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Gemeinsame Sache: Das Girokonto als Gemeinschaftskonto

Das Girokonto als Gemeinschaftskonto: Wir sagen dir, welche Vorteile es bietet und wer außer Paaren noch davon profitieren kann.
Ein Paar sitzt auf einer Terrasse an einem Tisch und blickt auf einen Laptop.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
Sind bei einem Girokonto zwei oder mehrere Personen als Kontoinhaber:innen eingetragen, handelt es sich um ein Girokonto als Gemeinschaftskonto. Zwei Optionen stehen dafür zur Auswahl, das „Und“-Konto und das „Oder“-Konto. Beim „Und“-Konto können die Kontoinhaber:innen nur zusammen agieren. Bei einem „Oder“-Konto sind die Inhaber:innen hingegen unabhängig und zu gleichen Teilen verfügungsberechtigt. Warum sich ein Gemeinschaftskonto nicht nur für Paare lohnen kann und mehr, erfährst du hier.
  1. Das Girokonto als Gemeinschaftskonto
  2. Für Paare, WGs und gemeinsame Projekte
  3. Vorsicht bei hohen Ein- und Auszahlungen
  4. Gemeinschaftskonten bei Scheidung und Trennung
  5. Eines für alle: Das Gemeinschaftskonto
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Girokonto als Gemeinschaftskonto: Ein Gemeinschaftskonto gehört zwei oder mehreren Personen und kann nicht aus einem bestehenden Girokonto umgewandelt werden. Es gibt zwei Modelle: das „Und“-Konto und das „Oder“-Konto.
  • Für Paare, WGs und gemeinsame Projekte: Mit einem Gemeinschaftskonto lassen sich Kosten einfacher aufteilen. Es ist auch für Sportvereine, Nachbarschaftsprojekte oder Erbengemeinschaften geeignet.
  • Vorsicht bei hohen Ein- und Auszahlungen: Einzahlungen ab 20.000 Euro auf ein Gemeinschaftskonto können vom Finanzamt als Schenkung betrachtet werden und Schenkungssteuer fällig machen.
  • Eines für alle: Ein Girokonto als Gemeinschaftskonto bietet viele Vorteile wie übersichtliche Organisation der Finanzen oder Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben. Aber es sollte immer auch ein Einzelkonto geführt werden, um Probleme zu vermeiden.

Das Girokonto als Gemeinschaftskonto

Ein Girokonto als Gemeinschaftskonto gehört zwei oder mehreren Personen. Während bei einem klassischen Girokonto nur eine Person als Kontoinhaber:in eingetragen ist, gibt es bei einem Gemeinschaftskonto mindestens zwei oder mehrere Inhaber:innen. Das können beispielsweise Paare sein, eine Familie oder die Mitglieder einer Wohngemeinschaft.

Generell gilt, dass du ein bereits vorhandenes Girokonto nachträglich nicht in ein Gemeinschaftskonto umwandeln kannst. Du oder ihr müsst das Gemeinschaftskonto neu eröffnen. Wer anschließend als Kontoinhaber:in eingetragen ist, bekommt nicht nur eine eigene Girocard. Sie oder er erhält auch das Recht:

Wie bereits erwähnt, gibt es bei einem Gemeinschaftskonto zwei Modelle: das „Und“-Konto und das „Oder“-Konto. Hier die Unterschiede auf einen Blick:

Quick-Info: Gesamtschuldnerische Haftung


Neben den Rechten haben Inhaber:innen eines Gemeinschaftskonto auch Pflichten. So haften sie zum Beispiel gesamtschuldnerisch gegenüber der kontoführenden Bank. Das heißt: Überzieht eine Person das Gemeinschaftskonto („Oder“-Konto), kann die Bank von den übrigen Inhaber:innen die Rückzahlung der Kosten verlangen.

Für Paare, WGs und gemeinsame Projekte

Ob Miete, Nebenkosten oder gemeinsame Einkäufe: Führen Paare oder Wohngemeinschaften einen gemeinsamen Haushalt, lassen sich mit einem Gemeinschaftskonto die entstehenden Kosten deutlich einfacher und fairer aufteilen.

Doch auf für Sportvereine oder Nachbarschafts-Projekte sind Gemeinschaftskonten gut geeignet, um die gerechte Finanzierung gemeinsamer Aktionen und Events auf die Beine zu stellen.

Insbesondere bei Erbengemeinschaften kann ein Gemeinschaftskonto Streitigkeiten vorbeugen, da es die Verwaltung etwaiger Einnahmen aus dem Erbe deutlich vereinfacht. Gehört etwa eine Immobilie zum Nachlass, können Einnahmen aus Miete oder Pacht gerechter verteilt werden.

Vorsicht bei hohen Ein- und Auszahlungen

Für nicht Verheiratete beziehungsweise nicht Verwandte gilt, dass Einzahlungen ab 20.000 Euro auf ein Gemeinschaftskonto vom Finanzamt als Schenkung an den oder die Mitinhaber:in betrachtet werden. In diesem Fall wird Schenkungssteuer fällig, die bis 300.000 Euro elf Prozent beträgt (Steuerklasse 1) beziehungsweise 20 Prozent bei Steuerklasse 2 und 30 Prozent bei Steuerklasse 3.

Die Steuerklasse hat in diesem Bereich übrigens nichts mit der sonstigen Steuerklasse zu tun, sondern richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur schenkenden Person.

Das gleiche Prozedere bei Auszahlungen: Hebt eine Person 20.000 Euro von einem Gemeinschaftskonto ab, geht der Fiskus davon aus, dass es sich dabei um eine Schenkung der Mitinhaber:innen handelt, weshalb auch in diesem Fall Schenkungssteuer fällig wird.

Eheleute haben bei Ein- und Auszahlungen auf Gemeinschaftskonten mehr steuerfreien Spielraum. Bei ihnen liegt der persönliche Freibetrag für Schenkungen bei 500.000 Euro.

Good to know: Vor-und Nachteile eines Gemeinschaftskontos

Vorteile Nachteile
Gleichberechtigung aller Kontoinhaber:innen (bei „Oder“-Konten) Aufwendige Ausführung von Aufträgen bei „Und“-Konten
Unkomplizierte Buchungen zwischen zwei Konten (bei „Oder“-Konten) Gefahr, dass Mitinhaber:innen das Konto leerräumen
Übersichtliche Organisation der Finanzen Bei der Einzahlung hoher Beträge kann Schenkungssteuer anfallen
Transparenz über sämtliche Einnahmen und Ausgaben Bei Überziehung kann das Konto gepfändet werden (bei „Oder“-Konten)
Gerechte Aufteilung der Kontokosten (z.B. Überziehungszinsen)

Gemeinschaftskonten bei Scheidung und Trennung

Lassen sich Eheleute scheiden, wird das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto zur Hälfte zwischen den Partner:innen aufgeteilt. Dabei ist es irrelevant, welche Seite mehr auf das Konto eingezahlt hat. Bei Verheirateten ist das durch die sogenannte Zugewinngemeinschaft geregelt.

Die Zugewinngemeinschaft ist einer von drei Güterständen in Deutschland. Dabei verwalten beide Eheleute ihr Vermögen selbst. Bedeutet: Mit dem Ende der Zugewinngemeinschaft bei Scheidung oder Tod eines der Verheirateten, kommt es zum hälftigen Zugewinnausgleich zwischen beiden Seiten.

Eine Ausnahme davon gibt es allerdings, und zwar, wenn im Ehevertrag verheirateter Paare festgelegt ist, wie das gemeinsame Kontoguthaben bei Scheidung und/oder Tod aufgeteilt werden soll.

So oder so ist es ratsam, neben dem Gemeinschaftskonto auch ein Einzelkonto zu führen, auf dem zum Beispiel das eigene Gehalt eingeht.

Ist das Gemeinschaftskonto bei Scheidung oder Trennung überzogen, haften beide Eheleute beziehungsweise Partner:innen dafür. Unabhängig davon, wer das Konto um welchen Betrag überzogen hat: Beide Seiten müssen für 50 Prozent der Schulden aufkommen und diese an die Bank zurückzahlen.

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Eines für alle: Das Gemeinschaftskonto

Ob für Paare, Vereine, Wohn- oder Erbengemeinschaften: Ein Girokonto als Gemeinschaftskonto bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Sei es die übersichtliche Organisation der gemeinsamen Finanzen oder Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben.

Wer mit dem Gedanken spielt, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, sollte allerdings vorab klären, ob es ein „Und“-Konto oder ein „Oder“-Konto sein soll. Denn gerade eine Scheidung kann für ein Gemeinschaftskonto schnell zum Problemfall werden. Deshalb bietet es sich an, immer auch ein Einzelkonto zu führen, etwa für Lohneingänge.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Kann aus einem Girokonto ein Gemeinschaftskonto gemacht werden?
Aus einem bestehenden Girokonto kann kein Gemeinschaftskonto gemacht werden. Ein Gemeinschaftskonto muss von den künftigen Kontoinhaber:innen neu eröffnet werden.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit einem Gemeinschaftskonto?
Kommt es zur Trennung oder Scheidung der Kontoinhaber:innen, wird das Kontoguthaben hälftig zwischen den beiden Inhaber:innen aufgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, wer mehr oder weniger auf das Konto eingezahlt hat – beide Seiten erhalten 50 Prozent des Geldes.
Was ist ein „Und“-Konto und ein „Oder“-Konto?
Das „Und“-Konto und das „Oder“-Konto sind die zwei Kontomodelle, die es bei einem Girokonto als Gemeinschaftskonto gibt. Während bei einem „Und“-Konto die Kontoinhaber:innen zusammen agieren müssen, sind sie bei einem „Oder“-Konto unabhängig verfügungsberechtigt.

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