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Bitcoins und Steuern: Das solltest du wissen

Bitcoins sind eine Währung und eine Anlage – daher fallen auf Bitcoins Steuern an. Wie du die Kryptowährung richtig versteuerst, erfährst du in diesem Artikel.
Goldene Bitcoin-Münzen auf einem dunklen, spiegelnden Untergrund.
Redaktion AMEXcited Guide
Redaktion AMEXcited Guide
Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland gilt der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoins, kurz BTC, steuerrechtlich nicht als Währungs- oder Kapitalanlage. Stattdessen zählt er zu den privaten Veräußerungsgeschäften. Bitcoins gelten somit als „sonstige Wirtschaftsgüter“, deren Gewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden müssen. Dieser liegt derzeit zwischen 14 und 45 Prozent. Bis zu welcher Freigrenze der Handel mit Bitcoins steuerfrei ist und welche Rolle die Spekulationsfrist von einem Jahr bei Bitcoins spielt, erfährst du in diesem Text.

Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Bitcoins als "sonstige Wirtschaftsgüter": In Deutschland fallen auf den Handel mit Bitcoins Steuern an, da sie als private Veräußerungsgeschäfte gelten.
  • Einkommenssteuersatz: Die Gewinne aus dem Bitcoin-Handel werden nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert, der zwischen 14 und 45 Prozent liegt.
  • Freigrenze und Spekulationsfrist: Bis zu einer Freigrenze von 600 Euro ist der Handel mit Bitcoins steuerfrei. Bei einem Verkauf nach mehr als einem Jahr sind die Gewinne komplett steuerfrei.
  • Nichtversteuerung von Bitcoins: Werden Bitcoins nicht versteuert, kann dies zu hohen Bußgeldern oder sogar Freiheitsstrafen führen.
  • Angefallene Kryptogebühren absetzen: Beim Kauf von Bitcoins können angefallene Gebühren bei der Steuererklärung abgesetzt werden.

Wann Bitcoins steuerpflichtig sind

Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin, abgekürzt mit BTC, zählen in Deutschland zu den privaten Veräußerungsgewinnen. Diese werden nach dem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert. Dazu gelten folgende Regeln:

Verkaufst du deine Bitcoins nach mehr als einem Jahr, sind deine Gewinne steuerfrei und du darfst sie komplett behalten. Um den Gewinn zu ermitteln, ziehst du den Kaufpreis sowie die Gebühren deiner Kryptobörse vom Verkaufpreis ab.

Good to know: Freigrenze vs. Freibetrag

Freigrenze und Freibetrag sind zwei verschiedene Paar (steuerliche) Schuhe – auch beim Handel mit Kryptowährungen.
  • Die Freigrenze von 600 Euro gilt für alle Kryptowährungen und für alle weiteren privaten Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres. Sobald die Freigrenze überschritten wird (ab 601 Euro), wird der gesamte Gewinn versteuert.
  • Der Freibetrag bezieht sich hingegen auf die Geldsumme, bis zu der keine Steuern anfallen. Im Fall von Kapitaleinkünften aus Kryptowährungen bezieht sich der Freibetrag auf den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Alleinstehende. Hierbei werden nur die Gewinne versteuert, die über der Freibetragsgrenze von 801 Euro liegen.

So versteuerst du Bitcoins

Der Verkauf von Bitcoins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf muss mit deinem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Dieser liegt aktuell zwischen 14 und 45 Prozent – plus gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Wenn du Bitcoins gekauft hast, kannst du angefallene Kryptogebühren von der Steuer absetzen. Dazu zählen zum Beispiel Gebühren für Maker- und Taker-Orders und Staking-Gebühren. Ganz konkret werden Gewinne und Verluste aus dem Bitcoinhandel in der Anlage SO der Einkommenssteuerklärung aufgeführt.

Quick-Info: 5 Gebührenarten beim Kryptowährungshandel

Da Kryptobörsen ihre Dienstleistungen nicht kostenlos anbieten, werden bei der Nutzung der Plattformen Gebühren fällig. Hier die wichtigsten fünf:
  • Maker- und Taker-Gebühren fallen für Token-Bestellungen an. Bei der Maker-Gebühr wird die Order nicht sofort ausgeführt und erhöht dadurch die Liquidität auf dem Markt. Taker-Gebühren werden fällig, wenn deine Token-Order sofort ausgeführt und aus dem Orderbuch genommen wird, dann wird dem Markt Liquidität entzogen.
  • Staking-Gebühren sind zu zahlen, wenn du einen Teil deines Geldes als Sicherheit für den Proof of Stake oder den Proof of Delegated Stake hinterlegst.
  • Spread-Gebühren beziehen sich auf den Betrag, den du für den Kauf oder Verkauf eines Krypto-Tokens bezahlst.
  • Gasgebühren zahlst du an die Miner eines Blockchain-Protokolls, damit diese deine Transaktionen in den Block einstellen.
  • Die Höhe von Einzahlungs- und Auszahlungsgebühren hängt von der Art des gehandelten Coins, etwa Bitcoin oder Ethereum, und von der Höhe der Einzahlung und Abhebung ab.

