alle Fragen aus dem Nachlass erledigt haben und die Besitzverhältnisse geklärt sind.
Good to know
Wegen der zunehmenden Bedeutung von Onlinebanking kann es mitunter schwierig sein, bei einzelnen Überweisungen die Zustimmung aller Beteiligten einzuholen oder zu überprüfen. Deshalb bieten viele Banken keine Und-Konten mehr an.
Und-Konten im Todesfall
Für Erbengemeinschaften sind Und-Konten also praktisch. Was passiert aber, wenn ein:e Kontoinhaber:in eines Und-Kontos verstirbt? Ein Verein hat für solche Fälle Regelungen, schließlich gehört das Geld dem Verein und nicht einzelnen Personen. Wenn auf dem Und-Konto eigenes Geld liegt, gehört es zum Erbe der verstorbenen Person.
In diesem Fall werden die Erb:innen der verstorbenen Person zusätzliche Kontoinhaber:innen zu den bereits bestehenden Inhaber:innen. Alle künftigen Transaktionen müssen im Einverständnis all dieser Personen getätigt werden. In der Regel werden ausstehende Rechnungen von dem Konto beglichen und das verbleibende Geld im Anschluss aufgeteilt: Alle bisherigen Kontoinhaber:innen erhalten ihren Anteil und der Anteil der verstorbenen Person wird unter ihren Erb:innen als Teil des Nachlasses aufgeteilt.
Auch daran zeigt sich, dass Und-Konten für Paare ungünstig sind: Bei einem Oder-Konto kann die verbleibende Person im Todesfall der anderen nämlich allein weiter über das Konto verfügen, ohne für jede Überweisung zukünftig die Zustimmung aller Erb:innen einholen zu müssen.
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Giro-, Und-, Oder-Konto: Nützlich für bestimmte Zwecke
Insgesamt sind Und-Konten durchaus nützlich, um zu verhindern, dass einzelne Personen sich an einem Gemeinschaftskonto bereichern, da alle Personen, die auf das Konto Zugriff haben, bei jeder Transaktion zustimmen müssen. Viele, kleinere Überweisungen führen dabei allerdings zu bürokratischem Aufwand.
Praktisch sind Und-Konten hingegen für Erbengemeinschaften, um gemeinsam einen Nachlass zu verwalten. In diesem Fall ist das Und-Konto zweck- und zeitgebunden: Sobald der Nachlass geklärt ist, wird das Konto in der Regel aufgelöst.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Ein Und-Konto ist ein gemeinsames Girokonto, bei dem für jede Transaktion die Zustimmung alle Kontoinhaber:innen eingeholt werden muss. Ein typischer Fall sind Vereinskonten und Nachlasskonten für Erbengemeinschaften.
Wem gehört das Geld auf einem Und-Konto?
Das Geld auf einem Und-Konto gehört allen Kontoinhaber:innen gemeinsam.
Was ist der Unterschied zwischen einem Und-Konto und einem Oder-Konto?
Bei einem Und-Konto ist bei jeder Transaktion die Zustimmung aller Kontoinhaber:innen notwendig. Bei einem Oder-Konto können die Kontoinhaber:innen unabhängig voneinander über das Konto verfügen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
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Teilnahmebedingungen
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen