- Darum müssen Banken kontrolliert werden
- Aufsicht nach gesetzlichen Regelungen
- An der Bankenaufsicht beteiligte Institute
- Kontrolle der Banken auf EU-Ebene
- Bankenaufsicht: Wesentlich für eine stabile Wirtschaft
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Bankenaufsicht
Das Wichtigste aus diesem Artikel
- Definition der Bankenaufsicht: Institutionen für die Überwachung der laufenden Geschäfte und Mindestanforderungen, die für Kreditinstitute gelten, um Missstände zu verhindern und das Bankensystem zu schützen.
- Beteiligte Institute in Deutschland: Die Aufgaben der Bankenaufsicht teilen sich in Deutschland die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin.
- Gesetzesgrundlage: Die Bankenaufsicht erfolgt in Deutschland nach den Vorgaben des Kreditwesengesetzes, abgekürzt mit KWG.
- Einheitlicher Aufsichtsmechanismus: Das ist das System für die EU-übergreifende Überwachung der Banken.
Darum müssen Banken kontrolliert werden
Damit eine Volkswirtschaft effizient funktioniert, braucht es ein stabiles Bankensystem. Die Kreditinstitute spielen eine große Rolle für die Wirtschaft eines Landes, da sie das Vermögen von wichtigen Wirtschaftstreibern wie großen Konzernen und Unternehmen und die Spareinlagen aller Bürger:innen verwalten.
Um Missständen entgegenzuwirken und die Stabilität der Institute zu garantieren, werden Banken überwacht und kontrolliert – nicht nur zum Zeitpunkt ihrer Gründung, sondern dauerhaft. So wird sichergestellt, dass alle Anforderungen an die Finanzinstitute erfüllt sind. Im Fokus stehen dabei das tägliche Bankgeschäft, geprüft werden zudem weitere Finanzdienstleistungen.
Aufsicht nach gesetzlichen Regelungen
Die Aufsicht der Kreditinstitute erfolgt nach strengen gesetzlichen Regelungen. Die Grundlage dafür ist das Kreditwesengesetz, kurz KWG, das seit 1961 in Kraft ist und seitdem mehrfach überarbeitet wurde.
Das Gesetz regelt die Funktionsfähigkeit des Bankensystems und legt Richtlinien fest, mit denen Gläubiger:innen vor Verlusten geschützt werden sollen – beispielsweise durch Maßnahmen wie die gesetzliche Einlagensicherung.
Im Rahmen des KWG greifen darüber hinaus spezialisierte Gesetze, die separate Bereiche wie Pfandbriefe, Depots, Bausparkassen und Sparkassen abdecken.
Quick-Info: Die Geschichte der Bankenaufsicht
Das Konzept der Bankenaufsicht gibt es schon lange, deren unabdingbare Rolle wurde allerdings erst durch das Ausmaß der deutschen Bankenkrise von 1931 deutlich. Als Auslöser dafür gilt die Weltwirtschaftskrise und der Börsencrash der
New York Stock Exchange am sogenannten Schwarzen Freitag – dem 25. Oktober 1929.
In Folge wurden in Deutschland mehrere Notverordnungen erlassen, die die Basis für das Reichsgesetz über das Kreditwesen bildeten, das 1934 in Kraft trat und später durch das KWG abgelöst wurde.
An der Bankenaufsicht beteiligte Institute
In Deutschland teilt sich die Bankenaufsicht auf zwei Institutionen mit Sitz in Berlin auf: Die Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, kontrollieren gemeinsam das Bankensystem.
Die Bundesbank übernimmt die Aufgabe, die Banken und deren laufenden Geschäftsbetrieb zu überwachen. Sie kontrolliert zudem andere Finanzdienstleistungen, E-Geld-Transaktionen und Zahlungsinstitute. Dabei stellt die Bundesbank sicher, dass die betreffenden Institute ausreichend Eigenkapital haben, um Verluste ausgleichen zu können.
