- Die Grundlagen der Kapitalrücklagen verstehen
- Wie Unternehmen die Rücklagen bilden
- So dürfen Kapitalrücklagen verwendet werden
- Kapitalrücklage: Gesetzliche Verpflichtung zur Rücklagenbildung
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Kapitalrücklagen: Sie schützen Unternehmen vor Verlusten und Risiken. Sie sind Teil des Eigenkapitals und werden von außen zugeführt.
- Gesetzliche Verpflichtung: Kapitalgesellschaften sind dazu verpflichtet, Kapitalrücklagen zu bilden. Die genauen Vorgaben zur Bildung und Verwendung sind im Handelsgesetzbuch geregelt.
- Bildung der Rücklagen: Sie erfolgt durch Einzahlungen oder Sacheinlagen der Gesellschafter:innen bei Gründung des Unternehmens. Üblicherweise fließen Überschüsse aus geleisteten Beiträgen in die Kapitalrücklage ein.
- Verwendung der Rücklagen: Unternehmen dürfen die gebildeten Rücklagen nur unter bestimmten Voraussetzungen verwenden, beispielsweise um Fehlbeträge oder Verlustvorträge auszugleichen oder eine Kapitalerhöhung durchzuführen.
Die Grundlagen der Kapitalrücklagen verstehen
Kapitalrücklagen gehören zur Passivseite der Unternehmensbilanz und werden von Kapitalgesellschaften in Deutschland gebildet, zum Beispiel von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kurz GmbH oder Aktiengesellschaften, kurz AG. Diese finanziellen Mittel fungieren als Sicherheit, um Unternehmen vor Risiken oder Verlusten zu schützen.
Bei den Rücklagen handelt es sich um Kapitalzuflüsse, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden – zum Beispiel aus den Gewinnen des laufenden Geschäftsjahres. Sie sind außerdem Bestandteil des Eigenkapitals, das bei Firmengründung eingebracht wird und sich aus den folgenden Positionen zusammensetzt:
- Kapitalrücklagen
- Gezeichnetes Kapital
- Gewinnrücklagen
- Gewinn- und Verlustvortrag
- Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag
Das Handelsgesetzbuch schreibt vor, dass Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet sind, Kapitalrücklagen zu bilden. Verwendet werden dürfen diese Mittel allerdings nur unter bestimmten Umständen. Werden die gesetzlichen Vorgaben bei der Rücklage erfüllt, haben Unternehmen bei ihrer späteren Verwendung mehr Freiheiten.
Außerdem sind deutsche Aktiengesellschaften laut Aktiengesetz dazu verpflichtet, zehn Prozent ihres Grundkapitals als Rücklage zu bilden, um mögliche Verluste decken zu können. Für diesen Betrag werden die Gewinnrücklage und die Kapitalrücklage zusammengefasst.
Um die Einhaltung der Vorschriften besser rückverfolgen zu können, führen Unternehmen oftmals einen sogenannten Rücklagenspiegel. Dort werden alle finanziellen Vorgänge des aktuellen Geschäftsjahres und der Vorjahre schriftlich dokumentiert. So erhalten die Firmen einen genauen Überblick über ihre Einzahlungen und die bisher gebildeten Rücklagen.
*Das Angebot ist an einen Mindestumsatz von 13.000 Euro innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt und eine einwandfreie Kontoführung geknüpft. Weitere Informationen findest du im Preis- und
Leistungsverzeichnis sowie den
Teilnahmebedingungen.
Wie Unternehmen die Rücklagen bilden
Kapitalrücklagen werden vom Unternehmen direkt bei Gründung und Aufstellung der Bilanz gebildet, beispielsweise durch geleistete Einzahlungen oder Sacheinlagen der beteiligten Gesellschafter:innen. Die Rücklagen können auf verschiedene Arten gebildet werden:
- Üblicherweise werden die Kapitalrücklagen aus den sogenannten Agios gebildet, das sind von Gesellschafter:innen geleistete Beiträge, die über dem eigentlichen Nennwert der Wertpapiere liegen. Der daraus resultierende Überschuss fließt in die Kapitalrücklagen ein. Agiobeträge können außerdem durch Schuldverschreibungen bei Wandelanleihen und Optionen entstehen.
- Den Gesellschafter:innen kann zudem ein Vorzug für ihre jeweiligen Anteile gewährt werden. Dafür wird eine entsprechende Zuzahlung erhoben, die auch zur Kapitalrücklage zählt.
- Weiterhin können Kapitalrücklagen gebildet werden, wenn die Gesellschafter:innen Zuzahlungen zum Eigenkapital leisten. Diese werden separat in der Kapitalrücklage aufgeführt.
Quick-Info
Eine gesetzliche Grundlage zur Rücklagenbildung besteht auch für die Gewinnrücklagen, die genau wie die Kapitalrücklage Teil des Eigenkapitals ist. Diese setzen sich allerdings im Gegensatz zu den Kapitalrücklagen durch Überschüsse aus dem laufenden Gewinn zusammen und gehören nicht zur Außenfinanzierung des Unternehmens.
So dürfen Kapitalrücklagen verwendet werden
Die gebildeten Kapitalrücklagen stehen den Unternehmen grundsätzlich nicht zur freien Verfügung. Neben den Vorschriften zur gesetzlichen Verpflichtung zur Bildung der Kapitalrücklagen ist im Handelsgesetzbuch auch deren Verwendung genauestens niedergelegt.
Sind die gesetzlichen Auflagen allerdings vollständig erfüllt, können Unternehmen auf die Rücklagen zurückgreifen – unter bestimmten Voraussetzungen:
- Beispielsweise kann ein Fehlbetrag aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Es muss aber zuvor Gewissheit darüber bestehen, dass dieser Betrag zu hoch ist, um aus einem Gewinnvortrag oder durch gebildete Gewinnrücklagen gedeckt werden zu können. Die gesetzliche Mindestrücklage der Gewinnrücklagen ist dabei weiterhin zu beachten und darf nicht unterschritten werden.
- Auch ein Verlustvortrag des Unternehmens kann ausgeglichen werden. Dazu zählen Verluste aus einem Steuerjahr, die im folgenden Geschäftsjahr mit Gewinnen verrechnet werden könnten. Dabei muss ebenfalls sichergestellt sein, dass die Firma keinen Jahresüberschuss und keine Gewinnrücklagen hat, die zur Deckung ausreichen.
Aus den gebildeten Rücklagen kann das Unternehmen auch eine Kapitalerhöhung durchführen – die sogenannte Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Während bei Bar- oder Sachkapitalerhöhungen mehr Vermögen ins Unternehmen einfließt, werden bei dieser Art der Erhöhung die bereits vorhandenen Rücklagen in Eigenkapital umgewandelt.
Good to know
Aktiengesellschaften nutzen die Kapitalerhöhung gerne, um ihren Kurswert zu senken und Marktteilnehmer:innen für Investments anzuwerben. Sie erhöhen dabei die Anzahl der verfügbaren Aktien und stellen sie somit in der Gesamtmenge günstiger zur Verfügung. Der Unternehmenswert bleibt in diesem Fall gleich, nur der Aktienwert sinkt.
Kapitalrücklage: Gesetzliche Verpflichtung zur Rücklagenbildung
Bei Gründung eines Unternehmens besteht die gesetzliche Verpflichtung dazu, Rücklagen zu bilden. Dazu zählen unter anderem Kapitalrücklagen, die als Bestandteil des Eigenkapitals gelten und auf der Passivseite der Unternehmensbilanz gebucht werden.
Üblicherweise entsteht die Rücklage durch Überschüsse bei geleisteten Beiträgen der Gesellschafter:innen oder durch Zuzahlungen. Auch die Verwendung der Rücklagen zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise um einen Verlust auszugleichen, ist genauestens durch gesetzliche Vorgaben geregelt und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist die Kapitalrücklage?
Die Kapitalrücklage gehört zu den Positionen der Passivseite der Bilanz und ist Bestandteil des Eigenkapitals.
Wie hoch muss die Kapitalrücklage bei Aktiengesellschaften sein?
Bei Aktiengesellschaften müssen Rücklagen von rund zehn Prozent des Grundkapitals zur Verlustdeckung gebildet werden. In diesen Betrag fließen gleichermaßen Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen zusammen.
Dürfen Unternehmen die Kapitalrücklage frei verwenden?
Unternehmen dürfen die gebildeten Rücklagen nur unter bestimmten Voraussetzungen verwenden. Sind alle gesetzlichen Vorlagen zur vorgeschriebenen Rücklagenbildung erfüllt, genießen die Firmen mehr Freiheiten bei der Verwendung und können so beispielsweise Fehlbeträge oder Verlustvorträge aus vorherigen Jahren ausgleichen.
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Veranstalter des Gewinnspiels ist American Express Europe S.A. Es gelten die
Teilnahmebedingungen
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- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 13.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 200 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
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- American Express Card
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- American Express Blue Card
Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Für Startguthaben-Aktivierungen ab dem 01.09.2024 gilt ein neuer Mindestkartenumsatz von 1.200 Euro. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro (1.200 Euro ab 01.09.24) müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen.
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¹Kostenlos bezieht sich auf den dauerhaften Entfall der Jahresgebühr. Im Rahmen der Kartennutzung können Entgelte gemäß AGB anfallen. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen und Gebühren, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes entnehmen.
- PAYBACK American Express Karte
Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du einen 20 Euro Prämienshop Gutschein und 1.000 PAYBACK Extra-Punkte. Die Punkte werden dir über PAYBACK auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Der Gutschein wird bis zum 30.11.2024 verschickt, sofern du dich bis zum 31.10. erfolgreich identifiziert hast. Nach dieser Frist verfällt dein Anspruch auf den Gutschein. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 2.000 PAYBACK Extra-Punkten, die dir durch American Express auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- Business Platinum Card
Nach Belastungen mit deiner American Express Business Platinum Hauptkarte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 15.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 250 Euro auf dein Kartenkonto. Zusätzlich bekommst du nach Belastungen mit deiner Karte von mindestens 20.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb des 4. bis 6. Monats nach Kartenerhalt eine Gutschrift in Höhe von 25.000 Membership Rewards® Punkten auf dein Kartenkonto. Die erste Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate und die zweite Gutschrift nach Ablauf der ersten 6 Monate mit der jeweils nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden. Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
- Business Gold Card
Nach Belastungen mit deiner Business Gold Karte und den zugehörigen Business Zusatzkarten von mindestens 5.000 Euro (unter Ausschluss der in Ziffer 3.3 der Teilnahmebedingungen für das Membership Rewards Programm genannten Umsätze und Beiträge) innerhalb der ersten 3 Monate nach Kartenerhalt und einer einwandfreien Kontoführung (u.a. kein Zahlungsverzug) bekommst du eine Gutschrift in Höhe von 150 Euro auf dein Kartenkonto. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf der ersten 3 Monate mit der nächstmöglichen Abrechnung. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller:innen, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer der beantragten Karte entsprechenden deutschen American Express Karte registriert waren. Die Gutschrift kann nicht ausgezahlt werden, sondern kann nur mit weiteren Kartenbelastungen verrechnet werden.
Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen