- Das Girokonto als Gemeinschaftskonto
- Für Paare, WGs und gemeinsame Projekte
- Vorsicht bei hohen Ein- und Auszahlungen
- Gemeinschaftskonten bei Scheidung und Trennung
- Eines für alle: Das Gemeinschaftskonto
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Girokonto als Gemeinschaftskonto: Ein Gemeinschaftskonto gehört zwei oder mehreren Personen und kann nicht aus einem bestehenden Girokonto umgewandelt werden. Es gibt zwei Modelle: das „Und“-Konto und das „Oder“-Konto.
- Für Paare, WGs und gemeinsame Projekte: Mit einem Gemeinschaftskonto lassen sich Kosten einfacher aufteilen. Es ist auch für Sportvereine, Nachbarschaftsprojekte oder Erbengemeinschaften geeignet.
- Vorsicht bei hohen Ein- und Auszahlungen: Einzahlungen ab 20.000 Euro auf ein Gemeinschaftskonto können vom Finanzamt als Schenkung betrachtet werden und Schenkungssteuer fällig machen.
- Eines für alle: Ein Girokonto als Gemeinschaftskonto bietet viele Vorteile wie übersichtliche Organisation der Finanzen oder Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben. Aber es sollte immer auch ein Einzelkonto geführt werden, um Probleme zu vermeiden.
Das Girokonto als Gemeinschaftskonto
Ein Girokonto als Gemeinschaftskonto gehört zwei oder mehreren Personen. Während bei einem klassischen Girokonto nur eine Person als Kontoinhaber:in eingetragen ist, gibt es bei einem Gemeinschaftskonto mindestens zwei oder mehrere Inhaber:innen. Das können beispielsweise Paare sein, eine Familie oder die Mitglieder einer Wohngemeinschaft.
Generell gilt, dass du ein bereits vorhandenes Girokonto nachträglich nicht in ein Gemeinschaftskonto umwandeln kannst. Du oder ihr müsst das Gemeinschaftskonto neu eröffnen. Wer anschließend als Kontoinhaber:in eingetragen ist, bekommt nicht nur eine eigene Girocard. Sie oder er erhält auch das Recht:
- Abhebungen und Einzahlungen zu tätigen
- Überweisungen auszuführen
- Daueraufträge einzurichten
- Einzugsermächtigungen zu erteilen beziehungsweise zu widerrufen
Wie bereits erwähnt, gibt es bei einem Gemeinschaftskonto zwei Modelle: das „Und“-Konto und das „Oder“-Konto. Hier die Unterschiede auf einen Blick:
- Bei einem „Und“-Konto müssen sämtliche Inhaber:innen des Kontos der Ausführung von Aufträgen zustimmen. Im Alltag sieht das dann so aus, dass eine Überweisung von allen Inhaber:innen mit einer TAN bestätigt werden muss.
- Das „Oder“-Konto ist im Gebrauch weniger aufwändig. Hier sind alle Inhaber:innen des Kontos zu gleichen Teilen und unabhängig voneinander handlungsbefugt. Das heißt: Eine Person kann eine Überweisung tätigen, ohne dass die übrigen Inhaber:innen dafür ihr Okay geben müssen.
Quick-Info: Gesamtschuldnerische Haftung
Neben den Rechten haben Inhaber:innen eines Gemeinschaftskonto auch Pflichten. So haften sie zum Beispiel gesamtschuldnerisch gegenüber der kontoführenden Bank. Das heißt: Überzieht eine Person das Gemeinschaftskonto („Oder“-Konto), kann die Bank von den übrigen Inhaber:innen die Rückzahlung der Kosten verlangen.
Für Paare, WGs und gemeinsame Projekte
Ob Miete, Nebenkosten oder gemeinsame Einkäufe: Führen Paare oder Wohngemeinschaften einen gemeinsamen Haushalt, lassen sich mit einem Gemeinschaftskonto die entstehenden Kosten deutlich einfacher und fairer aufteilen.
Doch auf für Sportvereine oder Nachbarschafts-Projekte sind Gemeinschaftskonten gut geeignet, um die gerechte Finanzierung gemeinsamer Aktionen und Events auf die Beine zu stellen.
Insbesondere bei Erbengemeinschaften kann ein Gemeinschaftskonto Streitigkeiten vorbeugen, da es die Verwaltung etwaiger Einnahmen aus dem Erbe deutlich vereinfacht. Gehört etwa eine Immobilie zum Nachlass, können Einnahmen aus Miete oder Pacht gerechter verteilt werden.
Vorsicht bei hohen Ein- und Auszahlungen
Für nicht Verheiratete beziehungsweise nicht Verwandte gilt, dass Einzahlungen ab 20.000 Euro auf ein Gemeinschaftskonto vom Finanzamt als Schenkung an den oder die Mitinhaber:in betrachtet werden. In diesem Fall wird Schenkungssteuer fällig, die bis 300.000 Euro elf Prozent beträgt (Steuerklasse 1) beziehungsweise 20 Prozent bei Steuerklasse 2 und 30 Prozent bei Steuerklasse 3.