Die BaFin hingegen übernimmt die Rolle der Verwaltungsbehörde. In diesem Rahmen erteilt die Bankenaufsichtsbehörde beispielsweise Lizenzen für die Gründung eines Finanzinstituts. Sie stellt dabei sicher, dass die Mindestanforderungen erfüllt werden, etwa das geforderte Kapital. Ist dies nicht der Fall oder gibt es zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen, kann die Lizenz durch die BaFin entzogen werden.
Statistik
Von der Deutschen Bundesbank wurden im Jahr 2023 rund 2.800 Institute beaufsichtigt – darunter Kreditinstitute sowie Finanzdienstleister, E-Geld- und Zahlungsinstitute.
Quelle:
Statista
Kontrolle der Banken auf EU-Ebene
Auf EU-Ebene gibt es ebenfalls mehrere Organe, die die Bankenaufsicht für alle Mitgliedsstaaten der Währungsunion verwalten. Dazu gehören:
- Die Europäische Zentralbank, kurz EZB
- Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, kurz EBA
- Die nationalen Aufsichtsbehörden
Im Rahmen des sogenannten einheitlichen Aufsichtsmechanismus, auf Englisch Single Supervisory Mechanism, kurz SSM, kontrolliert die EZB als unabhängige Institution in Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsbehörden die Kreditinstitute der EU-Mitgliedsstaaten. So wird sichergestellt, dass Prozesse über alle EU-Länder hinweg konsequent und einheitlich umgesetzt werden, und gewährleistet, dass das Bankensystems funktioniert.
Auch die EBA agiert unabhängig und analysiert den europäischen Bankensektor und grenzüberschreitende Bankgeschäfte. Zum Beispiel führt die Aufgaben Stresstests bei Banken durch und leitet Verfahren bei Regelverstößen ein.
Good to know: Beschwerde einlegen
Verbraucher:innen haben die Möglichkeit, sich bei Missständen, die ihr jeweiliges Kreditinstitut betreffen, an die BaFin zu wenden. Dabei können allerdings keine individuellen Rechte geltend gemacht werden – die Aufsichtsbehörde prüft hingegen, ob der Vorfall eine Reihe von Verbraucher:innen betrifft. Ist dies der Fall, kann sie weitere Maßnahmen einleiten.
Wenn Bürger:innen unsicher sind, ob ein verbraucherrechtlicher Missstand vorliegt, können sie sich über das Verbrauchertelefon der BaFin zu ihren Anliegen beraten lassen. Ebenfalls ratsam ist es, sich vor einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde an das jeweilige Kreditinstitut selbst zu wenden und zu versuchen, die Situation zu klären.
Bankenaufsicht: Wesentlich für eine stabile Wirtschaft
Funktioniert das Bankensystem nicht einwandfrei, geht zum Beispiel ein Finanzinstitut insolvent, kann das weitreichende finanzielle Folgen für das Wirtschaftssystem habe. Um das System zu schützen, bedarf es strengen regulatorischen Maßnahmen. Und dazu gibt es unter anderem die Bankenaufsicht: Unabhängige Institutionen in Deutschland und auf EU-Ebene gewährleisten die Stabilität des Bankennetzwerkes und überwachen die grenzüberschreitende Lage.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten zur Bankenaufsicht
Was macht die Bankenaufsicht?
Die Bankenaufsicht kontrolliert das laufende Kreditgeschäft von Finanzinstitutionen und -dienstleistern. Schon bei der Gründung einer Institution überprüft sie, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind. Das Ziel der Bankenaufsicht ist, die wirtschaftliche Stabilität zu sichern und das Vertrauen der Verbraucher:innen in das Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten.
Wo kann ich mich über die Bank beschweren?
Bei der BaFin können Verbraucher:innen Beschwerde über Missstände bei ihrem Kreditinstitut einreichen. Jedoch kann die Behörde nicht das Recht einzelner Personen umsetzen. Stattdessen prüft es, ob durch den Missstand mehrere Verbraucher:innen geschädigt werden. Bürger:innen sollten sich mit Beschwerden daher erst an das betreffende Kreditinstitut wenden.
Wer hat Aufsicht über Banken?
In Deutschland teilen sich die Aufsicht über die Banken die Bundesbank und die BaFin. Auf EU-Ebene arbeiten die Europäische Zentralbank, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und die nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer zusammen.
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