Das passiert, wenn du Bitcoins nicht versteuerst

Kommen Anleger:innen ihrer Steuerpflicht bei Bitcoin nicht nach, begehen sie den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach Paragraf 370 Absatz 1 Abgabenordnung. Bei einer Verurteilung reichen die Konsequenzen von der Nachzahlung der Steuern plus Zinsen und Säumniszuschläge über hohe Bußgelder bis zu langen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.

Satoshi Nakamoto oder die Geschichte des Bitcoins

Bitcoin ist die erste und älteste Kryptowährung der Welt. Gegründet wurde sie im Jahr 2008 von einer Person namens Satoshi Nakamoto. Bis heute ist ungeklärt, wer hinter dem Pseudonym steckt. Es halten sich jedoch hartnäckig die Gerüchte, dass es sich dabei um den australischen Unternehmer Craig Steven Wright handeln soll.
Im Gründungsjahr von Bitcoin lag der Wechselkurs bei 0,08 US-Cent pro Bitcoin. Ganz anders die Situation 14 Jahre später: Im November 2021 kostete ein Bitcoin 69.000 US-Dollar.

Bitcoins in der Steuererklärung eintragen

Alle Personen, die Kryptowährungen kaufen, müssen die Gewinne und Verluste in der Anlage SO in ihrer Einkommenssteuerklärung aufführen. In dieser Anlage müssen sämtliche sonstigen Einkünfte nach Paragraf 22 des Einkommenssteuergesetzes aufgeführt werden. Dazu zählen auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Die Technologie hinter dem Kryptohandel ist die Blockchain. Und das Wesen einer Blockchain liegt darin, dass die Transaktionshistorie aller Nutzer:innen von allen Nutzer:innen eingesehen werden kann. So können sämtliche Trades mit Datum und Uhrzeit zurückverfolgt werden.

Vermutlich wird die Finanzverwaltung bald Zugang zur Blockchain haben, um Kryptosteuersünder:innen identifizieren zu können. Weil die meisten Kryptobörsen vorab eine Onlinepersonenidentifikation verlangen, kann später jede Transaktion der Person zugeordnet werden, die sie ausgeführt hat.

Bitcoins gehören in die Steuererklärung

In Deutschland müssen Privatpersonen beim Handel mit Bitcoins steuerliche Regeln beachten. Denn im Unterschied zum Aktienhandel führen Kryptobörsen keine Steuern an das Finanzamt ab, das ist Pflicht der Anleger:innen. Auch wenn es keine spezielle Kryptosteuer im Einkommenssteuergesetz gibt, heißt das nicht, dass Gewinne aus dem Handel mit Bitcoins steuerfrei sind. Allerdings gewährt der Fiskus eine jährliche Freigrenze auf Bitcoin-Gewinne in Höhe von 600 Euro.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie viel Prozent Steuern werden auf Bitcoins fällig?
Der Steuersatz für Bitcoins richtet sich nach deinem individuellen Einkommenssteuersatz, der zwischen 14 und 45 Prozent liegt.
Was passiert, wenn ich Bitcoins nicht versteuere?
Kommen Anleger:innen der Steuerpflicht nicht nach, greift der Tatbestand der Steuerhinterziehung nach Paragraf 370 Absatz 1 der Abgabenordnung. Die Folgen einer Verurteilung können von der Nachzahlung der Steuern über hohe Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafe von zehn Jahren reichen.
Sind Bitcoins steuerpflichtig?
Der Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoins fällt steuerlich unter private Veräußerungsgeschäfte. Das bedeutet: Verkaufst du deine Bitcoins nach mehr als einem Jahr, sind deine Gewinne steuerfrei und du darfst sie komplett behalten. Falls du deine Bitcoins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufen willst, werden Gewinne – es gibt eine Freigrenze von 600 Euro, die aber auch für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen gilt – mit deinem Einkommenssteuersatz versteuert.

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*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.

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  • Platinum Card
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    Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
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