Die Steuerklasse hat in diesem Bereich übrigens nichts mit der sonstigen Steuerklasse zu tun, sondern richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur schenkenden Person.
Das gleiche Prozedere bei Auszahlungen: Hebt eine Person 20.000 Euro von einem Gemeinschaftskonto ab, geht der Fiskus davon aus, dass es sich dabei um eine Schenkung der Mitinhaber:innen handelt, weshalb auch in diesem Fall Schenkungssteuer fällig wird.
Eheleute haben bei Ein- und Auszahlungen auf Gemeinschaftskonten mehr steuerfreien Spielraum. Bei ihnen liegt der persönliche Freibetrag für Schenkungen bei 500.000 Euro.
Good to know: Vor-und Nachteile eines Gemeinschaftskontos
Vorteile |
Nachteile |
Gleichberechtigung aller Kontoinhaber:innen (bei „Oder“-Konten) |
Aufwendige Ausführung von Aufträgen bei „Und“-Konten |
Unkomplizierte Buchungen zwischen zwei Konten (bei „Oder“-Konten) |
Gefahr, dass Mitinhaber:innen das Konto leerräumen |
Übersichtliche Organisation der Finanzen |
Bei der Einzahlung hoher Beträge kann Schenkungssteuer anfallen |
Transparenz über sämtliche Einnahmen und Ausgaben |
Bei Überziehung kann das Konto gepfändet werden (bei „Oder“-Konten) |
Gerechte Aufteilung der Kontokosten (z.B. Überziehungszinsen) |
|
Gemeinschaftskonten bei Scheidung und Trennung
Lassen sich Eheleute scheiden, wird das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto zur Hälfte zwischen den Partner:innen aufgeteilt. Dabei ist es irrelevant, welche Seite mehr auf das Konto eingezahlt hat. Bei Verheirateten ist das durch die sogenannte Zugewinngemeinschaft geregelt.
Die Zugewinngemeinschaft ist einer von drei Güterständen in Deutschland. Dabei verwalten beide Eheleute ihr Vermögen selbst. Bedeutet: Mit dem Ende der Zugewinngemeinschaft bei Scheidung oder Tod eines der Verheirateten, kommt es zum hälftigen Zugewinnausgleich zwischen beiden Seiten.
Eine Ausnahme davon gibt es allerdings, und zwar, wenn im Ehevertrag verheirateter Paare festgelegt ist, wie das gemeinsame Kontoguthaben bei Scheidung und/oder Tod aufgeteilt werden soll.
So oder so ist es ratsam, neben dem Gemeinschaftskonto auch ein Einzelkonto zu führen, auf dem zum Beispiel das eigene Gehalt eingeht.
Ist das Gemeinschaftskonto bei Scheidung oder Trennung überzogen, haften beide Eheleute beziehungsweise Partner:innen dafür. Unabhängig davon, wer das Konto um welchen Betrag überzogen hat: Beide Seiten müssen für 50 Prozent der Schulden aufkommen und diese an die Bank zurückzahlen.
Eines für alle: Das Gemeinschaftskonto
Ob für Paare, Vereine, Wohn- oder Erbengemeinschaften: Ein Girokonto als Gemeinschaftskonto bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Sei es die übersichtliche Organisation der gemeinsamen Finanzen oder Transparenz bei Einnahmen und Ausgaben.
Wer mit dem Gedanken spielt, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen, sollte allerdings vorab klären, ob es ein „Und“-Konto oder ein „Oder“-Konto sein soll. Denn gerade eine Scheidung kann für ein Gemeinschaftskonto schnell zum Problemfall werden. Deshalb bietet es sich an, immer auch ein Einzelkonto zu führen, etwa für Lohneingänge.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Kann aus einem Girokonto ein Gemeinschaftskonto gemacht werden?
Aus einem bestehenden Girokonto kann kein Gemeinschaftskonto gemacht werden. Ein Gemeinschaftskonto muss von den künftigen Kontoinhaber:innen neu eröffnet werden.
Was passiert bei Trennung oder Scheidung mit einem Gemeinschaftskonto?
Kommt es zur Trennung oder Scheidung der Kontoinhaber:innen, wird das Kontoguthaben hälftig zwischen den beiden Inhaber:innen aufgeteilt. Dabei spielt es keine Rolle, wer mehr oder weniger auf das Konto eingezahlt hat – beide Seiten erhalten 50 Prozent des Geldes.
Was ist ein „Und“-Konto und ein „Oder“-Konto?
Das „Und“-Konto und das „Oder“-Konto sind die zwei Kontomodelle, die es bei einem Girokonto als Gemeinschaftskonto gibt. Während bei einem „Und“-Konto die Kontoinhaber:innen zusammen agieren müssen, sind sie bei einem „Oder“-Konto unabhängig verfügungsberechtigt.
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthabens führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen