- Was ist die Körperschaftssteuer?
- Wer ist körperschaftssteuerpflichtig?
- Was wird versteuert?
- Wie wird die Körperschaftssteuererklärung erstellt?
- So versteuern Unternehmen ihre Gewinne
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Das wichtigste aus diesem Artikel
Körperschaftssteuer (KSt): Muss von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen gezahlt werden. Der aktuelle Körperschaftssteuersatz in Deutschland beträgt 15 Prozent, zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent.
Solidaritätszuschlag: Wird auf die Körperschaftssteuer erhoben, auch wenn er für die meisten Steuerzahler:innen ab 2021 abgeschafft wurde.
Körperschaftssteuerpflichtig: Sind Unternehmen, die ihren rechtlichen Sitz und ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben (unbeschränkte Körperschaftssteuerpflicht) oder nur eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben (beschränkte Körperschaftssteuerpflicht).
Ausnahmen von der Körperschaftssteuerpflicht: Bestehen für Selbstständige, Freiberufler:innen und gemeinnützige Vereine, die bereits Einkommenssteuer zahlen.
Versteuert: Wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) eines Unternehmens, berechnet auf Grundlage der Handelsbilanz der Firma mit einigen steuerlichen Anpassungen.
Körperschaftssteuererklärung: Muss elektronisch an das zuständige Finanzamt gesendet werden, entweder über das ELSTER-Online-Portal oder eine kommerzielle Steuersoftware.
Freibeträge: Bei der Körperschaftssteuer gibt es Freibeträge, die je nach Zweck des Unternehmens variieren.
Was ist die Körperschaftssteuer?
Die Körperschaftssteuer, kurz KSt, ist ein zentrales Element des deutschen Steuersystems und muss von juristischen Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereinen gezahlt werden. Sie ist das Unternehmenspendant zur Einkommenssteuer von Selbstständigen und Freiberufler:innen und zur Lohnsteuer von Angestellten.
Derzeit beträgt der Körperschaftssteuersatz in Deutschland 15 Prozent. Darauf wird noch ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben.
Good to know
Der Solidaritätszuschlag, kurz Soli, wurde 1991 ursprünglich eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu decken. Für die meisten Steuerzahler:innen wurde er 2021 abgeschafft: Erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 96.820 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 193.641 Euro bei Verheirateten wird er weiterhin in voller Höhe erhoben.
Auch rund 88 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen, deren Gewinne in der Regel nicht der Körperschaftssteuer, sondern der Einkommenssteuer unterliegen, müssen keinen Soli mehr zahlen; knapp 7 Prozent entrichten einen reduzierten Satz.
Anders ist es jedoch bei der Körperschaftssteuer: Hier wird der Solidaritätszuschlag weiterhin unverändert erhoben.
Wer ist körperschaftssteuerpflichtig?
Die Körperschaftssteuer muss von juristischen Personen entrichtet werden. Dazu zählen:
- Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs, die Einkünfte aus ihren geschäftlichen Aktivitäten erzielen
- Genossenschaften, die Gewinne erwirtschaften
- Vereine, die Einkünfte aus wirtschaftlichen Aktivitäten erzielen, die nicht unmittelbar ihrem gemeinnützigen Zweck dienen
- Stiftungen, die Einkünfte aus ihrem Vermögen oder aus wirtschaftlichen Aktivitäten erzielen
In Deutschland gibt es für Unternehmen zwei Arten der Körperschaftssteuerpflicht, abhängig von ihrem rechtlichen Status und ihrer Tätigkeit:
- Unbeschränkte Körperschaftssteuerpflicht: Unternehmen, die ihren rechtlichen Sitz und ihre Geschäftsleitung in Deutschland haben, werden als unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig betrachtet. Das bedeutet, dass sie Körperschaftssteuer auf ihre weltweiten Einkünfte zahlen müssen, also einschließlich der Einkünfte, die außerhalb Deutschlands erzielt werden.
- Beschränkte Körperschaftssteuerpflicht: Unternehmen, die nur eine Niederlassung oder Betriebsstätte, aber weder Geschäftsleitung noch Sitz in Deutschland haben, sind beschränkt körperschaftssteuerpflichtig. Für sie gilt die Körperschaftssteuer nur auf die Einkünfte, die sie in Deutschland erwirtschaften. Einkünfte aus anderen Ländern unterliegen in der Regel nicht der deutschen Körperschaftssteuer.
Für internationale Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, gelten diverse Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Diese Abkommen sollen sicherstellen, dass Unternehmen nicht zweimal auf die gleichen Einkünfte besteuert werden, einmal in Deutschland und einmal in ihrem Heimatland.
Lies mehr über das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich oder zwischen den USA und Deutschland.
Ausnahmen von der Körperschaftssteuerpflicht
Manche Unternehmen und Einrichtungen sind unter bestimmten Bedingungen von der Zahlung der Körperschaftssteuer befreit. Dazu zählen beispielsweise Selbstständige oder Freiberufler:innen, die bereits Einkommenssteuer bezahlen.
Auch Vereine, die ausschließlich gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zwecken dienen, brauchen keine Körperschaftssteuer zu zahlen. Dafür muss der Verein allerdings vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein – dieser Status wird für gewöhnlich alle drei Jahre überprüft.
Außerdem sind Berufsverbände von der Körperschaftssteuer befreit, genau wie politische Parteien, Unternehmen des Bundes, soziale Kassen, Staatsbanken sowie öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen.
Was wird versteuert?
Die Körperschaftssteuer wird nach dem Körperschaftssteuergesetz (KStG) auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) eines Unternehmens erhoben. Dabei wird das zvE auf Grundlage der Handelsbilanz der Firma berechnet, wobei einige steuerliche Anpassungen vorgenommen werden. Bestimmte Positionen werden beispielsweise abgezogen:
- Freibeträge
- Verdeckte Einlagen
- Zuwendungen
Andere Positionen werden hinzuaddiert:
- Nicht abziehbare Aufwendungen
- Verdeckte Gewinnausschüttungen
Gut zu wissen: Hat das Unternehmen nach diesen Anpassungen keinen Gewinn erwirtschaftet, sondern Verlust gemacht, fällt auch keine Körperschaftssteuer an.
Entrichtet wird die Körperschaftssteuer quartalsweise zum 10. März, Juni, September und Dezember in Form von Vorauszahlungen. Deren Höhe wird im Vorauszahlungsbescheid festgelegt und nach der Körperschaftssteuer des Vorjahres bemessen. Die Vorauszahlungen werden nach Ende des Geschäftsjahres mit der tatsächlich anfallenden Körperschaftssteuer verrechnet.
Wie wird die Körperschaftssteuererklärung erstellt?
In welcher Höhe tatsächlich Körperschaftssteuer angefallen ist, wird im Rahmen der Körperschaftssteuererklärung festgestellt. Je nach Höhe der Vorauszahlungen kann es zu Rück- oder Nachzahlungen kommen.
Die Körperschaftssteuererklärung muss normalerweise elektronisch an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Unternehmen dürfen ihre Steuererklärung nicht in Papierform einreichen, es sei denn, es gibt eine nachvollziehbare Ausnahme oder einen begründeten Härtefall.
Für die elektronische Übermittlung sind zwei Hauptwege üblich:
- ELSTER-Online-Portal: Die Steuererklärung kann über die offizielle Plattform des Steuerverwaltungsprogramms ELSTER, www.elster.de, eingereicht werden.
- Kommerzielle Steuersoftware: Unternehmen können auch spezielle Steuersoftware nutzen, um ihre Steuererklärung elektronisch vorzubereiten und einzureichen.
Grundsätzlich muss für die Körperschaftssteuererklärung der Vordruck KSt1 ausgefüllt werden; je nach Unternehmensart sind zusätzlich verschiedene Anlagen nötig. Beispielsweise muss Anlage GK ausgefüllt werden, wenn das Unternehmen Anteile an Investmentfonds im Betriebsvermögen hält.
Quick-Info
Bei der Körperschaftssteuer gibt es Freibeträge, ähnlich wie bei der Einkommenssteuer. Allerdings sind diese nicht einheitlich für alle gültig, sondern variieren je nach Zweck des Unternehmens. Für Körperschaften wie beispielsweise gemeinnützige Vereine, die keine Gewinne an ihre Mitglieder oder Anteilseigner ausschütten, gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro.
Ist die Körperschaft ausschließlich in der Land- und Forstwirtschaft tätig, kann der Freibetrag sogar bei 15.000 Euro liegen. Dadurch bleibt Körperschaften, die gemeinnützige oder land- und forstwirtschaftliche Zwecke verfolgen, mehr vom Gewinn übrig, der in Folge sinnstiftend genutzt werden kann.
So versteuern Unternehmen ihre Gewinne
Die Körperschaftssteuer muss von den meisten Unternehmen gezahlt werden, die Gewinne oder Einkünfte erwirtschaften. Ausnahmen gelten beispielsweise für gemeinnützige Vereine und Selbstständige. Dabei ist die Körperschaftssteuererklärung elektronisch einzureichen, beispielsweise über ELSTER oder eine Steuersoftware.
Manche Körperschaften können einen Freibetrag geltend machen, sodass sie die Steuer nicht auf ihren vollständigen Gewinn entrichten müssen. Wie hoch dieser Freibetrag ausfällt, hängt von der Art des Unternehmens ab.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wer zahlt die Körperschaftssteuer?
Körperschaftssteuer muss von juristischen Personen wie Unternehmen und Kapitalgesellschaften gezahlt werden.
Wer muss keine Körperschaftssteuer zahlen?
Gemeinnützige Organisationen sind von der Körperschaftssteuer befreit, ebenso Berufsverbände, politische Parteien, Unternehmen des Bundes, soziale Kassen, Staatsbanken sowie öffentlich-rechtliche Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen. Auch Selbständige oder Freiberufler:innen, die bereits Einkommenssteuer zahlen, müssen keine Körperschaftssteuer zahlen.
Für was muss ein Unternehmen Körperschaftssteuer zahlen?
Unternehmen zahlen Körperschaftssteuer auf ihr zu versteuerndes Einkommen.
*Detaillierte Informationen zu Leistungen, insbesondere zu Ausschlüssen, kannst du den jeweiligen Bedingungen des Kartenproduktes oder des Versicherungsproduktes entnehmen.
Bitte beachte, dass es sich bei unseren Artikeln um rein redaktionelle Inhalte handelt, die einen Überblick zu einem bestimmten Thema geben. American Express bietet keine Anlageberatung oder spricht Empfehlungen aus. Entsprechende Themenbereiche sind immer risikobehaftet, weshalb du stets mit Expert:innen sprechen solltest, wenn du weitere Schritte in diese Richtung planst. American Express übernimmt keine Haftung. Auch kann keine Gewähr für die Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen werden. Eventuell im Text genannte Attribute von Kreditkarten gelten nicht zwangsläufig für American Express Kreditkarten. Wir empfehlen, die spezifischen Bedingungen und Konditionen deiner Kreditkarte sorgfältig zu prüfen.
Erfahre hier mehr zu den Bedingungen der jeweiligen Karten
- Platinum Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 10.000 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 100 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vollständigen Bedingungen zum Einlösen der Guthaben sowie die teilnehmenden Partner findest du hier.
- Gold Card
Es gelten Bedingungen: Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 4.500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 72 Euro. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- American Express Card
Alle Details zu den Leistungen und Versicherungen findest du hier.
- American Express Blue Card
Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 600 Euro, erhältst du ein Startguthaben in Höhe von 25 Euro. Es gelten weitere Bedingungen: Nach erfolgreicher Kartenaktivierung über Web, App oder Telefon musst du deine Amex Blue Card innerhalb deines Online-Kartenkontos oder der Amex App für das Angebot registrieren. Das Angebot ist dort jeweils ca. 7 Tage nach Kartenerhalt im Amex Offers Bereich zu finden. Dein einmaliges Startguthaben über 25 Euro wird dir nach erfolgtem Kartenumsatz von mindestens 600 Euro (nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern) auf dein Kartenkonto gutgeschrieben. Die Kartenaktivierung und die Registrierung für das Angebot müssen innerhalb von 4 Wochen nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben zu qualifizieren. Die Kartenumsätze von insgesamt 600 Euro müssen in den ersten 6 Monaten nach Kartenerhalt erfolgen, um sich für das Startguthaben in Höhe von 25 Euro zu qualifizieren. Im Angebotszeitraum kannst du das Startguthaben in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Erfüllung der Angebotsvoraussetzungen in deinem Online-Kartenkonto sehen. Stornierungen oder Rückerstattungen von Transaktionen, die die Höhe der Ausgaben reduzieren bzw. keine Ausgaben bedeuten, können zum Verlust des Startguthaben führen. Voraussetzung für den Anspruch auf den Willkommensbonus ist die erfolgreiche Ausstellung der Karte und dass du in den letzten 18 Monaten nicht Hauptkarteninhaber:in einer American Express Karte warst. Im Fall einer Kartenkündigung oder eines Kartenwechsels innerhalb der ersten 12 Monate nach Ausstellung der Karte, erlischt dein Anspruch auf den Willkommensbonus rückwirkend. Willkommensboni werden von American Express nur unter Vorbehalt der Einhaltung o.g. Bedingungen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.
- PAYBACK American Express Karte
Es gelten Bedingungen: Für die erfolgreiche Ausstellung der Karte erhältst du 1.000 PAYBACK Extra°Punkte. Die Punkte werden Dir über Payback auf dein PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Die Punktegutschrift erfolgt ca. 4-6 Wochen nach Kartenausstellung. Vorausgesetzt, du machst mit der Karte innerhalb der ersten 2 Monate nach Kartenerhalt einen Umsatz von mindestens 500 Euro (unter Ausschluss von Bargeldauszahlungstransaktionen und nach Abzug von etwaigen Gutschriften von Vertragspartnern), führst das Kartenkonto einwandfrei (u.a. kein Zahlungsverzug) und du kündigst den Kartenvertrag nicht innerhalb der ersten 12 Monate, erhältst du zusätzlich eine Gutschrift von 1.000 PAYBACK Extra°Punkten, die Dir durch American Express auf dein American Express Kartenkonto gutgeschrieben werden. Die Gutschrift erfolgt mit nächstmöglicher Abrechnung, bereits nachdem du den Mindestumsatz erreicht hast, wird jedoch wieder rückgängig gemacht, sollte es zu der Kündigung in dem eingangs genannten Zeitraum kommen. Anspruch auf die Gutschrift haben nur Antragsteller, die innerhalb der letzten 18 Monate nicht als Hauptkarteninhaber:in einer deutschen PAYBACK Karte von American Express® registriert waren. Nach der monatlichen Kartenabrechnung werden alle im Abrechnungsmonat gesammelten Punkte über American Express (Willkommenspunkte und Umsatzpunkte für den Einsatz der Karte) kumuliert deinem PAYBACK Punktekonto gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu findest du im Preis- und Leistungsverzeichnis.