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Aktiengewinne versteuern: Was du über Freibetrag & Co. wissen solltest

Welcher Freibetrag gilt beim Versteuern von Aktiengewinnen? Wichtige Informationen und Faktoren für Gewinne durch Finanzprodukte und Wertpapiere erfährst du hier.
Ein digitaler Aktienkurs auf einem Display, der über einem digitalen Euroschein liegt.
Redaktion AMEXcited Guide
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Das Wichtigste in Kürze
Es ist eine gute Nachricht, wenn Gewinne durch den Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren anfallen. Bis zu einem bestimmten Freibetrag sind diese sogar steuerfrei. Wir erklären, wie hoch dieser ist und was es dabei zu beachten gibt, damit kein Ärger mit dem Finanzamt droht.
  1. Welche Steuern fallen für Aktiengewinne an?
  2. Sparerpauschbetrag: So hoch ist der Freibetrag
  3. Den Freistellungsauftrag für die Bank nicht vergessen
  4. Sind Kursgewinne bei Aktien eigentlich vorprogrammiert?
  5. Aktiengewinne versteuern: Freibetrag nutzen
  6. FAQ: Häufige Fragen und Antworten
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Das Wichtigste aus diesem Artikel

  • Abgeltungssteuer: Auf Aktiengewinne fällt eine Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent an. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer.
  • Sparerpauschbetrag: Bis zu einem Betrag von 1.000 Euro pro Person (Stand: 2024) sind Gewinne aus Kapitalanlagen steuerfrei.
  • Freistellungsauftrag: Um den Sparerpauschbetrag nutzen zu können, musst Du bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag stellen.
  • Aktiengewinne versteuern: Erst wenn Deine Gewinne den Sparerpauschbetrag überschreiten, fallen Steuern an. Diese werden automatisch abgeführt, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt.

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Welche Steuern fallen für Aktiengewinne an?

Um den Freibetrag beim Versteuern von Aktiengewinnen zu verstehen, müssen wir uns zunächst anschauen, welche Steuern bei Wertpapieren überhaupt anfallen. Entscheidend ist hier die sogenannte Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge in Höhe von pauschal 25 Prozent.

Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag (eine Zusatzabgabe für die Kosten der deutschen Wiedervereinigung) in Höhe von 5,5 Prozent der abzuführenden Abgeltungssteuer. Denn anders als für die meisten anderen Steuerzahler:innen in Deutschland blieb der „Soli“ nach der Reform im Jahr 2019 für Anleger:innen bestehen.

Die dritte hier relevante Steuer ist die Kirchensteuer. Sie fällt für jene Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland an, die einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft angehören (zum Beispiel katholische oder evangelische Kirche), welche Kirchensteuer erhebt. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland zwischen acht und neun Prozent, allerdings senkt sie als anrechenbare Sonderausgabe auf der anderen Seite auch die Abgeltungssteuer.

Insgesamt müssen Anleger:innen mit einem Steuersatz zwischen 26 und 28 Prozent für Aktiengewinne rechnen.

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Sparerpauschbetrag: So hoch ist der Freibetrag

Jedoch fallen die oben erklärten Steuern erst an, wenn die Gewinne aus Aktien- oder Wertpapierverkäufen eine bestimmte Grenze überschreiten. Damit möchte der Staat vor allem Kleinanleger:innen unterstützen.

Dieser Freibetrag heißt auch Sparerpauschbetrag und beträgt 1.000 Euro pro Person (im Jahr 2024), beziehungsweise 2.000 Euro für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare und Lebenspartner:innen. Der Freibetrag wird vom Staat regelmäßig angepasst, unter anderem, um die Inflation auszugleichen. Vor 2023 betrug er 801 Euro pro Person.

Dieser Freibetrag gilt nicht nur für Aktien, sondern grundsätzlich für jegliche Kapitalerträge, zum Beispiel Zinsen auf Ersparnisse, Dividenden oder Gewinne durch passive Indexfonds (ETF).

Den Freistellungsauftrag für die Bank nicht vergessen

Das Abführen der Abgeltungssteuer ans Finanzamt machen die Finanzinstitute wie Banken automatisch, Handlungsbedarf besteht nicht. Anders verhält es sich mit dem Freibetrag.

Dieser ist über den sogenannten Freistellungsauftrag bei der Bank zu beantragen. Nur dann berücksichtigt diese bei Wertpapier-Verkäufen mit Gewinn den Sparerpauschbetrag und behält nur für Beträge darüber die Abgeltungssteuer ein.

Der Freistellungsauftrag ist meist einmalig über ein Formular beim Finanzinstitut zu erteilen. Eine wichtige Angabe ist dabei deine Steueridentifikationsnummer. Bist du Kund:in bei nur einer Bank reicht in der Regel ein Auftrag in Höhe des gesamten gesetzlichen Freibetrags.

Sind es aber mehrere Finanzdienstleister, sind die Einzelfreibeträge pro Bank jeweils so aufzuteilen, dass der gesetzliche jährliche Freibetrag insgesamt nicht überschritten wird.

Übrigens steht Kindern ebenfalls der jährliche Sparerpauschbetrag zu. Allerdings lässt sich dieser nicht auf die Eltern übertragen, sondern ist für ein gesondertes Konto im Namen des Kindes über einen Freistellungsauftrag zu beantragen.

Manchmal wird der Freistellungsauftrag mit der sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung verwechselt. Dies ist aber etwas anderes. Die vom Finanzamt auf Antrag ausgestellte Nichtveranlagungsbescheinigung befreit die Bank komplett von der Einbehaltung der Abgeltungssteuer.

Das ist für Menschen relevant, deren gesamte Einkünfte dauerhaft so gering sind (unter dem jährlichen gesetzlichen Grundfreibetrag), dass sie keine Einkommenssteuer zahlen müssen.

Sind Kursgewinne bei Aktien eigentlich vorprogrammiert?

Wenn es sicher wäre, dass Kursgewinne bei Aktien immer stattfinden, dann sollte eigentlich jeder in Aktien investieren. Es gibt durchaus Chartanalysen, welche eine gewisse Prognose erlauben. Wir wollen aber nicht vergessen, dass unvorhersehbare Ereignisse die Börsen ganz schnell durcheinander wirbeln können.

Allerdings gibt es einen berühmten Chart des US-Analystenhauses Ibbotson mit dem Namen „Stock, Bills, Bonds and Inflation“, der die Entwicklung des Aktienmarktes seit dem Jahr 1926 dokumentiert. Betrachtest du diesen Chart, kannst du daraus schlussfolgern, dass es bei Aktien regelmäßig zu neuen Höchstständen kommt.

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Wer einen langfristigen Zeithorizont hat, ist sicher gut beraten, einen Teil seiner Ersparnisse in Aktien zu investieren. Selbst “large stocks”, Aktien vergleichbar mit den 40 im DAX notierten Werten, lagen langfristig deutlich über den klassischen Staatsanleihen.

Quick Info

Abgeltungssteuer bedeutet, dass die Steuerpflicht für Aktiengewinne durch den Pauschalbetrag abgegolten ist, also keine separate Steuererklärung dafür eingereicht werden muss.
In der Praxis behält der Finanzdienstleister, bei dem das Aktien- und Wertpapier-Depot besteht, beim Verkauf mit Gewinn die Steuer automatisch ein und führt diese ans Finanzamt ab. Wer will, kann die Gewinne aber freiwillig in der jährlichen Einkommenssteuererklärung (Anlage KAP) angeben.

 

Aktiengewinne versteuern: Freibetrag nutzen

Der Freibetrag (Sparerpauschbetrag) in Höhe von 1.000 Euro pro Person und Jahr (Stand 2024) für Gewinne aus Kapitalanlagen soll vor allem Kleinanleger:innen fördern. Erst wenn diese mit Aktien- und Wertpapierverkäufen, Dividenden oder Zinsen höhere Gewinne erzielen, fällt darauf die Abgeltungssteuer in Höhe von pauschal 25 Prozent an (plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).

Damit das automatisch funktioniert, ist bei der Bank allerdings ein entsprechender Freistellungsauftrag zu stellen. Andernfalls musst du dir den Freibetrag über die jährliche Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Good to know

Das aktuelle System der Besteuerung von Aktiengewinnen in Deutschland durch die Abgeltungssteuer besteht seit dem Jahr 2009. Davor funktionierte es grundlegend anders. Denn bis dahin gab es eine sogenannte Spekulationsfrist von einem Jahr. Nur wenn zwischen Kauf und Verkauf der Aktien weniger als zwölf Monate lagen, musste der Kursgewinn versteuert werden. Noch heute fallen allerdings für Kursgewinne aus Aktien, die vor 2009 erworben wurden, keine Steuern an (sogenannte Altbestände).

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie lange muss man Aktien halten, bis sie steuerfrei sind?
Grundsätzlich spielt es seit der Gesetzesreform von 2009 und der Einführung der Abgeltungssteuer keine Rolle mehr, wie lange Aktien gehalten werden. Nur Gewinne aus den Verkäufen von Aktien, die vor 2009 erworben wurden, sind als sogenannte Altbestände nicht steuerpflichtig.
Sind Aktien nach zehn Jahren steuerfrei?
Nein. Es spielt für die Versteuerung von Kapitalerträgen, zu denen auch Gewinne durch Aktienverkäufe gehören, grundsätzlich keine Rolle, wie lange diese gehalten werden.
Wann muss ich Aktien in der Steuererklärung angeben?
Gewinne durch Verkäufe von Aktien unterliegen in der Regel der sogenannten Abgeltungssteuer (pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), welche die Bank automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt. Eine gesonderte Angabe in der jährlichen Einkommenssteuererklärung ist keine Pflicht.

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